Aktueller Stand Umsetzung Rechtsanspruch auf Kitaplatz
| Vorlage: | 2025/0138 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 03.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.03.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0138 Eingang: 11.02.2025 Aktueller Stand Umsetzung Rechtsanspruch auf Kitaplatz Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 34 Ö Kenntnisnahme 1. Wie können Familien bei Nicht-Erfüllen des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz diesen geltend machen? 2. Wie geht die Verwaltung vor, wenn das Verwaltungsgericht die Stadt Karlsruhe verpflichtet, Antrag stellenden Eltern einen Kitaplatz zuzuweisen? 3. Welche weiteren Möglichkeiten nutzt die Verwaltung, betroffene Eltern bei der Umsetzung ihres Rechtsanspruchs zu unterstützen? 4. Welche Erfahrungen liegen seitens der Verfahrenslots*innen bei der Unterstützung von Kindern mit (drohender) Behinderung vor, um den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung mittels Leistungen der Eingliederungshilfe zu gewährleisten? 5. Wie viele Eltern haben in den letzten drei Jahren in Karlsruhe den Rechtsanspruch geltend gemacht? Ist dabei ein Trend erkennbar? Seit 2013 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Für die Kommunen ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs angesichts des Fachkräftemangels eine enorme Herausforderung. Viele Familien erhalten keinen Kitaplatz bzw. nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder nicht im gewünschten Umfang. Wie Presseberichte belegen, beschreiten in Baden-Württemberg zunehmend mehr Eltern den Klageweg: 2024 gab es mindestens 222 Eilverfahren, Klagen und Vollstreckungsverfahren, 2023 insgesamt 164 und 2021 lediglich 57 Verfahren (siehe Badische Neueste Nachrichten vom 17. Januar 2025, Seite 8 „Zahl der Klagen wegen Rechtsanspruch Kita steigt an“). Kinder mit besonderen Förderbedarfen und (drohenden) Behinderungen sind durch fehlende Kinderbetreuung in ihrer Entwicklung besonders betroffen. Gerade für sie ist eine entsprechende Teilhabe, eine adäquate Unterstützung und gezielte Förderung dringend notwendig. Besonders beeinträchtigt in ihrer (u.a. schulischen) Entwicklung aufgrund fehlender Kindertagesbetreuung sind darüber hinaus Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Familien, in denen nicht Deutsch gesprochen wird. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Hiermit fordern wir die genaue Zahl der Klagefälle, die der Stadt Karlsruhe bekannt sind. Erst die vollumfängliche Transparenz über den Sachstand schafft Klarheit und somit eine Grundlage für weitere Handlungsschritte. Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Benjamin Bauer Jorinda Fahringer Verena Anlauf Dr. Susanne Heynen
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0138 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aktueller Stand Umsetzung Rechtsanspruch auf Kitaplatz Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 34 Ö Kenntnisnahme 1. Wie können Familien bei Nicht-Erfüllen des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz diesen geltend machen? Bei Nicht-Erfüllen des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz können Familien diesen schriftlich oder mündlich gegenüber der Stadt Karlsruhe geltend machen. 2. Wie geht die Verwaltung vor, wenn das Verwaltungsgericht die Stadt Karlsruhe verpflichtet, An- trag stellenden Eltern einen Kitaplatz zuzuweisen? Bei gerichtlicher Verpflichtung muss die Verwaltung entsprechend des gerichtlichen Entscheids einen Kita-Platz bereitstellen. Die Verwaltung hat in dieser Angelegenheit keine Erfahrungswerte vorzuwei- sen. Bislang war es nicht erforderlich, dass die Stadt Karlsruhe aufgrund gerichtlicher Anordnung ei- nen Kitaplatz zuweisen musste. 3. Welche weiteren Möglichkeiten nutzt die Verwaltung, betroffene Eltern bei der Umsetzung ihres Rechtsanspruchs zu unterstützen? Eltern, welche bislang keinen Kita-Platz erhalten haben, werden durch die Service- und Beratungsstelle bis zum Erhalt eines Betreuungsplatzes unterstützt und begleitet. Um allen Eltern einen niedrigschwel- ligen Zugang zum Kita-Portal zu ermöglichen, wurde das Kita-Portal benutzerfreundlich gestaltet, und es gibt verschiedensprachige Flyer. Zudem kann der Rechtsanspruch im U3- Bereich auch über die Kindertagespflege abgedeckt werden. 4. Welche Erfahrungen liegen seitens der Verfahrenslots*innen bei der Unterstützung von Kindern mit (drohender) Behinderung vor, um den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung mittels Leis- tungen der Eingliederungshilfe zu gewährleisten? Bislang sind keine Anfragen gemäß §10b SGB VIII bezüglich der Verfahrenslotsinnen und Verfahrens- lotsen zur Unterstützung bei der Umsetzung von Kindertagesbetreuung bei der Stadtverwaltung ein- gegangen. Um Kindern mit besonderem Förderbedarf weiterhin ihren Rechtsanspruch erfüllen zu können und In- klusion und Teilhabe in Karlsruher Kindertageseinrichtungen zukunftsweisend gesamtstädtisch sichern zu können, wird derzeit im Rahmen des Pilotprojektes „Vielfalt nutzen, Bildung stärken: Qualität in Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlsruhe“ (ViBi-Q) ein Konzept entwickelt. – 2 – 5. Wie viele Eltern haben in den letzten drei Jahren in Karlsruhe den Rechtsanspruch geltend ge- macht? Ist dabei ein Trend erkennbar? Grundsätzlich machen mit der Anmeldung und Nutzung des Kita-Portals alle Karlsruher Eltern ihren Rechtsanspruch gegenüber der Stadt geltend. Am 1. März eines jeden Jahres beginnt das Platzverga- beverfahren für das kommende Kitajahr. Die Vergabe erfolgt ausschließlich durch die Einrichtungslei- tungen und Träger der jeweiligen Einrichtungen. Eltern, welche bislang keinen Kita-Platz erhalten ha- ben, werden durch die Service- und Beratungsstelle bis zum Erhalt eines Betreuungsplatzes unterstützt und begleitet (siehe Frage 3). Die Beratungsauslastung der Service- und Beratungsstelle gestaltet sich im Vergleich zu den Vorjahren gleichbleibend. Hier ist kein gravierender Zunahme- oder Abnah- metrend erkennbar.
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Extrahierter Text
Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 34 der Tagesordnung: Aktueller Stand Umsetzung Rechtsanspruch auf Kitaplatz Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2025/0138 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. April 2025