Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Solarenergie"
| Vorlage: | 2025/0161 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 16.02.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Palmbach, Stupferich |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.04.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.04.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.04.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.04.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst Stadt Karlsruhe | Zentraler Juristischer Dienst 1. Beschluss: Regionalverband Mittlerer Oberrhein Baumeisterstraße 2 76137 Karlsruhe Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Alexander Bantz, Zimmer: C 318 Telefon: 0721 133-3021 Fax: 0721 133-3099 E-Mail: zjd@karlsruhe.de Unser Zeichen: ZJD- 613.10.20 / RVMO-Solar Haltestelle: Marktplatz 18. April 2025 Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3 „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photo- voltaik-Freiflächenanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 als Kapitel 1.2.7 „Grundsätze zur Entwicklung der Energieversorgung“ sowie Kapitel 4.2 „Energieversor- gung“ – Plansätze 4.2.1 „Anlagen der Energieversorgung“ sowie 4.2.3 „Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen“ Erneute (zweite) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Hier: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Be- lange; Ihr Schreiben vom 18. Februar 2025, Az. 2.5.156 Sehr geehrte Damen und Herren, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein beabsichtigt nach § 12 Abs. 1 Landesplanungs- gesetz (LplG) die Fortschreibung der o.g. Regionalplankapitel zur Festlegung von Vorrang- gebieten auf denjenigen Flächen, welche eine möglichst hohe Eignung für die Solarenergie versprechen und dabei die geringsten Nutzungskonflikte aufweisen. Den Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange wurde bis 18. April 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben. Wir bedanken uns für die erneute Beteili- gung am oben genannten Verfahren und geben hiermit folgende Stellungnahme – vorbe- haltlich der Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe am 29. April 2025 – ab: A. Stellungnahme als Gemeinde Die Stadt Karlsruhe begrüßt weiterhin ausdrücklich die Anstrengungen des Regionalver- bands Mittlerer Oberrhein zur Bereitstellung von Flächen zum verstärkten Ausbau der er- neuerbaren Energien auf Grundlage der im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsge- setz Baden-Württemberg getroffenen Vorgaben. Flächenkulisse des Regionalplanentwurfs Der zweite Entwurf des Regionalplanes Solar enthält insgesamt fünf Flächen auf Karlsruher Gemarkung. Die beiden Flächen auf den Deponien (Grötzingen FPV_69 und Ost FPV_85) sind weiterhin im Regionalplan enthalten. Die Fläche der Deponie Ost wurde dabei entspre- chend unserer Anregung reduziert. Neben den Flächen aus dem ersten Entwurf sind drei der fünf seitens der Stadt Karlsruhe nachgemeldeten Flächen – wenn auch nicht in – 2 – gleichem Umfang – übernommen worden (Hauptsammelkanal Klärwerk FPV_154, Untere Kohlplatte entlang der Autobahn FPV_153 und Park&Ride-Parkplatz A8 Karlsbad FPV_152). Damit sind für Karlsruhe 27,9 ha im vorliegenden Entwurf für die Photovoltaiknutzung vor- gesehen. Die geänderte Flächenkulisse, die sich weitgehend an den Vorschlägen der Stadt orientiert, wird akzeptiert. B. Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange Die untere Landwirtschaftsbehörde weist darauf hin, dass die Aufnahme von Flächen für die Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, die in einer landwirtschaftlichen Vor- rangflur liegen, aus Sicht der Landwirtschaft grundsätzlich kritisch betrachtet wird, da es sich um besonders landbauwürdige Flächen handelt. Es wird die Prüfung von Agri-Photo- voltaikanlagen empfohlen, die eine zusätzliche Nutzung zur Lebensmittelgewinnung er- möglichen. Mit freundlichen Grüßen
-
Extrahierter Text
Nachbarschaftsverband Karlsruhe Der Verbandsvorsitzende, 76124 Karlsruhe Nachbarschaftsverband Karlsruhe Der Verbandsvorsitzende Regionalverband Mittlerer Oberrhein z. Hd. Herr Dr. Proske Baumeisterstr. 2 76137 Karlsruhe Teilfortschreibung Solarenergie – Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Proske, vielen Dank für die erneute Beteiligung am Verfahren zur Teilfortschreibung des Regio- nalplanes zum Thema erneuerbare Energien „Solar“. Die folgende Stellungnahme wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Verbandsver- sammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) am 19. Mai 2025 eingereicht. Der NVK begrüßt weiterhin ausdrücklich die Anstrengungen des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein zur Bereitstellung von Flächen zum verstärkten Ausbau der Erneuer- baren Energien auf Grundlage der im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg getroffenen Vorgaben. Der erneute Entwurf des Regionalplanes „Solar“ enthält innerhalb des Verbandsgebietes 15 (Teil-)Flächen, die als Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FPV) zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese betreffen die Mitgliedskommunen Eggenstein- Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten und Stutensee. Die im ersten Entwurf des Regionalplanes Solar für die Stadt Rheinstetten sowie die Gemeinde Weingarten vorgesehenen Vorranggebiete für FPV jeweils auf einem Bagger- see sind im zweiten Entwurf des Regionalplanes Solar nicht mehr enthalten. Somit wer- den 137 ha auf dem Gebiet des Nachbarschaftsverbandes für Solarenergie reserviert. Karlsruhe, Rathaus West Telefon 0721/133-6110 Telefax 0721/133-6109 E-Mail info@ nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Kernarbeitszeit 8.30–12.00 Uhr, 14.00–15.30Uhr Haltestelle Mühlburger Tor Aktuelle Hinweise zum Fahrplan er- halten Sie im Internet unter www.kvv.de Sachbearbeiter/in Zimmer Tel.-Durchwahl Viola Schruff 236 0721/133-6119 Datum/Zeichen Ihres Schreibens Unser Zeichen Datum 18.02.2025/2.5.156 Unser Zeichen 18. April 2025 - 2 - Eggenstein-Leopoldshafen Die Neuaufnahme bzw. die Erweiterung um etwa 11,5 ha der Fläche FPV_25 auf Leo- poldshafener Gemarkung (bisher nur auf Gemarkung Linkenheim-Hochstetten) wird sei- tens der Gemeinde nicht befürwortet. Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen in die- sem Bereich schränken die Siedlungsentwicklung der Gemeinde ein (bspw. für die Um- setzung von baugebietsnahem Ausgleich, Versickerungsanlagen, Lärmschutzmaßnah- men o. Ä.). Eine Erweiterung der Fläche FPV_45 in Richtung Osten hingegen, kann sich die Gemeinde in dem Bereich vorstellen, da hier auch künftig keine Siedlungserweite- rung vorgesehen ist. Wir verweisen hierzu auf die Stellungnahme der Gemeinde Eggen- stein-Leopoldshafen. Ettlingen Die Seitens der Stadt Ettlingen geforderte Herausnahme der Fläche FPV_34 ist nicht ge- folgt worden. Der Umgriff der Fläche ist jedoch zugunsten bestehender Siedlung um 1,1 ha verringert worden. Es wird auf die Stellungnahme der Stadt Ettlingen verwiesen. Karlsbad Der Seitens der Gemeinde Karlsbad geforderten Herausnahme der Fläche FPV_27 ist nicht gefolgt worden, Gründe hierfür sind u. a. die besondere Eignung der Fläche. Die Fläche FPV_76 ist, wie in der Stellungnahme angeregt, aus der Flächenkulisse her- ausgenommen worden. Dem seitens der Gemeinde gemachten Verlagerungsvorschlag in Karlsbad-Mutschel- bach („Mönchswäldle/Rappenbusch“) konnte nicht nachgekommen werden. Auf die Stellungnahme der Gemeinde Karlsbad wird verwiesen. Karlsruhe Die Anpassung der Fläche FPV_85 wird begrüßt. Darüber hinaus sind drei der seitens der Stadt Karlsruhe nachgemeldeten fünf Flächen mit in den zweiten Entwurf des Regio- nalplanes mit aufgenommen worden, was wir begrüßen. Baggerseen in Rheinstetten und Weingarten Die beiden Flächen in Rheinstetten und Weingarten, die sich jeweils auf einem Bagger- see befunden haben, sind aus der Flächenkulisse herausgefallen, was wir bedauern. Überdies verweisen wir auf die jeweiligen Stellungnahmen der Mitgliedkommu- nen, die wir vollumfänglich unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
-
Extrahierter Text
Stadtplanungsamt Gesamtplanung und Konzepte Stand: 25.02.2025 Bachenweg (ID: 11) PV-Freiflächenanlagen 1 �1 in 2. Entwurf enthalten D nicht in 2. Entwurf N übernommen A Maßstab: 1 :5000 Stadtplanungsamt Gesamtplanung und Konzepte Stand: 25.02.2025 Hauptsammelkanal Klärwärk FPV_154) Maßstab: 1:5000 PV-Freiflächenanlagen 1 �1 in 2. Entwurf enthalten D nicht in 2. Entwurf N übernommen A Stadtplanungsamt Gesamtplanung und Konzepte Stand: 25.02.2025 Am Anger (I D: 15) Maßstab: 1 :5000 PV-Freiflächenanlagen 1 �1 in 2. Entwurf enthalten D nicht in 2. Entwurf N übernommen A Vorlage 2025/0161 Anlage 03 Stadtplanungsamt Gesamtplanung und Konzepte Stand: 25.02.2025 Deponie Grötzingen (FPV_69) PV-Freiflächenanlagen 1 �1 in 2. Entwurf enthalten D nicht in 2. Entwurf N übernommen A Maßstab: 1 :5000 Stadtplanungsamt Gesamtplanung und Konzepte Stand: 25.02.2025 Deponie Ost (FPV_85) Maßstab: 1:5000 PV-Freiflächenanlagen 1 �1 in 2. Entwurf enthalten D nicht in 2. Entwurf N übernommen A Stadtplanungsamt Gesamtplanung und Konzepte Sta nd: 25.02.2025 Untere Kohlplatte entlang Autobahn (FPV_153) PV-Freiflächenanlagen 1 �1 in 2. Entwurf enthalten D nicht in 2. Entwurf N übernommen A Maßstab: 1 :5000 • Stadtplanungsamt Gesamtplanung und Konzepte Stand: 25.02.2025 Park&Ride-Parkplatz A8 Karlsbad (FPV_152) Maßstab: 1 :5000 PV-Freiflächenanlagen 1 �1 in 2. Entwurf enthalten D nicht in 2. Entwurf N übernommen A
-
Extrahierter Text
Vorlage 2025/0161 Anlage 04 Folgende Rückmeldung zu den einzelnen von der Stadt Karlsruhe 2024 gemeldeten Flächen hat der Regionalverband mitgeteilt: Flächen, die 2024 vom RVMO benannt wurden Deponie Grötzingen (FSA_69) Die Fläche wurde seitens der Stadt befürwortet, ist weiter in der Kulisse (4,5 ha) enthalten. Hinweis zu Betreiber (Abfallwirt- schaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe) wurde z. K. genommen Deponie Ost (FSA_85) Fläche wurde um den geforderten Bereich reduziert (Flächen- größe neu: 8,5 ha; Aufforstungsfläche im Zusammenhang mit dem B-Plan „Fußballstadion im Wildpark“) Flächen, die seitens der Stadt Karlsruhe 2024 nachgemeldet wurden Bachenweg – Neureut (KEK-ID 11) vorgeschlagene Fläche liegt in einer Vorrangflur und wird daher nicht in die Kulisse mit aufgenommen Am Anger – Daxlanden (KEK-ID 15) Fläche entspricht mit einer Größe von 2,6 ha nicht der gesuchten Flächengröße von 3 ha, zudem ist in diesem Bereich künftig die Festlegung einer Grünzäsur vorgesehen Fläche am P&R-Parkplatz A8 – Stupferich (KEK-ID 41) Fläche weist keine entgegenstehenden Kriterien auf, Fläche ist unter Kennung FPV_152 (4,4 ha) in den Entwurf mit aufgenom- men worden. Nutzung der eigentlichen Fläche des P&R-Park- platzes kann im Rahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden, wird jedoch nicht in den Regionalplan aufgenommen Hauptsammelkanal (KEK-ID 59) Fläche entspricht den Planungskriterien und ist unter der Kennung FPV_154 (6,1 ha) in den Entwurf mit aufgenommen worden. Untere Kohlplatte entlang der A8 – Wettersbach (SWK-Fläche Nr. 3) Die Lage der Flächen entlang der Autobahn und damit im Bereich der Privilegierung nach § 35 (1) Nr. 8 b) BauGB führt zur Aufnahme in den Entwurf der Fläche unter der Kennung FPV_153 (4,4 ha). Hinweise der unteren Verwaltungsbehörden Abfallrechts-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde: Reduzierung Fläche Deponie Ost wg. Aufforstungsfläche Die Abgrenzung der Fläche wurde der Anregung entsprechend reduziert (s. o. Ausführung zu „Deponie Ost FSA_85) Immissionsschutzbehörde: Forderung der Aufnahme der Lichtreflexion bei Schutzgut Mensch Aus Sicht der RVMO nicht als Umweltziel, da keine erheblichen Auswirkungen auf Schutzgut Mensch erwartet; detailliertere Prüfung im Rahmen eines nachfolgenden Genehmigungsver- fahren bei Umsetzung Naturschutzbehörde: Nähe zu Natura 2000 Gebiet „Pfinzgau West“ – Verträglichkeitsprüfung erforderlich und notwendige CEF-Maßnah- men Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung ist im Rahmen des nach- gelagerten Planungs- und Zulassungsverfahren durchzuführen; spricht nicht gegen die Aufnahme in den Entwurf des Regionalplanes; Hinweise zu CEF- und Ausgleichsmaßnahmen werden in die Gebietssteckbriefe mit aufgenommen Forstbehörde: Reduzierung Fläche Deponie Ost wg. Aufforstungsfläche Die Abgrenzung der Fläche wurde der Anregung entsprechend reduziert (s. o. Ausführung zu „Deponie Ost FSA_85) Landwirtschaftsbehörde: Hinweise zur Bodengüte im Allgemeinen Hinweis wird z. K. genommen Vorlage 2025/0161 Anlage 04 Zur Rückmeldung des Regionalverbands kann seitens der Stadtverwaltung ergänzend erläutert werden: - Die Fläche „Untere Kohlplatte entlang der A8 – Wettersbach“ wurde mit der geplanten Sportplatzverlagerung des ASC Grünwettersbach und dem Geltungsbereich des dort befindlichen Bebauungsplans Nr. 552 „Sportzentrum Wettersbach“ vom 05.10.1979 abgeglichen. - Die Fläche am „P&R-Parkplatz an der A 8 – Stupferich“ wurde wegen der Berücksichtigung von Biotopstrukturen mit einer verminderten Flächengröße von 4,4 ha statt ursprünglich geplant 5,8 ha aufgenommen. - Hinzuweisen ist darauf, dass die untere Landwirtschaftsbehörde die Flächen „Untere Kohlplatte entlang der A8 – Wettersbach“ (Lage in landwirtschaftlicher Vorrangflur, besonders landbauwürdige Flächen) und „P&R-Parkplatz an der A 8 – Stupferich“ (Lage in landwirtschaftliche Vorbehaltsflur I, landbauwürdige Flächen) wegen der besonderen Bedeutung für die Lebensmittelproduktion kritisch einstuft und dort lediglich den Einsatz von Agri-Photovoltaik vorschlägt. Grundsätzlich sind in der landwirtschaftlichen Vorrang- flur Freiflächen-PV-Anlagen zwar ausgeschlossen, bei besonderer Standorteignung, z. B. bei der Lage an Verkehrswegen, an denen ein baurechtliche Privilegierung besteht, ist jedoch eine Einzelfallabwägung vorzunehmen. Der Regionalverband hat diese Belange für die beiden Flächen in seiner Abwägung mit positivem Ergebnis für eine Ausweisung als Vorranggebiet berücksichtigt.
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0161 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Solarenergie" - 2. Anhörung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 08.04.2025 2 Ö Anhörung Ortschaftsrat Stupferich 09.04.2025 4 Ö Anhörung Ortschaftsrat Hohenwettersbach 09.04.2025 2 Ö Anhörung Planungsausschuss 10.04.2025 3 Ö Vorberatung Ortschaftsrat Durlach 23.04.2025 4 Ö Anhörung Gemeinderat 29.04.2025 9 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme (gemäß Anlage 01) zu den Planungen des Regionalver- bands zur Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3 „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik- Freiflächenanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 als Kapitel 1.2.7 „Grundsätze zur Entwicklung der Energieversorgung“ sowie Kapitel 4.2 „Energieversorgung“ – Plansätze 4.2.1 „An- lagen der Energieversorgung“ sowie 4.2.3 „Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen“ zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zur Fortschrei- bung des Regionalplankapitels (gemäß Anlage 02) zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Anlass Nach §§ 20 und 21 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023 muss die Regionalplanung zur Erreichung der Klimaschutzziele Gebiete in einer Größenordnung von mindestens zwei Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Windenergie- und Photovoltaiknutzung festlegen. Als Flächenziel für Freiflächenphotovoltaik sieht der Gesetzgeber min- destens 0,2 Prozent der Regionsfläche vor. Die hierfür aufzustellenden oder zu ändernden Regionalpläne sollen bis spätestens 30.09.2025 als Satzung festgestellt sein Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hatte am 23. Februar 2022 den Aufstellungsbeschluss nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die Teilfortschreibung „Solarenergie“ gefasst. Damit sollen die einschlägigen Regionalplankapitel unter Beachtung der geänderten Rahmenbedingungen ak- tualisiert werden. Ziel der Planung ist die Festlegung von Vorranggebieten auf denjenigen Flächen, wel- che die höchste Eignung für Solarenergie sowie die geringsten Nutzungskonflikte aufweisen. Am 13. Dezember 2023 wurde das Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Stadt Karlsruhe hatte die Stellung- nahme fristgerecht eingereicht (s. hierzu Vorlage 2024/0042/2). Im Rahmen der erneuten (zweiten) An- hörung, die vom Planungsausschuss des RVMO am 22. Januar 2025 beschlossen wurde, hat die Stadt Karlsruhe erneut die Möglichkeit Stellung zu den vorgenommenen Änderungen zu nehmen. Die beige- fügten Stellungnahmen werden dem RVMO fristgerecht zum 18. April 2025 unter Vorbehalt der Zu- stimmung der Gremien übermittelt. II. Änderungen in den Planungen Im Wesentlichen wurden im Vergleich zur ersten Beteiligung nachfolgende Änderungen der Planunter- lagen vorgenommen: - Aufgrund der Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen BW werden „Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen“ in „Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanla- gen“ geändert (die Kurzbezeichnung FSA_Nr. wird in FPV-Nr. umbenannt). Hintergrund ist, dass nur Flächen, die ausschließlich für Freiflächenphotovoltaikanlagen (zur Stromerzeugung) vorgese- hen sind und nicht für andere Solaranlagen, wie z. B. Solarthermie (zur Wärmeerzeugung) auf das Flächenziel angerechnet werden können. - Die Anzahl der Vorranggebiete wurde von 76 auf 70 reduziert, 17 Gebiete wurden aufgrund von Bedenken zurückgestellt, dafür aber 11 Gebiete neu aufgenommen. Ferner mussten die Flächen für schwimmende PV-Anlagen auf Wasserflächen auf Grund von Vorgaben des Wasserhaushalts- gesetzes reduziert werden. Letztere Flächen haben für Karlsruhe keine Relevanz. Insgesamt stehen nun noch 708 ha, also ca. 0,33 % der Regionsfläche zur Verfügung. - Auf Karlsruher Gemarkung sind nun fünf (statt bisher zwei) Flächen im Entwurf des Teilregionalpla- nes Solar enthalten (FPV-Nr. 69, 85, 152, 153 und 154; insgesamt 27,9 ha statt bisher 14,8 ha, entspricht etwa 0,03 % der Regionsfläche). Die Stadt hatte die Aufnahme von insgesamt fünf zu- sätzlichen Flächen vorgeschlagen. Der Regionalverband ist dem bei drei Vorschlägen (mit leicht ge- ändertem Flächenumfang) gefolgt. Die Lage der Flächen auf städtischer Gemarkung ist Anlage 03 zu entnehmen. Damit sind auf Karlsruher Gemarkung 0,16 % (statt bisher 0,09 %) der Fläche des Stadtgebiets Karlsruhe im aktuellen Entwurf enthalten. Die vollständigen Planunterlagen (Satzung, Textteil, Kartenteil, Umweltbericht und Gebietssteckbriefe usw.) sind im Zeitraum 18.02.2025 – 18.04.2025 auf der Online Beteiligungsplattform Raumordnung online abrufbar unter: https://rvmo.raumordnung-online.de/verfahren/solarenergiervmo/public/detail Die Rückmeldungen, die seitens des RVMO zu den jeweiligen Karlsruher Flächen eingegangen sind, sowie weitere Erläuterungen zu den Flächen sind der tabellarischen Aufstellung in Anhang 04 zu ent- nehmen. – 3 – Die Nichtberücksichtigung einer Fläche als Vorranggebiet bedeutet nicht automatisch, dass dort zukünf- tig keine Freiflächenphotovoltaik möglich ist. Die Vorranggebiete haben auch keine negative Ausschluss- wirkung für den Rest der Regionsfläche. Außerhalb von Vorranggebieten kann die Gemeinde Photovol- taikflächen im Rahmen der Bauleitplanung ausweisen, soweit auf diesen Flächen keine anderen raum- ordnerischen oder sonstigen Belange entgegenstehen. III. Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden geänderten Planungen des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, die den Vorschlägen der Stadt in weiten Teilen gefolgt sind, zuzustimmen. Für die Flächen FPV_153 (Untere Kohlplatte entlang der A8 – Wettersbach) und FPV_154 (Hauptsam- melkanal Klärwerk) sind bereits Voruntersuchungen zur Umsetzung angegangen. Die Fläche „Rippertfeld“ in Hohenwettersbach (s. Vorlage 2024/0042/2) empfiehlt die Verwaltung trotz Interessensbekundung eines Investors aufgrund des Artenschutzes (Feldlerche) und der befürchteten intensiven Beeinträchtigung des Landschaftsbilds weiterhin zurückzustellen. Die Fläche ist außerdem aufgrund der Bodengüte landbauwürdig und der Produktion von Lebensmitteln vorbehalten, sowie von Vorrangfluren umgeben und befindet sich teilweise in Bereichen, für die die Ausweisung des Land- schaftsschutzgebiets „Eisenhafengrund- Grünberg" geplant ist. Die Stadtverwaltung wird zeitnah noch ein Gespräch mit einem potenziellen Investor führen, um die konkreten Absichten zu klären. Über das Ergebnis kann in den Gremien entsprechend berichtet werden. Die Stadtwerke Karlsruhe haben die Fläche „Rippertfeld“ im Jahr 2024 eingehend untersucht und sich für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage ausgesprochen. Eine Nutzung als Agri-PV-Fläche gemäß DIN SPEC 91434 könnte sogar eine teilweise Weiternutzung der Fläche durch die Landwirtschaft gewähr- leisten. Entsprechende Gespräche zur langfristigen Pacht wurden mit dem Flächeneigentümer geführt. Die Stadtwerke Karlsruhe kamen jedoch nicht zum Zug und der Eigentümer hat die Fläche an einen anderen Investor verpachtet, um dort eine konventionelle PV-Freiflächenanlage zu errichten. IV. Stellungnahme des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe Neben den einzelnen Verbandskommunen wird zur Planung auch der Nachbarschaftsverband Karlsruhe als Träger der vorbereitenden Bauleitplanung für elf Mitgliedsgemeinden (Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn und Weingarten) gehört. Der Entwurf des Regionalplanes „Solar“ enthält innerhalb des Verbandsgebietes 15 (Teil-)Flächen, die als Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FPV) zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese betreffen die Mitgliedskommunen Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Karlsruhe, Linken- heim-Hochstetten und Stutensee. Die im ersten Entwurf des Regionalplanes Solar für die Stadt Rheinstetten sowie die Gemeinde Weingarten vorgesehenen Vorranggebiete für FPV jeweils auf einem Baggersee sind im zweiten Entwurf des Regionalplanes Solar nicht mehr enthalten, da hier u. a. die gesetzliche Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes die Nutzung der Wasseroberfläche auf max. 15% beschränkt und darüber hinaus artenschutzrechtliche Belange sowie Belange der Freizeitnutzung ent- gegenstehen. Somit werden 137 ha auf dem Gebiet des Nachbarschaftsverbandes für Solarenergie re- serviert. Die Stellungnahme des NVK begrüßt die Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein. Sie soll fristwahrend vor dem 18.04.2025 vorbehaltlich des Beschlusses der Verbandsversammlung des NVK am 19. Mai 2025 abgegeben werden. Die Stimmen der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung kön- nen nur einheitlich abgegeben werden. Daher wird die städtische Position im Gemeinderat vorberaten und beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die beigefügte Stellungnahme des NVK mitzutragen (Anlage 02). – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung (gemäß Anlage 01) zu den Planungen des Regionalverbands zur Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3 „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 als Kapitel 1.2.7 „Grundsätze zur Entwicklung der Energieversorgung“ sowie Kapitel 4.2 „Energieversorgung“ – Plansätze 4.2.1 „Anlagen der Energieversorgung“ sowie 4.2.3 „Vorranggebiete für Freiflächenpho- tovoltaikanlagen“ zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karls- ruhe zur Fortschreibung des Regionalplankapitels (gemäß Anlage 02) zu. Er beauftragt Herrn Ober- bürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nach- barschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten.
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst Stadt Karlsruhe | Zentraler Juristischer Dienst Verband Region Karlsruhe Baumeisterstraße 2 76137 Karlsruhe Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Alexander Bantz, Zimmer: C 318 Telefon: 0721 133-3021 Fax: 0721 133-3099 E-Mail: zjd@karlsruhe.de Unser Zeichen: ZJD- 613.10.20 / RVMO-Solar Haltestelle: Marktplatz 16. Mai 2025 Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3 „Vorbehaltsgebiete für regionalbe- deutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 als Kapitel 1.2.7 „Grundsätze zur Entwicklung der Energieversorgung“ sowie Kapitel 4.2 „Energieversorgung“ – Plansätze 4.2.1 „Anlagen der Energieversor- gung“ sowie 4.2.3 „Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen“ Erneute (zweite) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Hier: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Zuge der Anhörung der Träger öffent- licher Belange; Ihr Schreiben vom 18. Februar 2025, Az. 2.5.156 Sehr geehrte Damen und Herren, der Verband Region Karlsruhe beabsichtigt nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) die Fortschreibung der o.g. Regionalplankapitel zur Festlegung von Vorranggebieten auf denjenigen Flächen, welche eine möglichst hohe Eignung für die Solarenergie versprechen und dabei die geringsten Nutzungskonflikte aufweisen. Den Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange wurde bis 18. April 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben. Wir hatten hierzu am 14. April 2024 eine vorläufige Stellungnahme - vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe am 29. April 2025 - abgegeben. Nachfolgend erhalten Sie die abschlie- ßende Stellungnahme. A. Stellungnahme als Gemeinde Die Stadt Karlsruhe begrüßt weiterhin ausdrücklich die Anstrengungen des Verbands Re- gion Karlsruhe zur Bereitstellung von Flächen zum verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien auf Grundlage der im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg getroffenen Vorgaben. Flächenkulisse des Regionalplanentwurfs Der zweite Entwurf des Regionalplanes Solar enthält insgesamt fünf Flächen auf Karlsruher Gemarkung. Die beiden Flächen auf den Deponien (Grötzingen FPV_69 und Ost FPV_85) sind weiterhin im Regionalplan enthalten. Die Fläche der Deponie Ost wurde dabei entspre- chend unserer Anregung reduziert. Neben den Flächen aus dem ersten Entwurf sind drei – 2 – der fünf seitens der Stadt Karlsruhe nachgemeldeten Flächen – wenn auch nicht in glei- chem Umfang – übernommen worden (Hauptsammelkanal Klärwerk FPV_154, Untere Kohlplatte entlang der Autobahn FPV_153 und Park&Ride-Parkplatz A8 Karlsbad FPV_152). Damit sind für Karlsruhe 27,9 ha im vorliegenden Entwurf für die Photovoltaiknutzung vor- gesehen. Zwischenzeitlich haben sich für die Fläche Park&Ride-Parkplatz A8 Karlsbad FPV_152 in Karlsruhe-Stupferich konkurrierende Nutzungsabsichten ergeben. Der Gemeinderat hat sich daher in der Sitzung am 29. April 2025 mehrheitlich für eine Herausnahme dieser Flä- che ausgesprochen. Wir bitten daher die Planung anzupassen. Im Übrigen wird die Flächenkulisse, die sich weitgehend an den Vorschlägen der Stadt ori- entiert, akzeptiert. B. Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange Die untere Landwirtschaftsbehörde weist darauf hin, dass die Aufnahme von Flächen für die Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, die in einer landwirtschaftlichen Vor- rangflur liegen, aus Sicht der Landwirtschaft grundsätzlich kritisch betrachtet wird, da es sich um besonders landbauwürdige Flächen handelt. Es wird die Prüfung von Agri-Photo- voltaikanlagen empfohlen, die eine zusätzliche Nutzung zur Lebensmittelgewinnung er- möglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Alexander Bantz
-
Extrahierter Text
Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. April 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz Punkt 9 der Tagesordnung: Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Solar- energie" - 2. Anhörung Vorlage: 2025/0161 Punkt 10 der Tagesordnung: Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Wind- energie" - 2. Anhörung Vorlage: 2025/0199/1 Beschluss: TOP 9: 1. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung (gemäß Anlage 01) zu den Planungen des Regionalverbands zur Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 Er- neuerbare Energien – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3 „Vorbe- haltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 als Kapitel 1.2.7 „Grundsätze zur Entwicklung der Energiever- sorgung“ sowie Kapitel 4.2 „Energieversorgung“ – Plansätze 4.2.1 „Anlagen der Ener- gieversorgung“ sowie 4.2.3 „Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen“ zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Planungsstelle des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe zur Fortschreibung des Regionalplankapitels (gemäß Anlage 02) zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten. Entsprechend des mündlichen Änderungsantrags wird die Fläche um den Gänsberg heraus- genommen. TOP 10: Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung (gemäß Anlage 01) zu den Planungen des Regionalverbands zur Fortschreibung zur Aufstellung des Regionalplanka- pitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ zu. – 2 – 2. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Planungsstelle des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe zur Fortschreibung des Regionalplankapitels (gemäß Anlage 02) zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten. Abstimmungsergebnis: Mündlicher Änderungsantrag: Mehrheitliche Zustimmung (27 JA-Stimmen, 14 Nein-Stim- men, 1 Enthaltung) TOP 9 Veränderte Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (38 JA-Stimmen, 5 Nein- Stimmen) TOP 10: Mehrheitliche Zustimmung (38 JA-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 9 und 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 10. April 2025. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in der Referenzvorlage die Anlage 3 im Bereich Windenergie die Ergebnisse aus den Ortschaftsräten und aus dem Planungsausschuss, und hier geht es explizit noch einmal um die Aufnahme des Themas Energieberg in Karlsruhe, eingearbeitet worden sind, und damit könnten wir dann in die Debatte starten. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Wir wollen uns zunächst einmal für die gute Vorbereitung und die ausführlichen Stellungnahmen von der Stadt und dem Nachbarschaftsverband be- danken und stimmen Ihnen mit einer kleinen Einschränkung zu. Kurz zur Photovoltaik: Wir freuen uns, dass wir hier das Planziel von 0,2 Prozent der Fläche auf dem Gebiet des Regio- nalverbands bzw. des Verbandes Region Karlsruhe, wie er jetzt heißt, mit einem Anteil von 0,33 Prozent übererfüllen und dass wir auch entgegen der ursprünglichen Planung fünf statt nur zwei Freiflächen-Solarvorranggebiete für Freiflächen-Solaranlagen auf Karlsruher Gemarkung haben. Allerdings in Karlsruhe liegen wir mit 0,16 Prozent deutlich unter dem Schnitt. Das ist natürlich auch irgendwo für eine Stadt nicht ganz einfach, so etwas zu er- reichen. Trotzdem würden wir es deshalb begrüßen, weitere Flächen in die Planung aufzu- nehmen, und das betrifft insbesondere die Fläche Rippertsfeld bei Hohenwettersbach mit 40 Hektar, eine Fläche, die sich wirklich lohnt. Die Verwaltung schlägt vor, diese Fläche weiter zurückzustellen, obwohl es einen privaten Investor gibt, der dort eine Freiflächen- Solaranlage bauen möchte. Und als Grund wurde genannt, dass die Feldlerche zu Schaden kommen könnte. Allerdings sieht die Studienlage für Feldlerchen oder für Bodenbrüterent- wicklung, insbesondere Feldlerchen unter Freiflächen-Solaranlagen, durchaus auch zum Teil positive Ergebnisse, weil die Tiere nämlich da nicht gestört werden. Also das sollte man zumindest noch einmal genauer prüfen. Im Augenblick ist das Gelände bedeckt für den Maisanbau. Das heißt, durch eine Freiflächen-PV-Anlage würde die Landschaft dort weder hübscher noch hässlicher. Deswegen würden wir uns freuen, wenn dieses Gebiet noch ein- mal geprüft werden würde. Ganz kurz zum Wind: Schade, dass wir von den ursprünglich 3 Prozent Fläche im Bereich des Regionalverbandes auf 2 Prozent der Fläche reduziert haben, auch wenn die über den geforderten 1,8 Prozent liegen. Aber grundsätzlich tragen wir die Vorgehensweise mit, dass alle Flächenermittlungen einheitlichen Kriterien unterliegen, wobei die nicht immer ganz nachvollziehbar sind. Und deswegen stimmen wir der Stellungnahme der Stadt – 3 – Karlsruhe in vollem Umfang zu, dass geprüft werden sollte, ob man den Energiehügel nicht doch so gestalten könnte, dass er in Zukunft seinem Namen gerecht bleibt und als Vor- rangfläche für Windkraft ausgewiesen wird, vielen Dank. Wir stimmen dem Ganzen also zu. Stadträtin Schütz (CDU): Den vorgeschlagenen Weg des Regionalverbandes und der Stadt- verwaltung gehen wir gerne mit. Das beinhaltet die Flächenpotenziale für Photovoltaik und Windkraft. Beim Thema Windkraft können wir hier sicher gut damit leben, dass der Edel- berg als Fläche nicht mehr weiter verfolgt wird, denn die Auswirkungen auf das Land- schaftsbild unserer Höhenstadtteile, die wären doch sehr groß gewesen. Einverstanden sind wir auch damit, dass die Stadt beim Energieberg und der Fläche in Grötzingen noch einmal nachhaken wird. Das ist sehr gut. Bei den Flächen zur Photovoltaik gehen wir eben- falls grundsätzlich mit. Gerade bei der Freifläche entlang der A8 in Wettersbach wünschen wir uns aber mehr Tempo, denn hier schlummert ja auch Potenzial von bis zu 2,9 Giga- wattstunden Strom aus sauberer Solarenergie. Die Menschen in Grünwettersbach und Palmbach, die brennen darauf, dass die Fläche für Photovoltaik genutzt wird und vor allem aus genossenschaftlichem Engagement heraus. Dies hatten wir ja übrigens letztes Jahr per Antrag gefordert, und wir unterstützen dieses Anliegen auch weiterhin. Also insgesamt eine runde Sache, und wir stimmen dem weiteren Vorgehen zu. Stadträtin Ernemann (SPD): Im Wesentlichen kann ich mich meiner Vorrednerin anschlie- ßen. Lassen Sie mich aber noch eine Anmerkung machen zu dem Gebiet Rippertsfeld. Dass also die GRÜNE-Fraktion noch einmal überprüft haben will beziehungsweise aufgenommen haben will, das sehe ich also im Namen meiner Fraktion und vor allem im Namen der Be- völkerung und des Ortschaftsrates aus Stupferich nicht so. Diese Fläche wird von der Stadt nicht mehr weiter verfolgt. Es gab zwar Interesse der Stadtwerke an dieser Fläche, sie ka- men aber nicht zum Zug bei dem privaten Investor oder, Entschuldigung, beim privaten Großgrundbesitzer, der in meinem Stadtteil lebt. Und dieser Besitzer dieser großen Fläche verhandelt jetzt mit einem privaten Investor. Die Stadt will sich an den Gesprächen offen- sichtlich beteiligen oder will zumindest uns informieren, was bei den Gesprächen herausge- kommen ist. Wir selbst unterstützen das Ansinnen der Stadt, dass diese Fläche nicht weiter verfolgt wird, und akzeptieren den Willen der Bevölkerung in Stupferich sowie auch des Ortschaftsrates, diese Flächen nicht weiter zu verfolgen. Was die Windenergie anbelangt, kann ich mich meiner Vorrednerin, der Frau Schütz, an- schließen, dass wir also auch begrüßen, dass der Edelberg in Wettersbach, der ja im Grunde genommen zum größten Teil die Windkraftanlage auf Ettlinger Gemarkung, aber zum kleinen Teil auch auf Wettersbacher Gemarkung geplant war, herausgenommen wor- den ist. Es wäre in der Tat für das Landschaftsbild dort oben nicht verträglich oder erträg- lich. Weiterhin begrüßen wir, dass also die Stadt den Windmühlenberg Deponie West in Knielingen weiter verfolgt. Das erschließt sich uns überhaupt nicht, dass diese Fläche oder dieser Bereich herausgenommen werden sollte. Also das wird von unserer Seite aus unter- stützt. Also summa summarum stimmen wir beiden Vorlagen in Bezug auf Solar wie auch Windenergie und Photovoltaik zu. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Am 1. Januar dieses Jahres hat die Bundesnetzagentur unter dem Titel „Ausbau erneuerbarer Energien 2024“ aktuelle Zahlen veröffentlicht. Der Aus- bau der erneuerbaren Energien wurde 2024 um 20 Gigawatt fortgesetzt. Wir haben jetzt insgesamt zum Jahresende 2024 190 Gigawatt an erneuerbaren Energien in Deutschland, – 4 – und das vor dem Hintergrund, dass wir maximal 85 Gigawatt überhaupt verbrauchen kön- nen. Das heißt, wir haben mehr als das Doppelte an Erzeugungskapazität, als wir über- haupt verbrauchen können. Beim Strom ist es so, dass das, was erzeugt wird, auch gerade verbraucht werden muss. Man kann ihn in großen Mengen nicht problemlos speichern, und das Netz muss immer so viel Strom bekommen, wie verbraucht wird. Deswegen ist aus unserer Sicht hier schon mehr als genug getan, wie gesagt, mehr als das Doppelte von dem, was wir verbrauchen können. Wir verstehen natürlich, wenn Privatleute sich autark machen wollen, sich nicht auf ein Stromnetz verlassen wollen, das in vielen Bereichen auf Kante genäht ist, was die Durchleitungskapazitäten angeht, und sich deswegen Photovol- taik auf das Dach setzen. Wir lehnen aber öffentliche Photovoltaik ab, weil nämlich die Bürger doppelt bezahlen müssen. Sie müssen einmal mit ihren Steuern bezahlen für die Er- richtung, dann müssen sie mit den Stromgebühren dafür bezahlen, am Ende müssen sie dann noch mit ihren Steuern die Entsorgung bezahlen. Insbesondere lehnen wir Freiflä- chen-Photovoltaik ab, weil nämlich wir eh in Deutschland zu wenig Grundstücke haben, die mit Ackerbau genutzt werden können. Und es ist schon, Frau Dr. Klingert, sehr beach- tenswert, dass die GRÜNEN der Meinung sind, dass ein Maisfeld weniger schön ist als ein Feld, das mit Freiflächenphotovoltaik bedeckt worden ist, wie Sie es vorhin ausgeführt ha- ben. Also unsere Sicht ist es nicht. Wir sind da deutlich naturverbundener als Sie. Für uns ist jede Art von Bewuchs besser als Freiflächenphotovoltaik. Da wir ja, wie gesagt, keinen weiteren Zubau brauchen, lehnen wir auch weitere Wind- kraftausbauten ab, zumal wir hier in Baden-Württemberg die geringste Windausbeute von ganz Deutschland haben. Und der Energieberg hier in Karlsruhe, da haben wir in der Ver- gangenheit schon Probleme gehabt, da überhaupt die Fundamente für die Windkraftanla- gen sicher zu verankern. Auf dem Untergrund, den wir dort haben, es ist ja eine alte Müll- deponie, und deswegen, wenn wir jetzt in Zukunft größere Windkraftanlagen bauen, wäre diese Deponie erst recht nicht als Untergrund geeignet. Deswegen finden wir es auch nicht sinnvoll, dass da noch einmal nachgefragt wurde, ob man diesen Bereich nicht doch ein- planen kann. Insgesamt gesehen haben wir genug Gründe, diese Vorlage abzulehnen. Stadträtin Lorenz (FW): Ich fange von hinten an. Dem Tagesordnungspunkt 10, Teilfort- schreibung „Windenergie“ können wir so zustimmen. Wir sind der Ansicht, das sind relativ gute Flächen gefunden worden für das, was wir da leisten müssen. Zum Tagesordnungspunkt 9, „Solarenergie“ haben wir bei einer Fläche große Probleme, und sollte die nicht herausgenommen werden, könnten wir dem Tagesordnungspunkt 9 so nicht zustimmen. Es geht um die Fläche beim Park and Ride in Stupferich. Das ein sehr gro- ßes Stück Ackerland, das sich komplett im Besitz der Stadt befindet. Und der Stadtteil oder der Höhenstadtteil Stupferich benötigt dringend Ausgleichsfläche. Des Baugebiet Gänsberg ist schon lange in der Pipeline. Händeringend werden Flächen gesucht, und nun soll hier Photovoltaik darauf gebaut werden. Wie vorhin schon gesagt, fast ständig reden wir über das Bauen, über mangelnden Wohnraum. Hier sind wir auf der Zielgeraden und auch wurde den Stupferichern nicht mitgeteilt, wie das kompensiert werden soll. Auch in der Vorlage steht nicht, dass sich der Stupfericher Ortschaftsrat mit großer Mehrheit gegen diese Fläche ausgesprochen hat. Und ich erinnere daran, dass uns ja eigentlich hier die Prä- misse ist, dass der Gemeinderat dem Votum des Ortschaftsrats folgt. Der Ortsvorsteher, Herr Gartner, ist anwesend, und ich bitte Sie, Frau Erste Bürgermeisterin, ihm das Wort zu erteilen für eine Stellungnahme. – 5 – Die Vorsitzende: Vielen Dank, Frau Lorenz. In der Tat, Herr Gartner hätte sich wahrschein- lich auch selbst gemeldet zu dem Tagesordnungspunkt, aber Herr Ortsvorsteher, Sie haben das Wort. Ortsvorsteher Gartner: Vielen Dank, Frau Lorenz, Sie haben ja das meiste schon gesagt. Also grundsätzlich hat der Ortschaftsrat sich nicht gegen Photovoltaikanlagen ausgespro- chen, nur gegen diese Fläche an der Autobahnausfahrt, weil diese Fläche einfach in städti- schem Besitz sich befindet. Und wir suchen seit Monaten händeringend nach Ausgleichs- flächen für unseren Gänsberg. Und jetzt hätten wir hier ein Grundstück mit 5 Hektar in städtischem Besitz und wollen eine Photovoltaikanlage darauf bauen. Das ist natürlich ein Dorn im Auge für die Ortschaftsräte, deswegen war auch die große Mehrheit dagegen. Und ich könnte auch, wenn da eine Photovoltaikanlage gebaut wird, meinen Stupfericher Landwirten schlecht vermitteln, dass sie ihre Grundstücke hergeben sollen für Ausgleichs- fläche, und die Stadt Karlsruhe macht aber auf ihrem Grundstück von 5 Hektar eine Photo- voltaikanlage. Das wäre nicht mehr zu vermitteln. Deswegen bin ich auch der Meinung, wie die Frau Lorenz schon gesagt hat, dass wir diesen Punkt aus der Vorlage herausneh- men müssen. Die Vorsitzende: Vielen Dank erst einmal für die umfassende Stellungnahme. Wir haben jetzt zwei Änderungselemente auf dem Tisch, einmal das Thema Rippertsfeld, warum es nicht aufgenommen wurde als Vorranggebiet, Frau Dr. Klingert, und dann die Stellung- nahme von Herrn Gartner, warum wir den Gänsberg aufgenommen haben, mit Blick auf Ihre Ausführungen. Und dazu würde ich jetzt Frau Karmann-Woessner das Wort erteilen. Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt): Ich glaube zum Rippertsfeld, das hat die Frau Ernemann schon sehr detailliert erläutert, weil das auch in der Vorlage beschrieben ist und auch die Herleitung einfach sehr klar ist. Und zu der anderen Fläche, da war ja die Frau Dederer bei ihnen im Ortschaftsrat, und Sie haben ja auch ganz deutlich gesagt, dass Sie diese Fläche nicht weiter verfolgen. Ich kenne jetzt die Details nicht in den Einzelheiten, das müssten wir Ihnen noch quasi nachreichen, aber ich weiß nur, dass wir da nicht ganz frei sind in unseren Entscheidungen aufgrund der regionalplanerischen Vorgaben, aber wir klä- ren das gerne. Die Vorsitzende: Ich habe einen Geschäftsordnungsantrag von Frau Stadträtin Lorenz. Stadträtin Lorenz (FW): Ich stelle natürlich den Antrag, die Fläche beim Park and Ride-Park- platz in Stupferich aus der Vorlage zu streichen. Die Vorsitzende: Die gleiche Frage hätte ich jetzt auch Richtung GRÜNE-Fraktion gestellt, ob der Antrag dahingehend oder die Ausführungen dahingehend zu verstehen sind, dass eine Aufnahme in die Stellungnahme gewollt ist oder ob Sie mit den Ausführungen in der Vorlage..., wie wir gesagt haben, wir werden berichten über die Gespräche. Es geht, viel- leicht noch einmal als Hintergrund, Frau Dr. Klingert, das wissen Sie und die Kolleginnen und Kollegen, es geht darum Vorranggebiete auszuweisen. Losgelöst davon kann jeder In- vestor ein Bebauungsplanverfahren einleiten auf eine Fläche, die nicht ein Vorranggebiet ist. Und insofern ist es eine Verfahrenserleichterung, wenn nicht in diesem Teilplan entspre- chend Solarenergie enthalten ist. Das einfach noch einmal zur Klarstellung, dass es letzt- endlich um juristisch technische Abgrenzung geht. Das wäre mir an der Stelle auch noch einmal wichtig. Und jetzt gucke ich noch einmal Frau Dr. Klingert, welche Variante die – 6 – GRÜNEN-Fraktion gewählt hat, noch einmal Klarstellung, so wie in der Vorlage, oder auch als Ergänzungsantrag. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Nein, einen Ergänzungsantrag brauchen wir, glaube ich, nicht. Es wäre schön, wenn man es einfach noch einmal prüfen könnte im Verfahren. Die Vorsitzende: Damit sage ich das zu, so haben wir es ja auch entsprechend ausgeführt. Und dann wäre der Punkt entsprechend erledigt. Und dann hätten wir den Antrag seitens der FDP und Freien Wähler, Herausnahme des Gebietes um Gänsberg aus unserer Stellung- nahme. Und Sie haben die Wortmeldung, die Stellungnahme von Frau Professor Karmann- Woessner entsprechend nachvollziehen können. Stadtrat Cramer (KAL): Also ich muss ehrlich sagen, ich bin etwas irritiert, dass es jetzt hier in sozusagen der finalen Abstimmung jetzt von der FDP, aber vor allem aus Stupferich kommt. Also ich erinnere mich jetzt nicht, dass das im Planungsausschuss so dezidiert ge- sagt wurde. Oder habe ich das in der falschen Erinnerung? Also irgendwie jetzt so einen Einwurf zu machen, mündliche Antragsänderung, also da haben wir jetzt erst einmal ein Problem damit. Die Vorsitzende: Also ich denke, es war Thema im Planungsausschuss. Herr Bürgermeister Fluhrer wird dazu noch einmal Ausführungen machen. Bürgermeister Fluhrer: Nur ganz kurz möchte ich es noch einmal klarstellen. Wir haben das Thema diskutiert, was sozusagen für Rückmeldungen aus den Ortsteilen kam, haben das auch angesprochen. Die Fachleute bei uns sagen, aus ihrer Sicht ist ein naturschutzrechtli- cher Ausgleich auch in so einem Gebiet möglich, aber das ist noch unbewiesen. Insofern, wenn Sie sozusagen auf der sicheren Seite sein wollten, wir können jetzt nicht den Vor- schlag machen, weil die Systematik ist ja so, dass es über viele Stationen bei uns, viele Ein- heiten abgestimmt ist. Insofern wäre der richtige Vorgang tatsächlich, dass man, wenn Sie sozusagen skeptisch sind, ob das funktioniert, dann den Antrag so stellen, wie Frau Lorenz vorgeschlagen hat. Die Vorsitzende: Gut, ich hätte es trotzdem gut gefunden, wenn man das mit dem schriftli- chen Änderungsantrag im Vorfeld hätte eingebracht, weil letztendlich das eine abgewo- gene Stellungnahme auch in den entsprechenden Fachausschüssen gewesen ist und ich mir schon die Frage stelle, ob man diese Problematik in Stupferich nicht auch anderweitig lösen könnte. Also die Frage würde ich jetzt einmal in den Raum stellen. Wir haben etwas Zeitdruck mit der Vorlage, weil wir sind in einem formalen Verfahren, wo wir einen Be- schluss heute brauchen. Also wir brauchen einen Beschluss von Ihnen, wie die Stellung- nahme aussehen soll. Ich würde diesem Votum wieder raten jetzt in dem Bereich, aber Frau Lorenz hatte jetzt sich noch einmal gemeldet, und dann würden wir einfach in die Ab- stimmung gehen. Stadträtin Lorenz (FW): Ich wollte nur noch einmal klarstellen, dass im entsprechenden Ausschuss, das kann man ja auch im Protokoll nachlesen, ich die Frau Dederer explizit ge- fragt habe, auf das Votum vom Ortschaftsrat hingewiesen, weil mir sogar dort zugetragen wurde, dass es einstimmig ist. Dann hat sie gesagt, nicht ganz, aber mit großer Mehrheit, eine Fraktion hätte sich da nicht so dagegen geäußert. Mich hat auch verwundert, dass es in der Vorlage nicht drinsteht. Und ich habe heute explizit wegen dem Fall noch einmal mit – 7 – dem Ortsvorsteher telefoniert. Von daher ging es nicht früher. Ich wollte das jetzt aber un- bedingt klarstellen, weil das ist eine wichtige Entscheidung. Wie gesagt, es geht da oben auch um Wohnbau, es geht um ein lang geplantes Seniorenheim. Und wir müssen uns ein- fach fragen, was wir wollen. Und wenn wir jetzt diese Teilfläche rausnehmen, erreichen wir immer noch das Ziel. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung, dass wir aus Sicherheits- gründen diese große, in städtischer Hand befindliche Fläche jetzt aus der Vorlage entneh- men. Die Vorsitzende: Herr Ortsvorsteher, Sie haben sich noch einmal gemeldet, oder hat sich das mit der Wortmeldung erledigt? Ortsvorsteher Gartner: Ja, hat sich eigentlich erledigt. Ich möchte aber einfach noch einmal auch meiner Enttäuschung ein bisschen Platz machen, dass in diesem Hause einmal eine Aussage getroffen wurde, dass man Mehrheitsbeschlüsse der Ortschaftsräte akzeptiert und unterstützt. Und das vermisse ich hier. Und wenn das im Ausschuss auch noch so dargelegt wurde, dann verstehe ich nicht, wenn der Herr Cramer sagt, er wusste von nichts. Also da bin ich schon ein bisschen enttäuscht. Und wenn solche Vorlagen vorliegen, dann bin ich auch immer gesprächsbereit, und jeder kennt meine Telefonnummer. Dann darf man auch im Vorfeld zu solchen Beratungen mich gerne einmal anrufen. Stadtrat Löffler (GRÜNE) Ja, Herr Ortsvorsteher Gartner, an der Stelle möchte ich Ihnen dann doch gerne noch einmal entgegentreten, weil wir haben das Problem, dass wir zwar eine Reihe an Vorberatungen in den Ortschaftsräten dieser Vorlage stehen haben, aber keine Dokumentation darüber, welche Beschlüsse gefasst worden sind, über welchen In- halt und mit welchem Ergebnis. Und genau deswegen ist es nicht zum ersten Mal bei die- sem Thema der Regionalplanfortschreibung zu einer Unklarheit gekommen, wie sich denn jetzt ein Ortschaftsrat zu verhalten hat, ob es einstimmig war oder ob es eine Mehrheit war, ob es eine knappe Mehrheit war, weil es nicht dokumentiert ist. Und wenn es auf Nachfrage im Ausschuss dann aufgeklärt werden kann, ich glaube, da sind wir dann am Ende auch in dem Sachverhalt auch angekommen und an der Stelle auch informiert, dass es eine mehrheitliche Entscheidungen im Ortschaftsrat Stupferich gab, die Fläche herauszu- nehmen. Ich glaube, soweit hat die Vorberatung dann doch zur Aufklärung auch beigetra- gen. Dennoch bleiben wir dabei, dass wir die Herausnahme der Fläche inhaltlich nicht un- terstützen, weil wir es nicht unterstützen können, die Flächenziele aus unserer Sicht, aus der Sicht der Stadt Karlsruhe in ihrem Beitrag für den Regionalverband eben nicht zu erfül- len. Das ist der erste Punkt. Und der zweite Punkt ist, Sie sprechen das Baugebiet am Gäns- berg an. Das ist natürlich auch ein Ziel, das auch nicht von allen uneingeschränkt getragen wird. Das heißt, den Konnex, den Sie an der Stelle aufmachen, den unterstützen auch nicht alle in der gleichen Weise. Demzufolge ist die Ablehnung da auch nur folgerichtig. Die Vorsitzende: Wir haben jetzt einige Wortmeldungen. Ich würde jetzt einmal sagen, dass wir hinsichtlich der Debatte noch einmal auf den Punkt kommen. Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass es das Ziel sein muss, dass wir im Regionalverband einen entsprechenden Beschluss herbeiführen, weil wenn wir diesen Beschluss nicht herbeifüh- ren, auf jeder Fläche der Gemarkung der Stadt Karlsruhe Photovoltaik möglich sein wird. Also deswegen, das ist mir auch noch einmal wichtig, dass man den Gesamtrahmen sieht, dass halt jeder seinen Beitrag bringen muss. Insofern, da ist die Deckung zur Aussage vom Herrn Stadtrat Löffler schon da. Jede Gebietskörperschaft muss Beiträge bringen, damit wir dieses 2-Prozent-Flächenziel dann auch letztendlich erreichen. Aber es ist letztendlich Ihre – 8 – Entscheidung. Jetzt habe ich noch drei Wortmeldungen, und dann wäre mein Vorschlag, dann stimmen wir halt darüber ab. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich würde einfach anregen, dass wir es so machen, wie es in manchen Stellungnahmen auch schon gemacht wurde, dass man halt die Voten und auch vielleicht ein bisschen mehr aus den Ortschaftsräten in die Stellungnahmen übernimmt. Denn die Vorberatung, ich verstehe, in den gemeinderätlichen Gremien, da sind wir alle vertreten, in den Ortschaftsräten nicht. Und da ist immer die Frage: Wer muss jetzt liefern? Holen wir uns die Infos oder kommen die dann aus den Ortschaftsräten hier rein? In man- chen Stellungnahmen haben wir das schon gemacht, dass das dann einfach übernommen wurde. Ich würde es doch anregen, dass man das in Zukunft an der Stelle auch tut, damit wir dann nämlich nicht wieder in die Situation kommen, in der wir jetzt stecken. Wir wür- den uns dem Antrag der FDP und Freien Wähler anschließen an der Stelle. Das wollte ich einfach noch einmal deutlich sagen für meine Fraktion. Aber in Zukunft müssen wir einen Weg finden, wie wir diese Situation vermeiden. Stadtrat Müller (CDU): Ich schließe mich eigentlich den Vorrednern an, insbesondere der Frau Kollegin Lorenz, die das Prozedere dargelegt hat, wie es jetzt tatsächlich zu dem Ge- schäftsordnungsantrag gekommen ist. Das muss ich nicht weiter ausführen. Herr Kollege Löffler, wissen Sie, wenn Sie dann sagen, dass nicht jeder vorbehaltslos hinter dem Baupro- jekt oder dem Umsetzungsprojekt Planungsprozess Gänsberg steht, dann meinen Sie wohl in erster Linie sich selbst und Ihre Fraktion. Auf der anderen Seite plädieren Sie auch bei je- der Gelegenheit für Wohnraum, für bezahlbaren Wohnraum. Also da müssen Sie sich ir- gendwann einmal entscheiden. Offensichtlich können Sie das nicht. Das haben Sie letzt- endlich mit Ihrem Wortbeitrag auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir brauchen diese Ausgleichsfläche, damit wir eben auch diesbezüglich im Gänsberg dieses Wohn- und eben auch Soziale Zentrum umsetzen können. Und deswegen würden wir auch den Ge- schäftsordnungsantrag der FDP/Freie Wähler folgen. Stadtrat Schnell (AfD): Also Herr Löffler, wir hatten dieses Thema schon vor längerem ein- mal im Gemeinderat, und auch das Votum des Ortschaftsrates zu diesem Thema kam da- mals hier aufs Tapet. Und das war eigentlich allen klar. Und es ist ja jetzt nicht so, was wir heute beschließen müssen, ist, eine Empfehlung an den Regionalverband weiterzugeben. Was der dann macht daraus, ist etwas ganz anderes. Also wir stellen jetzt hier nicht Ihren Wunsch nach Wind und Solarenergie hier infrage grundsätzlich, sondern wir geben nur eine Empfehlung an den Regionalverband ab. Die Vorsitzende: Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde dann in die Ab- stimmung einsteigen. Ich würde als Erstes jetzt diesen Änderungsantrag aufrufen, der zum Inhalt hat, die Fläche um den Gänsberg aus der Stellungnahme herauszunehmen. Und Sie sind abstimmungsbereit, dann steigen wir in die Abstimmung ein ab jetzt. – Damit ist der Antrag angenommen. (Zuruf Stadträtin Dr. Klingert, dass das Mikrofon nicht funktioniert habe) Okay, wiederholen wir das Abstimmungsprozedere, aber es war ein so großer Abstand, dass es vom Ergebnis her nichts verändern wird. Aber wir machen es trotzdem, damit es sauber dokumentiert ist. Wir stimmen erneut über den Änderungsantrag ab. – Mit 27 Ja- Stimmen entsprechend angenommen. Schauen wir uns noch das Bild an. – 9 – Dann würde ich jetzt die veränderte Beschlussvorlage zu TOP 9 aufrufen, mit dieser ent- sprechenden Streichung natürlich. Und Sie sind abstimmungsbereit, Top 9, ab jetzt. – Mit 38 Ja-Stimmung und 5 Nein-Stimmen angenommen. Meine Bitte wäre einfach, wenn solche Diskussionen sind, auch aus dem Ortschaftsrat, noch einmal aus dem Planungsausschluss, das einfach in einem schriftlichen Antrag in die Gemeinderatsdebatte einzubringen. Das hätte vielleicht dann das Ganze etwas beschleu- nigt in der Diskussion, aber wir haben jetzt eine Entscheidung zu TOP 9. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt TOP 10. Hier geht es um die Teilfortschreibung „Wind- energie“. Ich verweise auf die Beschlussvorlage, und wir können in die Abstimmung eintre- ten, und Sie können jetzt abstimmen ab jetzt. – Mit 38 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen entsprechend angenommen, herzlichen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Mai 2025
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text