Aktualisierung Umsetzungsstrategie des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27

Vorlage: 2025/0107
Art: Beschlussvorlage
Datum: 31.01.2025
Letzte Änderung: 10.04.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2025

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.03.2025

    TOP: 5

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0107 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Aktualisierung Umsetzungsstrategie des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 18.03.2025 5 Ö Vorberatung Gemeinderat 25.03.2025 13 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, alle bestehenden gesetzlichen Ganztagsgrundschulen fortzuführen. II. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, an den gesetzlichen Ganztags- grundschulen das Modell 4 Tage mit 8 Stunden fortzuführen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Ausgangslage: In der Sitzung des Schulausschusses am 20. November 2024 wurde der aktuelle Planungsstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung von Grundschulkindern ab Schuljahr 2026/27 vorgestellt. Gemäß dieser Informationsvorlage soll der Rechtsanspruch in der Stadt Karlsruhe über zwei Säulen umgesetzt werden: I. Gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schulgesetz und II. Halbtagsgrundschulen mit modularem System Dabei ist eine Grundschule entweder eine gesetzliche Ganztagsgrundschule oder eine Halbtagsgrund- schule mit modularem System. Von den 44 Grundschulen im Stadtgebiet sind 21 gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schul- gesetz und damit bereits jetzt rechtsansprucherfüllend. An den bestehenden 23 Halbtagsgrundschulen soll der Rechtsanspruch durch ein kommunales modulares System (MoS) erfüllt werden. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen ist dieses Angebot kostenpflichtig. An den Standorten von Halbtagsgrundschulen werden die aktuell bestehenden Schülerhorte als mo- dulares System weitergeführt; an Standorten von Ganztagsgrundschulen soll die Doppelstruktur nicht fortgeführt werden, und die Horte laufen bis spätestens sukzessive 2029 aus. Für dieses Vorgehen bedarf es einer Aktualisierung der Beschlusslage des Gemeinderats vom 21.09.2021. Gemäß dieser Vorlage sollen alle Grundschulen in der Stadt Karlsruhe überdenken und evaluieren, in welcher Form der Rechtsanspruch erfüllt werden soll: (1) als gesetzliche Ganztagsgrundschule in verbindlicher Form oder Wahlform oder (2) als Halbtagsgrundschule mit modularem System. Darüber hinaus soll für die gesetzlichen Ganztagsgrundschulen in Wahlform die Option bestehen, von einem bislang geltenden 4-Tagemodell auf ein 3-Tagemodell zu wechseln. Die geltende Beschlusslage ist für die Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht zielführend, da die Stadt vor immense Herausforderungen hinsichtlich Schulraum und Personal gestellt ist. Aktualisierungsbedarf: Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Betreuungsaufgaben nachhaltig zwischen Land und Kommune sichergestellt werden. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels im Bereich der pädagogischen Betreuung ist es wichtig, diese Aufgabe effizient zwischen beiden Part- nern aufzuteilen und an den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen im Modell 4 Tage / 8 Stunden festzu- halten. Andernfalls würden die Lehrkräfte als qualifiziertes Personal im Nachmittag nicht mehr zur Ver- fügung stehen und durch kommunales Personal ersetzt werden müssen. Damit wären gleich zwei Empfehlungen der Projektarbeitsgruppe zum Pädagogischen Konzept nicht umsetzbar, nämlich quali- fiziertes Personal einzusetzen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:10. Es ist zwingend notwendig, die bereits jetzt rechtsansprucherfüllenden Strukturen aufrecht zu erhal- ten. Die bestehenden gesetzlichen Ganztagsgrundschulen spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus umliegenden Halbtagsgrundschulen mit modularem System, die bis in die 2030er Jahre aus baulichen Gründen nicht über eine ausreichende Kapazität an Ganztagsplätzen verfügen können. – 3 – Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass die gesetzlichen Ganztagsgrundschulen für Familien kosten- frei sind, im Gegensatz zum modularen System. Die gesetzlichen Ganztagsgrundschulen bieten eine sozial gerechte Möglichkeit, allen Kindern ein qualifiziertes Betreuungs- und Bildungsangebot zu ge- währleisten. Eine Aufgabe des Ganztagsstatus würde Familien finanziell belasten, die sich bewusst für die kostenfreie Ganztagsbetreuung entschieden haben und sich darauf verlassen. Mit Blick auf die Horte ist geltende Beschlusslage, dass an den Standorten von Halbtagsgrundschulen die aktuell bestehenden Schülerhorte als modulares System weitergeführt werden (Gemeinderat 21.09.2021). Für die Standorte von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen in Doppelstruktur mit Hort gilt, dass diese sukzessiv abgebaut werden, da parallele Angebote aus strukturellen und finanziellen Gründen nicht leistbar und nicht sinnvoll sind (Gemeinderat 24.11.2015). An den betroffenen 8 Standorten laufen die Horte bis spätestens 2029 aus. Dies betrifft 385 Kinder, die aktuell in einen Hort gehen, obwohl ihre Grundschule als gesetzliche Ganztagsgrundschule ein Ganztagsangebot vorhält. Beschluss Antrag an den Gemeinderat I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, alle bestehenden gesetzlichen Ganztagsgrundschulen fortzuführen. II. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, an den gesetzlichen Ganztags- grundschulen das Modell 4 Tage mit 8 Stunden fortzuführen.

  • Präsentation_JHA_Ganztag
    Extrahierter Text

    Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27: Aktueller Planungsstand Daniela Wagner Bildungsplanung Schul- und Sportamt, Projektleitung Agenda 1.Informationsveranstaltungen zur Vorlage 2.Grundlagen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) 3.Die Umsetzung in der Stadt Karlsruhe: 2-Säulen-Modell 4.Organisation und Rahmenbedingungen 5.Bauliche / räumliche Herausforderungen 6.Stand der Arbeitsgruppen 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt2 Informationsveranstaltungen Bisherige 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt3 Informationsveranstaltungen zum aktuellen Planungsstand 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt4 08.10.24: Gesamtelternbeirat Schulen & Kitas 14.11.24: Amtsleitung Staatliches Schulamt 18.11.24: Ganztagsleitungen / Hortleitungen 18.11.24: Schulleitungen Halbtagsgrundschulen 18.11.24: Schulleitungen Ganztagsgrundschulen 20.11.24: Schulausschuss 25.11.24: Elternforum 01.-19.12.24: Schulbesuche der 8 Ganztagsgrundschulen in Doppelstruktur mit Hort 13.01.25: Ganztagsleitungen / Hortleitungen freier Träger an öff. Schulen 19.02.25: Jugendhilfeausschuss Grundlagen des Ganztagsförderungsgesetzes 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt5 Grundlagen des Ganztagsförderungsgesetzes Ziel: Betreuungslücke nach der Kita schließen Rechtliche Verankerung des Rechtsanspruchs im Achten Sozialgesetzbuch Anspruch richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe Stufenweise Einführung – ab Schuljahr 2026/27 zunächst für Grundschulkinder ab Klasse 1; dann jahrgangsweiser Aufbau bis Schuljahr 2029/30 Ab dem 1. September 2029 Anspruch auf ganztägige Betreuung für jedes Grundschulkind der Klassenstufe 1 bis 4 Quelle: Kultusministerium, Präsentation der AG Schulverwaltungsämter des Städtetags Baden-Württemberg am 16. Mai 2022) 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt6 Grundlagen des Ganztagsförderungsgesetzes Betreuungsanspruch: 8 Stunden an allen 5 Werktagen in der Woche Gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschule als erfüllt Regelung einer Schließzeit von max. 4 Wochen im Jahr während der Schulferien durch Landesrecht möglich Keine Verpflichtung zur Teilnahme – Anspruch muss nicht wahrgenommen werden Quelle: Kultusministerium, Präsentation der AG Schulverwaltungsämter des Städtetags Baden-Württemberg am 16. Mai 2022) 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt7 Schulkind Bildungs- und Betreuungssystem (SKIBB): 2-Säulen-Modell Umsetzung in der Stadt Karlsruhe 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt8 Das 2-Säulen-Modell 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt9 Zahlen, Daten, Fakten (Schuljahr 2024/25) 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt10 44 Grundschulen mit 8.842 Schüler*innen 21 Grundschulen mit 4.739 Schüler*innen Genutztes Ganztagsangebot: •Ganztagszug: 2.695 •Hort: 385 23 Grundschulen mit 4.103 Schüler*innen Genutztes Ganztagsangebot: •Hort: 1.710 •Modulares System: ~ 320 58 % im Ganztag + ~ 30 % bis 14 Uhr Die gesetzliche Ganztagsgrundschule Zeitmodell 4 Tage / 8 Stunden mit einem Tag kommunale Betreuung Tandem von Lehrkraft und Erzieher*in am Nachmittag Aus Ergänzender Betreuung bis 14 Uhr wird Modul „Mittag“ Aus Flexibler Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr wird Modul „Nachmittag 2“ 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt11 Ganztags- grundschule § 4a SchG 4 Tage / 8 Stunden + 1 Tag modulares System (MoS) Säule I Das 2-Säulen-Modell – die Horte 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt12 Auslaufen der Horte an den 8 Standorten Abbau der Doppelstruktur • 2025/26 – Klassen 1 - 4 • 2026/27 – Klassen 2 - 4 • 2027/28 – Klassen 3 + 4 • 2028/29 – Klasse 4 • 2029/30 – kein Hort mehr Alle Horte werden modulares System Organisation und Rahmenbedingungen Aktueller Planungsstand 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt13 Wichtigste Empfehlungen aus der Projektarbeitsgruppe „Pädagogisches Konzept“ Betreuungsschlüssel 1:10 nach Landesvorgabe für Horte (KVJS) Qualifikation des Personals: Fachkräftekatalog des KVJS Mittagessen auch für Halbtagskinder im Modul „Mittag“ (bis 14 Uhr) 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt14 KVJS: Kommunalverband Jugend und Soziales (Landesjugendamt) Ganztagsstruktur 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt15 Uhrzeit je nach Läuteordnungder Grundschule Ganztagsstruktur 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt16 Uhrzeit je nach Läuteordnungder Grundschule zunächst eine Kapazitätsfrage Bauliche / räumliche Herausforderungen Aktueller Planungsstand 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt17 Grundsätzliches Die Ganztagskapazität wird im Schuljahr 2026/27 dieselbe sein wie aktuell. 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt18 Stadtkarte – rechtsansprucherfüllende Standorte Gesamtschau 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt19 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt20 Erfüllung des Rechtsanspruchs: 6 Cluster 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt21 Cluster 1: Verbindliche Ganztagsgrundschule Cluster 2: Ganztagsgrundschule in Wahlform 4 Tage / 8 Stunden + 1 Tag modulares System Cluster 4: Halbtagsgrundschule + 5 Tage modulares System Cluster 5: Halbtagsgrundschule + 5 Tage modulares System – begrenzte Ganztagskapazität Cluster 6: Halbtagsgrundschule nicht rechtsanspruchserfüllend Cluster 3: Ganztagsgrundschule in Wahlform 4 Tage / 8 Stunden + 1 Tag modulares System + Hort Baumaßnahmen Bau von Mensen Schaffung von Betreuungsräumen 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt22 Bedeutsamste Folgen der baulichen / räumlichen Situation 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt23 Doppelnutzung von Klassenräumen Lenkung der Kinder an eine gesetzliche Ganztagsgrundschule (Grundschulbezirkswechsel) Nichterfüllung des Rechtsanspruchs an einigen Standorten Kein räumlicher „Overhead“ für Vorbereitungsklassen und Bildungsreformen (Juniorklassen) Das „Planungsdilemma“ 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt24 Pädagogisch hochwertiges Betreuungssetting (Ganztagsräume) versus Effiziente Raumauslastung im Sinne der städtischen Suffizienzstrategie Arbeitsgruppen Aktueller Stand 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt25 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt26 Lenkungsgruppe Kerngruppe AG Personalbedarfe SuS Sachgebietsleitung Personal und Organisation AG Räume SuS Bildungsplanung AG Päd. Konzept SuS Sachgebietsleitung Ganztagsgrundschulen AG Kooperationen SuS Sachgebietsleitung Sportprojekte etc. AG Ferienbetreuung SuS Ferienbetreuung Dezernat 3 (Bürgermeister und Referentin), Personal- und Organisationsamt (Amtsleitung), Sozial- und Jugendbehörde (Amtsleitung), Schul- und Sportamt (Amtsleitung), Stadtjugendausschuss e.V. (Geschäftsführung), Gesamtpersonalrat (Vorstand), Staatliches Schulamt (Amtsleitung) SuS Sachgebietsleitung Erg. Betreuung, Teamleitungen Ganztagsgrundschule & Erg. Betreuung, örtl. Personalrat SuS und SJB; SJB Fachberatung Horte, Teamleitung Horte, Jugendhilfeplanung, allg. Sozialer Dienst, Stadtjugendausschuss Teamleitung Horte; Gesamtelternbeirat Kita & Schulen; Fachberatung Kita & Horte Stadtamt Durlach, GPR SuS Personal und Organisation, Sachgebietsleitung GTGS, örtl. Personalrat SuS; POA Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Personalmanagement, Stellenarchitektur SuS Teamleitungen Erg. Betreuung und Ganztagsgrundschule, örtl. Personalrat SuS und SJB; SJB Fachberatung Horte, Hortleitungen; HGW; SPC; Stadtjugendausschuss Teamleitung Ganztagsgrundschule und Horte; Fachberatung Kita & Horte Stadtamt Durlach; Gesamtelternbeirat Kitas & Schulen; GPR Angebote: SuS Ferienbetreuung, Teamleitungen Ganztagsgrundschule; SJB Fachberatung Horte; Stadtjugendausschus Ganztagsgrundschule; Gesamtelternbeirat Kita & Schulen; Fachberatung Kita & Horte Stadtamt Durlach Standort-Kriterien: SuS Sachgebietsleitung 210, 130, 230, 330; GBA; HGW SuS Sportentwicklung/ Projekte; SuS Sachgebietsleitung Ganztagsschulen; Sozialer Dienst; Badisches Konservatorium; Kulturamt; Sportkreis; Bad. Sportbund Nord; Umweltpädagogik Stadtbibliothek Gesamtelternbeirat Kitas & Schulen Schul- und Sportamt (Sachgebiet 230, 400); Jugendhilfeplanung; Schulbegleitung; Elternbeirat SBBZ; Geschäftsführende Schulleitung SBBZ; Staatliches Schulamt SBBZ AG SBBZ SuS N.N. Schul- und Sportamt (Abteilungsleitungen), Stadtkämmerei, Sozial- und Jugendbehörde (Abteilung Kindertagesbetreuung), örtliche Personalräte Schul- und Sportamt & Sozial- und Jugendbehörde, Personal- und Organisationsamt (Organisationsberatung), Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stabsstelle Projektcontrolling, Stadtjugendausschuss e.V., Geschäftsführende Schulleitungen SBBZ und Grundschulen, Gesamtelternbeirat Kitas & Schulen, Staatliches Schulamt, Abteilung Jugend & Soziales Stadtamt Durlach Arbeitsgruppen Projektstruktur SKiBB AG Finanzen SuS Sachgebietsleitung Finanzwesen SuS Kosten- und Leistungsrechnung; SuS Rechnungsstelle; SuS Sachgebietsleitung Ganztagsgrundschulen; SuS Sachgebietsleitung Personal und Organisation SJB Finanzierung und Förderung; Stadtkämmerei HH-Sicherung, Planung,Controlling Projektleitung: D. Wagner Projektkoordination: A. Veseli Arbeitsgruppen Päd. Konzept Räume Personalbedarfe Finanzen Ferienbetreuung Kooperationen SBBZen 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt27 Vielen Dank! 20.02.2025© Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt28

  • Abstimmungsergebnis TOP 13 zi1
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 13 zi2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 25.03.2025 TOP 13
    Extrahierter Text

    Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: Aktualisierung Umsetzungsstrategie des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27 Vorlage: 2025/0107 Punkt 13.1 der Tagesordnung: Aktualisierung Umsetzungsstrategie des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27: Erhalt der Horte Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2025/0107/1 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, alle bestehenden gesetzlichen Ganztagsgrundschulen fortzuführen. 2. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, an den gesetzli- chen Ganztagsgrundschulen das Modell 4 Tage mit 8 Stunden fortzuführen. Abstimmungsergebnis: TOP 13, Ziffer 1: Mehrheitliche Zustimmung (25 Ja, 19 Nein) TOP 13. Ziffer 2: Mehrheitliche Zustimmung (27 Ja, 16 Nein TOP 13.1: Mehrheitliche Ablehnung (19 Ja, 24 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulausschuss am 18. März 2025. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Vielen Dank für die Beschlussvorlage, der wir zustim- men. Wir GRÜNE stehen hinter einer Ganztagesschule, in der Schule zum Lern- und Leben- sort wird. Es ist die Schulform, die mit ihren vielfältigen Förderungsmöglichkeiten für alle Kinder für mehr Chancengerechtigkeit steht. Sie trägt dazu bei, den engen Zusammen- hang zwischen familiärer Herkunft und Bildungsbiografie zu reduzieren und so herkunfts- bedingte Nachteile abzubauen. Neben der Förderung der Bildungsgerechtigkeit ist für uns auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zentral. – 2 – Die Umsetzung des Ganztagsanspruchs ist allerdings allein aufgrund der Größe eine Mam- mutaufgabe, die nur schrittweise bewältigt werden kann. Angesichts der immensen Her- ausforderungen im Bereich Räume und Personal muss auch das konkrete Vorgehen, die Umsetzungsstrategie lösungsorientiert überdacht werden. Wie die Vorlage zeigt, ist zum Beispiel erst in den 30er Jahren aus baulichen Gründen mit genügend Ganztagsplätzen an den Halbtagsgrundschulen mit modularem System zu rechnen. Angesichts dieser fehlen- den Kapazitäten müssen die bereits jetzt bestehenden rechtsanspruchserfüllenden Struktu- ren der bestehenden gesetzlichen Ganztagsschulen aufrechterhalten bzw. vollumfänglich genutzt werden. Dazu ist es notwendig, das bislang geltende Vier-Tage-Modell statt des angedachten Drei-Tage-Modells an den bestehenden Ganztagsgrundschulen weiter fortzu- führen. Auch der Aspekt der Kostenfreiheit dieser Schulen ist hier ein wichtiges Argument. Zum Änderungsantrag der CDU, um ressourcenintensive, teure Doppelstrukturen zu ver- meiden, sind wir für den sukzessiven Abbau der Horte an den gesetzlichen Ganztagsgrund- schulen bis spätestens 2029 und stimmen der Vorlage, der ursprünglichen, zu. Stadtrat Hofmann (CDU): Auch wir sind nicht gegen den Ganztag. Der Ganztag ist, das habe ich schon mehrfach hier im Hause gesagt, hervorragend. In einem Ganztag, in einer gebundenen Form, mit einem rhythmisierten Unterricht, ist mit Sicherheit ein besseres Ler- nen möglich, aber den haben wir fast kaum. Ich glaube, wir haben nur zwei gebundene Formen, wo das möglich ist, die restlichen Schulen sind Mischklassen, und das ist einfach dann suboptimal. Das muss man wirklich sagen, wenn man ehrlich ist. Aber das Schlimme an dieser Vorlage ist eigentlich nicht das, sondern das Schlimme an der Vorlage ist, dass uns wieder eine Struktur übergestülpt wird, wo wir weder die infrastruk- turellen Voraussetzungen noch die personellen Ressourcen dafür haben. Allein wenn wir die Schulbau-Dringlichkeitsliste letzte Woche im Schulbeirat gesehen haben, dann ist das schon ein starkes Stück. Wenn man sieht, was dort alles an Ganztageseinrichtungen raus- gestrichen wurde, die Mensa hier, der Klassenraum dort, dann können wir dieses so über- haupt nicht umsetzen. Zweiter Grund, warum wir es in der Art und Weise nicht mittragen werden, die Vereinbar- keit von Familie und Beruf. Das ist dann keine Doppelstruktur, aber was ist denn mit der Familie, die jetzt nicht vier Tage mit acht Stunden das machen möchte? Die kann dann kei- nen Ganztag machen, entweder vier Tage mit Ganztag acht Stunden oder keinen oder Halbtag. Die müssen dann an eine andere Schule gehen. Das ist nicht das, was heute in unserer modernen Zeit für Familien möglich sein muss. Das muss man ganz klar auch sa- gen. Von daher muss hier noch einmal nachgeschärft werden, um verschiedene Möglichkeiten zuzulassen. Da ist es unserer Meinung nach wichtig, dass man jetzt nicht schon wieder im Prinzip Fakten schafft und sagt, aus Kostenersparnis schaffen wir die Horte ab. Dies hat üb- rigens auch vehement der Elternvertreter des Gesamtelternbeirates kritisiert in dem Bereich und hat gesagt, bitte keine Horte vorerst abschaffen. Wenn wir die Voraussetzungen ge- schafft haben, dann zählen viele Argumente, die kann ich dann auch mitgehen. Das halten wir auch für gut, aber nicht jetzt in so einem System. Das heißt, wir schaffen wieder ir- gendwas, ohne die Voraussetzungen geschaffen zu haben. Das wäre wieder ein großer Fehler. Die Eltern werden uns wieder mit Sicherheit stark kritisieren, einerseits, weil das Per- sonal nicht zur Verfügung steht, andererseits aber vor allem auch, weil diese Flexibilität – 3 – komplett verloren geht. Dies dann immer damit zu argumentieren, dass ein besseres Ler- nen dort möglich ist, ist einfach nicht richtig, solange wir weiter auf Mischklassen setzen. Dann müssen wir den Ganztag, und da bin ich sofort bei Ihnen, da gehen wir mit, in einer gebundenen Form einführen, wo man entsprechend rhythmisieren kann, und dann können wir das auch weitermachen. Stadträtin Uysal (SPD): Die Fortführung aller bestehenden gesetzlichen Ganztagsschulen so- wie das Festhalten am Vier-Tage-Modell mit acht Stunden täglicher Betreuung sind wich- tige und notwendige Schritte, denn diese Schulen sorgen für Verlässlichkeit bei den Fami- lien, entlasten Eltern, und es ist ein wichtiger Schritt zur Bildungsgerechtigkeit. Ja, es ist eine große Mammutaufgabe, meine Vorrednerin hat es schon gesagt. Es wird eine große Herausforderung sein, diesen Rechtsanspruch auch bei uns hier vor Ort umsetzen zu kön- nen. Uns ist es bewusst, dass diese Umstellung auf jeden Fall viel Kraft und Mühe kosten wird und dass wir viel Kraft und Mühe investieren müssen, vor allem Schulen, aber auch die Stadtverwaltung. Uns ist es aber auch natürlich bewusst, dass wir die Infrastrukturen herstellen müssen. Wir müssen schauen, dass wir die Qualität verbessern, denn das Kern- anliegen des Ganztagsangebots, lieber Detlef, und da hast du vollkommen recht, ist, eine sinnvolle Rhythmisierung umzusetzen. Da sind wir, glaube ich, alle gar nicht weit voneinan- der entfernt, aber ich gebe hier zu bedenken, wenn wir die Horte aufrechterhalten, wo wir sowieso den Ganztag haben, trägt es wirklich zu Qualitätsverbesserungen bei, indem wir dann mehr Rhythmisierung haben, weil wir die Horte aufrechterhalten. Das ist die große Frage. Wir sollten viel mehr dazu drängen, dass wir den Ganztag in ihrer Rhythmisierung auf je- den Fall hier stärker anvisieren und dass wir diesbezüglich auch weiter hier unsere Bemü- hungen machen. Wir werden dieser Vorlage heute zustimmen, weil wir einfach die Vorteile erkennen und auch einen wichtigen Schritt zur Bildungsgerechtigkeit somit machen. Stadtrat Schnell (AfD): Im Grundsatz begrüßen wir die Umsetzung des Anspruchs auf ganz- tägige Förderung von Grundschulkindern, denn Eltern, die dies benötigen, sollten auch da- rauf zurückgreifen können, wenn sie es denn brauchen. Was uns jedoch Kopfzerbrechen bereitet, ist die Befürchtung, dass bei der Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird, falls Eltern, die eine solche Betreuung ihres Nachwuch- ses nicht benötigen oder wünschen, dann zwangsweise ihre Kinder entzogen würden. Wenngleich wir dem Antrag der CDU auf Erhalt der Horte positiv gegenüberstehen, sind wir doch der Ansicht, dass das vorliegende Konzept, sofern es denn umgesetzt werden kann, Flexibilität erlaubt. Daran sind jedoch Zweifel angebracht. Deshalb, wir stimmen dem Antrag der CDU zu und lehnen den eigentlichen Antrag ab. Stadträtin Geißinger (Volt): Vielen Dank für die Vorlage. Da steckt wirklich viel Mühe drin, das muss man auch an der Stelle einmal erwähnen. Ich glaube, Bildungsgerechtigkeit ist etwas, was hier alle beschäftigt, und gerade Ganztagsschulen wirken darauf sehr gut ein. Vielleicht zu dem Ergänzungsantrag zum Thema Horte, wenn man wirklich eine gute Rhythmisierung schaffen möchte, dann schafft man das aus unserer Perspektive am bes- ten, wenn wir eine Struktur konsequent verfolgen. Wenn wir Horte jetzt parallel erhalten, dann führt es vermutlich einfach dazu, dass wir stagnieren, dass es so bleibt, und wir nicht gesamtheitlich in ein Konzept kommen. Ich kann die Bedenken durchaus verstehen, aber dann sollten wir uns doch dafür einsetzen, dass diese Bedenken auf andere Weisen besser – 4 – ausgeräumt werden können. Insofern werden wir dem Hauptantrag zustimmen und den der CDU in dem Fall ablehnen. Stadträtin Döring (KAL): Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder, das ist wirklich ein Mammutprojekt. Inzwischen liegen uns große Teile des Konzeptes vor, und ich denke, grundsätzlich sind wir hier auf einem guten Weg. Aller- dings war für die Karlsruher Liste immer wichtig, dass die Familien von Grundschulkindern größtmögliche Wahlfreiheit bekommen. Jedes Kind, jede Familie tickt anders. Für einige wird der gesetzliche Ganztag mit seinen sehr festen Zeiträumen ein Segen sein. Andere Fa- milien werden eher über das modulare System ihr Familienleben organisieren können oder wollen. Für die Karlsruher Liste ist wichtig, dass Familien innerhalb ihres Stadtteils und bei Erhalt ihres Rechtsanspruchs eine Wahlmöglichkeit bekommen, ob sie an eine Schule mit gesetzlichem Ganztag oder in ein modulares System gehen. Aktuell gibt es jedoch Stadt- teile, darunter zum Beispiel Durlach, die nach dem Auslaufen der aktuell noch vorhande- nen Doppelstrukturen an einer Grundschule mit Ganztag und Hortangebot nur noch Grundschulen mit gesetzlichem Ganztag vorhalten werden. Es gibt die Möglichkeit, die Kinder nur für den Halbtag anzumelden, aber es gibt dann kein Angebot mit einer flexiblen Nachmittagsbetreuung in diesem Stadtteil. Wenn wir jetzt unter Punkt 1 zustimmen, dass es für Ganztagsschulen keinen Weg in den Halbtag mit modularem System mehr gibt, lassen wir uns also eine wichtige Steuerungs- möglichkeit aus der Hand nehmen. Punkt 1 der Vorlage lehnen wir deshalb ab. Punkt 2 können wir mitgehen und bitten deshalb auch um getrennte Abstimmungen der einzelnen Punkte. Den Änderungsantrag der CDU würden wir gerne vertieft im Fachausschuss noch einmal besprechen, weil wir vor allem gerne die personellen Auswirkungen noch mal be- sprochen hätten, weil das Hortpersonal auch zum Teil in die Ganztagsschulen gehen soll. Der Vorsitzende: Vielen Dank, ich würde jetzt dennoch gerne in die Abarbeitung der ver- schiedenen Vorlagen gehen. Da würde zunächst der Änderungsantrag der CDU aufgerufen werden, weil er sich konkret auf einen Bereich in der städtischen Vorlage bezieht. Den würde ich deswegen jetzt hier zur Abstimmung stellen. Da wir es mit dem Ende 2026 zu tun haben, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Themen trotzdem noch mal im Aus- schuss zu beraten. Aber jetzt im Moment habe ich einen konkreten Änderungsantrag zu einer Vorlage, die ich anschließend zur Abstimmung stelle. Insofern kann ich jetzt nicht ei- nen Änderungsantrag vertagen, ohne dass ich die Beschlussvorlage mit vertagen wollte/müsste. Deswegen kann ich das, glaube ich, jetzt nicht erfüllen. Stadtrat Hofmann (CDU): Das wäre unser Vorschlag jetzt gewesen. Wenn das von der KAL so gewünscht ist, dann muss aber auch die Beschlussvorlage weg, weil wir können nicht den Änderungsantrag wegnehmen, und das funktioniert nicht. Der Vorsitzende: Wir brauchen den Beschluss jetzt. Insofern kann ich dem Wunsch nicht nachkommen. Sie haben es auch im entsprechenden Ausschuss schon rauf und runter dis- kutiert. Insofern jetzt erst den Änderungsantrag der CDU, und ich bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt haben wir die Beschlussvorlage unverändert. Da war die Bitte, die zwei Punkte ge- trennt abzustimmen. Ich stelle jetzt die Ziffer 1 hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Vo- tum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. – 5 – Ich stelle die Ziffer 2 hier zur Abstimmung und bitte auch hier um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Ihr für mich überraschendes Angebot, Herr Stadtrat Hofmann, dass wir uns über gebun- dene Ganztagsschulen statt aller anderen Alternativen unterhalten können, nehme ich demnächst gerne auf. Wir legen ein gesamtstädtisches Angebot vor. Wir können jetzt an der Stelle kraft Schulgesetz auch gegen Schulkonferenzen und Elternvoten so etwas durch- setzen. Die Einladung nehme ich gerne an, und dann haben wir alle anderen Diskussionen an der Stelle auch gleich mit erledigt Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. April 2025