Grundsatzbeschluss der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungsstrategie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW.
| Vorlage: | 2025/0169/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 13.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 6 |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0169/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Dez.6 / StPlA Grundsatzbeschluss: Bekenntnis der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungsstrategie des Kraftwerk- standortes Karlsruhe der EnBW Hier: Planung einer hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenanlage mit Kraft-Wärme-Kopp- lung und Wasserstofffähigkeit (RDK9) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 20.03.2025 5 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 9 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.04.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung: Die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Strom, wie auch der Vollzug der Energiewende sind prioritäre, gesellschaftliche Aufgaben, welche der Bund mit seiner Kraftwerksstrategie verfolgt. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe unterstützt mit diesem Grundsatzbeschluss die EnBW in ihrer Entwicklungsstrategie, den Kraftwerk- standort Karlsruhe mit einem neuen, wasserstofffähigen Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK9) zukunfts- fähig auszubauen. Mittelfristig sollen sowohl eine klimaneutrale Stromerzeugung als auch Potenziale für die kli- maneutrale Einspeisung in das aktuelle und noch weiter auszubauende Karlsruher Fernwärmenetz gesichert wer- den. Eine rechtliche Bindungswirkung für die noch zu erfolgende rechtliche Prüfung und Abwägung im Rahmen des weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesses ist mit diesem Grundsatzbeschluss ausdrücklich ausgeschlos- sen, insofern handelt es sich hier um eine politische Willensbekundung zur Einleitung der entsprechenden Ver- fahren und entlastet die EnBW weder von ihren Entwicklungsrisiken noch begründet sie Ansprüche auf eine be- stimmte Entscheidung. Aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Vorhabens, der Umsetzung der Kraftwerksstrategie des Bundes mit der zeitnahen Ausschreibung regelbarer Stromerzeugungsanlagen insbesondere im Süden Deutschlands als notwen- dige Ergänzung zu den volatilen erneuerbaren Energien sowie auch aufgrund der vielfältigen Chancen für die Region Karlsruhe bzgl. der Wasserstoffnutzung, sollen die notwendigen Rechtsverfahren (Verfahren nach Bun- desimmissionsschutzgesetz BImSchG und kommunale Bauleitplanung) in höchster Priorität betrieben werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein x ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja x positiv x negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich x IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja x abgestimmt mit den Stadtwerken – 2 – Erläuterungen Energiepolitischer Rahmen: Kraftwerksstrategie des Bundes und Kraftwerkssicherheitsgesetz Die Bundesregierung hat sich im Frühjahr 2024 auf Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie geeinigt 1 . Um im zukünftigen deutschen Stromsystem mit volatilen Erneuerbaren Energien die Netzstabilität zu ge- währleisten, sieht die Strategie die Förderung von wasserstofffähigen Gaskraftwerken für die Netz- reserve vor. Die Kraftwerksstrategie soll neben einer großen Reform des Strommarktdesigns (2028) insbesondere kurzfristig durch das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) umgesetzt werden. Zwar wurde der Gesetzentwurf nicht mehr vor den Neuwahlen vom Bundestag verabschiedet, die Notwendigkeit des Ausbaus disponibler Leistung wird politisch aber durch einen breiten Konsens getragen: Der Bau von Reservekraftwerken im Umfang von 20 Gigawatt (GW) ist bereits im Sondierungspapier der in Bildung befindlichen Koalition vorgesehen 2 . Das geplante KWSG 3 sieht die ersten Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke ab Mitte 2026 vor. Die EnBW beabsichtigt ein Gebot abzugeben, das mit dem Bau eines neuen, wasserstofffähi- gen RDK9 den Kriterien des KWSG entspricht (siehe „Geplanter Ausbau am Kraftwerksstandort Karls- ruhe“). Für das Gebot muss das EnBW-Vorhaben eine entsprechende Planungs- und Genehmigungsreife vorweisen. Ausbaubedarf in Baden-Württemberg Insbesondere der Südwesten Deutschlands hat einen hohen Ausbaubedarf regelbarer Stromerzeu- gungsanlagen als Ergänzung zu den Systemen, die auf volatilen erneuerbaren Energien beruhen. Um den Kohleausstieg vollständig, d.h. auch in der Netzreserve zu ermöglichen, benötigt Baden-Württem- berg nach Analysen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber 6,5 GW Zubau an disponibler Leistung. Damit ist der Bedarf im Südwesten deutlich höher als in anderen Netzgebieten. Ein schneller Ersatz, auch der in Netzreserve befindlichen Kohlekraftwerke durch Gaskraftwerke, trägt signifikant zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes bei. Weitere CO 2 -Einsparungen können sich durch die Umstellung von Gaskraftwerken auf einen Wasserstoffbetrieb ergeben, wie im KWSG vorgesehen. Darüber hinaus reduzieren Neubauten die Abhängigkeit von alternden Kohlekraftwerken in der Netzreserve mit ihren zunehmenden Betriebs- risiken. Aktuelle Situation am Kraftwerkstandort Karlsruhe Mit den drei Kraftwerken RDK4, RDK7 (beide in der Netzreserve) und RDK8 (am Markt) werden aktuell rund 1.800 MW elektrische Leistung und 440 MW thermische Leistung bereitgestellt. Die Blöcke RDK1- 3 und RDK5/6 sind mittlerweile stillgelegt und teilweise rückgebaut (s. Anlage 1 Übersichtsplan). Der existierende EnBW Standort RDK bietet sich grundsätzlich für eine sichere und nachhaltige Ergänzung zur Versorgung mit Strom und Fernwärme an. Geplanter Ausbau am Kraftwerkstandort Karlsruhe Die EnBW plant nach eigenen Darstellungen auf dem nördlichen Areal des Standortes, auf einer Teilflä- che des heutigen Kohlelagers, eine hocheffiziente Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) mit Kraft-Wärme-Kopplung. Die GuD-Anlage ist gemäß den Entwürfen zum Kraftwerkssicherungsgesetz spätestens im achten Betriebsjahr auf einen reinen Wasserstoffbetrieb umzustellen und mit den entspre- chenden Fähigkeiten zu errichten (H2 Ready). Der Neubau der GuD-Anlage (RDK9) mit 850 MW elektri- scher Nennleistung und 220 MW Fernwärmeleistung soll einen möglichst hohen Weiternutzungsgrad 1 Pressemeldung zur Einigung über Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie des Bundes 2 Ab Zeile 106 heißt es im Sondierungspapier: „Dazu sollen künftig Reservekraftwerke nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen. Den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 wollen wir im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraft- werksstrategie anreizen.“ 3 Referentenentwurf des KWSG – 3 – vorhandener Komponenten und Standortinfrastruktur wie bspw. Kühlturm und Netzanschluss von RDK8 ermöglichen. Mit dem kommerziellen Betrieb der neuen Anlage RDK9 kann die endgültige Au- ßerbetriebsetzung des RDK7 erfolgen. Die beiden Anlagen RDK4 und RDK8 stünden als Netzreserve zur Verfügung. Die Verwendung von Erdgas als Übergangsbrennstoff hin zu noch nicht verfügbarem CO 2 -neutralem Wasserstoff sichert die Bezahlbarkeit und unterstützt die Akzeptanz der Energiewende. Parallel dazu erarbeiten die Stadtwerke Lösungswege, um den Wegfall des RDK8 unter dem Aspekt einer möglichst kostengünstigen und resilienten Fernwärmeversorgung zu kompensieren. Dabei deckt das RDK8 derzeit die Mittellast ab. Das RDK9 ist insbesondere nach der Umstellung auf den Wasser- stoffbetrieb zur Abdeckung von Spitzenlasten angedacht, was mit sinkenden Einsatzzeiten einhergeht. Für die Versorgung Karlsruhes mit Fernwärme bedeutet dies, dass ein Gesamtkonzept zu erarbeiten ist, dass neben dem RDK9 weitere Erzeugungsbestandteile, wie beispielsweise Speicher, Wärmepumpen oder eigene KWK-Einheiten beinhaltet. Für den Einsatz einer Flusswasserwärmepumpe bietet die vor- handene Ein- und Auslaufinfrastruktur für die Wasserentnahme aus dem Rhein auf dem Gelände des RDK sehr gute Voraussetzungen. Fazit aus Sicht der Stadtwerke: Die Abschaltung des RDK8 bedeutet, dass ein ganzheitliches Lösungs- konzept für die zukünftige Versorgung mit Wärme in Karlsruhe erarbeitet werden muss. Der Wegfall von RDK8 kann nicht allein durch RDK9 ersetzt werden. Chancen aus Sicht der Stadt Mit dem Neubau des hocheffizienten und wasserstofffähigen RDK9 und den entsprechenden Umbauten auf dem Areal der EnBW im Rheinhafen wird der Standort für die gesamte Region zukunftsfähig aus- gebaut und dauerhaft gesichert. Insbesondere kann durch das RDK9 eine dauerhafte Wasserstoffnach- frage im Rheinhafen etabliert werden, die mit der Anbindung an das deutsche Wasserstoff-Kernnetz 4 eine entsprechende Versorgung erfährt. Durch die Unterstützung des Vorhabens ist der Anschluss Karls- ruhes an das Wasserstoffkernnetz bzw. den H2-Backbone schneller zu erwarten und kann damit zu einer schnelleren Defossilierung der Karlsruher Fernwärme beitragen. Mit den Stadtwerken Karlsruhe (SWK) laufen bereits Gespräche und Abstimmungen zur Nutzung der Chancen der effizienten Kraftwär- mekopplung für den geplanten Ausbau der Fernwärmeversorgung. Damit würde das Vorhaben direkt in die nachhaltige Energie- und Wärmewende für die Karlsruher Bürgerschaft einzahlen. Des Weiteren können evtl. auch die Ergebnisse des Projekts „H2 iPort KA Mod“ Eingang in die weiteren Planungen finden 5 . CO2-Relevanz Diese Anlage erzielt allein im Erdgasbetrieb eine Reduktion von mehr als 50% des CO 2 -Ausstoßes bei gleichzeitiger Reduktion weiterer Schadstoffmissionen im Vergleich zur Kohleverstromung. Ziel ist der klimaneutrale Betrieb der Neuanlage mit CO 2 -neutralem Wasserstoff ab Mitte/Ende der 2030er Jahre (Quelle: EnBW). Vorgesehener Zeitplan und weiteres Vorgehen Die EnBW erwartet eine erste Ausschreibung und Auktion neuer Kraftwerksanlagen in Deutschland für Mitte 2026. Im Rahmen des künftigen KWSG der neuen Bundesregierung benötigt sie bis dahin bereits weitgehend belastbare, rechtliche und planerische Grundlagen. Das Vorhaben ist derzeit in der Entwurf- splanungsphase und zielt bei einer Bauphase von maximal 6 Jahren auf einen Start im Jahr 2031. Parallel zur Fortführung der Planung werden aktuell die Prozesse zum Erhalt aller relevanten Genehmigungen und Erlaubnisse angestoßen. Erste Gespräche mit der Stadt Karlsruhe (bauplanungsrechtliche Voraus- setzungen) und dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzge- setz) haben stattgefunden und entsprechende Arbeitsgruppen wurden gestartet. Für die Umsetzung der geplanten Anlage wird ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissions- schutzgesetz (BImSchG) und dazu bauplanungsrechtlich voraussichtlich die Änderung oder Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans bzw. Aufstellung eines neuen Bebauungsplans benötigt. Im 4 Genehmigtes Wasserstoff-Kernnetz der Bundesnetzagentur 5 Projektwebsite H2 iPort KA Mod der Technologieregion Karlsruhe – 4 – immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren obliegt die Entscheidung dem Regierungspräsi- dium Karlsruhe. Im bauplanungsrechtlichen Verfahren obliegt die Entscheidung über den Beschluss des Bebauungsplans dem Gemeinderat. Ein „Präjudiz“ der rechtlichen, planerischen Abwägung im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsprozesse ist nicht möglich. Insofern drückt der Grundsatzbeschluss ausschließlich die für das Vorhaben wichtige politische Willensbekundung der Stadt Karlsruhe gegen- über der EnBW aus. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Haupt- und Finanzaus- schuss – mit diesem Grundsatzbeschluss, die EnBW in ihrer Entwicklungsstrategie, den Kraftwerksstand- ort Karlsruhe mit einem neuen, wasserstofffähigen Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK) zu- kunftsfähig auszubauen, grundsätzlich zu unterstützen. Mittelfristig sollen sowohl eine klimaneutrale Stromerzeugung als auch Potenziale für die klimaneutrale Einspeisung in das aktuelle und noch weiter auszubauende Karlsruher Fernwärmenetz gesichert werden. Eine rechtliche Bindungswirkung für die noch zu erfolgende rechtliche Prüfung und Abwägung im Rahmen des weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesses ist mit diesem Grundsatzbeschluss aus- drücklich ausgeschlossen, insofern handelt es sich hier um eine politische Willensbekundung zur Einlei- tung der entsprechenden Verfahren und entlastet die EnBW weder von ihren Entwicklungsrisiken noch begründet sie Ansprüche auf eine bestimmte Entscheidung. Aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Vorhabens, der Umsetzung der Kraftwerksstrategie des Bun- des mit der zeitnahen Ausschreibung regelbarer Stromerzeugungsanlagen als Ergänzung zu den volati- len erneuerbaren Energien sowie auch aufgrund der vielfältigen Chancen für die Region Karlsruhe bzgl. der Wasserstoffnutzung, sollen die notwendigen Rechtsverfahren (Verfahren nach Bundesimmissions- schutzgesetz BImSchG und kommunale Bauleitplanung) in höchster Priorität betrieben werden.
-
Extrahierter Text
Übersichtsplan des Standortes Rheinhafendampfkraftwerk Karlsruhe 1 Status Quo Anlagen am Standort Anlagen in Betrieb: RDK 4S GuD, 353 MW el , IBN 1964 / 1997, Netzreserve seit 2016 RDK 7, Steinkohle, 550 MW el / 220 MW th ,IBN 1985, Netzreserve seit 2024 RDK 8, Steinkohle, 912 MW el / 220 MW th , IBN 2014, Marktaustritt vorauss. Ende 2028 Stillgelegte Blöcke: RDK 1-3: Maschinenhaus ist Großteillager; Kessel sind demontiert RDK 5-6: Anlagen noch vorhanden Infrastruktur: Gasanschluss an Trans Europa Naturgas Pipeline (OGE) und bestehende Stichleitung zum RDK Stromanschluss zu NetzeBW(110 kV) und TransnetBW (220/380 kV) UW Daxlanden Möglicher Standort Neuprojekt RDK 9: RDK 9, rd. 850 MW el / 220 MW th , wasserstofffähiges GuD-Kraftwerk 4 4 7 7 8 8 1-3 1-3 5-6 5-6 S S G G 9 9
-
Extrahierter Text
Energiepolitischer Rahmen, Motivation und Bedeutung1 Energiepolitischer Rahmen, Motivation und Bedeutung1 Konkrete Planungen am Standort Karlsruhe2 Konkrete Planungen am Standort Karlsruhe2
-
Extrahierter Text
Niederschrift 8. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 8. April 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Grundsatzbeschluss: Grundsätzliches Bekenntnis der Stadt Karls- ruhe zur Entwicklungsstrategie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW Vorlage: 2025/0169 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und teilt mit, es handle sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat. Er sagt zu, welche der gestellten Fragen man mit den entsprechenden Partnerinnen und Partnern schon beantwortet bekomme. Er mache aber deutlich, dass man im April zu einer Entscheidung kommen könne. Stadtrat Löffler (GRÜNE) merkt an, es sei gewünscht, dass man zustimme, dass die EnBW ein fossiles Kraftwerk baue. Die EnBW plane aber, dass dieses zunächst fossile Gaskraftwerk wasserstoff-ready sein solle, und dann zu einem Zielzeitpunkt umgestellt werde a) auf Was- serstoff und b) irgendwann auf klimaneutral produzierten Wasserstoff. Mit dem Zeitplan und den Umstellungsschritten kämen dann bei seiner Fraktion Fragen auf, die dazu führten, dass man jetzt noch keine endgültige Entscheidung habe. Von daher sei ihm daran gelegen, dass man die Antworten u. a. an das Klimabündnis ebenfalls bekomme. Im Endeffekt gehe es auch darum, ob das grundlegende Kraftwerksicherungsgesetz schon beschlossen sei. Es handle sich um einen Entwurf der alten Bundesregierung. Das bedeute, dass sich die Förderkulisse noch ändern könne. Die Umstellung auf Wasserstoff nach acht Jahren sei aber eine Bedingung, die man zusätzlich absichern sollte. Welche Fragestellungen könne man mit einem städtebaulichen Vertrag sichern? Die EnBW benötige einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan, um auf dem Gelände ein neues Kraftwerk zu errichten. Könne man festschreiben, in welchem Zieljahr auf Wasserstoff beziehungsweise auf klimaneutralen Wasserstoff umgestellt werde? Oder könne man auch die Farbe des Wasserstoffs – 2 – festschreiben? Grundsätzlich stelle sich die Frage, ob man diese Entscheidung im April ohne ein vorliegendes Bundesgesetz fassen müsse oder ob die EnBW nicht durchaus weiter planen könne und die Vorlage erst in den Gemeinderat komme, wenn die Randbedingungen für neue Kraftwerksstandorte vorlägen. Stadtrat Müller (CDU) stellt fest, es gehe um einen Grundsatzbeschluss. In der Vorberatung im Planungsausschuss wurde eine gewisse Notwendigkeit aber auch eine technische Mög- lichkeit aufgezeigt, wie diese Anlage durch eine minimale Umrüstung Dampfturbinen betrei- ben könne. Man habe auch gehört, dass in der gesicherten Stromversorgungsstrategie das RDK 9 zukünftig eine wesentliche Rolle spiele. Unter Berücksichtigung dessen, was mit die- ser Anlage auch zukünftig mit einer wasserstoffbetriebenen Effizienz zu leisten sei, müsse man jetzt sagen, man gehe zunächst auf einen fossilen Brennstoff. Nach der Erteilung eines Grundsatzbeschlusses könne man die Fragen noch erörtern, die es an der einen oder anderen Stelle noch geben. Aber jetzt führe man eine Planungssicherheit herbei. Daher könne man Ende April im Gemeinderat diesen Grundsatzbeschluss fassen. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW) meint, der Grundsatzbeschluss könne getroffen werden. Beim Gasbetrieb habe man bereits 50 % weniger CO 2 im Vergleich zum bestehenden Kohlekraft- werk. Es sei ein Mosaikstein im Anschluss an das nationale H 2 -Netz. Der Standort sei städte- baulich ideal. Stadtrat Kalmbach (FÜR) möchte wissen, ob man eine Antwort auf die vom Klimabündnis gestellten Fragen bekomme. Ihn interessiere besonders die Auswirkung auf Karlsruhe. Was bedeutet es für die Preisgestaltung der Fernwärme? Stadträtin Melchien (SPD) erklärt, man werde die nächsten zwei Wochen intensiv nutzen, um Detailfragen zu klären. Allerdings sehe ihre Fraktion nicht die Notwendigkeit für ein Mo- ratorium. Man sehe eine große Chance für Karlsruhe. Der Vorsitzende sagt zu, die Fragen – soweit möglich – zu beantworten. Ihn beschäftigte die Frage, wie man mit einem Kraftwerkstandort umgehe, der allein kohlebasiert sei. Wie wolle man den Anschluss an die Zukunft schaffen, wenn nicht bald etwas passiere. Jetzt stelle man fest, dass man auch noch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan benötige. Das Kraftwerk dürfe nicht fossil betrieben werden, sondern müsse ein Wasserstoffkraftwerk wer- den. Die EnBW investiere bereits an anderen Standorten in solche Kraftwerke. Er wisse nicht, wie es in 15 Jahren mit Fernwärme oder Strom aussehe. Daher sei er froh, wenn eine Firma in Karlsruhe ein modernes wasserstofffähiges Kraftwerk bauen wolle. Die Bundesregierung benötige bundesweit eine gewisse Anzahl wasserstofffähiger Kraftwerke. Es seien aber für weniger Standorte Förderungen geplant, als man Standorte benötige. Daher müsse man al- les dafür tun, dass man einer dieser möglichen Standorte werde. Es gehe bei der Stadt da- rum, ob man über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan überhaupt die Grundvoraus- setzung schaffe. Er schlage vor, die Zeit bis Ende April zu nutzen, um die Fragen zu beantworten. Man benö- tige ein Signal an die EnBW. Gleichzeitig müsse man andere Planungsprozesses zurückstel- len, damit man der EnBW diese Umsetzung der Zeitachse ermögliche. Im Moment müsse er von der Rechtslage ausgehen, die die Bundesregierung vorgegeben habe. Er könne nicht er- kennen, dass es einen Schwenk in der Bundesenergiepolitik gebe, die am Ende die – 3 – wasserstofffähigen Gaskraftwerke überflüssig machten. Man müsse auf der jetzigen Diskus- sionsgrundlage die Bereitschaft klären, ob man den Grundsatzbeschluss fassen wolle oder nicht. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) ist es wichtig, dass die Fragen von Herrn Kalmbach für alle schrift- lich beantwortet werden. Dieser habe die Frage gestellt, inwieweit das RDK 9 überhaupt ei- nen Beitrag leisten könne zur Fernwärme. In der Vorlage stehe, dass das RDK 9 nach der Umstellung auf den Wasserstoffbetrieb zur Abdeckung von Spitzenlasten angedacht sei. Das bedeute, dass ein Gesamtkonzept zu erar- beiten sei. Es werde argumentiert, es sei gut für die Fernwärme. Was sei es jetzt eigentlich? Wasserstoff sei teurer als Erdgas. Man müsse sich im Klaren sein, dass es seltener eingesetzt werde, wenn es mit Wasserstoff betrieben werde. Der Vorsitzende entgegnet, er könne die Frage erst abschließend beantworten, wenn man die Fernwärmegesamtkonzeption kenne. Er sei zunächst einmal froh, überhaupt Fernwärme- quellen zu bekommen. Man versuche, es zu beantworten, werde aber nicht auf alles schon eine definitive Antwort haben. Am Ende werde der Markt entscheiden, was zu leisten sei. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz ergänzt, die Stadtwerke seien mit den Planungen auf Arbeitsebene im Dialog. Es stünden entsprechende Konzeptionen dahinter, hinterlegt wer- den mit den Elementen, die man als Stadtwerke benötige. Es werde geprüft und sei auch in den Entwicklungs- und Finanzierungsplänen der Strategie der Stadtwerke abgebildet. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Vor- beratung fest. Er schließt die öffentliche Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 18:38 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 15. April 2025
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0169/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Dez.6 / StPlA Grundsatzbeschluss der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungsstrategie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW Hier: Planung einer hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenanlage mit Kraft-Wärme-Kopp- lung als Option und Wasserstofffähigkeit (RDK9) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 20.03.2025 5 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 9 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.04.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung: Die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Strom, wie auch der Vollzug der Energiewende sind prioritäre, gesellschaftliche Aufgaben, welche der Bund mit seiner Kraftwerksstrategie verfolgt. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe unterstützt mit diesem Grundsatzbeschluss die EnBW in ihrer Entwicklungsstrategie, den Kraftwerk- standort Karlsruhe mit einem neuen, wasserstofffähigen Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK9) zukunfts- fähig auszubauen. Mittelfristig sollen sowohl eine klimaneutrale Stromerzeugung als auch Potenziale für die kli- maneutrale Einspeisung in das aktuelle und noch weiter auszubauende Karlsruher Fernwärmenetz gesichert wer- den. Eine rechtliche Bindungswirkung für die noch zu erfolgende rechtliche Prüfung und Abwägung im Rahmen des weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesses ist mit diesem Grundsatzbeschluss ausdrücklich ausgeschlos- sen, insofern handelt es sich hier um eine politische Willensbekundung zur Einleitung der entsprechenden Ver- fahren und entlastet die EnBW weder von ihren Entwicklungsrisiken noch begründet sie Ansprüche auf eine be- stimmte Entscheidung. Aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Vorhabens, der Umsetzung der Kraftwerksstrategie des Bundes mit der zeitnahen Ausschreibung regelbarer Stromerzeugungsanlagen insbesondere im Süden Deutschlands als notwen- dige Ergänzung zu den volatilen erneuerbaren Energien sowie auch aufgrund der vielfältigen Chancen für die Region Karlsruhe bzgl. der Wasserstoffnutzung, sollen die notwendigen Rechtsverfahren (Verfahren nach Bun- desimmissionsschutzgesetz BImSchG und kommunale Bauleitplanung) in höchster Priorität betrieben werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein x ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja x positiv x negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich x IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja x abgestimmt mit den Stadtwerken – 2 – Erläuterungen Energiepolitischer Rahmen: Kraftwerksstrategie des Bundes und Kraftwerkssicherheitsgesetz Die Bundesregierung hat sich im Frühjahr 2024 auf Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie geeinigt 1 . Um im zukünftigen deutschen Stromsystem mit volatilen Erneuerbaren Energien die Netzstabilität zu ge- währleisten, sieht die Strategie die Förderung von wasserstofffähigen Gaskraftwerken für die Netz- reserve vor. Die Kraftwerksstrategie soll neben einer großen Reform des Strommarktdesigns (2028) insbesondere kurzfristig durch das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) umgesetzt werden. Zwar wurde der Gesetzentwurf nicht mehr vor den Neuwahlen vom Bundestag verabschiedet, die Notwendigkeit des Ausbaus disponibler Leistung wird politisch aber durch einen breiten Konsens getragen: Der Bau von Reservekraftwerken im Umfang von 20 Gigawatt (GW) ist bereits im Sondierungspapier der in Bildung befindlichen Koalition vorgesehen 2 . Das geplante KWSG 3 sieht die ersten Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke ab Mitte 2026 vor. Die EnBW beabsichtigt ein Gebot abzugeben, das mit dem Bau eines neuen, wasserstofffähi- gen RDK9 den Kriterien des KWSG entspricht (siehe „Geplanter Ausbau am Kraftwerksstandort Karls- ruhe“). Für das Gebot muss das EnBW-Vorhaben eine entsprechende Planungs- und Genehmigungsreife vorweisen. Ausbaubedarf in Baden-Württemberg Insbesondere der Südwesten Deutschlands hat einen hohen Ausbaubedarf regelbarer Stromerzeu- gungsanlagen als Ergänzung zu den Systemen, die auf volatilen erneuerbaren Energien beruhen. Um den Kohleausstieg vollständig, d.h. auch in der Netzreserve zu ermöglichen, benötigt Baden-Württem- berg nach Analysen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber 6,5 GW Zubau an disponibler Leistung. Damit ist der Bedarf im Südwesten deutlich höher als in anderen Netzgebieten. Ein schneller Ersatz, auch der in Netzreserve befindlichen Kohlekraftwerke durch Gaskraftwerke, trägt signifikant zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes bei. Weitere CO 2 -Einsparungen können sich durch die Umstellung von Gaskraftwerken auf einen Wasserstoffbetrieb ergeben, wie im KWSG vorgesehen. Darüber hinaus reduzieren Neubauten die Abhängigkeit von alternden Kohlekraftwerken in der Netzreserve mit ihren zunehmenden Betriebs- risiken. Aktuelle Situation am Kraftwerkstandort Karlsruhe Mit den drei Kraftwerken RDK4, RDK7 (beide in der Netzreserve) und RDK8 (am Markt) werden aktuell rund 1.800 MW elektrische Leistung und 440 MW thermische Leistung bereitgestellt. Die Blöcke RDK1- 3 und RDK5/6 sind mittlerweile stillgelegt und teilweise rückgebaut (s. Anlage 1 Übersichtsplan). Der existierende EnBW Standort RDK bietet sich grundsätzlich für eine sichere und nachhaltige Ergänzung zur Versorgung mit Strom und Fernwärme an. Geplanter Ausbau am Kraftwerkstandort Karlsruhe Die EnBW plant nach eigenen Darstellungen auf dem nördlichen Areal des Standortes, auf einer Teilflä- che des heutigen Kohlelagers, eine hocheffiziente Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) mit möglicher Kraft-Wärme-Kopplung. Die GuD-Anlage ist gemäß den Entwürfen zum Kraftwerkssiche- rungsgesetz spätestens im achten Betriebsjahr auf einen reinen Wasserstoffbetrieb umzustellen und mit den entsprechenden Fähigkeiten zu errichten (H2 Ready). Der Neubau der GuD-Anlage (RDK9) mit 850 MW elektrischer Nennleistung und 220 MW Fernwärmeleistung soll einen möglichst hohen 1 Pressemeldung zur Einigung über Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie des Bundes 2 Ab Zeile 106 heißt es im Sondierungspapier: „Dazu sollen künftig Reservekraftwerke nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen. Den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 wollen wir im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraft- werksstrategie anreizen.“ 3 Referentenentwurf des KWSG – 3 – Weiternutzungsgrad vorhandener Komponenten und Standortinfrastruktur wie bspw. Kühlturm und Netzanschluss von RDK8 ermöglichen. Mit dem kommerziellen Betrieb der neuen Anlage RDK9 kann die endgültige Außerbetriebsetzung des RDK7 erfolgen. Die beiden Anlagen RDK4 und RDK8 stünden als Netzreserve zur Verfügung. Die Verwendung von Erdgas als Übergangsbrennstoff hin zu noch nicht verfügbarem CO 2 -neutralem Wasserstoff sichert die Bezahlbarkeit und unterstützt die Akzeptanz der Energiewende. Parallel dazu erarbeiten die Stadtwerke Lösungswege, um den Wegfall des RDK8 unter dem Aspekt einer möglichst kostengünstigen und resilienten Fernwärmeversorgung zu kompensieren. Dabei deckt das RDK8 derzeit die Mittellast ab. Das RDK9 ist insbesondere nach der Umstellung auf den Wasser- stoffbetrieb zur Abdeckung von Spitzenlasten angedacht, was mit sinkenden Einsatzzeiten einhergeht. Für die Versorgung Karlsruhes mit Fernwärme bedeutet dies, dass ein Gesamtkonzept zu erarbeiten ist, das neben einer möglichen Wärmeauskopplung aus RDK9 weitere Erzeugungsbestandteile, wie bei- spielsweise Speicher, Wärmepumpen oder eigene KWK-Einheiten beinhaltet. Für den Einsatz einer Fluss- wasserwärmepumpe bietet die vorhandene Ein- und Auslaufinfrastruktur für die Wasserentnahme aus dem Rhein auf dem Gelände des RDK sehr gute Voraussetzungen. Ebenso hat die Nutzung der Geother- mie im Oberrheingraben großes Potential. Fazit aus Sicht der Stadtwerke: Die Abschaltung des RDK8 bedeutet, dass ein ganzheitliches Lösungs- konzept für die zukünftige Versorgung mit Wärme in Karlsruhe erarbeitet werden muss. Der Wegfall von RDK8 kann nicht allein durch RDK9 ersetzt werden, auch wenn Kraftwärmekopplung ein möglicher Baustein sein kann. Chancen aus Sicht der Stadt Mit dem Neubau des hocheffizienten und wasserstofffähigen RDK9 und den entsprechenden Umbauten auf dem Areal der EnBW im Rheinhafen wird der Standort für die gesamte Region zukunftsfähig aus- gebaut und dauerhaft gesichert. Insbesondere kann durch das RDK9 eine dauerhafte Wasserstoffnach- frage im Rheinhafen etabliert werden, die mit der Anbindung an das deutsche Wasserstoff-Kernnetz 4 eine entsprechende Versorgung erfährt. Durch die Unterstützung des Vorhabens ist der Anschluss Karls- ruhes an das Wasserstoffkernnetz bzw. den H2-Backbone schneller zu erwarten und kann damit zu einer schnelleren Defossilierung der Karlsruher Fernwärme beitragen. Mit den Stadtwerken Karlsruhe (SWK) laufen bereits Gespräche und Abstimmungen zur möglichen Nutzung der effizienten Kraftwär- mekopplung für den geplanten Ausbau der Fernwärmeversorgung. Damit würde das Vorhaben direkt in die nachhaltige Energie- und Wärmewende für die Karlsruher Bürgerschaft einzahlen. Des Weiteren können evtl. auch die Ergebnisse des Projekts „H2 iPort KA Mod“ Eingang in die weiteren Planungen finden 5 . CO2-Relevanz Diese Anlage erzielt allein im Erdgasbetrieb eine Reduktion von mehr als 50% des CO 2 -Ausstoßes bei gleichzeitiger Reduktion weiterer Schadstoffmissionen im Vergleich zur Kohleverstromung. Ziel ist der klimaneutrale Betrieb der Neuanlage mit CO 2 -neutralem Wasserstoff ab Mitte/Ende der 2030er Jahre (Quelle: EnBW). Vorgesehener Zeitplan und weiteres Vorgehen Die EnBW erwartet eine erste Ausschreibung und Auktion neuer Kraftwerksanlagen in Deutschland für Mitte 2026. Im Rahmen des künftigen KWSG der neuen Bundesregierung benötigt sie bis dahin bereits weitgehend belastbare, rechtliche und planerische Grundlagen. Das Vorhaben ist derzeit in der Entwurf- splanungsphase und zielt bei einer Bauphase von maximal 6 Jahren auf einen Start im Jahr 2031. Parallel zur Fortführung der Planung werden aktuell die Prozesse zum Erhalt aller relevanten Genehmigungen und Erlaubnisse angestoßen. Erste Gespräche mit der Stadt Karlsruhe (bauplanungsrechtliche Voraus- setzungen) und dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzge- setz) haben stattgefunden und entsprechende Arbeitsgruppen wurden gestartet. 4 Genehmigtes Wasserstoff-Kernnetz der Bundesnetzagentur 5 Projektwebsite H2 iPort KA Mod der Technologieregion Karlsruhe – 4 – Für die Umsetzung der geplanten Anlage wird ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissions- schutzgesetz (BImSchG) und dazu bauplanungsrechtlich voraussichtlich die Änderung oder Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans bzw. Aufstellung eines neuen Bebauungsplans benötigt. Im immissi- onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren obliegt die Entscheidung dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Im bauplanungsrechtlichen Verfahren obliegt die Entscheidung über den Beschluss des Be- bauungsplans dem Gemeinderat. Ein „Präjudiz“ der rechtlichen, planerischen Abwägung im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsprozesse ist nicht möglich. Insofern drückt der Grundsatzbeschluss ausschließlich die für das Vorhaben wichtige politische Willensbekundung der Stadt Karlsruhe gegen- über der EnBW aus. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Haupt- und Finanzaus- schuss – mit diesem Grundsatzbeschluss, die EnBW in ihrer Entwicklungsstrategie, den Kraftwerksstand- ort Karlsruhe mit einem neuen, wasserstofffähigen Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK) zu- kunftsfähig auszubauen, grundsätzlich zu unterstützen. Mittelfristig sollen sowohl eine klimaneutrale Stromerzeugung als auch Potenziale für die klimaneutrale Einspeisung in das aktuelle und noch weiter auszubauende Karlsruher Fernwärmenetz gesichert werden. Eine rechtliche Bindungswirkung für die noch zu erfolgende rechtliche Prüfung und Abwägung im Rahmen des weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesses ist mit diesem Grundsatzbeschluss aus- drücklich ausgeschlossen, insofern handelt es sich hier um eine politische Willensbekundung zur Einlei- tung der entsprechenden Verfahren und entlastet die EnBW weder von ihren Entwicklungsrisiken noch begründet sie Ansprüche auf eine bestimmte Entscheidung. Aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Vorhabens, der Umsetzung der Kraftwerksstrategie des Bun- des mit der zeitnahen Ausschreibung regelbarer Stromerzeugungsanlagen als Ergänzung zu den volati- len erneuerbaren Energien sowie auch aufgrund der vielfältigen Chancen für die Region Karlsruhe bzgl. der Wasserstoffnutzung, sollen die notwendigen Rechtsverfahren (Verfahren nach Bundesimmissions- schutzgesetz BImSchG und kommunale Bauleitplanung) in höchster Priorität betrieben werden.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. April 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Grundsatzbeschluss der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungsstra- tegie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW Vorlage: 2025/0169/1 Punkt 4.1 der Tagesordnung: Grundsatzbeschluss der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungs- strategie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW Ergänzungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2025/0169/2 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss – mit diesem Grundsatzbeschluss, die EnBW in ihrer Entwicklungsstrategie, den Kraftwerksstandort Karlsruhe mit einem neuen, wasserstofffähigen Rheinhafen-Dampf- kraftwerk Karlsruhe (RDK) zukunftsfähig auszubauen, grundsätzlich zu unterstützen. Mittel- fristig sollen sowohl eine klimaneutrale Stromerzeugung als auch Potenziale für die klima- neutrale Einspeisung in das aktuelle und noch weiter auszubauende Karlsruher Fernwärme- netz gesichert werden. Eine rechtliche Bindungswirkung für die noch zu erfolgende rechtliche Prüfung und Abwä- gung im Rahmen des weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesses ist mit diesem Grundsatzbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen, insofern handelt es sich hier um eine po- litische Willensbekundung zur Einleitung der entsprechenden Verfahren und entlastet die EnBW weder von ihren Entwicklungsrisiken noch begründet sie Ansprüche auf eine be- stimmte Entscheidung. Aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Vorhabens, der Umsetzung der Kraftwerksstrategie des Bundes mit der zeitnahen Ausschreibung regelbarer Stromerzeugungsanlagen als Ergän- zung zu den volatilen erneuerbaren Energien sowie auch aufgrund der vielfältigen Chancen für die Region Karlsruhe bzgl. der Wasserstoffnutzung, sollen die notwendigen Rechtsver- fahren (Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG und kommunale Bauleit- planung) in höchster Priorität betrieben werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung. – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. April 2025: Ich darf festhalten, dass Herr Stadtrat Dr. Cremer sich hier als befangen erklärt. Zu diesem Ergänzungsantrag darf ich auch den Vertreter der EnBW oben auf der Tribüne sowie zahl- reiche andere Vertreter der Zivilgesellschaft aus dem Klimabündnis und darüber hinaus be- grüßen. Wir haben eine veränderte Fassung dieser Vorlage, das haben Sie bitte zur Kennt- nis genommen. Und jetzt diskutieren wir erst einmal, und dann gucken wir, wie wir mit den verschiedenen Aspekten umgehen. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Die Energiewende nimmt Fahrt auf. 2024 hatten wir 60 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen. Das ist gut so. Das ist sehr gut so. Wir alle möchten aber auch Strom dann konsumieren, wenn die Sonne ein paar Tage nicht scheint und der Wind nicht weht, wie zum Beispiel Ende letzten Jahres das eine Zeit lang der Fall war. Deswegen ist man sich eigentlich in der Wissenschaft einig, dass wir flexible Gaskraftwerke für eine Übergangszeit brauchen. Für diese Versorgungssicher- heit möchte jetzt die EnBW ein Gaskraftwerk im Rheinhafen bauen, denn damit lässt sich natürlich auch gut Geld verdienen. Wir haben heute darüber zu entscheiden, wie wir uns grundsätzlich zu diesem Thema posi- tionieren. Unsere Rolle ist die kritische Begleiter in dem dafür notwendigen Bebauungs- plan. Und wir als GRÜNE-Fraktion sagen zu dieser Beschlussvorlage „Ja, aber“, mit einem ganz klaren Aber. Ja, wir brauchen flexible Erzeugung, aber wir müssen Versorgungssicher- heit und Klimaschutz gemeinsam denken. Das heißt, dass auch der Strom aus diesem Gas- kraftwerk nachhaltig und erneuerbar sein muss. In der Beschlussvorlage ist dieses Ziel viel zu vage definiert, und deswegen haben wir die- sen Änderungsantrag gestellt, dass die Stadt mit der EnBW einen städtebaulichen Vertrag aushandeln möge mit den Zielen ab 2035 Wasserstoff, blauer oder grüner, ab 2040 nur noch grüner Wasserstoff, die direkten und indirekten Emissionen von Anfang an kompen- sieren, das umweltschädliche LNG begrenzen, und wir sprechen uns für eine zeitlich ge- staffelte Festlegung der maximalen Volllastbetriebsstunden aus, solange das Kraftwerk noch Gas verbrennt. Dieses Vorgehen und diese Forderungen sind nicht aus der Luft ge- griffen. Die Stadt Heilbronn stand vor einigen Jahren vor einer ganz ähnlichen Situation mit der EnBW. Dort wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag mit der EnBW und mit ganz ähnlichen Punkten beschlossen. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die Stadtverwal- tung in der Stellungnahme die grundsätzliche Idee eines solchen städtebaulichen Vertrages mit diesen Zielen im Verfahren prüfen möchte und insbesondere, dass man sich da an dem Beispiel der Stadt Heilbronn orientieren möchte. Wir sehen den Antrag deshalb als erledigt an und werden der Beschlussvorlage zustimmen, mehrheitlich. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Heute geht es um eine grundsätzliche Entscheidung für den Kraftwerksstandort Karlsruhe, und die anderen Sachen, der Antrag ist ja jetzt zurückgezo- gen, halten wir dann für notwendig, wenn es um die Detailfragen geht. Die spielen heute aber keine Rolle. Es geht hier um eine politische Willensbegründung, um der EnBW Rü- ckenwind zu geben, um ihr Verfahren und ihr Kraftwerk bauen zu können. Für die bezahl- bare Stromsicherheit der Bevölkerung, für die Netzstabilität und für die Fortsetzung der – 3 – Energiewende brauchen wir vor allem im Süden, hier in unserem Bereich des Landes, zu den volatilen erneuerbaren Energiequellen regelbare Stromerzeugungsanlagen als energie- bezogen. Um den kompletten Kohleausstieg zu ermöglichen, bedarf es solcher zukunftsfä- higer Kraftwerke. Zunächst wird die Anlage noch mit Erdgas betrieben. Dies bedeutet dann schon eine Reduktion des CO 2 -Ausstoßes um 50 Prozent, und später wird es der Wasser- stoff sein. Außerdem wird der Anschluss an das Wasserstoffkernnetz dadurch mit aller Wahrscheinlichkeit schneller erfolgen, was für die ganze Region ein guter Fortschritt ist. Karlsruhe ist ein guter Standort, und wir sollen froh darüber sein, dass die EnBW hier bauen will. Dies ist ein zukunftsfähiger Ausbau und eine dauerhafte Sicherung des Stan- dortes. Wir sollten alles daran setzen, mitzuhelfen, dass die EnBW dieses Vorhaben im Zeit- plan förderungsfähig verwirklichen kann. Bis 2026 benötigt die EnBW belastbare rechtliche und planerische Grundlagen. Auch mit den Stadtwerken Karlsruhe bezüglich einer Verwen- dung der Abwärme mit der Option einer Kraft-Wärme-Kopplung für den Ausbau der Fern- wärme laufen intensive Gespräche. Damit kann auch eine schnellere Defossilierung der Fernwärme erreicht werden. Da dies aber nur ein Baustein ist, müssen die anderen Mög- lichkeiten der Wärmegewinnung, Flusswärmeanlagen, Speicher, Wärmepumpen und auch die Geothermie in einer Gesamtkonzeption durch die Stadtwerke weiter vorangetrieben werden. Der Bau des RDK 9 ist der Weg in die richtige Richtung. Deshalb sollten wir der EnBW sig- nalisieren, dass wir sie bei der Durchführung dieses Projektes unterstützen und alles tun, dass sie ihren Zeitplan einhalten können. Nicht anhaltendes Hin und Her sollte uns leiten, sondern der Wille, nun einfach einmal anzufangen. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Unsere Aufgabe ist es nicht, die Energiepolitik oder die Kraft- werksstrategie der Bundesregierung hier zu diskutieren, sondern unsere Aufgabe ist, sich für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt einzusetzen und für sie das möglichst Beste zu erreichen. Ich glaube, das ist uns aber auch allen klar. Und wir sehen eine ganz große Chance in dem, was die EnBW an ihrem Kraftwerksstandort hier in Karlsruhe plant. Wir se- hen Vorteile für Karlsruhe in genau drei Gründen. Ich wiederhole jetzt ein bisschen das, was der Kollege Müller schon gesagt hat, weil er im Prinzip die gleichen Gründe aufführt, aber sie sind unserer Meinung nach auch total offensichtlich. Wir brauchen langfristig in Süddeutschland regelbare Stromversorgungskapazitäten, denn der Strom wird in Zukunft hauptsächlich aus Norddeutschland kommen. Und wir haben hier viel produzierendes Gewerbe, das energieintensiv ist. Deswegen werden wir hier wei- terhin unsere Energiekapazitäten dringend benötigen. Wir liefern ein weiteres wichtiges Argument, dass wir möglichst schnell an das Wasserstoffkernnetz angeschlossen werden. Und das kommt ebenfalls dem produzierenden Gewerbe und aber auch allen anderen in dieser Region zugute. Das dritte Argument ist, wir schaffen eine weitere Option für die Fernwärmeversorgung in Karlsruhe. Ich will nicht sagen, und das ist, glaube ich, auch Kon- sens, dass es viel zu verfrüht ist, jetzt schon zu sagen, dass das ein Schlüsselelement wird oder irgendein Zukunftselement wird, aber es könnte ein Baustein sein, einer von vielen Bausteinen. Wir können jetzt ins Gespräch gehen, und wir werden uns die Optionen auch offenhalten, inwiefern das dann in die Strategie der Fernwärmeversorgung der Stadtwerke passen wird oder auch nicht. Wichtig ist, dass wir mit dem EnBW einen verlässlichen Part- ner haben, mit dem wir seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten. Deswegen wollen wir sie – 4 – unterstützen in diesem Vorhaben und danken, dass wir auch die Möglichkeit bekommen, hier unsere Meinung dazu zu äußern. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir hatten es vorhin beim Haushaltssicherungsprozess, und Ihre Auseinandersetzung, Herr Oberbürgermeister, mit Innenminister Strobl hat mehrere Ausgaben der BNN gefüllt. Deutschland geht das Geld aus, und die Kommunen sind die Ersten, die pleitegehen. Die Altparteien haben erst gegen die Stimmen der AfD ein rund 1.000 Milliarden umfassendes Darlehenspaket auf den Weg gebracht. Das kann man als Staat, wenn überhaupt, nur einmal machen, siehe Großbritannien. Und es ist jetzt schon klar, dass das Geld nicht für alle bereits von CDU, SPD und GRÜNEN artikulierten Wünsche reichen wird. Trotzdem versuchen CDU und SPD als neue Bundesregierung weiterhin, die teure Energiewende durchzuboxen. Und die Energieversorger machen mit, als wäre Geld im Überfluss vorhanden. Doch was soll die Energiewende, also die Dekarbonisierung der deutschen Stromversorgung, ohne Nutzung der Kernkraft bis 2045 kosten? Letztes Jahr hieß es noch bis zu 5.000 Milliarden Euro. Auf der Homepage der EnBW wird aufgrund ei- ner aktuellen Studie von Aurora Energy Research erklärt, mit Einsparungen beim Stromver- brauch koste es nur 3.440 Milliarden Euro. Das sind aber immer noch 172 Milliarden Euro pro Jahr für die nächsten 20 Jahre. Und den Kreditrahmen für die nächsten 10 Jahre haben Merz & Co. bekanntlich schon ausgeschöpft. Die Energiewende ist damit offensichtlich ge- scheitert. Insbesondere Wasserstoff wird es absehbar nie bezahlbar geben. Er ist jetzt schon rund dreimal so teuer wie Erdgas. Der Bau des Wasserstoffkernnetzes allein soll an die 200 Milliarden Euro kosten. Was bedeutet das alles für RDK 9? Es wird voraussichtlich niemals mit Wasserstoff betrie- ben werden. Falls wir nicht wieder von Russland Erdgas beziehen, wird es auch beim Be- trieb mit Erdgas teuer sein. Dadurch kommt es nur für Spitzenlast infrage und deshalb kaum bis gar nicht als Wärmelieferant für Fernwärme. All das ist schon Grund genug, die- ses Projekt abzulehnen. Entscheidend ist aber, dass es auf dem Platz der Kohlehalde ge- baut werden soll, die auch künftig für die Befeuerung von RDK 7 und RDK 8 dringend ge- braucht wird. Denn auf diese Anlagen werden wir nach dem bevorstehenden Scheitern der Energiewende angewiesen sein, um den Strombedarf von Karlsruhe und der Region zu de- cken. Laut Verwaltungsvorlage bedeutet der Bau des RDK 9 folgerichtig auch das Aus für RDK 7. So steht es in der Vorlage. Wir beschließen also hier auch das Aus für RDK 7, das uns bisher immer noch in der Netzreserve zur Verfügung steht, auch für die Fernwärme. Die AfD-Fraktion lehnt diesen Antrag deswegen ab. Stadträtin Lorenz (FW): Meines Wissens ist es kein Antrag, es ist heute eine Willensbekun- dung. Und ich nehme es vorweg, von unserer Seite ein ganz klares Ja zur Kraftwerksstrate- gie der EnBW. So ein bisschen tut sie mir schon leid. Sie hat so etwas von eierlegender Wollmilchsau. Auf der einen Seite wird ihr so unterschwellig vorgeworfen, dass sie gewinn- orientiert arbeitet, auf der anderen Seite steckt man doch gern die Dividenden ein. Sie soll die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sichern und noch alles am besten klimaneutral. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir wollen alle das Gleiche. Wir wollen CO 2 sparen, und am liebsten wäre uns natürlich, wenn wir alles jetzt schon gleich mit grünem Wasserstoff machen könnten. Aber wir wissen, das geht nicht. Und wir sind hier auch nicht bei Wünsch-dir-was, sondern bei So-ist-es. Wir planen ein ganzes Stück in die Zu- kunft. – 5 – Ich war auch ein bisschen überrascht über den Ergänzungsantrag, den wir heute festzurren wollen. Wir können noch gar nicht sagen, wie viel und zu welchem Preis dieser grüne Was- serstoff in 2035 oder 2045 vorhanden sein wird. Wenn er denn da ist und er ist bezahlbar, dann werden wir die Letzten sein, die sagen: „Nein, das machen wir nicht. Wir stellen nicht um.“ Letztendlich steht für uns, der Kollege Huber hat es richtig gesagt, die Versorgung, die Grundversorgung der Bevölkerung, und nicht nur der Bevölkerung, vor allem auch der Unternehmen, von denen wir auch gerne die Gewerbesteuern nehmen, die muss für uns als Stadtparlament an erster Stelle stehen, von dem her ein ganz klares Ja. Lassen Sie mich noch ein, zwei Sätze zum Klimabündnis sagen. Ich war ein bisschen über- rascht. Ich war auch bei der Videokonferenz, das war ein sehr konstruktiver Austausch. Ich glaube, viele von uns haben das ein oder andere noch mitgenommen. Auch die beiden Herren, die von der EnBW dabei waren, die waren sehr geduldig. Aber ich habe bisher hier in der Verwaltung noch keine Vorlage erlebt, die aufgrund von, sage ich jetzt einmal, Vor- gaben von so einem Bündnis derart verändert wurden. Es kam so ein bisschen vor, als wenn die Verwaltung hier am Schnürchen durch die Manege geführt wird. Manchmal ist es auch so, dass zum Beispiel IHK oder andere Einrichtungen Stellungnahmen dazu abge- ben und auch oft mit guten Gründen. Davon habe ich hier noch nichts gelesen. Das möchte ich zu bedenken geben. Also von unserer Seite ein ganz klares Ja. Wir freuen uns, dass die EnBW hier in die richtige Richtung geht und dass dieses Kraftwerk Wasserstoff- ready ist. Wir freuen uns, wenn genügend grüner Wasserstoff kommt. Wir sind auf jeden Fall dabei. Stadtrat Gaukel (Volt): Beim Titel Grundsatzbeschluss der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungs- strategie des Kraftwerkstandortes Karlsruhe der EnBW, hier Planung einer hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung als Option und Wasserstofffä- higkeit, kurz RDK 9, denke ich eher an einen sehr sperrigen Titel, und man würde nicht so eine emotionale Debatte erwarten. Ich meine, auch Herr Huber hat schon schön gesagt, eigentlich sollten wir hier nicht die Bundesenergiepolitik diskutieren, weil letztlich können wir an der dann doch leider sehr wenig ändern. Aber am Ende kommt es dann doch dazu wieder, und jeder beschwert sich dann gerne, was denn auf Bundesebene passiert oder nicht passiert und zu wenig ist. Und manche haben dann auch die Glaskugel, die dann schon wissen, was scheitert, was nicht und was wie viel kosten wird. Was haben wir hier? Es geht um den Grundsatzbeschluss. Wir wollen sagen: „Hey, soll die- ser Kraftwerksstandort weiterentwickelt werden?“ Und das ist erst einmal alles, was wir sa- gen. Denn ob dieses Kraftwerk kommt, hängt dann am Ende von der Bundespolitik ab. Denn wenn dieses Förderregime geändert wird, dann wird dort auch kein Kraftwerk er- scheinen. Wenn die EnBW nicht sieht, dass es bezahlbar sein wird, es wirtschaftlich sein kann, dann wird es das nicht geben. Von daher viele Diskussionen, die wir hier auch füh- ren, könnte man sich doch in gewisser Weise an dieser Stelle sparen. Trotzdem ist es natür- lich wichtig, darüber zu reden, was bedeutet es für uns. Da sind auch viele positive Effekte daran gebunden, wie zum Beispiel die Andockung an die Wasserstoffpipeline, dass Was- serstoff überhaupt hier irgendwann hinkommen kann, der dann zunächst natürlich maxi- mal blau ist, hoffentlich dann irgendwann grün. Aber trotzdem ist es ein wichtiger Standort, weil wir brauchen Diversifizierung in der Ener- gieversorgung, denn die Energiewende, die lässt sich nicht aufhalten, und die ist voll im Gange, und die läuft auch sehr gut. Aber deswegen haben wir jetzt das Problem, dass wir – 6 – erst einmal noch diese disponiblen Kraftwerke brauchen, und die ersetzen dann erst einmal vor allem auch Kohle, was erst einmal schon eine riesige CO 2 -Einsparung ist. Von daher lasst uns für die Diversität gehen, kein Kraftwerk ist auch keine Lösung. Von daher müssen wir hier ganz klar schauen, wie können wir unseren Standort weiterentwickeln und dort bessere Thematiken haben. Zum Thema Vorlage verändern, erst einmal es zeigt auch, man braucht hier eine Diskussion auch der Öffentlichkeit. Von daher auch vielen Dank, dass wir hier noch einmal diese Ver- schiebung gemacht haben. Danke an das Klimabündnis, die auch hier noch einmal eine Diskussionsrunde aufgeworfen haben. Ich muss sagen, auch hier hätte mir mehr Lokalfo- kus und weniger Bundesfokus mehr gelegen. Aber trotzdem hat hier auch gezeigt, dass vieles in der Vorlage auch nicht so genau drin stand. Diese Änderungen, die jetzt sind, sind Klarstellungen, die auch die EnBW selber gemacht hat. Also von daher ist es auch nicht, dass hier am Ring durch die Manege gezogen wurde, sondern letztlich war es eine Präzisie- rung durch Nachfragen, die sehr wichtig ist und die sehr gut ist. Von daher auch vielen Dank an die Stadtverwaltung, die auch an dem Gespräch beteiligt war, die das jetzt noch einmal angepasst hat. Lasst uns schauen, dass wir dann in der weiteren Diskussion den städtebaulichen Vertrag gut hinbekommen, um ein tolles neues Kraftwerk in unserem schönen Karlsruhe zu haben. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Zunächst bin ich dankbar, dass das Wort Bekenntnis aus der Vorlage entfernt wurde. Das ist schon fast religiös. Die Befürchtungen, technologisch den Anschluss zu verlieren, sind nachvollziehbar. Echter grüner Wasserstoff, und da müs- sen wir ehrlich sein, sowohl was die Quantität als auch die Finanzierbarkeit angeht, ist Zu- kunftsmusik. Hier einen Grundsatzbeschluss zu einem Kraftwerk zu treffen, das über Jahre hinweg doch noch fossil betrieben wird, und das bei gleichzeitig fehlendem Gesamtkon- zept für die künftige Fernwärmeversorgung, Versorgung mit Erneuerbaren, ist viel verlangt. Wir benötigen effektive Speicherlösungen, eine ernsthafte Auseinandersetzung mit alterna- tiven Energiequellen wie Flusswärme oder auch Geothermie. Und dann wird ein zukunfts- fähiger und klimafreundlicher Schuh draus. Es ist so ein bisschen die Befürchtung, dass die Hoffnung und das Warten auf sauberen Wasserstoff am Ende die Nutzung fossiler Roh- stoffe nur verlängern. Die Veränderungen in der Vorlage begrüßen wir. Trotzdem möchten wir bzw. heute nur ich stellvertretend für meine Fraktion keinen Blankoscheck oder eine Willensbekundung für ein weiterhin fossil betriebenes Kraftwerk ausstellen, dessen Zukunft zu viele Fragezeichen hat. Stadtrat Haug (KAL): Die neue Beschlussvorlage macht es uns leichter, der Vorlage der Ver- waltung zuzustimmen. Dadurch wird dem von den Stadtwerken noch zu erstellenden Kon- zept der Fernwärmeversorgung nicht vorgegriffen. Das ist jetzt deutlicher formuliert. So entstehen keine Vorfestlegungen für das Fernwärmekonzept der Stadtwerke. Das war ei- ner der Kritikpunkte an dem frühen Sitzungstermin. Bei dem zu erstellenden Gesamtkon- zept für die Fernwärmeversorgung ist uns wichtig, dass, wie es auch in der Vorlage ausge- führt ist, der Einsatz einer Flusswärmepumpe oder auch die Geothermie Bestandteil der Überlegungen sind, um den Einstieg in eine klimaneutrale Produktion der Energie zu schaf- fen. Nach dem derzeitigen Stand ist der Bau eines neuen Kraftwerkes erforderlich und nicht zu vermeiden, auch wenn ein späterer Betrieb mit grünem Wasserstoff vorgesehen ist. Sofern dieser in ausreichender Menge zur Verfügung steht, kommt in der ersten Phase – 7 – Erdgas und LNG zum Einsatz. Durch das RDK 9 wird zwar die Kohleverstromung des RDK 8 ersetzt, was schon einmal eine Verbesserung ist, aber der vollständige Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen ist noch nicht geschafft. Wir freuen uns aber, dass dem GRÜNE-Antrag gefolgt wird, damit dem beantragten städ- tebaulichen Vertrag im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Leitplanken für den Einsatz von Erdgas geschaffen werden. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Die zentrale Frage des Klimabündnisses war die: Hat es Zeit noch, können wir es ein bisschen verschieben? Dafür bin ich ausgesprochen dankbar, dass wir diese Online-Veranstaltung, hatten, weil mir ist viel deutlich geworden. Aus der Vorlage, die von der Verwaltung kam, war mir das soweit nicht klar. Ich habe das gebraucht tat- sächlich. Deswegen meine Dankbarkeit dem Klimabündnis gegenüber. Die Frage ist tatsächlich noch mal: Hat es Zeit zum Aufschieben oder nicht? Und ich würde sagen, es hat keine Zeit zum Aufschieben, und zwar aus folgenden Gründen. Das RDK 8 wird vom Netz gehen, und wir brauchen eine stabile Netzversorgung. Also das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, endlich haben sie es kapiert, dass wir Wasserstoff in Karlsruhe brauchen. Allein wenn das Kraftwerk kommt, dann ist klar, wir brauchen eine Wasserstoff- anbindung. Natürlich werden wir nicht gleich grünen Wasserstoff kriegen, das wissen wir alle. Vielleicht gibt es sogar weißen Wasserstoff. Vielleicht gibt es einen andersfarbigen Wasserstoff. Wir müssen mischen. Es wird nicht die reine Form geben, aber die wird kom- men. Deswegen auf jeden Fall bin ich dankbar für das. Ich stimme mit der AfD auch nicht überein, wenn sie sagen, das ist der dreifache Preis. Vielleicht heute, aber bis der Wasserstoff kommt, gehen zehn Jahre vorbei, und bis dorthin werden wir ganz andere Preise haben, auch im Wasserstoffbereich. Jeden Tag kann man in den Nachrichten lesen, dass weißer Wasserstoff gefunden wird. Also die Zeit spricht für Wasserstoff. Das andere ist noch eine Bemerkung zur Wärme Auskopplung. Viele setzen ihre Hoffnung darauf, aber das wird nicht funktionieren. Das RDK 9 wird am Anfang in Mittellast laufen. Das bedeutet, es wird länger laufen, aber mittelfristig wird es nur noch auf Spitzenlast laufen. Das wird fast nicht mehr laufen. Es wird keine Wärme abgeben oder wenig Wärme abgeben. Deswegen, die Hoffnung auf Wärmeauskopplung für die Fern- wärme, die können wir beerdigen. Insofern meine Bitte noch einmal, das wirklich zu be- denken, von der Stadt her auch, dass es um eine reine Verstromung geht, um reine Stromsicherheit. Soweit, es ist Zeit, das wirklich zu verwirklichen. Deswegen mein Ja und auch gerne dazu. Der Vorsitzende: Zur Kritik, dass wir die Vorlage noch einmal verändert haben, sie ist in- haltlich nicht verändert. Sie mag in der Begründung zum Teil etwas detaillierter und präzi- ser sein, auch in dem, was drinsteht. Und wir wollten vor allem die Vorlage versachlichen und entemotionalisieren. Weil es geht an der Stelle darum, und das ist unser Auftrag über die Baden-Württembergische Gemeindeordnung, dass wir versuchen, einen möglichst brei- ten Konsens hier im Gemeinderat zu erzielen. Hätten wir sie jetzt inhaltlich massiv verän- dert, hätte Ihre Kritik ihre Berechtigung. Ich sehe das aber nicht, sondern wir kriegen dadurch, glaube ich, jetzt einen anderen, einen präziseren und sachlicheren Diskussions- stand hin. Und das tut uns für die Zukunft gut. – 8 – Ich finde Ihre Formulierung, Herr Stadtrat Gaukel, trifft es. Kein Kraftwerk ist am Ende auch keine Lösung. Und was ich auch sehr wichtig finde, ist noch einmal die Darstellung, die Sie auch aus der Beantwortung der Fragen, die das Klimabündnis gestellt von der EnBW, jetzt auch heute zur Verfügung gestellt bekommen haben, dass man davon ausgeht, dass der Koalitionsvertrag so zu interpretieren ist, dass dieses Programm, das unter der Ampel auf- gesetzt wurde, nämlich über eine Bundesförderung solche wasserstofffähigen Gaskraft- werke zu finanzieren. Und nur das ist die Voraussetzung, um das es im Moment sich über- haupt dreht, dass man das wieder aufnehmen will und umsetzen will. Und nun könnten wir sagen, oder es könnte so sein, dass die EnBW auf ihrem Grundstück das auch schon er- richten kann, ohne dass wir den Bebauungsplan ändern. Das ist aber eben nicht so. Dann werden wir jetzt im Grunde gar nicht gefragt. Und insofern ist natürlich auch die Frage, warum warten wir nicht ab, bis wir dann einen Aufstellungsbeschluss haben. Es ist aber an der Stelle, glaube ich, ganz wichtig, und das ist berechtigt, die EnBW ist ein wichtiges Wirt- schaftsunternehmen in dieser Stadt, dass die bei uns erst einmal nachfragen: „Würdet ihr bereit sein, den Bebauungsplan zu priorisieren?“ Und die Priorisierung von Bebauungsplä- nen hat eben auch etwas mit Gemeinderatsentscheidungen zu tun. Und die zweite Ansage ist, es wird am Ende weniger wasserstofffähige Gaskraftwerkstand- orte durch die Subventionierung durch die Bundespolitik geben, als man vielleicht insge- samt Standorte kennt, die gerne eins hätten. Und da ist, glaube ich, im Moment deswegen auch ganz wichtig, dass wir als Stadt sagen, grundsätzlich sind wir an der Zukunftsfähig- keit unseres Kraftwerksstandortes interessiert. Denn wenn man kein wasserstofffähiges Kraftwerk bauen kann, das man nur bauen kann, wenn es subventioniert ist, dann kann man es in absehbarer Zeit auch nicht bauen, wenn es nicht subventioniert ist. Und dann wird hier nämlich passieren, dass die RDKs irgendwann alle in die Reserve gehen. Nicht ir- gendwann, sondern es ist angekündigt, dass auch das modernste Steinkohlekraftwerk in die Reserve gehen wird, was wir als Karlsruher letztlich nur begrüßen können. Aber dann ist dann eben kein Kraftwerk mehr da. Und da muss ich sagen, geht es auch ein Stück weit darum, dass wir hier diesen Standort erhalten mit Arbeitsplätzen, mit Wirtschaftskraft und allem, was dazugehört. Herzlichen Dank dafür, dass wir den Ergänzungsantrag auch als Prüfantrag verstehen dür- fen. Diese Festlegungen, die Sie dort treffen, werden sich nach meiner Einschätzung am Ende mit den Ausschreibungsbedingungen für dieses Bundesprojekt möglicherweise ha- keln. Und deswegen bin ich sehr dankbar, weil wir können es inhaltlich alles nachvollzie- hen, nur es macht am Ende keinen Sinn, wenn wir am Ende dann die Teilnahme an dem Bundesprojekt vielleicht torpedieren, dass Sie uns die Möglichkeit geben, es jetzt einmal mit der EnBW durchzudiskutieren, dass wir auch einmal mit der Stadt Heilbronn Kontakt aufnehmen. Da ist die Situation etwas anders, weil es nicht um einen solchen neuen Stand- ort geht, sondern die haben, glaube ich, umgerüstet. Da ist es nicht so. Also wir klären es ab. Und das ist der letzte Satz in unserer Stellungnahme, wir werden dann spätestens beim Aufstellungsbeschluss Sie in Kenntnis setzen, was aus unserer Sicht im Durchführungsver- trag möglich ist und was nicht möglich ist. Und das gibt uns erst einmal im Grunde dann auch noch einmal den Spielraum, das alles zu eruieren. Denn wenn Sie es erst beim Sat- zungsbeschluss wissen, dann nutzt es ja dem Prozess am Ende nichts mehr. Wir werden vielleicht noch nicht alles wissen, aber wir werden Ihnen vom Fortgang der Gespräche und von den Inhalten dann natürlich berichten. – 9 – Herzlichen Dank allen Beteiligten. Ich darf mich beim Klimabündnis auch bedanken, vor al- lem auch bei der EnBW, dass die sich auf diese Videogeschichte eingelassen haben. Ich darf mich beim Dezernat 5 bedanken, dass wir aus dem Ganzen eine neu formulierte Vor- lage konzipiert haben, die, glaube ich, jetzt doch einen großen Konsens findet. Und damit können wir in die Abstimmung einsteigen. Die kann jetzt erfolgen, ab jetzt. – Das ist eine Mehrheit mit großer Zustimmung. Ich glaube, das ist ein gutes Signal, und die Diskussion werden wir sicherlich noch zu gegebener Zeit führen. Es ist jetzt niemand da, der sagt, er hat falsch gestimmt. Okay, alles klar, okay, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Mai 2025
-
Extrahierter Text