Erneuerung nicht technisch gesicherter Bahnübergänge in Bulach und im Osten der Stadt (Rintheim und umgebende Stadtteile)

Vorlage: 2025/0149
Art: Anfrage
Datum: 12.02.2025
Letzte Änderung: 03.04.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2025

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0149 Eingang: 12.02.2025 Erneuerung nicht technisch gesicherter Bahnübergänge in Bulach und im Osten der Stadt (Rintheim und umgebende Stadtteile) Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 32 Ö Kenntnisnahme 1.) Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung hinsichtlich der bevorstehenden Erneuerung der nicht technisch gesicherten Bahnübergänge in Bulach und im Osten der Stadt vor? 2.) Ist es zutreffend, dass diese unbeschrankten und bisher nicht mit Lichtzeichen ausgestatteten Bahnübergänge, die z. T. auch nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können, in den nächsten Jahren erneuert werden sollen? 3.) Wer bezahlt, wer plant diese Erneuerungen? 4.) Hat die Stadt ein Mitspracherecht das Ausmaß der Umbauten der einzelnen Bahnübergänge betreffend? 5.) Wie ist der Zeitplan für die Erneuerungen dieser Bahnübergänge? 6.) In wieweit wird die Sicherheit der Benutzer der Bahnübergänge durch die geplanten Erneuerungen besser sichergestellt? Sachverhalt/Begründung Die Bürger der an den Bahngleisen angrenzenden und der benachbarten Stadtteile warten schon sehr lange auf die Erneuerung der genannten unbeschrankten Bahnübergänge, die auch nicht mit Lichtzeichen- oder Ampelanlagen ausgestattet sind. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Bürgervereins Bulach wurde aus der Mitgliedschaft die Frage nach dem Zeitplan für die Erneuerung der beiden unbeschrankten Bulacher Bahnübergänge Bolzplatzes gestellt. Diese Frage wurde von Seiten des Vorstands dahingehend beantwortet, dass „die Bahn da dran sei“ und die Erneuerungen in etwa zwei Jahren stattfinden sollten. Daraufhin wurde klar, dass sich die Bulacher Bürger diesbezüglich zuverlässigere Informationen wünschen. Dies betrifft auch die Bürger der anderen an den Gleisen gelegenen Stadtteile. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Dr. Gerhard Lenz Rouven Stolz Andreas Seidler

  • Stellungnahme zur Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0149 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Erneuerung nicht technisch gesicherter Bahnübergänge in Bulach und im Osten der Stadt (Rintheim und umgebende Stadtteile) Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 32 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Deutsche Bahn ist für die Sicherung, die Unterhaltung und den Ausbau von Bahnübergängen zuständig, daher muss die Planung einer möglichen technischen Sicherung durch die Deutsche Bahn auf Grundlage der hierfür geltenden Richtlinien erfolgen. Da diese Maßnahmen nicht unter das Eisenbahnkreuzungsgesetz fallen, muss eine separate Abstimmung zur Kostenteilung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Karlsruhe getroffen werden. – 2 – 1. Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung hinsichtlich der bevorstehenden Erneuerung der nicht technisch gesicherten Bahnübergänge in Bulach und im Osten der Stadt vor? 2. Ist es zutreffend, dass diese unbeschrankten und bisher nicht mit Lichtzeichen ausgestatteten Bahnübergänge, die zum Teil auch nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können, in den nächsten Jahren erneuert werden sollen? Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass sich die Anfrage auf die nicht-gesicherten DB- Bahnübergänge Petergraben, Hinterwiesenweg, Kleingärtnerweg und Bannwaldallee bezieht. Grundsätzlich ist die Deutsche Bahn AG für die Sicherung, die Unterhaltung und den Ausbau der Bahnübergänge zuständig. Bei den genannten Bahnübergängen wurde seitens der Stadt Handlungsbedarf gesehen und eine Vorplanung, wie sich die Stadt die Sicherung der Bahnübergänge vorstellen könnte, an die Deutsche Bahn AG übergeben. Bisher liegen keine Informationen zu einer bevorstehenden Erneuerung vor. Da bei fast allen Bahnübergängen einseitig privates Betriebsgelände der Deutschen Bahn AG angrenzt, können die Bahnübergänge nicht nach Eisenbahnkreuzungsrecht behandelt werden. Es besteht daher bisher keine Möglichkeiten die technische Sicherung durchzusetzen. 3. Wer bezahlt, wer plant diese Erneuerungen? Die Deutsche Bahn ist für die Sicherung, die Unterhaltung und den Ausbau von Bahnübergängen zuständig, daher muss die Planung einer möglichen technischen Sicherung durch die Deutsche Bahn auf Grundlage der hierfür geltenden Richtlinien erfolgen. Da diese Maßnahmen nicht unter das Eisenbahnkreuzungsgesetz fallen, muss eine separate Abstimmung zur Kostenteilung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Karlsruhe getroffen werden. 4. Hat die Stadt ein Mitspracherecht das Ausmaß der Umbauten der einzelnen Bahnübergänge betreffend? Die Stadt kann den öffentlichen Bereich vor und nach dem Bahnübergang nach ihren Vorstellungen gestalten, sofern dies nicht den Sicherheitsvorgaben des Regelwerkes der Deutschen Bahn AG widerspricht. 5. Wie ist der Zeitplan für die Erneuerungen dieser Bahnübergänge? Es liegen der Stadt Karlsruhe keine Informationen von Seiten der Deutschen Bahn AG vor. Die DB kann auch auf Nachfrage seitens der Stadt keine näheren Angaben zur zeitlichen Umsetzung machen. 6. In wieweit wird die Sicherheit der Benutzer der Bahnübergänge durch die geplanten Erneuerungen besser sichergestellt? Grundsätzlich hat die Stadt angeregt, durch die technische Sicherung der Bahnübergänge, die Umlaufsperren zu beseitigen und Geh- und Radwege über die Bahnübergänge herzustellen beziehungsweise diese zu verbreitern. Die Bahnübergänge würden dadurch einfacher passierbar werden.

  • Protokoll GR 25.03.2025 TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 32 der Tagesordnung: Erneuerung nicht technisch gesicherter Bahnübergänge in Bu- lach und im Osten der Stadt (Rintheim und umgebende Stadtteile) Anfrage: AfD Vorlage: 2025/0149 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. April 2025