Karlsruher Programm für Aktive Mobilität - Monitoringbericht

Vorlage: 2025/0125
Art: Informationsvorlage
Datum: 13.02.2025
Letzte Änderung: 13.05.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Durlach, Grötzingen, Hagsfeld, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.05.2025

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 3 Querungsstellen
    Extrahierter Text

    StadtteilStraßeUmsetzung Beiertheim‐Bulach Breite Straße in Umsetzung Beiertheim‐Bulach Litzenhardtstraße 23 umgesetzt Durlach Auer Straße/Bleichstraße/ Schinnrainstraße Provisorium Durlach Badener Straße / Max‐Liebermann‐Straße in Umsetzung Durlach Ellmendinger Straße 4‐6‐  umgesetzt Grötzingen Grezzostraße Höhe Haltestelle Fröbelstraße umgesetzt Hagsfeld Julius‐Bender‐Straße umgesetzt Innenstadt West Moltkestraße 5 umgesetzt Innenstadt West Amalienstraß Höhe Kaiserplatz  in Umsetzung Innenstadt‐Ost Adenauerring / Theodor‐Heuss‐Allee umgesetzt Knielingen Reinmuthstraße 42 a Provisorium Knielingen Eggensteiner Straße  in Umsetzung Knielingen Egon‐Eiermann‐Allee Höhe Krasnodarplatz umgesetzt Mühlburg Hertzstraße 1, Kindergarten umgesetzt Mühlburg Hardtstraße 14 umgesetzt Mühlburg Tristanstraße umgesetzt Neureut Moldaustraße 16 umgesetzt Nordweststadt Kaiserslauterner Straße bei Altersheim umgesetzt umgesetzt Rintheim Hirtenweg/Nestler Straße umgesetzt Rüppurr Steinmannstraße/Graf‐Eberstein‐Straße umgesetzt Rüppurr Allmendstraße / Rastatter Straße in Umsetzung Stupferich Karlsbader Straße Höhe 4 umgesetzt Stupferich Kleinsteinbacher Straße 53 ‐ 55  umgesetzt Südstadt Klara‐Siebert‐Straße Provisorium Anlage 3: Querungsstellen SüdweststadtWelfenstraße 30a umgesetzt Südweststadt Hermann‐Billing‐Straße  (Ritterstraße) Provisorium Südweststadt Beiertheimer Allee / Albtalstraße umgesetzt Waldstadt Glogauer Straße / südl. Beuthener Straße umgesetzt Waldstadt Breslauer Straße Provisorium Weststadt Scheffelstraße / Sophienstraße in Umsetzung Rintheim Rintheimer Hauptstraße  in Umsetzung Nordstadt Tennesseallee umgesetzt

  • Anlage 2 Sichtdreiecke
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Überprüfung Sichtdreiecke mit Schulwegplänen und Unfallgeschehen: Leopoldschule: Garten-/Hirschstraße Weinbrennerschule: Weinbrenner-/Körnerstraße Gartenschule: August-Dürr-/Ritterstraße S üdendschule: Hirsch-/Welfenstraße Riedschule: Ostendorf-/Rastatter Straße (Umbau erforderlich) Rastatter-/Lange Straße (Umbau erforderlich) Bärenweg/Alte Friedrichstraße (Umbau erforderlich) Heidelberger-/Danziger Straße

  • Anlage 1a Aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS)
    Extrahierter Text

    A nlage 1a A ufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) Jahr Kreuzung Anzahl ARAS 2024 Auer-/Rommelstraße 2 Erzberger-/Moltkestraße1 Durmersheimer-/Zeppelinstraße3 Tulla-/Gerwigstraße1 Jolly-/Karlstraße1 Südend-/Karlstraße (Ost) 1 Hirsch-/Ebertstraße1 Summe 10 2025 Nuits-/Rheinstraße 1 Rudolf-Breitscheid-/Otto-Wels-Straße2 Engesserstraße/Adenauerring1 Südend-/Brauerstraße2 Körner-/Kriegsstraße1 Tulla-/Haid-und-Neu-Straße1 Steinhäuser-/Gartenstraße2 Auer-/Killisfeldstraße2 Summe 12

  • Anlage 1b Radverkehrsschau
    Extrahierter Text

    Anlage 1b Übersicht der Maßnahmen, die aus der Radverkehrsschau mit dem ADFC heraus seit dem GR-Beschluss vom 19. September 2023 getroffen wurden: Radverkehrsschau vom 9. Oktober 2023 (alle umgesetzt) -Killisfeldstraße/Ispringer Straße: Der getrennte Geh- und Radweg wurde in einen gemeinsamen Geh- und Radweg umgewandelt. Zudem wurde als Lückenschluss der Bereich zwischen der verlängerten Ispringer Straße bis zum Kreisverkehr als gemeinsamer Zweirichtungsradweg beschildert. -Killisfeldstraße/Dietrichstraße: Die Furtmarkierung wurde erneuert. -Amalienbadstraße/Pfinztalstraße: Freihaltung der Sichtbereiche durch Entfernung von Parkflächen. -Palmaienstraße/Pfinztalstraße: Freihaltung der Sichtbereiche durch Freihaltung von Parkflächen. -Pforzheimer Straße/Töpferweg: Versetzung eines Altkleidercontainer auf einen Parkplatz zur Freihaltung von Sichtbereichen. -Einmündung „Hinter dem Stephanienbad“: Beschilderung „Radverkehr frei“ wurde Richtung Weiherfeld angebracht, sodass linksseitiger Radweg befahren werden kann. Radverkehrsschau vom 03. Juni 2024 (alle umgesetzt) -Franz-Lust-Straße/Knielinger Allee: Roteinfärbung der Radfurt. -Hertzstraße/St.-Barbara-Weg: Die Furtmarkierung wurde erneuert. -Reinmuthstraße/Herweghstraße: Markierung von vorgezogenen Seitenräumen zum besseren Queren. -Neureuter Straße, Grundstückszufahrten Bauhaus, Dehner, Lidl: Anbringung von Verkehrszeichen 254 (Radfahrverbot) für Geisteradler (Norden nach Süden). -Rheinbrückenstraße/Herweghstraße: Versetzung des Verkehrszeichen Radweg weiter in Richtung der Haltestelle. Radverkehrsschau vom 22. Oktober 2024 (in Umsetzung) -Fritz-Haber-Straße, Einmündung Privatstraße Hatz-Moninger gegenüber Lotzbeckstraße: Freihaltung der Sichtbereiche durch Entfernung von Parkflächen. -Albbrücke südlich Brücke Blohnstraße: Anbringung einer Markierung, die verdeutlicht, welcher Teil des Weges welcher Fahrtrichtung vorbehalten ist. -Blohnstraße Höhe Friedhof: Umsetzung einer Bordsteinabsenkung. -Carl-Metz-Straße/Am Sonnenbad/Pfannkuchstraße: Freihaltung von Sichtbereichen durch Entfernung von Parkflächen. Die Ausleitung des Radweges auf die Pfannkuchstraße wird nachmarkiert sowie ein Fahrradpiktogramm und ein angedeuteter Schutzstreifen ergänzt. Es wird eine Furtmarkierung über die Straße am Sonnenbad angebracht. Ebenso wird kurz vor der Furtmarkierung das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht. Zur Klarstellung, dass die Weiterführung des Anlagenweges nicht in Gegenrichtung im Seitenraum erfolgt (Fahrtrichtung Durmersheimer Straße), wird das Verkehrszeichen 254 (Radfahrverbot) angebracht. -Eckener Straße: Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) wird kurz vor dem Knotenpunkt Rheinhafenstraße ergänzt. -Edelbergstraße/Mauzenbergstraße: Parkflächenmarkierungen werden erneuert.

  • Anlage A Stellungnahme FuR
    Extrahierter Text

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für den Monitoringbericht 2025 und nehmen wie folgt Stellung: Zusammenfassung •Bei der Prüfung der Sichtfelder-Defizitliste wurde möglicherweise das falsche Maß angesetzt. Die Initiatoren gehen von 10 m aufbauend auf Vorlage Nr. 2022/0636 aus, die Verwaltung scheint andere Maße verwendet zu haben und deswegen kaum problematische Kreuzungen gefunden zu haben. •Der Monitoringbericht enthält keine Informationen zur Verkehrsüberwachung. •Der Bericht enthält bezüglich der Signalprogramme nur Allgemeinplätze und Selbstverständlichkeiten als Platzhalter. Änderungen könnten Stück für Stück umgesetzt werden, sodass sich Verkehrsteilnehmende daran gewöhnen. Stattdessen argumentiert die Verwaltung hier nur mit Unmöglichkeiten und Problemen. Netzentwicklung Wir freuen uns über die Auflistung der Projekte, die sich in der Planung befinden. Seite 1 von 5 c/o ADFC Welfenstraße 13 76137 Karlsruhe https://www.fussradka.de/ Vertrauensperson: Elisabet Loris-Quint, Bjarne Rest, Michael Reichert E-Mail: info@fussradka.de Fuß- und Radentscheid · c/o ADFC · Welfenstr. 13 · 76137 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt 76124 Karlsruhe Themenfelder Fuß- und Radverkehr, Ergebnisse der Gespräche mit den Initiatoren des Fuß- und Radentscheides, Monitoring nach 12 Monaten (Vorlage Nr. 2025/0125) Hier: Stellungnahme des Fuß- und Radentscheids 19. März 2025 Freie Sichtfelder Im Bericht heißt es: Vom FuR wurden der Verwaltung ca. 300 bestehende Kreuzungen benannt, an denen die Sichtfelder nicht regelkonform seien. Im Text des Bürgerbegehrens hieß es: Jedes Jahr werden an 30 Kreuzungen oder Einmündungen von Wohnstraßen freie Sichtfelder von 10 m ab Bordsteinkante geschaffen, z.B. durch bauliches Vorziehen der Gehwege („Gehwegnase“) und/oder Entfernen sämtlicher Sichthindernisse im öffentlichen Raum. In Vorlage 2024/0284 (die Themenfelder) steht hierzu: Das Freihalten von Sichtfeldern wird bei konkreten Meldungen an verbesserungswürdigen Kreuzungsbereichen sowie bei Um- und Neubauten bereits konsequent umgesetzt. Dazu besteht auch ein Arbeitsauftrag des Gemeinderates. Zukünftig soll im Zuge des Fußverkehrskonzeptes eine systematische Analyse aller Kreuzungsbereiche und Einmündungen auf korrekte Sichtfelder stattfinden. Das Regelwerk (z.B. RASt06) trifft keine Aussage zu Sichtdreiecken an Knotenpunkten mit Vorfahrtsregelung rechts-vor-links. Lediglich die StVO legt ein Parkverbot von 5 m ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten fest. Die Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Seite 2 von 5 Abbildung 1: Anwendung des Parkverbots 5 m vor/hinter dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten nach § 12 StVO Parkverbot 5 m nach StVO 10 m Bordstein/Fahrbahnrand Verkehrsministerkonferenz sprach sich am 3. März 2021 für eine Erweiterung auf 10 m aus 1 . In der StVO ist diese Forderung bislang noch nicht angekommen. Jedoch sagte praktisch dasselbe die Verwaltung schon im Jahr 2022 zu, weil die Fraktion KAL/Die Partei einen Gemeinderatsantrag 2 stellte, der die Umwidmung jeder letzten Parkbucht (letzter legaler Kfz-Stellplatz) vor einer Kreuzung in einen Stellplatz für Fahrräder und E-Roller forderte. Die Verwaltung bezeichnete es als mittel- bis langfristiges Projekt, was nachvollziehbar ist. Mit dieser 10-Meter-Regel prüften wir systematisch nahezu alle Knotenpunkte in Zone-30- Straßen mit Vorfahrtsregelung rechts-vor-links per Luftbildanalyse. Die 236 festgestellten Kreuzungen teilten wir der Verwaltung am 13. Dezember 2023 mit bezeichneten sie als „Liste der fehlenden 10-Meter-Sichtdreiecke“. Wir entschieden uns bei der Auswahl gegen einen reinen Abgleich mit Unfalldaten, da die absoluten Unfallgeschehen auch vom Verkehrsaufkommen abhängen. An schwach frequentierten Kreuzungen sollte idealerweise ein einziger Unfall in einem längeren Zeitraum schon ein Hinweis sein. Abbildung 2: Verteilung des Verkehrsunfallgeschehens (Unfalltyp 2 bis 4) mit Personenschaden an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links in Karlsruhe (2017–2023) 1Vorschläge zur Novellierung des Rechtsrahmens zur Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs. Bericht der Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz. Bremen, 3. März 2021. Abgerufen von https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/21-04- 15-16-vmk-telefonschaltkonferenz/21-04-15-16-bericht-ad-hoc-ag-fussverkehrspolitik-6-3.pdf? __blob=publicationFile&v=2 am 17. März 2025 2Vorlage 2022/0636 Seite 3 von 5 Derzeit gibt es ca. 1578 Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung rechts-vor-links im Stadtgebiet. Abbildung 2 stellt die Verteilung des Unfallgeschehens über diese Kreuzungen dar. Von den von uns im Dezember 2023 gemeldeten 236 Kreuzungen sind Stand März 2025 sieben mit Vorfahrtsregelung durch Zeichen 205/301/306 versehen (vereinzelt Falscherfassung unsererseits, teilweise Umstellung durch Umsetzung des Musters „Fahrradstraße 2.0“). Die Verteilung der Unfälle auf die übrigen ist in Tabelle 1 ersichtlich. Tabelle 1: Gemeldete Kreuzungen ohne 10-Meter-Sichtdreiecke 3 Verkehrsunfälle mit Personenschaden Typ 2, 3 oder 4 4 von 2017 bis 2023 Anzahl Kreuzungen Kreuzungen (fette Schrift für Kreuzungen, bei seitens der Verwaltung denen Handlungsbedarf erkannt wurde) 121Hirsch-/Gartenstr. 81Weinbrennerstr./Körnerstr. 71Hirsch-/Welfenstr. 51Hirschstr./Graf-Rhena-Str. 42Danziger Str./Heidelberger Str., Alte Friedrichstr./Bärenweg 37Oberwaldstr./Hildebrandstr. Marienstr./Nebeniusstr., Marienstr./Augartenstr., Marienstr./Werderstr., Gottesauer Str./Lachnerstr., Geranienstr./Gellertstr., Sinnerstr./Gerberstr. 216[...] 143[...] Verkehrsüberwachung Der Monitoringbericht enthält keine Informationen zur Verkehrsüberwachung, die im Themenfelder-Dokument ebenfalls erwähnt wurde. Dort wurde auf den Gemeinderat für Stellschaffungen verwiesen. Beabsichtigt die Verwaltung im Zuge des nächsten Doppelhaushalts weitere Stellen in diesem Bereich zu schaffen, da diese sich bekanntermaßen von selbst refinanzieren? Vakanzen scheint es offenbar nicht zu geben, da derzeit keine Stellen ausgeschrieben sind. Lichtsignalprogramme Der Bericht enthält bezüglich der Signalprogramme nur Allgemeinplätze und Selbstverständlichkeiten als Platzhalter. Weder werden Anlagen benannt, bei denen eine 3Datenquellen: OpenStreetMap (Straßennetz), Mapillary, Google StreetView, Unfallatlas (Statistisches Bundesamt) 4Typ 2: Abbiege-Unfall; Typ 3: Einbiegen-/Kreuzen-Unfall; Typ 4: Überschreiten-Unfall Seite 4 von 5 Übeprüfung erfolgt ist, noch bei denen Verbesserungspotential für den Umweltverbund entdeckt oder gar umgesetzt wurde. Gab es im Berichtszeitraum wirklich keine (Vorbereitungen für) altersbedingten Austausche von Steuerungsanlagen, die eine ideale Gelegenheit zum Hinterfragen alter Signalprogramme und Nachrüsten von Sensorik bieten? Wir sehen Optimierungspotential in folgenden Bereichen: •In der Schwachlastzeit stehen Verkehrsteilnehmende aus untergeordneten Knotenpunktszufahrten regelmäßig an der roten Ampel vor einer leeren Kreuzung. Verkehrsabhängige Schaltungen sollten ausgebaut werden. •Bei verkehrsabhängigen Steuerungen – insbesondere bei Dauergrün der übergeordneten Fahrbeziehung in Schwachlastzeiten – sollte grundsätzlich zuerst die Anforderung des Umweltverbunds umsetzt werden. •Die Möglichkeiten für häufigeren Freigaben für den Umweltverbunds sollten anstelle längerer Freigabezeiten bevorzugt werden (siehe Änderungsantrag Vorlage Nr. 2024/0284/2). •Wo Radwege Straßen kreuzen, sollte eine Anforderung mittels Kontaktschleife durch Radfahrende im Vorfeld eingerichtet werden, sodass das grüne Signal beim Eintreffen an der Querungsstelle erscheint. Änderungen könnten Stück für Stück umgesetzt werden, sodass sich Verkehrsteilnehmende mit der Zeit daran gewöhnen. Stattdessen argumentiert die Verwaltung hier nur mit Unmöglichkeiten und Problemen. Mit freundlichen Grüßen Michael Reichert als Vertrauensperson des Bürgerbegehrens Seite 5 von 5

  • Anlage B Stellungnahme ADFC
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt 76124 Karlsruhe Stellungnahme zum Monitoringbericht 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, wir schließen uns der Stellungnahme des Fuß- und Radentscheids an. Mit freundlichen Grüßen Dr. Joachim Weiß (Leitung AG Radpolitik) Kreisverband Karlsruhe Welfenstraße 13 76137 Karlsruhe Tel. 0721 | 47 04 37 87 karlsruhe@adfc-bw.de www.adfc-bw.de/karlsruhe Bankverbindung Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE59 6605 0101 0022 2290 82 BIC:  KARSDE66XXX ADFC KV Karlsruhe | Welfenstraße 13 | 76137 Karlsruhe Karlsruhe, 19.3.2025

  • Anlage C Stellungnahme VCD
    Extrahierter Text

    Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kronenstr. 9, 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Planungsausschuss 76124 Karlsruhe Karlsruhe, 19.3.2025 Sehr geehrte Damen und Herren Vielen Dank für die Einladung zur Stellungnahme zum Monitoringbericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen bzgl. der Initiative Fuß- und Radentscheid. Der VCD vertritt die Interessen aller umweltbewussten Verkehrsteilnehmer, unab- hängig davon, ob sie zu Fuß, mit dem Rad, mit der Bahn oder gelegentlich auch mit dem Auto unterwegs sind. Von daher begrüßen wir natürlich alle Maßnahmen, die den Umweltverbund und ins- besondere die Aktive Mobilität stärken. Wir haben daher auch die Initiative des Fuß- und Radentscheids unterstützt, die über das Programm zur Aktiven Mobilität hinaus durch die Vielzahl der Unterschriften im Gespräch mit Fraktionen und Stadt weitere wichtige Akzente setzen konnte, deren erste Ergebnisse nun dargelegt wurden. Wir setzen darauf, dass der Gemeinderat den Bericht zum Anlass nimmt, diesen Weg der für die Zukunft der Stadt wichtigen Stärkung der Aktiven Mobilität und der Attrakti- vität der Stadt weiterhin mehrheitlich zu beschreiten und sich dabei auch nicht von der aktuellen Haushaltslage abhalten lässt und auch nicht bei schwierigen Entscheidun- gen. Beim Thema Netzentwicklung incl. Fahrradstraßen im Bericht hoffen wir, dass der Verkehrsversuch zur Sophienstraße ergibt, dass sich Modalfilter bewähren und in mehr Fahrradstraßen zur Anwendung kommen und so ein Einstieg in das Thema Kiezblocks möglich wird, was stadtweit zu mehr Lebensqualität in Wohnvierteln führen wird. Bei den anstehenden Maßnahmen findet sich mit der westlichen Kriegsstraße Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband für Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt im Umweltzentrum: Kronenstr. 9 76133 Karlsruhe Telefon 0721 / 38 06 48 karlsruhe@vcd.org www.vcd.org/vorort/karlsruhe das erste große schwierige Thema, wo wir hoffen, dass der Verkehrssicherheit der nötige Raum gegeben wird, was auch dem Verkehrsfluss von Auto und Bahn förder- lich sein dürfte, würde der Radverkehr nicht im Mischverkehr geführt. Die (Weiter-)Entwicklung von Fuß- und Radverkehrsnetz erwarten wir mit Spannung. Ausreichend Querungsstellen sind essentiell für Erfolge beim Rad- und vor allem Fuß- verkehr, sowie indirekt auch beim ÖV, da jede ÖV-Nutzung mit dem Weg zum ÖV beginnt und jede Verkürzung der Wege zum Erfolg des ÖV stark beiträgt. Die heuti- gen BNN berichten von anstehenden Bauarbeiten an der Herrenalber Straße, womit hoffentlich der Umbau samt verbesserten Querungen und Anbindungen der Halte- stellen gemeint ist, die dort heute noch sehr mangelhaft sind. Ja, die höchst sinnvolle Priorisierung des ÖV steht viel zu oft in Konkurrenz zur Aktiv- en Mobilität, was auch die Akzeptanz der Priorisierung mindert. Hier wäre ein Einsatz von flexiblerer moderner Technik zu prüfen, insbesondere dort, wo noch der ÖV Zeiten für Querungen lediglich entfallen lässt statt zu verschieben und wo Verkehrs- ströme parallel zum ÖV nicht auch freigeschaltet werden. Ansonsten enthält die Stellungnahme des Fuß- und Radentscheides viele weitere Detailaspekte, die auch uns schlüssig erscheinen. Mit umweltfreundlichen Grüßen Heiko Jacobs Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Karlsruhe

  • Anlage 1 Netzentwicklung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Netzentwicklung Überwiegend Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen: •In der Waldhorn-, Hertz- und Rhe inhafenstraße fanden Lückenschlüsse im Radnetz statt. •Pro Jahr werden zwei bestehende oder neue Fahrradstraßen als vo rfahrtberechtigte Fahrradstraßen markiert: - bisher Sophienstraße, Knielinger Allee und Krokusweg, - für 2025 ist die nördliche Hildapromenade geplant, - die Basler-Tor-Straße war ebenfalls für 2025 vorgesehen, musste aber aufgrund eines Beschlusses des OR Durlach zurückgestellt werden. •Im Jahr 2024 wurden an sieben und im Jahr 2025 werden an acht Kreuzungen insgesamt 22 „Aufgeweitete Radaufstellstreifen“ (ARAS) realisiert (siehe Anlage 1a). •Z usätzlich zu den bereits bestehenden Grünpfeilen für rechtseinbiegenden Radverkehr wurden in den letzten 12 Monaten weitere 14 Stellen beschildert. Laufende Planungen: Für die Verlängerung der Radschnellverbindung Karlsruhe-Ettlingen über die Weiherfeldbrücke werden seitens des StPlA Variantenuntersuchungen vorbereitet. Planungen für regelkonforme Geh- und Radwege in der Ottostraße (Teil der Radhauptroute nach Durlach Aue) befinden sich in der ämterinternen Abstimmung. Planungen für regelkonforme Geh- und Radwege in der Eckenerstraße (Bestandteil der Radschnellverbindung Karlsruhe-Rastatt) befinden sich in der ämterinternen Abstimmung. Die Ausführungsplanung für den Regionalradweg nach Weingarten wird aktuell vom Tiefbauamt erstellt. Laufende und anstehende Baumaßnahmen: Die Hauptradroute in der Kriegsstraße wird in mehreren Bauabschnitten sukzessive vom Karlstor bis zum Weinbrennerplatz und bei einem entsprechenden Beschluss bis zum Kühlen Krug fortgesetzt. Der Bau der Radroute in der Tullastraße steht an. Radverkehrsschau: •Im Rahmen der zweimal jährlich mit dem ADFC stattfindenden Radverkehrsschau wurden seit dem GR-Beschluss vom 19. September 2023 insgesamt 17 Maßnahmen beschlossen (siehe Anlage 1b). Davon wurden bereits elf u mgesetzt. Lediglich die beschlossenen Maßnahmen aus der Radverkehrsschau vom Oktober 2024 konnten noch nicht vollständig umgesetzt werden. Fußverkehr: Die Neuentwicklung des Fußwegenetzes wurde begonnen. Ein Papier ist verwaltungsintern in Arbeit. Dieses Papier wird die Grundlage für einen Workshop mit den betroffenen Verbänden inklusive der Initiatoren des FuR-Entscheides bilden. Im Workshop wird gemeinsam das zukünftige Konzept entwickelt. Im Anschluss an den Workshop wird das Konzept im Forum Aktive Mobilität vorgestellt und im Planungsausschuss beschlossen.

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0125 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Karlsruher Programm für Aktive Mobilität Monitoringbericht Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 22.05.2025 3 Ö Kenntnisnahme Am 26. Oktober 2021 hat der Gemeinderat das „Karlsruher Programm für Aktive Mobilität“ beschlossen. Darin wird unter Punkt 25 ein regelmäßiger Monitoringbericht zugesagt. Der Monitoringbericht zum „Karlsruher Programm für Aktive Mobilität“ gliedert sich in fünf Themenfelder. Der Planungsausschuss nimmt den Monitoringbericht zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Anlass Am 26. Oktober 2021 hat der Gemeinderat das „Karlsruher Programm für Aktive Mobilität“ beschlossen. Darin wird unter Punkt 25 ein regelmäßiger Monitoringbericht zugesagt. Der Bericht gliedert sich in fünf Themenfelder. 2. Zu den Themenfeldern Zu 2.1 Netzentwicklung Planung und Ausbau des bestehenden Radverkehrsnetzes und zukünftigen Fußverkehrsnetzes schreiten voran (Anlage 1). Die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzkonzeptes ruht aufgrund einer bestehenden personellen Vakanz (die Nachbesetzung wird im laufenden Jahr angestrebt). Zu 2.2 Freie Sichtfelder Vom FuR (Initiatoren des Fuß- und Radentscheides ) wurden der Verwaltung ca. 300 bestehende Kreuzungen benannt, an denen die Sichtfelder nicht regelkonform seien. Diese Liste wurde von der Verwaltung zeitaufwändig mit dem realen Unfallgeschehen abgeglichen, um eine Priorisierung der gegebenenfalls betroffenen Kreuzungen hinsichtlich eines möglicherweise erforderlichen Umbaus vornehmen zu können. Zunächst wurde die Liste mit den Schulwegplänen abgeglichen. Dann mit dem übrigen Unfallgeschehen mit Fuß- oder Radbeteiligung. Dabei stellte sich heraus, dass es acht Kreuzungen (Anlage 2) mit Handlungsbedarf gibt. Die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung dieses Sicherheitsdefizites werden zurzeit verwaltungsintern abgestimmt und danach vom Tiefbauamt umgesetzt. An drei Kreuzungen sind aufwändige Umbaumaßnahmen mit entsprechendem Planungsaufwand erforderlich. Es ist nicht mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen. Bei Neuplanungen berücksichtigt die Verwaltung regelkonforme Sichtfelder. Beispielsweise bei der Ummarkierung der bestehenden Fahrradstraßen in vorfahrtberechtigte Fahrradstraßen (Sophienstraße, Knielinger Allee, Krokusweg, usw.) wurden an allen Einmündungen die Sichtbeziehungen geprüft und vom Tiefbauamt durch Markierung von Sperrflächen hergestellt, teilweise durch Umbau, um gleichzeitig auch sichere Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende herzustellen. Hierzu besteht keine Statistik, da es sich um zu viele Stellen handelt. Alleine in der Sophienstraße zwischen Yorck- und Hans-Sachs-Straße wurden „nebenher“ 15 Sichtfelder vom Tiefbauamt durch Markierung, Umbau oder Errichten von Fahrradständern als Ersatz von Pkw-Stellplätzen hergestellt. Unabhängig davon prüft die Verwaltung regelmäßig Sichtfelder. So werden zum Beispiel bei der Überprüfung von geeigneten Flächen für Fahrradabstellanlagen, Stellplätze die eine Sichtbehinderung darstellen könnten zu Fahrradabstellplätzen umgewidmet. Ebenso wurden bei den Überprüfungen von potentiellen Querungsstellen, Örtlichkeiten mit Sichtbehinderungen – unabhängig von der Liste des FuR – identifiziert und entschärft. Zum Beispiel wurden in der Vergangenheit mehrere Glas- und Altkleidercontainer versetzt um entsprechende Sichtbeziehungen herzustellen. Im Rahmen des Fußverkehrskonzeptes wird erneut eine systematische Analyse der relevanten Sichtfelder stattfinden. Zu 2.3 Querungen für den Fuß- und Radverkehr Zur Bearbeitung dieses Themenfeldes wurde die Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege & Querungsstellen“ ins Leben gerufen. Sie hat bereits an über 100 Stellen im Stadtgebiet überprüft, ob und falls ja, welche Querungsform entsprechend den Richtlinien vorzusehen ist. Es handelt sich um eine fortlaufende Daueraufgabe. Die Liste der zu prüfenden Stellen wird jederzeit durch neue Nennungen z.B. über KA-Feedback ergänzt. Von den bisher über 100 geprüften Örtlichkeiten wurden bereits 25 Stellen (Anlage 3), zum Teil bereits frühzeitig provisorisch umgesetzt. Bei z.B. anstehenden Deckensanierungen, werden dann bauliche Anpassungen an den provisorischen Querungsstellen vorgenommen. Weitere 7 Querungsstellen befinden sich derzeit in der Umsetzung. – 3 – Die prominentesten Querungsstellen für den Fuß- und Radverkehr baut das Tiefbauamt aktuell im Verlauf der Hirsch- und Leopoldstraße über die Kriegsstraße. Insbesondere die Querung Hirschstraße stand wegen unzureichender Aufstellflächen in der Kritik. An der Badener Straße steht im Jahr 2025 der Bau einer Querungsstelle als Bestandteil des Rad-NETZ-BW (Freizeitnetz) an. Die Grenzwerte gemäß dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) beziehungsweise E-Klima werden für alle Verkehrsarten des Umweltverbunds angestrebt. Allerdings können die Nutzungsansprüche der Verkehrsarten in Konkurrenz stehen. So ist eine Priorisierung des ÖPNV mit einer Erhöhung der Wartezeiten des nicht zum ÖPNV verträglichen Radverkehrs verbunden. Insbesondere an Knotenpunkten mit einer großen Geometrie oder hohen Verkehrsbelastungen müssen daher alle Nutzungsansprüche abgewogen werden und die Leistungsfähigkeit des gesamten Knotenpunkts in den Fokus gestellt werden. Hierbei ist die Einhaltung aller Grenzwerte gemäß dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) beziehungsweise E-Klima nicht immer möglich. Die Verbesserung der Bedienqualität der Verkehrsarten des Umweltverbunds ist eine Daueraufgabe, die auch schon vor dem Fuß- und Radentscheid bearbeitet wurde. Zu 2.4 Planungsstandards Im Entwurf für Fuß- und Radverkehrsanlagen werden die jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) angewendet. Dies sind vor allem die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Durch die Mitwirkung städtischer Mitarbeiter in zwei FGSV-Arbeitskreisen (RiLSA, ERA) ist das Wissen um den aktuellen Forschungsstand gewährleistet. Die Berücksichtigung der Planungsstandards findet jedoch mit den im GR-Beschluss vom 14. Mai 2024 beschriebenen Einschränkungen statt. Die E-Klima wird bei Planungen berücksichtigt, da diese auf ohnehin zu beachtende Richtlinien und Empfehlungen verweist. Zielkonflikte, die beispielsweise bei der Lichtsignalanlagenkonzeption entstehen, werden im Sinne der Verkehrsarten des Umweltverbunds gelöst. So ist zum Beispiel die Priorisierung des ÖPNV seit über drei Jahrzehnten ein wesentlicher Bestandteil der Lichtsignalanlagenplanung Karlsruhes. Hierzu zählt die Stadtverwaltung unter anderem auch komfortable, wartezeitarme und barrierefreie Zugänge zu Haltestellen sowie generell von Straßenquerungen. Eine stetige Überprüfung zeigt Verbesserungspotentiale auf, die in Abhängigkeit der Ressourcenverfügbarkeit bearbeitet werden. Zu 2.5 Einbindung der Öffentlichkeit Die Vertreter des Fuß- und Radentscheides waren zu Tagesordnungspunkten mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr im Planungsausschuss eingeladen. Mit dem heutigen Planungsausschuss wird, wie dem Gemeinderat am 14. Mai 2024 zugesagt, in öffentlicher Sitzung über die realisierten und in Planung befindlichen Maßnahmen informiert. Zur Information der Öffentlichkeit gibt es wöchentlich montags social Media-Beiträge zum Fuß- und Radverkehr. Die Initiatorinnen und Initiatoren des FuR werden zudem zum „Forum für Aktive Mobilität“ eingeladen. 3. Finanzielle Auswirkungen Mit der Kenntnisnahme dieses Monitoringberichtes sind keine Kosten verbunden. Diese entstehen erst mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen. In der Sitzung des Gemeinderats am 14. Mai 2024 wurden mit Vorlage 2024/0284 die Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Initiatoren des Fuß- und Radentscheids vorgestellt und beschlossen. Hierbei wurde zugesagt, dass der Planungsausschuss künftig alle 12 Monate in einer öffentlichen Sitzung über die umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Fuß- und Radverkehrs unterrichten wird. Die Initiatoren des FuR erhalten, zusammen mit weiteren Akteuren, die Möglichkeit zu einer Stellungnahme, die dann auch Teil der Gremienberatung sein wird. Dieser Sonderstatus wird dem FuR für den Doppelhaushalt 2024/2025 zugesagt. Dem Monitoringbericht liegen insofern in Ergänzung die Stellungnahmen der Initiatoren des „Fuß- und Radentscheides Karlsruhe“ (Anlage A) sowie des ADFC (Anlage B) und des VCD (Anlage C) bei.