Bauantrag Kampmannstraße 10 und 12

Vorlage: 2025/0099
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.01.2025
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.02.2025

    TOP: 5.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0099 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Kampmannstraße 10 und 12 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2025 5.1 Ö Entscheidung Vorhaben: Sanierung und Erweiterung der Mehrfamilienwohnhäuser mit Tiefgarage Bauort: Kampmannstraße 10 und 12 (Grundstücke werden zusammengelegt) Für das Baugrundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und muss nach §34 BauGB beurteilt werden. §34 (1) BauGB: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Bauherr beabsichtigt die Zusammenlegung der Flurstücke 1252/1 und 1252/2 sowie die Sanierung der beiden auf den Flurstücken befindlichen Objekte. Dabei sollen nach der Sanierung und Erweiterung der Mehrfamilienwohnhäuser in der Kampmannstraße 10 insgesamt 12 Wohneinheiten und in der Kampmannstraße 12 nunmehr 9 Wohneinheiten bestehen. Es soll zudem eine Tiefgarage gebaut werden, um die notwendigen Stellplätze für die hinzugekommenen Wohneinheiten zur Verfügung stellen zu können. Die geplante Sanierung berücksichtigt die Eigenheit des Gebietes. Das bisherige Erscheinungsbild des Anwesens Kampmannstraße 10 bleibt gewahrt. Zudem wird das Wohnhaus Kampmannstraße 12 im Vergleich zum jetzigen Zustand deutlich aufgewertet bzw. wieder für Wohnzwecke nutzbar gemacht. Es ist in einem baufälligen Zustand und seit Jahren unbewohnt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, sowie der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Bauordnungsrechtlich bestehen keine Versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und dem Bauantrag zu.