Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren vor Mährobotern
| Vorlage: | 2025/0096 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 29.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 16.05.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0096 Eingang: 28.01.2025 Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren vor Mährobotern Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 20 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 16.05.2025 Ö Behandlung 1. Die Verwaltung prüft eine Allgemeinverfügung, die den Betrieb von Mährobotern in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang auf dem gesamten Stadtgebiet untersagt. 2. Die Allgemeinverfügung soll entsprechend des Vorgehens der Stadt Köln auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfolgen. Die Verwaltung prüft dabei, ob eine Ausnahme für Geräte möglich ist, die nachweislich keine Schmerzen, Leiden oder Schäden an den dortigen Wirbeltieren verursachen (einschließlich einer sofortigen, vermeintlich schmerzfreien Tötung). Denn für solche Geräte existieren heute zwar keine Standards, es soll aber die Möglichkeit für Innovationen offen gehalten werden. Mähroboter, die nachts in Betrieb sind, stellen eine erhebliche Gefahr für nachtaktive Kleintiere, insbesondere für Igel, dar. Diese Tiere nehmen die sich langsam bewegenden Mähroboter nicht als Bedrohung wahr und werden häufig schwer verletzt oder getötet. Das Problem der Tötung oder Verletzung kann durch Forschung (siehe unten: Anna Berger, 2024) über ganz Deutschland hinweg nachgewiesen werden. Gleichzeitig existieren laut einer weiteren Studie (siehe unten: Rasmussen, 2024) bisher kaum Mähroboter, die durch technische Maßnahmen einen ausreichenden Schutz gewährleisten. Das Bundesnaturschutzgesetz bietet in § 39 Abs. 1 Nr. 1 die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot, da es untersagt, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Igel sind eine geschützte Art und spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Ihr Bestand ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen, unter anderem aufgrund der Gefahren in menschlichen Siedlungsgebieten. Ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter ist eine einfache und effektive Maßnahme, um unnötige Verletzungen und Tötungen von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren zu verhindern. Gleichzeitig soll der Spielraum bestehen bleiben, um mit technischen Innovationen die Notwendigkeit der Untersagung des Betriebs in der Nacht zu reduzieren. Voraussetzungen wären hierfür einheitliche und verifizierbare Sicherheitstest wie der von Frau Rasmussen untersuchte. Begründung/Sachverhalt – 2 – In Köln wurde bereits am 1. Oktober 2024 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern zum Schutz von Igeln und Kleintieren erlassen. Diesem Beispiel sollte Karlsruhe folgen. Unterzeichnet von: Jorinda Fahriniger Christian Klinkhardt Dr. Susanne Heynen Dr. Sonja Klingert Weitere Infos: Berger, A. (2024). Occurrence and Characteristics of Cut Injuries in Hedgehogs in Germany: A Collection of Individual Cases. Animals, 14 (1), 57. https://doi.org/10.3390/ani14010057 Rasmussen, S. L., Schrøder, B. T., Berger, A., Sollmann, R., Macdonald, D. W., Pertoldi, C., & Alstrup, A. K. O. (2024). Testing the Impact of Robotic Lawn Mowers on European Hedgehogs (Erinaceus europaeus) and Designing a Safety Test. Animals, 14(1), 122. https://doi.org/10.3390/ani14010122
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 20 der Tagesordnung: Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren und Mährobotern Antrag: GRÜNE Vorlage: 2025/0096 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 16. Mai 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. März 2025
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0096 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Zentraler Juristischer Dienst Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren vor Mährobotern Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 20 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 16.05.2025 4 Ö Beratung Kurzfassung Maßnahmen zum Schutz von Igeln und weiteren nachtaktiven Kleintieren vor Mährobotern werden von der Stadtverwaltung begrüßt. Da die von Mährobotern ausgehende Gefahr für die Tiere nicht allein in Karlsruhe, sondern bundesweit besteht, befürwortet die Stadtverwaltung den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Danach dürfen nicht wirtschaftlich genutzte Rasen- und Grünflächen während der Dämmerung und bei Dunkelheit nicht gemäht werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Entwicklungen auf Bundesebene sowie die Erfahrungen der Stadt Köln abzuwarten und sodann im Jahr 2026 über den möglichen Erlass einer städtischen Allgemeinverfügung zum Schutz von nachaktiven Kleintieren vor Mährobotern zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Verwaltung prüft eine Allgemeinverfügung, die den Betrieb von Mährobotern in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang auf dem gesamten Stadtgebiet untersagt. 2. Die Allgemeinverfügung soll entsprechend des Vorgehens der Stadt Köln auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfolgen. Die Verwaltung prüft dabei, ob eine Ausnahme für Geräte möglich ist, die nachweislich keine Schmerzen, Leiden oder Schäden an den dortigen Wirbeltieren verursachen (einschließlich einer sofortigen, vermeintlich schmerzfreien Tötung). Denn für solche Geräte existieren heute zwar keine Standards, es soll aber die Möglichkeit für Innovationen offen gehalten werden. Zu 1. und 2. Die am 1. Oktober 2024 in Kraft getretene Allgemeinverfügung der Stadt Köln zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern 1 hat medial bundesweit viel Aufmerksamkeit erregt. Dies war auch eine der Intentionen der Stadtverwaltung Köln, mit der die untere Naturschutzbehörde (UNB) in Kontakt steht. Der Erlass einer solchen Allgemeinverfügung wäre grundsätzlich auch in Karlsruhe möglich. Auf Landesebene besteht Zuversicht, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. September 2024 2 auch von der neuen Bundesregierung vorangebracht wird. So soll § 13 Tierschutzgesetz (TierSchG) um den neuen Absatz 2 wie folgt erweitert werden: „Auf nicht wirtschaftlich genutzten Rasen- und Grünflächen darf während der Dämmerung und bei Dunkelheit nicht gemäht werden, es sei denn, es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden an den dortigen Wirbeltieren zu verhindern.“ In dieser Regelung findet sich auch die in Ziffer 2 der Anfrage formulierte Ausnahmemöglichkeit. Die in der Kölner Allgemeinverfügung bestehende Möglichkeit, dass von dem Verbot auf Antrag befreit werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht (beispielsweise bei Rasenflächen auf Dächern), könnte dem Vernehmen nach noch einmal konkretisiert werden. Unabhängig davon, ob ein Verbot in einer Allgemeinverfügung oder im Tierschutzgesetz begründet ist, ist eine ordnungsgemäße Kontrolle nur schwer möglich. Hierzu wird die UNB die im Laufe des Jahres gemachten Erfahrungen der Stadt Köln aufgreifen. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass mit Aufklärung mehr für den Artenschutz erreicht werden könnte, als mit schwer vollziehbaren Regelungen. Der Schutz von Kleinsäugern geht als Ziel aus dem Biodiversitätskonzept der Stadt Karlsruhe (2021 durch den Gemeinderat beschlossen) hervor. Unter der Maßnahmen M-3a-g: Biodiversitätsfördernde Pflege von Grünflächen wird die schonende Mahd auch auf privaten Grünflächen als Schutzmaßnahmen genannt. Zum bevorstehenden Start der Mähsaison plant die Stadtverwaltung durch Öffentlichkeitsarbeit auf die Gefahren von Rasenmähern hinzuweisen. Parallel nehmen sich inzwischen erfreulicherweise vermehrt Mähroboterhersteller der Problematik an. 1 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2024/2024.10.01_0209- 01_av_nachfahrverbot_maehroboter.pdf 2 https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012719.pdf