Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2025/0147/1
Art: Antrag
Datum: 21.03.2025
Letzte Änderung: 28.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2025

    TOP: 5.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0147/1 Eingang: 21.03.2025 Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Karlsruhe - Übernachtungsteuersatzung (City Tax). Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 5.1 Ö Entscheidung Die Jugendherberge und die Sportschule Schöneck werden als gemeinnützige Einrichtungen von der Übernachtungssteuer ausgenommen. Sachverhalt/Begründung Sowohl in der Jugendherberge wie auch in der Sportschule Schöneck werden hauptsächlich junge Menschen, Familien und Betreuungspersonen oder Übungsleiter beherbergt. Personengruppen, die diese Beherbergungsstätten nutzen, haben häufig ein geringes Übernachtungsbudget, sind ehrenamtlich tätig und/oder auf Kosten sozialer, schulischer oder über Vereine organisierte Veranstaltungen beherbergt. Um sozialen Härten vorzubeugen und ehrenamtliches oder schulisches Engagement zu unterstützen, sollen diese beiden, von gemeinnützigen Vereinen betriebenen, Beherbergungsbetriebe von der Übernachtungssteuer ausgenommen werden. Da beide Einrichtungen zusammen nur einen geringen Beitrag auf der Einnahmenseite der Übernachtungssteuer bringen, sind die Einbußen marginal. Die Wertschätzung der engagierten Personengruppen wird dadurch zum Ausdruck gebracht. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0147/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Karlsruhe - Übernachtungsteuersatzung (City Tax) Änderungsantrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 5.1 Ö Entscheidung Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Änderungsantrag nicht anzunehmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der vorliegende Änderungsantrag 2025/0147/1 sieht vor, die Jugendherberge sowie die Sportschule Schöneck als gemeinnützige Einrichtung von der Übernachtungsteuer auszunehmen. Begründet wird dieser Vorschlag insbesondere mit der sozialen Funktion dieser Einrichtung, der Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement sowie der geringen fiskalischen Auswirkung dieser Befreiung bei Übernachtungsgästen, welche nach Auffassung der KAL-Fraktion häufig nur über ein geringes Budget verfügen. Grundsätzlich besteht die Option, dass Beherbergungsgäste, welche in gemeinnützige Einrichtungen übernachten, diese von der Übernachtungsteuer zu befreien. Die Übernachtungsteuer kann so gestaltet werden, dass Beherbergungsbetriebe, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und deren Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörde anerkannt wurden, von der Besteuerung ausgenommen werden. Diese Möglichkeit ist rechtlich gegeben und könnte beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die Jugendherberge sowie die Sportschule Schöneck angewandt werden. Trotz der prinzipiellen Möglichkeit einer Steuerbefreiung für gemeinnützige Einrichtungen wird empfohlen, diese Option nicht anzuwenden. Durch diese spezielle Ausnahmeregelung wären in Karlsruhe bei zwei Beherbergungseinrichtungen die Beherbergungsgäste von der Übernachtungsteuer befreit. Diese besondere Ausnahmeregelung kann zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Betrieben und somit zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Beherbergungseinrichtungen, die ähnliche soziale und gemeinnützige Ziele verfolgen, deren Gemeinnützigkeit jedoch nicht gegeben ist, wären benachteiligt. Die Übernachtungsteuer (City Tax) ist als örtliche Aufwandsteuer konzipiert. Besteuert wird daher die Verwendung von Einkommen der Beherbergungsgäste für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt. Daneben ist der Kerngedanke der Übernachtungsteuer (City-Tax), die Beherbergungsgäste an den Kosten für die Nutzung touristischer Aktivitäten zu beteiligen wodurch eine Entlastung des allgemeinen Finanzhaushaltes erzielt wird. Besonders die Beherbergungsgäste der Jugendherberge nutzen ohne Zweifel die touristischen Aktivitäten in Karlsruhe. Es ist daher besonders im Sinne der Steuergerechtigkeit eine Gleichbehandlung aller Nutzer dringend geboten, eine Ausnahme in die Satzung nicht mit aufzunehmen. Anzumerken ist zudem, dass eine gezielte Befreiung von Einrichtungen die Steuersystematik unter Umständen verkomplizieren würde. Befreiungsgründe müssten kontinuierlich überprüft werden, damit im Falle einer Aberkennung oder eines Auslaufens der Gemeinnützigkeit kein Vollzugsdefizit durch die Stadt Karlsruhe gegeben ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher dem Gemeinderat, den Änderungsantrag nicht anzunehmen.