Schaffung eines Naturkindergartens als Außenstelle des städtischen Naturparkkindergartens Wettersbach

Vorlage: 2025/0127
Art: Antrag
Datum: 06.02.2025
Letzte Änderung: 16.06.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2025

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.06.2025

    TOP: 6

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0127 Eingang: 06.02.2025 Schaffung eines Naturkindergartens als Außenstelle des städtischen Naturparkkindergartens Wettersbach Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 24 Ö Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 25.06.2025 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • Die Stadtverwaltung schafft in Absprache mit der Ortsverwaltung Wettersbach die Bedingungen für einen Naturkindergarten als Kita-Außenstelle des städtischen Naturparkkindergartens Wettersbach (Auszeichnung erfolgt am 16. Mai 2025 ) mit einer Ü3-VÖ-Gruppe mit 20 Plätzen ab 2026. Sachverhalt / Begründung Das Prädikat „Naturpark-Kindergarten“ bekommt ein Kindergarten nach etwa einem Jahr aktiver Projektbeteiligung für den Zeitraum von fünf Jahren vom Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. verliehen. Die städtische Kindertagesstätte Wettersbach erhält die Auszeichnung im Mai 2025. Das Konzept des Naturpark-Kindergartens basiert auf dem vom Verband Deutscher Naturparke (VDN) entwickelten Programm „Naturpark-Kita“ und wird von der städtischen Kindertagesstätte Wettersbach bereits erfolgreich umgesetzt (Vorlage-Nr. 2024/0177). Der für das Jahr 2025 für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach prognostizierte Platzbedarf (13 Plätze Ü3, Stand 01.09.2024, Vorlage-Nr. 2024/1168) ist ein geringerer Fehlbedarf als der für das Jahr 2024 (48 Plätze Ü3, Stand 01.03.2024, Vorlage-Nr. 2024/0774). Nichtsdestotrotz berücksichtigt das Prognosemodell für die Fehlbedarfe lediglich Faktoren wie Geburtenraten, sowie potenzielle Zuzüge oder Abwanderungen, nicht jedoch Kinder, die auf Wartelisten verschiedener Kindertagesstätten stehen. Diese Zahlen können mittels Filter separat dargestellt werden und finden in der Berechnung keine Berücksichtigung. Auch in Jahren, in denen ein Neubaugebiet erschlossen wird (auf die Vorlage-Nr. 2023/0050 wird Bezug genommen) oder in denen die durchschnittliche Geburtenrate steigt, können andere Bedarfe an Kindertagesbetreuung notwendig sein als in Vorjahren. Darüber hinaus laufen derzeit Vorhaben zur Erweiterung der Grünwettersbacher Kita Dorfwies und zum Ersatzneubau der städtischen Kindertagesstätte Wettersbach in Palmbach. Auf die Vorlage-Nr. 2023/0819 Punkte 2.2 und 2.3 wird verwiesen. Diese Planungen werden den aktuellen Bedarf jedoch nicht kurzfristig decken können und stehen bei planmäßiger Fertigstellung frühestens in den Jahren 2029 oder 2030 zur Verfügung. Insofern bedarf es weiterer Anstrengungen, um der gesetzlichen öffentlichen Pflichtaufgabe gemäß §§ 79-80 des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII), nachzukommen und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder im Bereich der frühkindlichen Bildung zu schaffen. – 2 – Aus diesem Grund hat sich der Ortschaftsrat Wettersbach auf Initiative der CDU/FW-Fraktion einstimmig dafür ausgesprochen, auf Wettersbacher Gemarkung zusätzlich noch eine Natur-Kita einzurichten (Mündlicher Antrag in OR-Sitzung am 15. Oktober 2024 sowie Vorlage-Nr. 2024/1168). 2024/1168). Für eine Ü3-VÖ-Gruppe ließe sich ein Naturkindergarten mit einem Bauwagen (entsprechende Mittel in Höhe von 45.000 € sind im THH 8800 für das Jahr 2026 vorgesehen) samt Unterstand auf einem Wiesengrundstück relativ kurzfristig realisieren. Als Grundstück eignet sich das ehemalige Gelände „Festplatz Schwarzwaldverein“, das nach der Kündigung des Pachtvertrages zum 31.12.2024 durch den Schwarzwaldverein Wettersbach e. V. wieder als freies städtisches Grundstück unter der Liegenschaftsverwaltung der Ortsverwaltung Wettersbach zur Verfügung steht. Das Gelände ist verkehrstechnisch gut angebunden und es gibt Parkplätze am Gelände. Darüber hinaus befindet sich das Flurstück mit der Nr. 70962 nicht nur inmitten des Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V., sondern der Träger wäre als zertifizierter Naturparkkindergarten (im Übrigen die erste Kita in Karlsruhe, die sich in städtischer Trägerschaft befindet) geradezu prädestiniert, das Portfolio der aktiven Mitarbeit im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. zu erweitern und mit (Kinder-)Leben zu erfüllen. Für eine Gruppe mit insgesamt 20 Plätzen mit verlängerter Öffnungszeit und für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sieht der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) einen Personalschlüssel von 2,285 Stellen vor. Für die Betriebskosten kommen kleinere Posten wie Gelände- und Pflegearbeiten durch den örtlichen Bauhof, weitere Überdachungen oder auch eine sogenannte Komposttoilette dazu. Einen Wasseranschluss gibt es nicht. Das fließende Wasser könnte aus gesammeltem Fasswasser entnommen werden. Ein Ortschaftsrat hat kein Antragsrecht an den Gemeinderat. Daher unterstützen wir als CDU- Gemeinderatsfraktion das gute und im Ortschaftsrat interfraktionell befürwortete Vorhaben. Wir setzen uns dafür ein, den Fehlbedarf an Betreuungsplätzen zu reduzieren, und wollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Daher beantragen wir im Sinne des ursprünglichen Antrags im Ortschaftsrat, dass in Absprache mit der Ortsverwaltung Wettersbach die Bedingungen für eine Natur-Kita mit einer Ü3-VÖ-Gruppe (für ca. 20 Kinder) geschaffen werden. Zum Betrieb der Naturkindergarten sollten vorrangig Gespräch mit der städtischen Naturparkkindergartens Wettersbach zur Realisierung einer Außenstelle geführt werden. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Bettina Meier-Augenstein Stadtrat Tilman Pfannkuch

  • Protokoll GR 25.03.2025 TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Schaffung eines Naturkindergartens als Außenstelle des städ- tischen Naturparkkindergartens Wettersbach Antrag: CDU Vorlage: 2025/0127 Beschluss: Beratung im Jugendhilfeausschuss am 25. Juni 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. April 2025

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0127 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Schaffung eines Naturkindergartens als Außenstelle des städtischen Naturparkkindergartens Wettersbach Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 24 Ö Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 25.06.2025 6 Ö Behandlung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Aus bedarfsplanerischer Sicht ist festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt in Wettersbach keine wei- tere Schaffung von Kindertagesbetreuungsangeboten über die bereits veranlassten Projekte hinaus notwendig ist. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadtverwaltung schafft in Absprache mit der Ortsverwaltung Wettersbach die Bedingungen für einen Naturkindergarten als Kita-Außenstelle des städtischen Naturparkkindergartens Wettersbach (Auszeichnung erfolgt am 16. Mai 2025) mit einer Ü3-VÖ-Gruppe mit 20 Plätzen ab 2026. Die Aufgabe der Kita-Bedarfsplanung ist es, den Ausbaubedarf kurz-, mittel- und langfristig zu prüfen. Damit dies bedarfsgerecht geschieht, werden vielschichtige Faktoren berücksichtigt, wie die Bevölke- rungsprognose für den jeweiligen Stadtteil, Bedarfsanhalte, bereits veranlasste Bauprojekte etc.. Es handelt sich hierbei um einen dynamischen Prozess, welcher Schwankungen unterliegen kann. Selbst- verständlich werden Kinder auf Wartelisten berücksichtigt, da diese Kinder im jeweiligen Melderegister des Stadtteils abgebildet sind und somit ein Betreuungsbedarf registriert wurde. Wie bereits in der Stellungnahme für den Ortschaftsrat Wettersbach (Vorlage Nr.: 2024/1168) darge- legt, weisen die Stadtteile Palmbach und Grünwettersbach derzeit einen niedrigen rechnerischen Fehl- bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auf. Um den Fehlbedarf zeitnah zu decken, verfolgt die Stadtver- waltung derzeit im Stadtteil Grünwettersbach ein Kita-Ausbau- und Erweiterungsprojekt in der Kinder- tagesstätte „Zur Dorfwies“. Hier werden in Zukunft zwei zusätzliche Gruppen mit bedarfsgerechter Betreuung geschaffen. Zudem ist im Stadtteil Palmbach durch einen Ersatzneubau eine Erweiterung der Kindertagesstätte „Henri-Arnaud-Straße“ um zwei zusätzliche Gruppen vorgesehen. Die beiden Erweiterungen sind grundlegend ausreichend, um den derzeitigen rechnerischen Fehlbe- darf sowohl im U3-, als auch im Ü3-Bereich zu decken. Waldkindergärten stellen grundsätzlich eine wertvolle und naturnahe Ergänzung zu klassischen Be- treuungsangeboten dar, indem sie Kindern intensive Naturerfahrungen ermöglichen. Allerdings unter- liegt auch diese Betreuungsform – wie alle regulären Kinderbetreuungsangebote – bestimmten rechtli- chen, baulichen und pädagogischen Vorgaben und Regularien, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Die Annahme, dass ein Waldkindergarten kurzfristig realisiert werden kann, wird von der Sozial- und Jugendbehörde nicht bestätigt. Aus bedarfsplanerischer Sicht ist festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Schaffung von Kindertagesbetreuungsangeboten über die bereits veranlassten Projekte hinaus notwendig ist. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Karlsruhe ist ein Überangebot an Betreuungs- plätzen, welches nicht zur Kompensation von Fehlbedarfen in den jeweiligen Planungsgebieten bei- trägt, unbedingt zu vermeiden.