Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung (unselbständige Stiftung), Mehrkosten Sanierung Stiftungsimmobilie Bürklinstraße 4
| Vorlage: | 2025/0095 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.05.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0095 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung (unselbständige Stiftung), Mehrkosten Sanierung Stiftungsimmobilie Bürklinstraße 4 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 20.05.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Übernahme der Mehrkosten von 730.000 Euro für die Sanierung des Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten in der Bürklinstraße 4. Mit Hauptausschuss- beschluss vom 09. Mai 2023 wurden bereits Sanierungskosten von 1.082.000 Euro genehmigt. Für die Sanierung werden ausschließlich die liquiden Mittel der Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann- Stiftung in Anspruch genommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1.790.864 Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Volkswohnung Karlsruhe GmbH – 2 – Erläuterungen Im Stiftungsvermögen der Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung, die nach dem Tod des Ehepaars Brenkmann im November 2019 errichtet wurde, befindet sich insbesondere ein Wohnhaus in der Bürklinstraße 4 mit sieben Wohneinheiten, welches einen erheblichen Sanierungsstau aufweist. Die Lohr-Architekten wurden von der Volkswohnung Karlsruhe GmbH als Fremdverwalterin der Stiftungsimmobilien 2023 beauftragt eine Kostenschätzung zu erstellen. Der vom Hauptausschuss genehmigte Sanierungsaufwand lag 2023 bei 1.082.000 Euro (Beschluss vom 09. Mai 2023 Vorlage Nr.2023/0436). Die Arbeiten hätten 2023/ 2024 ausgeführt werden sollen. Im Jahr 2023 wurde beschlossen, insbesondere folgende notwendige Maßnahmen durchzuführen: umfassende Sanierung der Fassade, beheben des Wasserschadens sowie überarbeiten der Oberflächen im Treppenhaus, austauschen der Heizungsanlage, erneuern der Elektroinstallation, energetisch modernisieren der Fenster und Holzrolladen, grundlegend modernisieren der Wohnungen mit Strangsanierung der Nasszellen und der Bäder. Im Jahr 2023 wurde mit der Aufnahme der Maßnahmen begonnen, die Fassade restauratorisch untersucht und einzelne Bauteile geöffnet. Desweitern mussten denkmalrechtliche Genehmigungen eingeholt und eine brandschutzrechtliche Beratung durchgeführt werden. Zudem ist im Dachgeschoss aufgrund der Brandschutzoptimierung eine Anpassung des Grundrisses durchzuführen. Infolge der Preissteigerungen und der neuen Erkenntnisse musste die Kostenschätzung nochmal überarbeitet werden. Zur Unterstützung bei der Sanierung wurde über die Volkswohnung GmbH die Immobilien Throm GmbH als Fremdverwalterin eingesetzt. Da die Immobilie vermietet ist, war ein erhöhter zeitlicher Vorlauf notwendig, um den Mietenden die Baumaßnahme anzukündigen und Ausweichquartiere für die Bauzeit bereit zu stellen. Im Frühjahr 2025 konnte nun mit den ersten Arbeiten begonnen werden. SPC hat die aktualisierte Kostenschätzung geprüft. Die geplanten Maßnahmen sind demnach aufgrund der eingereichten Unterlagen gut nachvollziehbar. Die angesetzten Preise sind marktgerecht und angemessen. SPC empfiehlt, den Ansatz für Unvorhergesehenes um rund 20.000 Euro zu erhöhen. Das Grundstockvermögen der Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung bleibt durch diese Baumaßnahme vollständig erhalten. Nach § 5 Nr. 13 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss für die Vergabe bzw. analog für die Genehmigung von Kostenübernahmen ab 500.000 Euro bis 2.000.000 Euro zuständig. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Übernahme der Mehrkosten von 730.000 Euro für die Sanierung des Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten in der Bürklinstraße 4 mit einem geplanten Gesamtaufwand von 1.790.863,99 Euro zuzüglich eines um 20.000 Euro aufgestockten Betrages für Unvorhergesehenes. Die Sanierung wird in Zusammenarbeit mit der Immobilien Throm GmbH durchgeführt, mit der ein Fremdverwaltervertrag besteht. Für die Sanierung werden ausschließlich die liquiden Mittel der Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann- Stiftung in Anspruch genommen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 9. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 20. Mai 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Renate-und-Rolf-G.-Brenkmann-Stiftung (unselbständige Stif- tung), Mehrkosten Sanierung Stiftungsimmobilie Bürklinstraße 4 Vorlage 2025/0095 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Übernahme der Mehrkosten von 730.000 Euro für die Sanierung des Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten in der Bürklin- straße 4. Mit Hauptausschuss-beschluss vom 09. Mai 2023 wurden bereits Sanierungskosten von 1.082.000 Euro genehmigt. Für die Sanierung werden ausschließlich die liquiden Mittel der Renate-und-Rolf-G.-Brenk- mann-Stiftung in Anspruch genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und lässt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen. Er stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 3. Juni 2025