Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2025/0147
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.02.2025
Letzte Änderung: 10.04.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2025

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0147 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Karlsruhe – (City Tax) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 11.03.2025 11 N Vorberatung Gemeinderat 25.03.2025 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zur Einführung einer Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe ab dem 1. Juli 2025. Der Gemeinderat nimmt das Kooperationsprojekt zur Kenntnis und unterstützt dessen Umsetzung. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, diesem im Laufe des Jahres einen Vorschlag für die konkrete Zusammensetzung sowie die notwendige Geschäftsordnung des Beirates zur Entscheidung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 4 Mio. Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Vorbemerkung Generell stellt die Stadt Karlsruhe den Übernachtungsgästen eine hervorragende touristische Infrastruktur zur Verfügung, für die erhebliche Mittel aufgewendet werden. Ziel der Stadt ist es, die in Karlsruhe übernachtenden Gäste an den Kosten für Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Tourismus (u.a. touristische Vermarktung, Events und Kultur) zu beteiligen. Die für den Auf- und Ausbau sowie Erhalt der Angebote in diesem Bereich aufzuwendenden Geldmittel und Investitionen tragen nicht nur zur Attraktivitätssteigerung des Standorts Karlsruhe bei, sie leisten auch einen bedeutsamen Beitrag für die Übernachtungsgäste in der Stadt. Mit Blick auf das Ausgabeverhalten der Gäste leisten sie damit auch einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Über die Einführung einer Übernachtungsteuer als kommunale Aufwandsteuer ist die Verwaltung seit geraumer Zeit mit den Repräsentanten der DEHOGA und der IHK Karlsruhe in Gesprächen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. Juli 2012 ist die Erhebung einer Übernachtungsteuer als kommunale Aufwandsteuer (Art. 105 Grundgesetz) zulässig, jedoch war nach dieser ausschließlich eine Besteuerung von privaten Übernachtungen möglich. Am 22. März 2022 hatte dann das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15 und 1 BvR 354/16) festgestellt, dass die Erhebung einer Übernachtungsteuer vollumfänglich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ergänzend wurde festgestellt, dass auch die Besteuerung berufsbedingter Übernachtungen zulässig ist. Im Rahmen der Haushaltsreden des Oberbürgermeisters und der Finanzbürgermeisterin im Juli 2023 wurde darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die Einführung einer Übernachtungsteuer zum 1. Januar 2026 vorbereiten werde, da durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neben den Übernachtungen von Touristen nun auch berufsbedingte Übernachtungen besteuert werden könnten. Die dadurch generierten Einnahmen sollten für Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Tourismus (u.a. touristische Vermarktung, Events und Kultur) als Gegenfinanzierung verwendet werden, auch mit dem Ziel den städtischen Haushalt zu entlasten. Denn im Wesentlichen werden derzeit die Kosten für die Finanzierung dieser Maßnahmen in den Bereichen Tourismus sowie Event/Kultur aus den allgemeinen Finanzierungsmitteln der Stadt Karlsruhe, dem Steuerhaushalt, bestritten. Im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 beantragte die Gemeinderatsfraktion DIE LINKE (Antrag 1.28: Übernachtungsteuer einführen), die Übernachtungsteuer bereits zum 1. Januar 2025 einzuführen. Diesem Antrag wurde mehrheitlich mit dem Ziel zugestimmt, die Übernachtungsteuer zum 1. Juli 2025 einzuführen. Dafür wurden im Teilhaushalt 2000 (S.170 DHH 24/25) zwei Millionen Euro als mögliche Erträge für das Haushaltsjahr 2025 und vier Millionen Euro für zukünftige Haushaltsjahre berücksichtigt. Seit Sommer 2023 steht die Stadt Karlsruhe in einem engen mündlichen und schriftlichen Austausch mit DEHOGA und IHK Karlsruhe und hat deren Hinweise und Anregungen in die Konzeption der Übernachtungsteuer (City Tax) einfließen lassen. Anfang Dezember 2024 stellte die Stadt Karlsruhe DEHOGA und IHK Karlsruhe die Eckpunkte der angestrebten Konzeption vor. Auch fand ein intensiver Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in Freiburg und Mannheim statt. In einem vertiefenden Gespräch am 30. Januar 2025 mit DEHOGA und IHK Karlsruhe sowie in weiteren Telefonaten und Treffen mit DEHOGA wurden deren Anregungen und Hinweise gemeinsam diskutiert und man einigte sich auf die folgenden Eckpunkte für eine Übernachtungsteuer (City Tax) ab dem 1. Juli 2025: – 3 – Eckpunkte der Übernachtungsteuer (City Tax) in Karlsruhe - Einführungszeitpunkt und Pauschalsatz Mit Blick auf eine zügige Einführung zum 1. Juli 2025 soll anstelle eines prozentualen Steuersatzes ein pauschaler Steuersatz pro Beherbergungsgast und Übernachtung angewendet werden. Dies mindert den administrativen Aufwand der Beherbergungsbetriebe um ein Vielfaches. Angestrebt wird ein steigender Pauschalsatz und zwar wie folgt: - Juli bis Dezember 2025: 3,50 Euro - 2026/2027: 4,00 Euro - ab 2028: 4,50 Euro Die Staffelung orientiert sich an den jeweiligen Doppelhaushalten, dadurch besteht Planungssicherheit sowohl für die Beherbergungsbetriebe als auch für die Stadt Karlsruhe. - Befreiungstatbestand Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll eine Befreiung eingeführt werden. - Übergangsregelung Durch eine Übergangsregelung sind sämtliche Übernachtungen von der Steuer befreit, wenn der vertragliche Abschluss dieser Übernachtung nachweislich vor dem Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses - also dem 25. März 2025 - vereinbart worden ist. - Beirat Da die Übernachtungsteuer (City Tax) wie alle übrigen kommunalen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden sind, soll ein Beirat unter anderen aus Vertreterinnen und Vertretern von DEHOGA, IHK Karlsruhe, KTG, KME und Stadtverwaltung gegründet werden. Er soll über die bereits verausgabten Mittel hinaus jährlich zweckorientierte Verwendungsvorschläge zur Steigerung der touristischen Attraktivität Karlsruhes für die zuständigen gemeinderätlichen Gremien erarbeiten. Dabei geht es zum einem um die Sicherung bestehender Maßnahmen aber auch um Vorschläge für neue Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des touristischen Standorts Karlsruhe. - Kooperationsprojekt Im Rahmen der Gespräche haben DEHOGA und IHK Karlsruhe den Wunsch geäußert, dass das digitale Informationsstelenprojekt der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH zur Bespielung der Hotels mit touristischen Inhalten in Kooperation mit der Stadtverwaltung weiterentwickelt wird. Durch diese Weiterentwicklung sollen für 55 Beherbergungsbetriebe (mit mehr als 20 Zimmern) digitale Informationsstelen für einen Zeitraum von drei Jahren über ein Leasingmodell bereitgestellt werden. Die Umsetzung des Kooperationsprojekts soll als erste Maßnahme aus den Erträgen der Übernachtungsteuer (City Tax) finanziert werden. Für die drei Jahre ist eine Gesamtsumme von knapp 300.000 Euro erforderlich. Einigkeit besteht, dass für 2025 keine weiteren Maßnahmen mehr erfolgen können und damit der einzurichtende Beirat erstmals ab 2026 Vorschläge erarbeiten kann. Dabei ist das mögliche disponible Budget in 2026 bis 2028 bereits teilweise mit der Finanzierung dieses Kooperationsprojekts belegt. 24 – 4 – Monate nach Einführung soll eine Evaluation der Maßnahme und eine Entscheidung über die weitere Finanzierung erfolgen. Der Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe ist als Anlage 1 beigefügt. Dazu im Einzelnen: Steuergegenstand, Steuerschuldner, Steuersatz und Erhebungsverfahren Die Ausgestaltung der Übernachtungsteuer (City Tax) in Karlsruhe erfolgt als Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Grundgesetz, die an den Aufwand für die entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben Karlsruhe (Steuergegenstand) durch Beherbergungsgäste (Steuerschuldner) anknüpft. Steuergegenstand ist der Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Als Beherbergungsbetrieb gilt jeder Betrieb, der gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Darunter fallen neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Motels, Privatzimmern, Ferienwohnungen, auch Camping- und Reisemobilplätze, Jugendherbergen, AirBnB usw. Ausgenommen von der Besteuerung sind Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheime, Hospize sowie vergleichbare Einrichtungen, die dem Unterkommen von Personen in besonderen sozialen Situationen dienen. Die Übernachtungsteuer (City Tax) wird bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb längstens für zwei Monate erhoben. Darüber hinaus gehende Mietzeiträume unterliegen der Zweitwohnsitzsteuer. Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast und die Beherbergungsbetriebe sind sog. Steuerentrichtungsgehilfen (Steuerentrichtungspflichtiger). Die Betriebe ziehen daher die Übernachtungsteuer (City Tax) vom Gast ein und führen diese als durchlaufenden Posten an die Stadt Karlsruhe ab. Die Übernachtungsteuer (City Tax) soll ab dem 1. Juli 2025 eingeführt werden. Der Steuersatz soll als Pauschalsatz pro Beherbergungsgast und Übernachtung festgesetzt werden und zwar wie folgt: • Juli bis Dezember 2025: 3,50 Euro • 2026/2027: 4,00 Euro • ab 2028: 4,50 Euro Die Steuerfestsetzung wird als vierteljährliche Steueranmeldung ausgestaltet (Steueranmeldung nach § 150 Abs. 1 Satz 3 Abgabenordnung), die durch die Beherbergungseinrichtungen bei der Stadt Karlsruhe einzureichen ist. Auf Antrag können die Beherbergungsbetriebe die Anmeldung auch monatlich erklären. Der Inhalt der Steueranmeldung beschränkt sich neben den Angaben des Beherbergungsbetriebes grundsätzlich ausschließlich auf die Anzahl der Übernachtungen je Beherbergungsgast für den Anmeldezeitraum. Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums einzureichen. Die Übernachtungsteuer ist bei erfolgter Steueranmeldung am 45. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig und an die Stadt Karlsruhe zu entrichten. Es wird bei der Erhebung und Festsetzung der Übernachtungsteuer auf ein sehr schlankes und niederschwelliges Erhebungsverfahren gesetzt mit dem Ziel, den Erklärungsaufwand für den Beherbergungsbetrieb so gering wie möglich zu halten. – 5 – Befreiungstatbestand für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen von der Steuerpflicht befreit werden. Übergangsregelung Übernachtungsleistungen großer Firmen werden in der Regel über einen großen Zeitraum im Voraus gebucht bzw. vertraglich vereinbart. Dieser Umstand wurde von der Stadtverwaltung berücksichtigt und eine Übergangsregelung in der Satzung verankert. Durch diese Übergangsregelung sind sämtliche Übernachtungen von der Steuer befreit, wenn der vertragliche Abschluss dieser Übernachtung nachweislich vor dem Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses - also dem 25. März 2025 - vereinbart worden ist. Finanzielle Auswirkungen und Beirat Die Steuererträge werden im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft berücksichtigt. Sie sind wie alle übrigen kommunalen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden und fließen daher grundsätzlich als allgemeine Deckungsmittel in den Haushalt. Für das Haushaltsjahr 2025 sind Erträge aus der Übernachtungssteuer (City Tax) in Höhe von zwei Millionen Euro etatisiert und in der mittelfristigen Finanzplanung jährliche Erträge von vier Millionen Euro berücksichtigt. Diese sind bereits durch die Gemeinderatsbeschlüsse im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 und der mittelfristigen Finanzplanung zur Gegenfinanzierung sowie der Refinanzierung der erforderlichen Personalkosten zur Einführung und Steuerung der Übernachtungsteuer (City Tax) gebunden. Mit der vorgeschlagenen jährlichen Staffelung des Pauschalsatzes kann bei der voraussichtlichen Übernachtungszahl mit möglichen Erträgen für Juli bis Dezember 2025 von 2.450.000 Euro bei einer Annahme von 700 TSD Übernachtungen, in 2026 von 5.200.000 Euro bei einer Annahme von 1,3 Millionen Übernachtungen und 2028 von 6.300.000 Euro bei einer Annahme von 1,4 Millionen Übernachtungen gerechnet werden. Bei dieser Berechnung wurden keine Abzüge für die Kinder bis 18 Jahre vorgenommen, da derzeit keine Kenntnis des Umfangs besteht. Gleiches gilt für die bereits geschlossenen Rahmenverträge mit großen Unternehmen vor dem Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (siehe Übergangsregelung). Über die Verwendung der jährlich für touristische Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel – nach Abzug der bereits gebundenen Mittel – soll ein Beirat unter anderen aus Vertreterinnen und Vertretern von DEHOGA, IHK Karlsruhe, KTG, KME und der Stadtverwaltung eingerichtet werden. Einen konkreten Vorschlag für die Zusammensetzung sowie die notwendige Geschäftsordnung des Beirates werden im Laufe des Jahres dem Gemeinderat durch die Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt. Für das Jahr 2025 werden keine freien Mittel zur Verteilung zur Verfügung stehen (siehe unten). Deren Expertise soll in die Vorschläge der Verwaltung an die zuständigen gemeinderätlichen Gremien zur zweckorientierten Verwendung im Bereich der touristischen Maßnahmen und Projekte (u.a. touristische Vermarktung, Events und Kultur) einfließen. Die Vorschläge werden zum einen die Sicherung von bestehenden Maßnahmen, aber auch Vorschläge für neue Maßnahmen umfassen. Wie oben ausgeführt haben im Rahmen der Gespräche DEHOGA und IHK Karlsruhe den Wunsch geäußert, dass das digitale Informationsstelenprojekt der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH zur – 6 – Bespielung der Hotels mit touristischen Inhalten in Kooperation mit der Stadtverwaltung weiterentwickelt wird. Durch diese Weiterentwicklung sollen für 55 Beherbergungsbetriebe (mit mehr als 20 Zimmern) digitale Informationsstelen für einen Zeitraum von drei Jahren über ein Leasingmodell bereitgestellt werden. Die Umsetzung des Kooperationsprojekts soll als erste Maßnahme aus den Erträgen der Übernachtungsteuer (City Tax) finanziert werden. Für die drei Jahre ist eine Gesamtsumme von knapp 300.000 Euro erforderlich. Einigkeit besteht, dass darüber hinaus für 2025 keine weiteren Maßnahmen in Folge der angespannten Haushaltslage der Stadt Karlsruhe erfolgen können und damit der einzurichtende Beirat erstmals ab 2026 Vorschläge erarbeiten kann. Dabei ist das mögliche disponible Budget in 2026 bis 2028 bereits teilweise mit der Finanzierung dieses Kooperationsprojekts belegt. 24 Monate nach Einführung soll eine Evaluation der Maßnahme und eine Entscheidung über die weitere Finanzierung erfolgen. Kommunikationskonzept Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird eine spezielle Webseite für sämtliche Fragen zum Thema City Tax auf www.karlsruhe.de veröffentlicht. Auf dieser Webseite können alle Beherbergungsbetriebe sowie Übernachtungsgäste sich vollumfänglich über die neu einzuführende City Tax informieren. Im April 2025 werden mit verschiedenen weiteren Kommunikationsmaßnahmen die Beherbergungsbetriebe ausführlich über die neue City Tax informiert. Den Beherbergungsbetrieben werden Informationspakete mit Flyern für Übernachtungsgäste, Plakaten, FAQ’s sowie sämtliche für die Steueranmeldung notwendigen Formulare zugesandt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zur Einführung einer Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe ab dem 1. Juli 2025. 2. Der Gemeinderat nimmt das Kooperationsprojekt zur Kenntnis und unterstützt dessen Umsetzung. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, diesem im Laufe des Jahres einen Vorschlag für die konkrete Zusammensetzung sowie die notwendige Geschäftsordnung des Beirates zur Entscheidung vorzulegen.

  • Anlage 1 - Übernachtungsteuersatzung
    Extrahierter Text

    1 Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei Abteilung Kommunale Steuern Stand: März 2025 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2024 (GBl. S. 98) in Verbindung mit §§ 2, 8 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes Baden- Württemberg (KAG) vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 25. März 2025 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Stadt Karlsruhe erhebt eine Übernachtungsteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. § 2 Steuergegenstand (1) Gegenstand der Übernachtungsteuer ist der Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, AirBnB, Motel, Camping- und Reisemobilplatz) und ähnliche Einrichtungen, der gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellt; dies gilt unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. (2) Der Übernachtung steht die Nutzung der Beherbergungsmöglichkeit, ohne dass eine Übernachtung erfolgt, gleich, sofern hierfür ein gesonderter Aufwand betrieben wird. (3) Als Beherbergungsbetrieb im Sinne dieser Satzung gilt jeder Betrieb, der gegen Entgelt kurzzeitige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Als Beherbergung im Sinne dieser Satzung gilt nicht das Unterkommen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen sowie vergleichbare Einrichtungen, die dem Unterkommen von Personen in besonderen sozialen Situationen dienen. (4) Ausgenommen von der Besteuerung ist die Beherbergung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Karlsruhe Übernachtungsteuersatzung (City Tax) Anlage 1 2 (5) Die Übernachtungsteuer wird bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb längstens für 2 Monate erhoben. (6) Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert. § 3 Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Übernachtungen je Beherbergungsgast. § 4 Steuersatz Die Übernachtungsteuer beträgt pro Übernachtung und Beherbergungsgast (1) Für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2025 3,50 Euro (Drei Euro und Fünfzig Cent). (2) Für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 4,00 Euro (Vier Euro). (3) Für den Zeitraum ab 01.01.2028 4,50 Euro (Vier Euro und Fünfzig Cent). § 5 Steuerschuldner/in, Steuerentrichtungspflichtige/r, Haftungsschuldner/in (1) Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast. (2) Der/die Betreiber der Beherbergungseinrichtung hat die Übernachtungsteuer für Rechnung des Beherbergungsgastes zu entrichten (Steuerentrichtungspflichtige/r). Der / die Betreiber/in der Beherbergungseinrichtung haftet neben dem Steuerschuldner gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) i.V.m. § 33 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) für die Übernachtungsteuer. (3) Der / die Betreiber/in der Beherbergungseinrichtung haftet neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. (4) Schulden mehrere die Übernachtungsteuer nebeneinander, so haften diese als Gesamtschuldner. § 6 Entstehung der Steuerschuld Die Steuer entsteht mit dem Beginn der entgeltpflichtigen Beherbergungsleistung. 3 § 7 Steueranmeldung / Festsetzung Anmeldezeitraum Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der/die Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes hat für jedes Kalendervierteljahr (Anmeldezeitraum) der Stadt Karlsruhe – Stadtkämmerei – Abteilung Kommunale Steuern – eine von diesem/dieser oder seinem/seiner Vertreter/in unterschriebenen Steueranmeldung abzugeben. In dieser Steueranmeldung ist die Steuer für den Anmeldezeitraum selbst zu berechnen (Steueranmeldung nach § 150 Abs. 1 Satz 3 AO). Bei Abgabe einer amtlich zugelassenen elektronischen Steueranmeldung tritt an die Stelle der Unterschrift die dafür vorgeschriebene elektronische Identifizierung. Die Steueranmeldung ist bis zum fünfzehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck, unter Angaben der Gesamtzahl der steuerpflichtigen Übernachtungen sowie der Anzahl der steuerfreien Übernachtungen einzureichen. Die Steueranmeldung hat die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Eine Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid erfolgt nur, wenn die Steueranmeldung durch den / die Betreiber/in der Beherbergungseinrichtung nicht, nicht rechtzeitig, unrichtig oder unvollständig erfolgt ist. (2) Auf Antrag des Beherbergungsbetriebes kann abweichend von Abs. 1 der Anmeldezeitraum von einem Kalendervierteljahr auf einen Kalendermonat geändert werden. (3) Ergeben sich nachträglich Änderungen für einen Anmeldezeitraum, so hat der/die Betreiber/in der Beherbergungseinrichtung innerhalb eines Monats eine geänderte Anmeldung einzureichen. (4) Zur Prüfung der in der Steueranmeldung gemachten Angaben sind der Stadt Karlsruhe – Stadtkämmerei – Abteilung Kommunale Steuern – auf Anforderung sämtliche bzw. ausgewählte Nachweise (z.B. Rechnungen, Quittungsbelege, Auszüge des Buchungsverhaltens) der Beherbergungsleistungen für den jeweiligen Abgabenerhebungszeitraum vorzulegen. Der/die Betreiber/in ist verpflichtet, diese Nachweise für eine Zeitraum von vier Kalenderjahren, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuerschuld entsteht, aufzubewahren. Die vorgenannten Nachweise können nach vorheriger Zustimmung der Stadt Karlsruhe auch elektronisch übermittelt werden. (5) Der/die Betreiber/in des Beherbergungsbetriebes ist dazu verpflichtet, die Namen sowie die Dauer des Aufenthaltes aller Beherbergungsgäste in geeigneter Form aufzuzeichnen. (6) Der/die Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, der Stadt Karlsruhe – Stadtkämmerei – Abteilung Kommunale Steuern – den Beginn und das Ende der Tätigkeit, den Wechsel des/der Betreibers/in sowie eine Verlegung des Beherbergungsbetriebes, vor Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses anzuzeigen. 4 § 8 Fälligkeit (1) Die Übernachtungsteuer ist bei erfolgter Steueranmeldung am fünfundvierzigsten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig und an die Stadt Karlsruhe zu entrichten. (2) Bei erfolgter Festsetzung der Übernachtungsteuer durch Steuerbescheid ist diese innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig und an die Stadt Karlsruhe zu entrichten. § 9 Verspätungszuschlag Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei Nicht- oder nicht fristgerechter Einreichung einer Steueranmeldung erfolgt nach § 3 Abs. 1 KAG i. V. m. § 152 AO in der jeweils geltenden Fassung. § 10 Steueraufsicht und Außenprüfung Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, beauftragten Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe während der üblichen Geschäftszeiten zur Feststellung von Steuertatbeständen sowie der Nachprüfung von Anmeldungen, Einlass in die Geschäftsräume des Beherbergungsbetriebes, sowie Einsicht in Geschäftsunterlagen zu gewähren und entsprechende Auskünfte zu erteilen. § 11 Mitwirkungspflichten (1) Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen sowie Dienstleistungsunternehmen ähnlicher Art sind im Rahmen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 KAG i.V.m. § 93 AO verpflichtet, der zuständigen Behörde der Stadt Karlsruhe Auskünfte zu den Beherbergungsbetrieben zu erteilen, die für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlich sind. (2) Hat der/die Steuerpflichtige seine Verpflichtung gemäß § 7 dieser Satzung zur Einreichung der Steueranmeldung sowie zur Einreichung von Unterlagen nicht erfüllt oder ist er nicht zu ermitteln, sind die in Abs. 1 genannten Agenturen und Unternehmen über die Verpflichtung nach Abs. 1 hinaus, auf Verlangen der Stadt Karlsruhe zur Mitteilung über die Person des Steuerpflichtigen und alle zur Steuererhebung erforderlichen Tatsachen verpflichtet (§ 3 Abs. 1 KAG in Verbindung mit § 93 Abs. 1 AO). Unter die diesbezügliche Verpflichtung fällt insbesondere die Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang in dem Beherbergungsbetrieb entgeltliche Beherbergungsleistungen erfolgt sind und welche Beherbergungspreise dafür zu entrichten waren. (3) Alle am 1. Januar 2025 bestehenden Beherbergungsbetriebe im Sinne von § 2 Abs. 1 sind bis spätestens 15. Juni 2025 bei der Stadt Karlsruhe - Stadtkämmerei – Abteilung Kommunale Steuern vom Betreiber/von der Betreiberin anzuzeigen. 5 § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 2 KAG handelt insbesondere, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 7 Abs.1 die Steueranmeldung nicht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht innerhalb der dort bestimmten Frist abgibt; 2. seiner/ihrer Verpflichtung nach § 7 Abs. 2 zur Einreichung einer geänderten und berichtigten Steueranmeldung nicht nachkommt; 3. entgegen § 7 Abs. 3 der Anforderung zur Vorlage von Nachweisen nicht nachkommt oder diese Nachweise nicht für die dort bestimmte Frist aufbewahrt; 4. seiner/ihrer Aufzeichnungspflicht nach § 7 Abs. 4 verletzt, sowie anzeigepflichtige Ereignisse nach § 7 Abs. 5 nicht fristgerecht anzeigt; 5. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind und es dadurch ermöglicht, eine Steuer zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile für sich oder einen anderen zu erlangen. 6. seiner/ihrer Mitwirkungs- und Auskunftspflichten nach §§ 10 und 11 nicht nachkommt. 7. seiner/ihrer Anzeigepflicht nach § 11 Abs. 3 nicht nachkommt (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer als Steuerpflichtiger oder in der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen leichtfertig 1. gegenüber der Stadt Karlsruhe über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht; 2. die Stadt Karlsruhe pflichtwidrig über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile für sich oder einen anderen erlangt. Die Strafbestimmungen des § 7 KAG bleiben unberührt. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 8 Abs. 3 KAG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße (§§ 56 und 65 ff OWiG) geahndet werden. § 13 Übergangsregelungen Die Übernachtungsteuer wird nicht für Beherbergungsleistungen erhoben, die bereits zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nachweislich vertraglich vereinbart worden sind. 6 § 14 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft. Karlsruhe, 26. März 2025 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Abstimmungergebnis TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 25.03.2025 TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Karlsruhe - Übernachtungssteuersatzung (City Tax). Vorlage: 2025/0147 Punkt 5.1 der Tagesordnung: Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Karlsruhe – Übernachtungssteuersatzung (City Tax) Änderungsantrag: KAL Vorlage: 2025/0147/1 Punkt 5.2 der Tagesordnung: Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Karlsruhe – Übernachtungssteuersatzung (City Tax) Interfraktioneller Änderungsantrag: SPD, GRÜNE, Volt, Die Linke, KAL Vorlage: 2025/0147/2 Beschluss: (geändert beziehungsweise ergänzt durch mündlichen Vorschlag OB und interfraktionellen Änderungsantrag von SPD, GRÜNE, Volt, Die Linke, KAL) 1. Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zur Einführung einer Übernachtungs- teuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis und beschließt nach Vorbera- tung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe ab dem 1. Juli 2025. 2. Der Gemeinderat nimmt das Kooperationsprojekt zur Kenntnis und unterstützt des- sen Umsetzung. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, diesem im Laufe des Jahres einen Vor- schlag für die konkrete Zusammensetzung sowie die notwendige Geschäftsordnung des Beirates zur Entscheidung vorzulegen. – 2 – Abstimmungsergebnis: TOP 5: Mehrheitliche Zustimmung (28 Ja, 17 Nein) TOP 5.1: Erledigt durch Zustimmung zu TOP 5.2 (keine Abstimmung) TOP 5.2: Mehrheitliche Zustimmung (34 Ja, 11 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2025: Wir können das, glaube ich, alles zusammenfassen und hier zur Diskussion stellen. Ich würde jetzt gar nicht groß einführen wollen, sondern wir gehen direkt in die Diskussion. Wir haben es sehr intensiv vorberaten. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Erst einmal vielen Dank für die Vorlage und insbesondere dafür, dass die Vorlage nach der Hauptausschusssitzung noch einmal angepasst wurde und es jetzt eine Ausnahme für Jugendliche unter 18 gibt. Die Einführung der Bettensteuer basiert auf einem Beschluss, den wir im letzten Doppelhaushalt schon beschlossen haben. Ich will noch einmal positiv hervorheben die Anstrengungen, die Sie in der Stadtverwaltung unter- nommen haben, um sich auch mit den Interessensverbänden auseinanderzusetzen und am Ende zu einigen. Ich finde, das ist alles andere als selbstverständlich. Herzlichen Dank da- für, dass wir das jetzt so auch unterjährig geordnet einführen können. Diese City Tax basiert aus meiner Sicht auch auf dieser Einigung mit der DEHOGA. Und das ist auch ein Grund, warum wir einer pauschalen Steuer zustimmen können, auch wenn wir grundsätzlich eine prozentuale Steuer bevorzugt hätten. Ich will noch einmal auf zwei Dinge hinaus, die wir gerne korrigieren möchten. Das Erste sind die gemeinnützigen Ein- richtungen wie die Jugendherberge und die Sportschule Schöneck, will ich noch nennen, die wir durch die City Tax nicht stärker belasten wollen und deswegen auch der gemein- same Antrag, den wir mit der SPD, der Volt, den Linken und auch der KAL zusammenge- stellt haben. Da bitte ich natürlich um Zustimmung. Der zweite Punkt, den wir gerne geändert haben wollen, ist die Sache mit dem Camping- platz, der zum Teil sehr günstige Übernachtungen anbietet. Bei manchen Preisen in der Ne- bensaison würde dann die City Tax über 30 Prozent betragen. Auch wenn es stadtweit um wenige Übernachtungen auf dem Campingplatz geht, so ist es doch für wenige Menschen eine unverhältnismäßig hohe Belastung aus unserer Sicht, und zwar gerade für Menschen, die sich vielleicht eine Übernachtung in einem teureren Hotel einfach nicht leisten können. Deswegen sind wir froh, dass wir auch an der Stelle eine Lösung gefunden haben, wie günstiges Reisen weiterhin auch möglich sein wird. Zum Schluss will ich noch etwas sagen zu dem Beirat, den wir in der Zukunft einsetzen werden. Da stört mich immer noch, dass die Gewerkschaften und die freie Kultur bisher nicht erwähnt werden. Gleichzeitig sind noch ganz viele andere Fragen mit der konkreten Ausgestaltung offen. Deswegen finde ich das gut, dass wir uns verständigt haben, dass dieses Thema gesondert zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufgerufen wird, und dann können wir uns über die Konkretisierungen noch einmal einigen. Für heute freue ich mich, dass wir die City Tax beschließen können, um die städtische Infra- struktur zu finanzieren. Und wofür genau dann das Geld ist, wo wir das am nötigsten – 3 – sehen, wo das am nötigsten gebraucht wird, darüber sprechen wir dann in den Haushalts- beratungen. Stadtrat Bunk (CDU): Bund, Länder und Kommunen haben letztes Jahr erstmals über eine Billion Euro Steuern vereinnahmt. Trotzdem haben alle klamme Kassen. Wir leisten uns Standards, die wir uns eigentlich nicht leisten können, auch in Karlsruhe. Bevor wirklich ernsthaft Standards reduziert werden, Strukturen reformiert und auch schmerzliche Einspa- rungen unternommen werden, kommen weitere Belastungen für Bürger und Unterneh- men, so auch in diesem Fall. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollen Hoteliers und Gast- geber einseitig belastet werden. Steuerschuldner sind die Gäste, aber faktisch trifft die Übernachtungssteuer die Karlsruher Hotellerie, und das in einer Zeit, in der der Hotelmarkt wegen der erheblichen Steigerung der Bettenzahlen und den Nachwirkungen der Corona- Pandemie extrem angespannt ist, und in einer Zeit, in der die Innenstadt noch Baustelle ist, in der die Stadthalle seit Jahren nicht zur Verfügung steht und in der Kunsthalle und Badi- sches Landesmuseum geschlossen sind oder sein werden. Die Wirtschaft braucht Luft zum Atmen und auch die Karlsruher Hotellerie braucht Luft zum Atmen, um dringend notwen- dige Investitionen auch wegen diesem starken Bettenwachstum tätigen zu können. Es ist gut, dass durch intensiven Austausch mit DEHOGA und IHK heute zumindest das kleinste Übel zur Abstimmung steht. Trotzdem bleibt die Einführung einer einseitigen Über- nachtungssteuer jetzt gerade falsch. Wir als CDU-Fraktion stehen zu dem, was wir letztes Jahr versprochen haben, und lehnen die Übernachtungssteuer heute ab. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Die SPD-Fraktion befürwortet die Einführung der City Tax, weil sie wichtig ist und weil sie jetzt zum genau richtigen Zeitpunkt kommt. Wir sind in Karlsruhe eine Stadt mit sehr hoher Aufenthalts- und Lebensqualität. Das ist nicht nur für unsere Bür- gerinnen und Bürger gut, sondern natürlich auch für unsere Gäste. Deswegen hat sich der Tourismus in den vergangenen Jahren auch gut entwickelt. Die Übernachtungszahlen ha- ben sich seit 2004 mehr als verdoppelt. Es braucht große Veranstaltungen, es braucht Orte mit Leuchtturmcharakter, die weit über unsere Stadtgrenzen hinausgehen, damit Men- schen nach Karlsruhe kommen. Aber wenn sie hier angekommen sind, dann braucht es gute Infrastruktur, und es braucht Flair, damit die Menschen sich hier wohlfühlen, wieder- kommen und uns im besten Fall auch weiterempfehlen. Sowohl die Veranstaltung, sowohl die großen Leuchtturm-Orte als auch die Infrastrukturen als auch der Flair, das kostet alles Geld. Wir haben in letzter Zeit sehr viel über Haushalt dis- kutiert. Wir haben gerade eben gezeigt, wie aufwendig es ist und wie viel Debatte es be- nötigt, um in solchen Haushaltslagen Dinge on top auf unseren Haushalt draufzusetzen. Wir werden das in Zukunft immer wieder machen müssen, dass wir sehr lange und sehr ausführlich debattieren, wenn wir Dinge on top setzen, auch für touristische Zwecke. Es wird auch ganz viele Diskussionen geben, welche Dinge wir einsparen. Und das neue Nicht-Einsparen ist das, was wir vielleicht früher immer on top gepackt haben. Dafür kommt die City Tax jetzt wirklich zum richtigen Zeitpunkt. Sie gibt noch mal Geld ins Sys- tem, dass wir uns genau diese Dinge auch in Zukunft noch leisten können, Großveranstal- tungen, Leuchtturmprojekte, eine gut funktionierende Infrastruktur und Flair in dieser Stadt zu erhalten. Uns sind einige Dinge wichtig gewesen bei der Einführung dieser Steuer. Das eine ist, wir haben es gerade schon auch diskutiert, dass Kinder und Jugendliche von der Steuer befreit – 4 – sind. Da haben wir in der neuen Vorlage auch das Alter von 18 Jahren gesetzt, das ist gut. Uns war wichtig, dass gemeinnützig Übernachtungseinrichtungen, wie die Sportschule Schöneck, wie die Jugendherberge, ausgenommen sind, weil dort viele Menschen sind, die ein geringes Einkommen haben, die wir durch diese Steuer nicht zusätzlich belasten möch- ten. Uns ist es wichtig auch, dass wir den Beirat gut besetzen. Wir finden es auch gut, dass wir jetzt in der zweiten Runde auch noch einmal über diesen Beirat diskutieren. Uns ist es wichtig auch, dass die freie Kultur dort vertreten ist, dass die Kultur in der ganzen Breite, wie wir sie in dieser Stadt haben, dort vertreten ist. Wir haben gesehen, dass schon viele Akteurinnen und Akteure dabei sind, die wichtig sind für unsere Tourismusstadt, aber wir vermissen noch den oder die eine/n oder andere/n. Zum Schluss möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei all den Menschen, die das aus- verhandelt haben. Es ist wirklich ein Meisterwerk gelungen. Wir alle haben auch gespro- chen mit der DEHOGA, mit der IHK, Patrick Seiffert sei an der Stelle genannt als wirklich hartnäckigen Verhandlungspartner, der am Ende dann aber doch auch gezeigt hat, dass er kompromissbereit ist, dass der Verband kompromissbereit ist. Ganz großen Dank natürlich auch an die KTG, an Pascal Rastetter und auch an unsere Finanzbürgermeisterin. Es ist wirklich ein tolles Zeichen, dass wir quasi als Stadt das gemeinsam hinbekommen haben mit den Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern. Stadtrat Stolz (AfD): Haushaltssperre, Stadthalle, jetzt World Games, die Turmbergbahn, Staatstheater, defizitäre Messegesellschaft, das sind alles berechtigte Gründe, nach jedem noch so kleinen Strohhalm zu greifen, um weitere Steuerquellen zu erschließen. Da freut es uns natürlich zu hören, dass die CDU zumindest auf kommunaler Ebene verstanden hat, dass die Steuereinnahmen doch sprudeln wie nie zuvor. 2023 gab es noch einen ablehnen- den Aufschrei von der DEHOGA. Heute lesen wir von einem Kompromiss, ein aus unserer Sicht schlechter Kompromiss. 2025 noch 3,50 Euro, bis 2028 dann 4,50 Euro und wahr- scheinlich spätestens 2030 über 5 Euro. Worauf die Vorlage aber nicht eingeht, sind Wettbewerbsnachteile, die den Hoteliers dro- hen. Im näheren Umland gibt es meines Wissens keine Übernachtungssteuer. Da könnten die 4 Millionen Steuereinnahmen doch schon recht überoptimistisch sein, und die sowieso schon steigenden Kosten werden vermutlich die individuellen Reiseentscheidungen über- denken lassen. Aber egal wie viel Euro es am Ende des Tages oder am Ende des Jahres doch noch werden, die Einnahmen sind nicht explizit zweckgebunden. Deshalb soll ein Bei- rat eingerichtet werden, noch ein Gremium, aber mit welchen Rechten die betroffenen Ho- teliers dann ein Entscheidungsrecht haben, bleibt unklar. Wahrscheinlich werden wir mit den vermeintlichen Zusatzeinnahmen dann doch wieder andere Haushaltslöcher stopfen. Abschließend, obwohl die Verwaltung argumentiert, dass ein pauschaler Steuersatz den administrativen Aufwand minimieren würde beziehungsweise eine pauschale Gebühr, es ist dennoch eine weitere Bürokratiehürde für die Hoteliers. Kurzum, mit einer nachhaltigen Ausgabenpolitik, mit Beziehung auf die eigentlichen Pflichtaufgaben der Stadt bräuchte es keine weitere Steuer. Die AfD-Fraktion lehnt den Antrag daher ab. Stadtrat Dr. Noé (FDP(FW): Die Stadt sucht verzweifelt nach neuen Einnahmequellen. Und da kommt natürlich der Vorschlag von der linken Seite ganz recht. Wir könnten die Ge- schäfts-reisenden, die wir hier in der Stadt haben - die haben eine dicke Brieftasche, denkt man sich -, an den Kosten für unsere Stadt beteiligen, an der Finanzierung reichhaltiger – 5 – touristischer Angebote. Dass man damit der Hotelbranche einen Kollateralschaden zufügt, die noch immer unter den Corona-Auswirkungen leidet und zusätzliche Bürokratie aufbür- det, findet kein Gehör. Dass die Branche an Überkapazitäten leidet, einen ruinösen Wett- bewerb hat, wird ignoriert. Dass es einen Graumarkt an sogenannten Ferienwohnungen, Airbnbs gibt, die sich geschickt immer wieder der Bürokratie entziehen, findet keine Be- rücksichtigung. Ich bin mal gespannt, wie man dort eine City Tax durchsetzen will. Dass die Stadt selbst nicht liefert, die Stadthalle als große innerstädtische Kongresshalle ist nämlich immer noch nicht betriebsbereit, aber dennoch starten wir mit der City Tax sofort, denn das Geld ist schon verplant und teilweise auch schon abgegeben. Dass unsere Hoteliers in Karlsruhe einen deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Umland in der Technolo- gieRegion haben, wird ignoriert. Warum sollen denn die Geschäftsreisenden, wenn sie schon in Rheinstetten auf der zwar Karlsruhe benannten Messe sind, warum sollen die denn in Karlsruhe übernachten und nicht nach Ettlingen, nach Baden-Baden gehen, wo es auch schöne Hotels gibt und keine derartige Abgabe. Nun teilt man der Öffentlichkeit mit, man hat sich mit DEHOGA und IHK geeinigt. Was hat- ten die denn auch für eine Wahl? Außerdem möchten wir festhalten, dass die DEHOGA als Lobbyverband natürlich die großen Hotels vertritt. Aber was ist denn mit den kleinen Play- ern der Übernachtungsbetriebe? Was ist mit Pensionen? Was ist mit Jugendherberge? Was ist mit der Sportschule Schöneck? All diese Übernachtungsbetriebe haben dort keine Lobby. Die hat man schlicht vergessen. Das werden wir mit den vorliegenden Änderungs- anträgen natürlich heute hier glattziehen. Die finden natürlich unsere Unterstützung. Was geschieht denn eigentlich mit den Mitteln? Es wird zu Recht formuliert, dass die Mittel natürlich in den Haushalt fließen. Da habe ich ganz schlechte Erfahrungen, ganz schlechtes Gefühl dafür, wie viel denn dann nachher wirklich in der Tourismusbranche ankommt. Ich darf hier nur das Beispiel der Brötchentaste, der Wegfallenden, in den B-Zentren nennen, wo es geheißen hat, die 170.000 Euro, die kriegt ihr. Was hat denn Durlach und Mühlburg bekommen? Einen Aufkleber und ein paar Christbäume, und wir kämpfen immer noch da- rum. Man könnte jetzt noch über den Beirat lange philosophieren, über dessen Zusammen- setzung. Man könnte darüber philosophieren, was denn jetzt alles Tourismus ist. Der Beirat ist ein Feigenblatt, ist ein zahnloser Papiertiger. Deswegen möchten wir hier auch nicht drüber diskutieren. Kurzum, wir werden die City Tax heute ablehnen. Stadt Gaukel (Volt): Die City Tax, es wurden jetzt viele Sachen beschrieben. Manche sagen, dass es ein Sargnagel für die Hotelindustrie ist, oder sie wäre unfair. Ich persönlich finde, es ist sehr gut, wenn wir sie bekommen. Ich glaube, es ist auch sehr fair, denn seit Jahrzehn- ten haben wir Gäste, es sind Geschäftsreisende, aber auch Privatreisende, die hier sind, un- sere Infrastruktur nutzen, von unserer Stadt profitieren, von unserem Flair, wie es manche genannt haben, auch von anderen Einrichtungen, aber letztlich auch von der Vernetzung der Hotels und von dem allgemeinen Angebot. Daher ist es nur folgerichtig, wenn wir auch diese Menschen daran beteiligen, das in unserer Stadt zu halten. Die City Tax gibt es schon in vielen anderen Städten und wurde jetzt auch richterlich für gerechtfertigt erklärt. Daher finde ich es sehr gut, wenn wir auch diese Variante nehmen. Vielen Dank auch für den langen Erarbeitungsprozess der Stadt, gemeinsam mit DEHOGA. Auch wir hatten unter anderem Gespräche mit ihnen, und auch aus anderen Städten weiß man, dass die in der Regel sehr bissig auf so eine Forderung oder so eine Thematik reagie- ren. Daher auch danke an die Verwaltung, aber auch danke an die KTG, die hier viel in der – 6 – Diskussion war, und auch danke an die DEHOGA für die dann wohl doch konstruktiven Gespräche, dass man sich am Ende mit einer Einigung abfinden konnte, die die DEHOGA auch mitträgt. Daher verstehe ich auch nicht ganz die Retter der Hotelbranche in diesem Haus, die das dann so vehement ablehnen und zum Sargnagel bestreiten. Wir selbst, das passt auch zum Thema Fairness, haben mit dem Pauschalbetrag tatsächlich auch ein bisschen gehadert und hatten uns auch eigentlich einen prozentualen Betrag überlegt oder einen abgestuften Pro- zess. Letztlich ist das aber die angesprochene Bürokratie, denn genau dieser Pauschbetrag ist kein großer, wenn überhaupt, ist es ein bürokratischer Aufwand für die Hotels. Es ist letztlich einfach nur ein Klick, ein Item, das auf die Rechnung hinzugefügt wird und dann leicht abgerechnet werden kann. Von daher ist das vor allem für die Einführung sehr sinn- voll. Auch das war etwas, was wir recht schnell mitgehen konnten. Aber auch perspektivisch ist ein Prozentbetrag für die Hotels schwierig zu berechnen, aber auch von der Eintreibung her dann letztlich problematisch, diese Steuer am Ende dann auch rechtssicher einzuziehen. Das ist auch noch ein großer Punkt zum Thema Fairness. Am Ende bestraft es gerade auch die inhabergeführten Hotels, die kleineren Hotels gegen die Hotelketten, weil die dann mit Dumpingpreisen über einen prozentualen Betrag noch mehr profitieren. Von daher ist hier dann letztlich auch der Pauschalbetrag eine Art der Fairness. Es ist sehr wichtig, dass wir die Ehrenamtlichen rausnehmen, weil das stimmt - und da kann ich die Kritik zumindest mitgehen -, dass die scheinbar im Prozess etwas ver- gessen wurden. Deswegen hier auch danke, dass wir diesen interfraktionellen Antrag jetzt stellen, um das noch rauszubekommen. Lasst uns dann das Geld sinnvoll nutzen. Über den Beirat diskutieren wir noch an anderer Stelle, was gut ist, denn ich habe keine Zeit mehr. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Es wurde jetzt wirklich schon viel gesagt, deswegen fasse ich mich kurz und gehe nur noch einmal auf den interfraktionellen Antrag ein. Unsere Fraktion hält es für einen wichtigen Schritt, die City Tax für gemeinnützige Einrichtungen auszusetzen, um die Aufenthalte weiterhin bezahlbar zu halten. Wir würden es auch be- grüßen, wenn wir für Campingplätze noch eine angemessene Regelung finden könnten, denn hier, und das wurde auch schon angesprochen, ist die Steuer im Vergleich zu den Übernachtungskosten einfach wirklich überproportional hoch und schlicht nicht angemes- sen. Wir als Linke-Fraktion werden uns im Zuge der weiteren Diskussionen um die Ausgestal- tung des Beirats dafür einsetzen, dass die freie Kulturen, auch Arbeitnehmervertretungen, einen Platz am Tisch bekommen. Der Verwaltung noch einmal herzlichen Dank dafür, dass die Vorlage dahingehend umformuliert wurde, dass sie eine Diskussion über die Zusam- mensetzung zulässt. Stadträtin Döring (KAL): Unsere Fraktion wird heute grundsätzlich der Übernachtungs- steuer zustimmen. Allerdings möchten wir die gemeinnützigen Übernachtungsbetriebe, wie beispielsweise die Jugendherberge, die Sportschule Schöneck oder auch die Lehrlings- wohnheime von der Übernachtungssteuer ausnehmen. Da auch vielen Dank an die Kolle- ginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, die uns noch einmal darauf hingewiesen ha- ben, dass es nicht nur diese zwei Beherbergungsbetriebe sind. Deshalb haben wir uns dann – 7 – auch dem interfraktionellen Antrag angeschlossen. Sowohl in der Jugendherberge wie auch in der Sportschule Schöneck oder in den Lehrlingswohnheimen werden hauptsächlich junge Menschen, Schülerinnen und Schüler, Familien und Betreuungspersonen oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter beherbergt. Personengruppen, die diese Beherber- gungsstätten nutzen, haben häufig ein geringes Übernachtungsbudget, sind ehrenamtlich tätig und/oder auf Kosten sozialer, schulischer oder über Vereine organisierter Veranstal- tungen beherbergt. Deshalb, um sozialen Härten vorzubeugen und ehrenamtliches oder schulisches Engagement und Ausbildung zu unterstützen, sollen diese Beherbergungsbe- triebe, die eine Gemeinnützigkeit nachweisen können, von der Übernachtungssteuer aus- genommen werden. Da diese Einrichtungen insgesamt nur einen geringen Beitrag auf der Einnahmenseite der Übernachtungssteuer bringen, sind die Einbußen eher marginal. Un- sere Wertschätzung und Unterstützung für die genannten Personengruppen machen wir damit jedoch deutlich. Auch wir freuen uns auf die Diskussion zur Besetzung des Beirats und mögliche Vertreter zum Beispiel der freien Kultur, die ist im Beirat noch zu benennen. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Ich war ursprünglich gegen die Geschichte, aber diese Koopera- tion DEHOGA/Stadt hat mich dann doch überzeugt, dass eine Lösung gefunden wurde, die wohl allgemeinverträglich ist. Insofern werde ich zustimmen. Aber eine Frage habe ich jetzt doch, und zwar ist mir aufgefallen, es wird hier an dieser Stelle gesagt, diese Gelder, die über die City Tax genommen werden, sollen touristisch ver- ausgabt werden beziehungsweise in diesem Topf bleiben. Bei den World Games geht es aber, so scheint es, nicht. Erklären Sie mir jetzt den Unterschied, weil genau das wäre auch sinngemäß an diesem Topf richtig gewesen, das von dort zu nehmen. Warum geht es hier, warum geht es dort nicht? Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Stellung- nahmen. Ich möchte zwei, drei Punkte aufgreifen. Wir hatten 2024 das beste touristische Jahr in der Stadt Karlsruhe mit 1,3 Millionen Über- nachtungen. Das ist das erfolgreichste Tourismusjahr rückblickend und das trotz den von Herrn Bunk und von Herrn Dr. Noé aufgeführten Restriktionen. Also die Luft nach oben, wenn wir jetzt die Stadthalle eröffnet haben plus bestimmte Entwicklungen in der Stadt auch abgeschlossen sind, ich sage mal, das wird natürlich uns noch stärken. Wir sind ins Blickfeld gerückt als sogenannte interessante Stadtreise. Wir merken auch, dass wir nicht nur Geschäftsreisende haben, sondern zunehmend auch touristische, gerade am Wochen- ende, Familien, Best Ages. Karlsruhe ist interessant für zwei, drei Tage im Bereich der Über- nachtung. Da ist die KTG auch zusammen mit KME und mit den Institutionen fest dabei, Pakete zu schnüren, um auch solche Arrangements auf dem Markt anzubieten. Insofern sehen wir es positiver als vielleicht die eine oder andere Fraktion, die heute eine ableh- nende Haltung zu diesem Ist-Stand hat. Das zweite ist, wenn Karlsruhe diese City Tax erhebt, dann gehen alle ins Umland. Diese Diskussion haben wir auch mit der DEHOGA intensiv geführt. Die Erfahrungen aus den Städten, die die City Tax oder Übernachtungssteuer oder Bettensteuer eingeführt haben, belegen aber genau das Gegenteil. Es sind überhaupt keine Einbrüche zu verzeichnen ge- wesen, weil die Leute ganz bewusst sich für ein Hotel, für eine Unterkunft in der Stadt – 8 – entscheiden, wo entweder der Kongress ist oder wo sie vor Ort sein wollen, weil sie keine langen Bahnfahrten von A nach B haben wollen. Wir sehen diese Gefahr nicht. Da können wir uns dann in einem Jahr unterhalten, wenn wir eine Art Evaluation machen. Aber wie gesagt, unterstützt wird diese Meinung, dass in den Städten, wo es schon eingeführt wurde, ein solches Wegbrechen, eine solche Kannibalisierung nicht stattgefunden hat. Das wäre an der Stelle mir auch noch mal wichtig. In der Tat war die Diskussion mit DEHOGA sehr intensiv, sehr konstruktiv und auch sehr streitbar, weil wir um die beste Lösung gerungen haben. Mir war als Wirtschaftsbürger- meisterin immer wichtig, ich möchte keine bürokratische Belastung für die Betroffenen ha- ben. Deswegen habe ich mich sehr lange gegen die Bettensteuer gesperrt, die eine Diffe- renzierung zwischen Geschäftsreisende und Tourismusreisende zur Folge gehabt hat. Die- ser Weg wurde freigemacht durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, und das war der Punkt, warum wir als Stadt gesagt haben, jetzt wollen wir gerne auch hier Mit- tel generieren, weil wir sehr viel Geld für eine sehr gute Infrastruktur für Touristen und auch für Geschäftsreisende zur Verfügung stellen. Das gewählte Verfahren ist bürokratie- arm und lässt uns auch eine Umsetzung zum 01.07. erzielen, was auch im Sinne der Vor- gabe des Gemeinderates war. Die Zusammensetzung des Beirats, damit werden wir uns intensiv nach der Sommerpause beschäftigen und auch mit der Geschäftsordnung, auch welche Felder bespielt werden. Da habe ich Ihnen eine offene Diskussion zugesagt. Ich möchte nur bitte noch einmal in Erin- nerung rufen, dass wir die City Tax natürlich zum einen schon einmal in Höhe von zwei Millionen gebunden haben und natürlich auch der Rest schon für bestimmte Maßnahmen zur Sicherung von Infrastrukturmaßnahmen allgemeiner Art benötigt werden, sodass ich die Hoffnung, dass viel Geld übrig bleibt für den Beirat, ein bisschen niedrighalten will. Es wird eine Summe sein, über die man dann Vorschläge in den Gemeinderat einbringt, aber es werden keine Millionen sein, die zur Verfügung stehen. Das möchte ich an der Stelle auch noch einmal ausdrücklich betonen. Das Thema gemeinnützige Einrichtungen, da hatten wir Ihnen aufgezeigt, dass das juris- tisch geht. Wenn die Mehrheit das so will, würden wir das in der Satzung so umsetzen. So sieht es aus nach den Unterlagen, die wir hier vorgestellt haben. Und hinsichtlich Camping- platz haben wir uns auch intensive Gedanken gemacht, und da würde Herr Oberbürger- meister noch zu ausführen. Der Vorsitzende: Vielleicht noch als Ergänzung zu dem Vorgetragenen: Die Stadthalle wird zum Jahreswechsel in Betrieb gehen. Das ist nicht nur einfach eine Ankündigung. Wir fan- gen im Herbst mit einzelnen Veranstaltungen an, damit man in der Inbetriebnahme noch sozusagen die Erfahrung machen kann, die man sonst vielleicht erst macht, wenn das Haus schon voll ist. Insofern wird sich dann auch hier noch einmal ein zusätzlicher Kundinnen- und Kundenstamm erschließen, den wir dann zusätzlich zu den schon 1,3 Millionen noch obendrauf packen können, und deswegen sind wir ganz optimistisch. Ich habe auch das entsetzte Gesicht von Herrn Seifert gesehen bei Ihrem Beitrag, Herr Noé. Er legt ausdrücklich Wert darauf, dass er nicht die Großhotellerie hier vertritt, sondern dass er ein inhabergeführter Hotelier ist, genauso wie der Nachbar, Herr Fränkle, der da oben sitzt. Insofern, und das macht die Sache noch erstaunlicher, ist es hier gelungen - natürlich wäre denen das ohne Übernachtungssteuer viel lieber, das will ich gar nicht bestreiten -, – 9 – dass wir nach den ersten etwas blutigen Gesprächen dann einen Kompromiss hinkriegen, mit dem übrigens die Gastronomen selber auch schon wieder in ihren Verbandszeitungen werben. Das fand ich auch sehr spannend. Das, finde ich, ist ein Beispiel, wie wir hier im Badischen Demokratie und auch Konsensfindung immer wichtiger finden als eine harte Auseinandersetzung mit einem völligen Graben dazwischen. Ich bin auch sehr dankbar, dass der Gemeinderat jetzt doch den Weg mitgeht, zu sagen, wenn die Hotellerie sagt, für sie ist das mit einem Pauschalbetrag einfacher, dann akzeptieren wir das auch und wollen jetzt nicht mit aller Macht das Thema prozentuale Beteiligung durchdurchsetzen. Das mit dem Beirat, das sei eine Feigenblattveranstaltung. Also wir hatten eine spannende Podiumsdiskussion bei der IHK, wo ein Vertreter der DEHOGA aus Freiburg sich zu diesen Themen geäußert hat. Er hat auf der einen Seite nicht ausdrücklich darstellen können, dass es zu einer Abwanderung ins Umland gekommen ist. Das war schon einmal sehr span- nend. Und der hat dann ganz begeistert davon erzählt, dass sie jetzt in dem Beirat auch mitentscheiden können, was passiert, und da ging es auch nicht um große Beträge. Also von daher würde ich doch bitten, die Hotellerie nimmt den Beirat sehr ernst. Ich würde Ihnen einfach empfehlen, es dann auch ernst zu nehmen, denn Sie wollen sich hier aus- drücklich als Stimme der Hotellerie im Gemeinderat verstanden wissen. Dann wäre das an der Stelle nicht so ganz kompatibel. Das Thema Airbnb will ich noch einmal ansprechen. Ich sehe hier sogar die Möglichkeiten, wir müssen und können jetzt auch diese Betriebe auffordern, uns ihre Übernachtungszah- len zu melden, denn die müssen auch an der Stelle etwas zahlen. Ich sehe eher die Chance, dass wir die noch ein bisschen mehr in die Verantwortung nehmen können. Inso- fern ist das jetzt auch nicht so, dass wir sagen, die einen, da ziehen wir Geld raus und aus dem anderen, die können sich dann noch besser darstellen, sondern wir müssen noch in- tensiver hinterher sein. Wir haben jetzt noch einmal ein anderes Instrument. Nicht, dass wir das sehr strafbewehrt einsetzen können, aber ich glaube, wir können die noch mal versu- chen, ein Stück weit auch stärker anzusprechen. Und Ihre Darstellung, Herr Stadtrat Stolz, wir greifen nach jedem Strohhalm. Ich würde es gerne umgekehrt von meiner Seite aus sehen. Wir leisten uns im Moment Dinge wie Schlosslichtspiele, wie das FEST. Das sind alles Dinge, die, wenn wir unter ein Haushaltsre- gime eines Regierungspräsidiums kommen würden, dann sind das die ersten Dinge, die weggestrichen werden, denn freiwilliger geht es gar nicht. Wenn Sie einmal überlegen, welche Beteiligungen würden denn bluten müssen, wenn wir aus den Beteiligungen die ganzen Gelder herausziehen müssten, dann wissen Sie genau, beim ÖPNV wollen Sie nicht ansetzen, aber dann müssten wir in den anderen Beteiligungen aasen. Hier haben wir eine gute Chance, darzustellen, dass zumindest für einen Teil der dortigen Kosten wir eine Be- teiligung der Menschen möglich gemacht haben, die auch davon profitieren, dass wir so etwas anbieten. Das ist unsere Argumentation an der Stelle. Jetzt werden wir gleich über den Änderungsantrag das Thema der Jugendherberge, der Sportschule Schöneck und anderer gemeinnütziger Träger abstimmen. Wir würden es dann so aufnehmen, dass wir die einzelnen Einrichtungen explizit nicht nennen, sondern uns auf Beherbergungsbetriebe gemeinnütziger Art dann fokussieren, sodass auch mögliche an- dere dabei sind. – 10 – Zum Campingplatz möchte ich gerne eine Ergänzung zu unserer Beschlussvorlage machen. Ich würde Ihnen gerne vorschlagen, dass Sie mit der Beschlussvorlage heute gleichzeitig beschließen, über eine Art Gesellschafterweisung zu sagen, wir reduzieren die Übernach- tungskosten pro Person auf dem Campingplatz um 1,50 Euro. Die Steuer kommt dann oben drauf, und wir heben das Alter, ab dem man eine volle Übernachtungspauschale zah- len muss, von 16 auf 18 an, sodass wir dann eine Kongruenz haben derer, die die Über- nachtungssteuer zahlen müssen, mit dem, wie wir jetzt dort auch Erwachsene definieren. Das wären meine beiden Vorschläge, die ich gerne auch noch in die Beschlussvorlage mit einbeziehen möchte. Damit, glaube ich, entlasten wir die Campingplatznutzerinnen und -nutzer an dieser Stelle etwas. Der prozentuale Aufschlag ist dann auch nicht so hoch, wie Sie das bisher dargestellt haben. Das wird natürlich die Einnahmesituation des Camping- platzes reduzieren, aber wir trauen uns das zu, weil auch der Campingplatz sehr gut stei- gende Zahlen hat im Moment, dass wir dann trotzdem dort aus dem roten Bereich heraus- kommen perspektivisch und in einen schwarzen Bereich hineinkommen. Betrachten Sie das bitte jetzt als Ergänzung der Beschlussvorlage, und dann würden wir das auch an der Stelle so umsetzen. Damit kommen wir jetzt erst einmal zu dem entsprechenden Ergänzungsantrag. Stadtrat Cramer (KAL): Ich möchte noch ein Ding unter der großen Überschrift Bürokratie hier benennen. Wenn ich das richtig verstanden habe in der Vorlage, ist es so, dass diese Meldebögen vier Jahre aufgehoben werden müssen. Ich stelle mir jetzt als Laie vor, dass das vielleicht ein Jahr, anderthalb Jahre genügen würde. Da ist die Frage, ob man noch et- was nachbessern kann. Ich weiß natürlich nicht, wie die großen Hotels mit diesem Problem umgehen, aber es ist auch so, dass es in der Stadt viele Personen, Einzelfirmen gibt, die wenige Zimmer oder wenige Wohnungen vermieten, und da ist die Frage, ob man das de- nen dann wirklich zumuten soll. Ich denke, Bürokratieabbau ist das Thema, was von Flens- burg bis nach Garmisch Partenkirchen diskutiert wird zurzeit. Von daher möchte ich anre- gen, dass man da vielleicht noch einmal nachschärft. Ich möchte jetzt nicht sagen, dass das jetzt ein Änderungsantrag ist, einen konkreten kann ich auch nicht benennen, aber dass man das einfach noch einmal mitnimmt. Da könnte man dann vielleicht auch noch einmal die Satzung nachschärfen. Ein Letztes noch, gerade diese kleinen Einrichtungen, inwieweit profitieren die denn dann auch von der Umlage? Oder sind es nur die großen Hotels oder auch die kleinen Einrich- tungen? Der Vorsitzende: Zur ersten Thematik, die vier Jahre sind von der Abgabenverordnung vor- geschrieben, erfahren wir gerade, stehen auch nicht bei uns in der Satzung drin, ergeben sich aber aus anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Da Sie auch die Steuerunterlagen immer ein paar Jahre aufheben müssen, glaube ich auch, ehrlich gesagt, nicht, dass das jetzt ein so ganz großes Problem ist, aber wir haben auch hier leider keinen Spielraum, sonst würde ich Ihnen den gerne zusagen. TOP 2, das ist dann die Aufgabe an den Beirat. Wie können wir denn Formen finden, dass auch kleinere Betriebe dann gegebenenfalls davon profitieren? Ich bin mir aber sicher, dass die Hotellerie es schafft, für alle ihre Mitgliedsbetriebe verschiedener Größenordnungen zu sprechen. Das geben wir da oben dem Herrn Seifert einmal mit, und dann wird das, glaube ich, im Beirat auch gut funktionieren. – 11 – Damit kommen wir jetzt zu dem von Ihnen angeführten Änderungsantrag, dass wir die Be- herbergungsbetriebe gemeinnütziger Ausrichtung jetzt aus der Bettensteuer herausneh- men. Da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Damit wird die Beschlussvorlage, die ich jetzt zur Abstimmung stelle, ergänzt, einmal da- rum, dass wir die Beherbergungsbetriebe gemeinnütziger Art herausnehmen und dass wir beim Campingplatzplatz diese zwei Veränderungen durchführen, die Übernachtungspau- schale für eine erwachsene Person um 1,50 Euro senken und das Alter von 16 auf 18 hochsetzen, ab dem man den vollen Betrag bezahlen muss. Damit entlasten wir Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Wir entlasten auch die unter 18-Jährigen zwischen 16 und 18 sowieso, und wir gleichen ein Stück weit die ab dem 18. Lebensjahr erhobene Übernachtungssteuer aus, indem wir den Tagespreis oder den Übernachtungs- preis pro Nacht reduzieren. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Stadtrat Gaukel (Volt): Vielleicht dazu eine Frage. Wenn wir jetzt mit 1,50 Euro starten, klingt es erst einmal okay, aber wir haben trotzdem dann die Steigerung bis zu 4,50 Euro. Da wäre die Frage, ob wir nicht auch jetzt eine Steigerung der Übernachtungspreisreduk- tion, zum Beispiel dann auf 2 Euro ab 2028, machen sollen, denn sonst haben wir diese übergemäße Belastung auch irgendwo, oder ob wir das dann zumindest noch einmal ent- weder im Rahmen vom Bäderausschuss oder woanders besprechen und aufnehmen. Aber jetzt 1,50 Euro nehmen ist cool, aber es sind dann am Ende trotzdem 3 Euro extra, was dann auch nur 50 Prozent mehr sind als das, was wir jetzt eigentlich gehabt hätten. Stadträtin Melchien (SPD): Wir begrüßen den Vorschlag natürlich, weil es uns ein großes Anliegen war, auch im Hauptausschuss artikuliert haben, dass die Campingplätze nicht über die Maßen steigen. Wir finden aber auch, dass das weitere Vorgehen, zumindest nach diesem ersten Schritt, unbedingt im Aufsichtsrat, dort wäre der Ort dafür, mit einer Vor- lage diskutiert werden sollte und man sich dann darüber verständigt, wie es weitergeht, an dieser Stelle. Der Vorsitzende: Sorry, ich habe die letzten zwei Sekunden nicht zugehört. Stadträtin Melchien (SPD): Als ersten Schritt völlig in Ordnung, aber gerade diese Frage, da- nach steigt unsere City Tax, wie gehen wir dann damit um, dass wir das einfach ordentlich im Aufsichtsrat diskutieren, das wäre uns ein Anliegen mit einer Vorlage und dann gemein- sam es vorbereiten können, wie wir das normalerweise auch tun. Der Vorsitzende: Vielen Dank für diesen Kompromiss, dass wir heute diese 1,50 Euro be- schließen, damit das bei gleichzeitiger Einführung funktioniert, und Sie gucken dann über den KBG-Aufsichtsrat, wie Sie dann weiter mit dem Thema, entsprechende Gebühren, um- gehen wollen. Damit kommen wir hier zur Abstimmung über das Ganze, und zwar ab jetzt. – So, das ist eine - wir lassen es noch einen Moment stehen - mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank. Ich möchte, bevor wir in die Pause gehen, noch einmal ausdrücklich der Verwaltung und auch Ihnen, Frau Erste Bürgermeisterin, danken. Es war ein Auftrag aus dem Gemeinderat. Es ist etwas, was eine Wirtschaftsbürgermeisterin und eine CDU-Politikerin normalerweise – 12 – nicht besonders gerne macht. Dennoch sich am Ende der Gesamtverantwortung und auch der Auftragslage aus dem Gemeinderat mit diesem Einsatz zu stellen, das darf ich mal so als gewisses Vorbild für das, was wir in den nächsten Jahren noch öfters brauchen, wo auch Fachdezernent*innen akzeptieren müssen, dass wir vielleicht manchmal Dinge tun müssen, die dem eigenen Fachdezernat völlig widersprechen, aber im Vollzug der Gesamt- aufgabe nötig sind, das möchte ich jetzt noch einmal hier in den Raum stellen. Abschließend natürlich auch noch einmal ein herzliches Dankeschön an DEHOGA. Herr Sei- fert, wenn ich mir überlege, wie vehement und emotional Sie aufgetreten sind bei unserem ersten Kennenlernen und wie sich jetzt die Dinge entwickelt haben, das ist wirklich ein fan- tastischer badischer Weg, und das macht mir dann auch wieder Hoffnung auf das, was uns in der Zukunft alles bevorsteht, herzlichen Dank. Ich unterbreche die Sitzung, und wir sehen uns in einer halben Stunde hier wieder. (Unterbrechung der Sitzung von 17:13 bis 17:44 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Mai