Bau einer äußeren Umfriedung im Rahmen des Vollumbaus "Fußballstadion im Wildpark"
| Vorlage: | 2025/0103 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Betriebsausschuss "Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark" (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.02.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0103 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: EiBS Bau einer äußeren Umfriedung um das Veranstaltungsgelände des Fußballstadions im Wildpark Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wildpark“ 27.02.2025 1 x Beschlussantrag Der Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“ beschließt die Planung und den Bau einer äußeren Umfriedung um das Veranstaltungsgelände des Wildparkstadions. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.730.000 Euro netto. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1.730.000 Euro netto (die Investitionskosten sind Bestandteil des Wirtschaftsplans 2025) Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: ca. 12.000 Euro für Wartung / Instandhaltung, ca. 102.000 Euro für Abschreibungen Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Sachstand Bei der Vergabe des Vollumbaus des Stadions im Wildpark an den Totalunternehmer (TU) wurde die Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) Bestandteil des Vertrages. In dieser wurde dem TU freigestellt ein Stadionkonzept ohne äußere Umfriedung – so dass die Einlasskontrollen am oberen Wall stattfinden – zu erstellen und umzusetzen. Von dieser Möglichkeit hat der TU Gebrauch gemacht. Die Aussagen der DFL hinsichtlich Notwendigkeit eine Umfriedung für die Erteilung einer Lizenz waren zum Zeitpunkt der TU Vergabe nicht eindeutig definiert. Da dieser Sachverhalt auch bei Abschluss der Ergänzungsvereinbarung mit dem TU im Mai 2022 noch nicht endgültig geklärt und kostenmäßig bezifferbar war, wurde die äußere Umfriedung aus dem Pauschalbetrag mit dem TU herausgenommen. Inzwischen haben sich die Lizenzvorgaben dahingehend verschärft, dass die DFL eine äußere Umfriedung in ihrem Regelwerk festlegt. Sollte der Zaun nicht gebaut werden, müsste das aktuelle Bauzaunprovisorium erhalten bleiben. In diversen Stellungnahmen der Polizei fordert diese explizit eine äußere Umfriedung. 2. Beschallung Durch die Errichtung des Zauns muss der Zwischenraum zwischen Stadionkörper und dem neu zu errichtenden Zaun gemäß Versammlungsstättenverordnung der Versammlungsstätte hinzugerechnet werden. Das hat zur Folge, dass die Sprachalarmierungsanlage erweitert werden muss. Auf Grund der noch laufenden Gewährleistungszeit für die Sprachalarmierungsanlage ist es ausgeschlossen, dass Dritte die Anlage baulich erweitern. Für die Erweiterung wird die Errichterfirma direkt angefragt. 3. Weiteres Vorgehen • Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für die Zaunanlage • Angebotsabfrage für die Erweiterung der Sprachalarmierungsanlage • Ausführung der Bauleistung bis Ende April 2026, vorbehaltlich des Wetterrisikos über die Wintermonate Aktuell ist das Gelände durch einen Bauzaun umschlossen. Dieser wird mit sukzessiver Fertigstellung zurückgebaut. 4. Kosten Die Gesamtkosten für die Erstellung der äußeren Umfriedung werden auf netto 1.730.000 Euro geschätzt. Mittel in entsprechender Höhe wurden in dem Wirtschaftsplan 2025 aufgenommen. – 3 – Kostenschätzung Planungskosten netto Architektur, Tragwerksplanung, Haustechnikplanung, Freiraumplanung, Vermessung und Brandschutz 370.000 Euro Unvorhergesehenes in Höhe von 10 % (gerundet) 40.000 Euro Gesamt Planungskosten gerundet 410.000 Euro Kostenschätzung Bauausführung netto Zaunanlage inkl. Tore und äußere Leiteinrichtungen einschl. Aushub, Entsorgung, Fundamente und Baustelleneinrichtung 600.000 Euro Sprachalarmierungsanlage im Bereich des Außenzauns einschl. notwendiger Tiefbau- und Kabelverlegungsarbeiten 500.000 Euro Freiraumanpassungsmaßnahmen 100.000 Euro Unvorhergesehenes (10 %) 120.000 Euro Gesamt Bauausführung 1.320.000 Euro Jährliche Folgekosten: Es wird von einer Nutzungsdauer für die Umfriedung von 17 Jahren ausgegangen. Dies führt zu einer jährlichen Belastung des Ergebnisses des Eigenbetriebs in Höhe der Abschreibung von ca. 102.000 Euro. Hinzu kommen noch jährliche Wartungskosten von ca. 12.000 Euro.
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