Abschluss eines Mietvertrags zur Anmietung der Ladenzeile Bahnhofsplatz 4
| Vorlage: | 2025/0126 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Zoologischer Garten |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.05.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0126 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Zoologischer Garten Abschluss eines Mietvertrags zur Anmietung der Ladenzeile Bahnhofsplatz 4 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 09.04.2025 7 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 20.05.2025 20 N Vorberatung Gemeinderat 27.05.2025 22 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Zoo plant den Abschluss eines langfristigen Mietvertrags mit der Volkswohnung Karlsruhe über die Ladenzeile des Gebäudes Bahnhofsplatz 4, um hier eine neue Eingangs- und Ausgangssituation zum Zoologischen Stadtgarten mit integriertem Zooshop herzustellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 75.000 Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 75.000 Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Volkswohnung Karlsruhe ist Eigentümerin des Gebäudes Bahnhofsplatz 4, welches sich unmittelbar am Südeingang zum Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe befindet. Im Erdgeschoss dieses Gebäudes befinden sich drei Ladeneinheiten, von denen eine seit mehreren Dekaden vom Amt Zoo angemietet ist und bisher zum Betrieb eines Zooshops weiterverpachtet wurde. Das Pachtverhältnis mit dem Betreiber des Zooshops endete zum 31. Dezember 2024 durch dessen Kündigung. Die Eingangssituation in den Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe stellt sich aus diversen Gründen als suboptimal da. Einerseits stehen Besuchende bei Wind und Wetter im Freien an; andererseits sind die Funktionen „Kauf eines Tickets“ und „Einlass in den Park“ aufgrund der gegebenen örtlichen Situation sehr eng beieinander. Daher ist insbesondere an besucherstarken Tagen kaum möglich diese Ströme zu trennen, um bspw. Jahreskarteninhabenden einen schnellen und komfortablen Zutritt zum Park zu ermöglichen. Daneben ist das denkmalgeschützte Kassenhaus aus Zeiten der Bundesgartenschau aus Gründen des Arbeitsschutzes kaum noch den Mitarbeitenden zuzumuten. Ebenso ist die Ausgangssituation aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht vom Zutritt abzugrenzen, so dass sich Ströme von Zutretenden und den Park verlassenden Besuchenden im Bereich des Vorplatzes kreuzen. Auf Basis dieser Ausgangslage wurde gemeinsam von Volkswohnung und Zoo ein Konzept erarbeitet, um die Ein- und Ausgangssituation im Bereich des südlichen Zugangs zum Zoologischen Stadtgarten neu zu organisieren. Der Zugang zum Park für zahlende Gäste könnte hiernach durch den ehem. Zooshop erfolgen. Hier wären die Kassen in einem wettergeschützten Gebäude untergebracht, welches zeitgemäß ausgestattet werden kann. Besitzende von Jahreskarten und Onlinetickets könnten räumlich getrennt über den Vorplatz geleitet werden, wo diese schnell und komfortabel eingelassen werden. Die beiden anderen Ladengeschäfte könnten verbunden werden und dort eine Ausgangssituation in Form eines Zooshops erstellt werden. Im Zuge dieser Umgestaltung des Erdgeschosses könnte so der Außenauftritt dieses Gebäude ertüchtigt werden, so dass ein ansehnlicher Eingangsbereich entsteht. Die Kosten des Umbaus würden seitens der Volkswohnung als Eigentümerin finanziert und dann mittels eines langfristig angelegten Mietvertrags über die Miete refinanziert werden. Die Jahresmiete für die Anmietung aller drei Ladeneinheiten würde jährliche zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von ca. 88.000 Euro nach sich ziehen. Dies entspricht einem Mietzins von 30,00 Euro pro Quadratmeter pro Monat. Für das Amt Zoo bedeutete dies langfristig zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von ca. 75.000,00 Euro pro Jahr. Durch Verpachtung der beiden zu einem Zooshop verbundenen weiteren Ladeneinheiten an einen externen Betreiber wäre mit zahlungswirksamen Mehrerträgen in Höhe von ca. 75.000,00 Euro zu rechnen. Die dargestellten zahlungswirksamen Erträge entstehen nur unter der Prämisse, dass die geplanten Flächen von der Volkswohnung auch angemietet werden, womit zahlungswirksame Aufwendungen entstehen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Einzahlungswirksame Erträge PSP 1.680.25.30.07 – Plankostenart 3410 0000 75.000,00 Euro – 3 – Auszahlungswirksame Aufwendungen KS 68006600 – Plankostenart 4230 0000 75.000,00 Euro Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss Der Gemeinderat ermächtigt das Amt Zoo für die Dauer von 30 Jahren einen Mietvertrag mit der Volkswohnung über die Ladenzeile des Gebäudes Bahnhofsplatz 4 abzuschließen. Zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge werden ab dem Doppelhaushalt 2026/2027 veranschlagt.
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 22 der Tagesordnung: Abschluss eines Mietvertrags zur Anmietung der Ladenzeile Bahnhofsplatz 4 Vorlage: 2025/0126 Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt das Amt Zoo für die Dauer von 30 Jahren einen Mietvertrag mit der Volkswohnung über die Ladenzeile des Gebäudes Bahnhofsplatz 4 abzuschließen. Zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge werden ab dem Doppelhaushalt 2026/2027 veranschlagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 9. April 2025 und im Haupt- und Finanzausschuss am 20. Mai 2025. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025