Aktualisierung Umsetzungsstrategie des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27
| Vorlage: | 2025/0107/1 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 25.03.2025 |
| Letzte Änderung: | 28.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.03.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0107/1 Eingang: 25.03.2025 Aktualisierung Umsetzungsstrategie des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27: Erhalt der Horte Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 13.1 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Solange die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nicht gegeben sind, werden die Horte auch am Standort von Ganztagsschulen weitergeführt. Vom Beschluss, die Hortstruktur an Ganztagsgrundschulen bis 2029 sukzessive aufzulösen, wird daher abgesehen. Sachverhalt / Begründung Das vorgeschlagene Auslaufen der Horte an Ganztagsgrundschulen kommt unseres Erachtens zu einem Zeitpunkt, an dem oftmals weder die personellen noch infrastrukturellen Voraussetzungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gegeben sind – allenfalls, wenn erhebliche qualitative Abstriche bei der Betreuung der Schulkinder und den Arbeitsbedingungen der Lehr- und Betreuungskräfte in Kauf genommen werden: Es fehlt an Betreuungsräumen, Mensen und auch an einem rhythmisierten Konzept zur ganzheitlichen Betreuung der Schulkinder. Ehrenamtlich tätige Vereine können die Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung nicht alleine schultern. Die notwendigen Voraussetzungen für einen rhythmisierten Tagesablauf an Ganztagsgrundschulen erfüllen derzeit jedoch die vorhandenen Horte. Solange die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte die Hortstruktur an Ganztagsgrundschulen daher keinesfalls abgebaut werden. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0107/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Aktualisierung Umsetzungsstrategie des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27: Erhalt der Horte Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 13.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag abzulehnen, Horte weiterhin an Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schulgesetz BW in einer Doppelstruktur weiterzuführen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: aktuell nicht bezifferbar Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Leitprojekt Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Mit dem Auflösen der Horte an Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen wird ein Gemein- deratsbeschluss umgesetzt. Mit dem „Ausschleichen“ der Horte bis 2029 setzt das Schul- und Sport- amt diesen Auftrag um, vorhandene Doppelstrukturen abzubauen. Zudem ist das Auslaufen der Horte pädagogisch hinterlegt, um keine Brüche in den Bildungsbiografien der Kinder zu erzeugen. Aktuell wird noch an 8 von 21 Standorten gesetzlicher Ganztagsgrundschulen ein Hort vorgehalten. Von einem Auslaufen dieser 8 Horte sind 385 Kinder betroffen. Diese hätten bereits jetzt einen Platz im Ganztagszug ihrer Grundschule sicher und wären versorgt. Die jeweiligen Ganztagsgrundschulen sind personell und infrastrukturell für die Aufnahme dieser Kinder ausgestattet. Diese Horte sind den jeweiligen Grundschulen zugeordnet und werden nicht von Schüler*innen aus umliegenden Halbtagsgrundschulen besucht. Mit der Fortführung dieser Horte würde für eine geringe Anzahl von 385 Kindern eine Hortstruktur in der Verwaltung aufrechterhalten; das ist weder zielführend noch effizient. Ein rhythmisiertes Konzept in den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen ist die kommunal anvisierte Ziel- vorstellung, bedarf jedoch eines Schulentwicklungsprozesses an den jeweiligen Standorten. Je mehr Eltern sich dafür entscheiden, ihr Kind für einen Ganztagszug anzumelden, desto weniger Mischklas- sen bestehen und desto einfacher wird eine Umsetzung. Die Weiterentwicklung der Qualität des Ganztages ist auch kommunales Interesse. Durch das vorge- legte pädagogische Konzept liegt der Fokus von vornherein auf der qualitativen Umsetzung des Rechtsanspruches. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Kosten sind kurzfristig noch nicht bezifferbar. Eine Berechnung der kommunalen Kosten bei Erhalt der Horte wird derzeit erarbeitet.
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