Einführung einer Verpackungssteuer in Karlsruhe nach Tübinger Vorbild
| Vorlage: | 2025/0164 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 18.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.03.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0164 Eingang: 18.02.2025 Einführung einer Verpackungssteuer in Karlsruhe nach Tübinger Vorbild Anfrage: Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 37 Ö Kenntnisnahme 1. In welcher Form wird die Verpackungssteuer in Karlsruhe umgesetzt? ○ Sind konkrete Änderungen oder Anpassungen im Vergleich zum Tübinger Modell vorgesehen? ○ Welche Einwegprodukte sollen besteuert werden? ○ Wie wird die Steuer konkret berechnet und welche Abgabesätze sind geplant? 2. Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Einführung der Steuer? ○ Welche Schritte sind bis zur Umsetzung noch erforderlich? ○ Wird der geplante Start zum 01.01.2026 eingehalten oder gibt es Verzögerungen? 3. Sind Maßnahmen geplant, um lokale Unternehmen bei der Umstellung auf Mehrwegsysteme zu unterstützen? ○ Gibt es Förderprogramme oder Anreize für Betriebe, die auf Mehrwegverpackungen umstellen? ○ Wird die Steuer für VerbraucherInnen sichtbar sein und wenn ja, wie? 4. Wie wird die Stadtverwaltung die Einnahmen aus der Verpackungssteuer verwenden? 5. Welche Öffentlichkeitsarbeit ist geplant, um die Bevölkerung über die Ziele und Vorteile einer Verpackungssteuer zu informieren? Sachverhalt/Begründung: Die Stadt Tübingen hat zum 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer eingeführt, die auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck erhoben wird. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung von Einwegmüll und die Förderung von Mehrwegsystemen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Mai 2023 die grundsätzliche Rechtmäßigkeit dieser Steuer bestätigt. Lediglich die Obergrenze von 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit wurde als zu unbestimmt kritisiert. Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Steuer wurde am 22. Januar 2025 durch das Bundesverfassungsgericht abgewiesen, womit nun eine endgültige Rechtssicherheit für Kommunen besteht. Angesichts der positiven Erfahrungen in Tübingen und der aktuellen Umweltschutzdebatte ist es sinnvoll, auch in Karlsruhe die Einführung einer solchen Steuer voranzutreiben, um die Müllmenge, vor allem in der Innenstadt, zu reduzieren und nachhaltige Verpackungslösungen zu fördern. Eine Verpackungssteuer in Karlsruhe könnte die Nutzung von Einwegverpackungen reduzieren, die Umweltbelastung verringern und gleichzeitig Anreize für Unternehmen schaffen, auf nachhaltigere Verpackungslösungen umzusteigen. – 2 – Laut dem Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 12. September 2023 ist eine Einführung der Verpackungssteuer in Karlsruhe für den 01.01.2026 geplant. Die bisherigen Planungen der Verwaltung waren aufgrund der bis vor Kurzem unsicheren Rechtslage noch nicht finalisiert. Da nun die gerichtliche Klärung vorliegt, können und sollten die Planungen intensiviert werden. Die Stadtverwaltung hat die Einführung der Verpackungssteuer bereits als konsumtive Maßnahme mit einem jährlichen Ertrag von 2 Millionen Euro bei geschätzten jährlichen Kosten von 0,5 Millionen Euro budgetiert. Daher bitten wir um eine Konkretisierung des aktuellen Sachstandes und der weiteren Planungen zur Einführung der Verpackungssteuer in Karlsruhe. Unterzeichnet von Adina Geißinger Fabian Gaukel
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0164 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Einführung einer Verpackungssteuer in Karlsruhe nach Tübinger Vorbild Anfrage: Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 37 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellungnahme zur Anfrage der Volt: 1. In welcher Form wird die Verpackungssteuer in Karlsruhe umgesetzt? ○ Sind konkrete Änderungen oder Anpassungen im Vergleich zum Tübinger Modell vorgesehen? ○ Welche Einwegprodukte sollen besteuert werden? ○ Wie wird die Steuer konkret berechnet und welche Abgabesätze sind geplant? 2. Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Einführung der Steuer? ○ Welche Schritte sind bis zur Umsetzung noch erforderlich? ○ Wird der geplante Start zum 01.01.2026 eingehalten oder gibt es Verzögerungen? 3. Sind Maßnahmen geplant, um lokale Unternehmen bei der Umstellung auf Mehrwegsysteme zu unterstützen? ○ Gibt es Förderprogramme oder Anreize für Betriebe, die auf Mehrwegverpackungen umstellen? ○ Wird die Steuer für VerbraucherInnen sichtbar sein und wenn ja, wie? 4. Wie wird die Stadtverwaltung die Einnahmen aus der Verpackungssteuer verwenden? 5. Welche Öffentlichkeitsarbeit ist geplant, um die Bevölkerung über die Ziele und Vorteile einer Verpackungssteuer zu informieren? Die Verwaltung plant die Einführung einer Verpackungsteuer zum 1. Januar 2027, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. Diese Maßnahme erfordert eine detaillierte Planung und Abstimmung mit verschiedenen städtischen Einrichtungen wie dem Umwelt- und Arbeitsschutz, dem Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe sowie der Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME). Auch die Zusammenarbeit mit relevanten Partnern wie Dehoga und der Cityinitiative Karlsruhe e.V. ist von großer Bedeutung. Die Ausarbeitung eines Konzepts, das speziell auf die Bedürfnisse der Stadt Karlsruhe zugeschnitten ist, wird viel Zeit in Anspruch nehmen, obwohl es sich an bewährten rechtlichen Rahmen anderer Städte orientieren wird. Die endgültige Entscheidung über die Verpackungsteuer kann erst nach der Umsetzung der Grundsteuerreform und der Einführung der Übernachtungsteuer, voraussichtlich frühestens zum 1. Januar 2027, getroffen werden. Bis dahin werden alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten. Die Verwaltung wird Sie rechtzeitig und unaufgefordert über die geplante Konzeption zur Verpackungsteuer informieren.
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 37 der Tagesordnung: Einführung einer Verpackungssteuer in Karlsruhe nach Tübin- ger Vorbild Anfrage: Volt Vorlage: 2025/0164 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. April 2025