Bauvoranfrage Nutzungsänderung Weingartener Straße 28
| Vorlage: | 2025/0101 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.02.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0101 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauvoranfrage Nutzungsänderung Weingartener Straße 28 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2025 5.2 Ö Entscheidung Grundstück Weingartener Straße 28 Flurstück 9086 Vorhaben Voranfrage: Nutzungsänderung von Scheune in Wohngebäude In der Weingartener Straße 28 in Grötzingen befinden sich zwei Gebäude auf dem Flurstück 9086: ein Wohngebäude und ein Schuppen im hinteren Bereich des Grundstücks. Der Schuppen beziehungsweise die Scheune wurde 1928 beantragt und genehmigt. Der Bauherr möchte das Gebäude energetisch sanieren und zu Wohnraum umnutzen, der für eigene Zwecke genutzt werden soll. Die Kubatur des Gebäudes soll im Bestand erhalten bleiben, es wird lediglich eine Wärmedämmung aufgebracht. Der Bebauungsplan Nr. 502 „Junge Hälden“ definiert eine Baugrenze parallel zur Weingartener Straße, jedoch keine weitere im rückwärtigen Bereich. Daher sind im Straßenzug auch Gebäude mit deutlich erhöhter Bautiefe vorhanden, wie z.B. in der Weingartener Str. 40, Flurstück 9123. Im weiteren Verlauf der Weingartener Straße wurden auch bereits Grundstücke rückwärtig bebaut, dann geteilt und über die Parallelstraße „Am Liepoldsacker“ erschlossen, wie z.B. die Flurstücke 9121 und 9121/1 sowie 9125 und 9126. Durch die zu Grunde liegende Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1968 und der LBO aus dem Jahr 1972 wird das Dachgeschoss des Vorderhauses vollständig auf die Geschossflächenzahl (GFZ) angerechnet. Das Bestandsgebäude hatte damit die durch den Bebauungsplan angesetzte GFZ von 0,6 bereits im Bestand um etwa 10% überschritten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Eine Umnutzung der Scheune wird zu einer weiteren Erhöhung der GFZ führen. Die Gebäude befinden sich in diesen Ausmaßen aber bereits ohnehin auf dem Grundstück. Der Schuppen soll durch das Bauvorhaben nicht erweitert, sondern durch Sanierung und Umnutzung als Wohnraum aktiviert werden. Karlsruhe ist ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gemäß § 201a BauGB i.V.m. § 1 Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs - Baden-Württemberg -. Infolgedessen sieht § 31 Abs. 3 BauGB bei Schaffung von zusätzlichem Wohnraum die Möglichkeit einer Befreiung vor. Da beide Gebäude vor Aufstellung des Bebauungsplans errichtet wurden, stellen Sie eine Ausnahme dar. Unter diesen Voraussetzungen könnte eine Abweichung von der GFZ gem. § 31 Abs. 3 BauGB bzw. § 56 LBO zur Umnutzung der Scheune zu Wohnraum in Aussicht gestellt werden. Die Ortsverwaltung empfiehlt dem Ortschaftsrat, der Scheunen-Umnutzung zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und der Bauvoranfrage zu.