Grundsatzbeschluss der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungsstrategie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW.
| Vorlage: | 2025/0169/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 29.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 07.05.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 6 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.04.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0169/2 Eingang: 29.04.2025 Grundsatzbeschluss der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungsstrategie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW. Ergänzungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.04.2025 4.1 Ö Entscheidung Antrag: Im Zuge eines Bebauungsplanverfahren schließt die Stadt Karlsruhe einen städtebaulichen Vertrag inklusive einem Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger EnBW. Dabei verfolgt die Stadt die folgenden Ziele: • Umstieg auf blauen oder grünen Wasserstoff ab spätestens 2035 und spätestens ab 2040 nur grünen Wasserstoff. • Kompensation von direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und Scope 2) ab Inbetriebnahme. • Eine zeitlich gestaffelte Begrenzung der jährlichen Betriebsvolllaststunden während noch Erdgas oder LNG eingesetzt wird. • Eine prozentuale Begrenzung des Einsatzes von LNG im neuen Kraftwerk. Begründung/Sachverhalt Das Land Baden-Württemberg möchte bis 2040 klimaneutral sein. Ein Kernthema dabei ist die klimaneutrale Stromversorgung. Um auch bei steigender Volatilität im erneuerbar-basierten Stromangebot die Netze stabil zu halten, werden flexible Gaskraftwerke benötigt. Damit auch diese klimaneutral betrieben werden, soll ein möglichst früher Umstieg auf CO2-neutralen Wasserstoff für den Betrieb eines neu zu bauenden Gaskraftwerkes festgeschrieben werden. Bereits 2023 hat die Stadt Heilbronn mit der EnBW einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, um ihrerseits die städtischen Belange sowie Klimaziele abzusichern. Die Stadt Karlsruhe kann sich daran orientieren und auf eine vergleichbare Regelung hinwirken. Unterzeichnet von: Dr. Sonja Klingert Aljoscha Löffler
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0169/2 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Dezernat 6 Grundsatzbeschluss der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungsstrategie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW. Ergänzungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.04.2025 4.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Auch vor dem Hintergrund der eigenen Zielsetzungen unterstützt die Stadtverwaltung den Pfad zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Mit dem Vorhaben der EnBW zur Errichtung des RDK9 soll dieser Weg beschritten werden. Dabei ist für das Projekt voraussichtlich die Aufstellung eines neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einem Durchführungsvertrag erforderlich. In Bezug auf die im Antrag genannten Ziele und die Festschreibung in einem Durchführungsvertrag prüft die Stadtverwaltung, ob und in welcher Form diese Ziele Gegenstand der Vereinbarung sein können. Das aufgezeigte Beispiel der Stadt Heilbronn kann als Orientierung dienen und die Stadtverwaltung wird hierzu weitere Informationen einholen. Die Ergebnisse der Prüfung zu den genannten Zielen für einen Durchführungsvertrag, werden dem Gemeinderat rechtzeitig vor Start eines potentiellen Bebauungsplanverfahrens vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit