Bebauungsplan "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt" - Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet
| Vorlage: | 2025/0143 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 11.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 25.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-Ost, Innenstadt-West |
Beratungen
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0143 Eingang: 11.02.2205 Bebauungsplan "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ – Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 26 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 10.04.2025 1 Ö Behandlung 1. Die Verwaltung startet ein Bebauungsplanverfahren für eine gesamtstädtische Grünsatzung. Sie erarbeitet dazu einen Entwurf für einen Bebauungsplan für eine gesammelte Grünsatzung, die in allen weiteren Stadtteilen jenseits der Innenstadt gilt und legt den Entwurf dem Gemeinderat zum Aufstellungsbeschluss vor. 2. Die Verwaltung priorisiert diesen Bebauungsplan mit dem Ziel, einen Satzungsbeschluss in den kommenden drei Jahren herbeizuführen. Vor dem Hintergrund, der sich kontinuierlich verschärfenden Klimakrise bei nahezu ungebremst hohen CO2-Emissionen muss die Klimaanpassung beschleunigt werden. Neben der Hitzeanpassung und dem damit einhergehenden Gesundheitsschutz, prägen begrünte Orte das Stadtbild besonders positiv. Dafür beantragen wir, dass ein Bebauungsplanverfahren zur umgehenden Ausweitung der Grünsatzung auf alle Stadtteile eröffnet wird. Am 17.12.2024 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt" für die Karlsruher Innenstadt-West und Innenstadt-Ost gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen .In der entsprechenden Vorlage 2024/0993 wird darauf Bezug genommen, dass eine Ausweitung des Bebauungsplans auf weitere Stadtteile bereits angedacht wurde, derzeit jedoch noch nicht absehbar sei, wann und in welchem Umgriff ein weiteres Bebauungsplanverfahren zur „Grünordnung und Klimaanpassung“ gestartet werde. Wir wollen deshalb in einem gesammelten Verfahren einen Beschluss für das gesamte Stadtgebiet erreichen. Eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet würde auch Gebiete mit vermehrter Bautätigkeit erfassen und es somit erlauben, schneller Erfahrungen mit diesem Vorgehen zu sammeln. Wiederum sollten bereits gemachte Erfahrungen zur Entsiegelung und Begrünung im Rahmen bestehender Bebauungspläne in die stadtweite Grünsatzung einfließen. Auch sollen Erfahrungswerte aus Städten mit vergleichbaren stadtweiten Grünsatzungen (Frankfurt, Leipzig oder Mainz) einbezogen werden. Begründung/Sachverhalt – 2 – Unterzeichnet von: Ivo Dujmović Dr. Sonja Klingert Christian Klinkhardt Dr. Clemens Cremer Aljoscha Löffler Dr. Susanne Heynen Ceren Akbaba
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0143 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt „Bebauungsplan "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ – Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet“ Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 10.04.2025 1 Ö Beratung Kurzfassung 1. Die Verwaltung stimmt dem Antrag dem Grunde nach zu und startet die Vorbereitungen zum Bebauungsplanverfahren zur Grünordnung und Klimaanpassung in weiteren Stadtteilen. Bis zur Einleitung des formellen Verfahrens finden vorbereitende Datenerhebungen statt. 2. Die Ausschussmitglieder nehmen die Erläuterungen zur Kenntnis. Die Verwaltung empfiehlt, dass spätestens im Frühjahr 2026 über den Sachstand berichtet wird. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Erlass einer stadtweiten Grünsatzung zugunsten der Klimaanpassung und Grünordnung ist in der aktuell gültigen baden-württembergischen Landesbauordnung nicht vorgesehen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Karlsruhe für den Erlass von Bebauungsplänen nach Baugesetzbuch entschieden. Den Regelungsgehalt des im Dezember beschlossenen Bebauungsplans „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt" auf andere Stadtgebiete zu übertragen, ist vorgesehen und aus Sicht der Verwaltung aufgrund zahlreicher Statistiken auch geboten. Insofern nimmt die Verwaltung diesen Planungsauftrag gerne an. Weitere Arbeitsschritte: Aus der Gemeinderatsklausur im November 2024 ging hervor, dass eine Fokussierung der Stadtverwaltung auf weniger Bebauungsplanverfahren angestrebt wird, um ein effizienteres Arbeiten zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass die vorbereitenden Untersuchungen für einen weiteren Bebauungsplan fortgesetzt werden. Das heißt, die in den anderen Stadtteilen vorhandenen Stadtstrukturtypen, die Qualität der Grünfestsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen sowie die thermische Belastung der Quartiere (Hitzeproblematik) werden untersucht. Mit dieser Arbeit hat das Gartenbauamt bereits begonnen, die daraus folgenden Auswertungen müssen aber noch dargestellt und abgestimmt werden. Von der Fassung eines sofortigen Aufstellungsbeschlusses über alle Stadtteile Karlsruhes außer der Innenstadt-Ost und Innenstadt-West rät die Verwaltung jedoch aus folgenden Gründen ab: 1. Der genaue Umgriff des weiteren Bebauungsplans/der weiteren Bebauungspläne auf Basis der oben aufgeführten Untersuchungen ist noch nicht bekannt und muss genau bestimmt werden, bevor der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Änderungen im Lauf des Verfahrens würden unnötige Aufhebungsprozesse nach sich ziehen. Deshalb wird der Aufstellungsbeschluss in Karlsruhe üblicherweise mit dem Auslegungsbeschluss zusammen vorbereitet, weil die Erkennt- nisse dann schon weiter gediehen sind und der Geltungsbereich feststeht. Die Erarbeitung des Bebauungsplanes, der möglicherweise in mehrere Verfahren unterteilt werden muss, wird planerisch und kapazitativ für die Verwaltung äußerst anspruchsvoll, unter anderem, weil im Vergleich zur Innenstadt von stärker heterogenem Bestand in den Stadtteilen ausgegangen werden muss. 2. Das Stadtplanungsamt fokussiert sich während der umfangreichen grünordnerischen Vorunter- suchungen durch das Gartenbauamt zunächst auf die aktuell bereits fortgeschrittenen und drängenderen Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel, diese möglichst schnell abzuarbeiten und so neue Kapazitäten zu generieren. Parallel können aus dem Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt" hilfreiche Praxiserfahrungen gesammelt werden. Bezug zum Aufstellungsbeschluss „Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen“ vom 17.09.2020 Mit Antrag Vorlage Nr. 2024/1385 wird seitens GRÜNE Bezug auf den Aufstellungsbeschluss „Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen“ von 17.09.2020 genommen und die Aufstellung eines Bebauungsplans „Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen in priorisierten Gebieten“ gefordert. Die Behandlung des Antrags Nr. 2024/1385 im Planungsausschuss fand am 20.03.2025 statt. Ziel jenes Antrags ist es, ebenerdige, möglichst überdachte Fahrradabstellanlagen zu ermöglichen. Gemäß altem Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2020 sollen überdachte Fahrradabstellanlagen auf nicht überbauten Grundstücksflächen, insbesondere auch in den Vorgartenzonen, zugelassen werden. Die Diskussion der Vorlage 2024/1385 am 20.03.2025 bestätigte, dass je nach ortsspezifischer Situation ebenerdige überdachte Fahrradstellplätze auch auf den nicht überbaubaren Flächen zugelassen werden sollen. Dies ist ggfs. in einem weiteren BPlan „Grünordnung und Klimaanpassung“ zu beachten. – 3 – Die Ausschussmitglieder nehmen die Erläuterungen zur Kenntnis. Die Verwaltung empfiehlt, dass spätestens im Frühjahr 2026 über den Sachstand berichtet wird.
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 26 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ – Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet Antrag: GRÜNE Vorlage: 2025/0143 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 10. April 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. April 2025