Verlängerungen von Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von Geflüchteten Menschen

Vorlage: 2025/0092
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.01.2025
Letzte Änderung: 10.04.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2025

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0092 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Verlängerungen von Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von Geflüchteten Menschen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 11.03.2025 9 N Vorberatung Gemeinderat 25.03.2025 10 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den Verlängerungen der Belegungsvereinbarungen über insgesamt 361 Betten in zehn Unterkünften (siehe Anlagen 1 bis 10) in Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2027 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 5.797.440 Euro abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 5.797.440 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2.898.720 € Gesamteinzahlung: 3.032.000 € Jährlicher Ertrag: 1.516.200 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen: Die Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Geflüchteten ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg (FlüAG BW). Die aktuellen Indikatoren bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine weisen eine weiterhin dynamische Entwicklung auf. Im Zeitraum der vergangenen 12 Monate sind in dem ehemaligen Schwesternwohnheim der ViDia-Kliniken in der Steinhäuserstr. 18a, das als sogenannte Drehscheibe im System der dezentralen Wohnraumversorgung innerhalb des Stadtgebietes fungiert, pro Monat im Schnitt zwischen 40 und 50 Personen neu aufgenommen worden. Die Zugangszahlen sind nicht vorhersehbar und planbar, weshalb ein notwendiger Puffer vorzuhalten ist. Dieser Puffer berechnet sich aus den Neuanmeldungen in der Steinhäuserstr. 18a der vergangenen vier Wochen im Verhältnis zu den freien Plätzen in den Unterkünften. Um auf Schwankungen und Anstiege kurzfristig reagieren zu können, werden die Unterbringungsbelastungen auf zehn Wochen hochgerechnet. Dieser Puffer bleibt aktuell auf einem konstanten Niveau. Derzeit (Stand 13.01.2025) gibt es insgesamt noch 122 freie Plätze in den Unterkünften für Geflüchtete. Das heißt, dass der Reaktionszeitraum momentan zwischen 10 und 12 Wochen liegt. Dem erwartbaren Unterbringungsbedarf in den nächsten Wochen und Monaten stehen begrenzte Belegungskapazitäten gegenüber. Eine mittelfristige Wohnversorgung von Geflüchteten außerhalb der Drehscheibe ViDia-Kliniken im Rahmen der Vorläufigen Unterbringung und Anschlussunterbringung ist zu gewährleisten. Deshalb sind die Belegungsvereinbarungen für 10 Unterkünfte, welche auslaufen, zu verlängern. Alle zehn Standorte sind verkehrsgünstig gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Sie verfügen über eine gute Anbindung zur umliegenden Infrastruktur wie z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kitas. Die Standorte sind im Wohnumfeld etabliert. Die Gebäude sind mit ihren Unterbringungskapazitäten wichtige Bausteine der nachhaltigen und dezentralen Wohnraumversorgung von geflüchteten Menschen in Karlsruhe. Alternative Immobilien mit vergleichbaren Kapazitäten sind in diesem Preissegment momentan nicht verfügbar. Darüber hinaus laufen im Jahr 2025 einzelne, befriste Verträge mit Anbietern aus, die nicht verlängert werden können. Diese Unterbringungskapazitäten müssen an anderer Stelle kompensiert und aufge- baut werden. Der Erhalt der Belegungskapazitäten an den oben genannten 10 Standorten ist daher notwendig, um innerhalb eines prognostizierbaren Zeitrahmens einen ausreichenden Handlungsspielraum sicherzustellen. Die Verträge wurden ausgehend vom Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 26. April 2022 (Vorlage-Nr. 2022/0381) zur Genehmigung notwendiger Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine abgeschlossen. Vertragslaufzeit: Die Verträge sehen jeweils eine zweijährige Laufzeit vor. Die Vertragslaufzeit passt in die strategischen Überlegungen zur Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen/Belegungspreis: Der Bettenpreis beträgt in den Unterkünften Anlagen 1 bis 9 einheitlich 22 Euro pro Nacht. Der Bettenpreis in der Unterkunft Anlage 10 beträgt 24 Euro pro Nacht. – 3 – Die Bettenpreise liegen alle im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Bei 361 Betten fallen somit monatliche Kosten in Höhe von 241.560 Euro an. Die Jahresmiete beläuft sich auf 2.898.720 Euro. Die Kosten für die Gesamtlaufzeit der Verträge betragen 5.797.440 Euro. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 361 Betten weitere Dienstleistungen (siehe Anlagen 1 bis 10). Einnahmeseite/Erträge: Die Unterbringungskosten für Geflüchtete aus der Ukraine werden vorrangig über Erträge aus den von den Bewohnerinnen und Bewohnern erhobenen Nutzungsgebühren und nachrangig über Ausgleichszahlungen des Landes und des Bundes an die Kommunen kompensiert. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) unterscheidet zwei zeitliche Phasen der Unterbringung. Zunächst werden die Geflüchteten vorläufig untergebracht. Die Vorläufige Unterbringung dauert längstens sechs Monate. Danach folgt die sog. Anschlussunterbringung. Die Abrechnungs- systematiken in der Vorläufigen Unterbringung und in der Anschlussunterbringung sind nicht einheitlich. Das folgende Schaubild bildet die verschiedenen Erträge und Aufwandserstattungen abhängig von der Unterbringungsphase ab: Erträge aus Nutzungs- gebühren, von den Bewoh- nerinnen und Bewohnern aus eigenem Einkommen zu zahlen, während der gesamten Dauer der Unter- bringung. Aufwandserstattung durch Land BW im Zeitraum der Vorläufigen Unterbringung (ab Aufnahme bis sechs Monate), über Pauschalen und nachgelagerte Spitzab- rechnung. Aufwandserstattung des Bundes vor allem für ungedeckte Unter- kunftskosten in der Anschlussunterbringung (ab 7. Monat der Unter- bringung) Die Nutzungsgebühren sind gestaffelt und betragen nach § 12 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung von Übergangsunterkünften für Geflüchtete sowie für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler seit dem 1. Juli 2024 ▪ für ein Einzelzimmer 500 Euro im Monat ▪ für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person im Monat ▪ für Familien/Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB und dem AsylbLG 250 Euro ab der zweiten Person; ▪ für Familien/Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB und dem AsylbLG mit mindestens einem minderjährigen Kind in Summe insgesamt maximal 1.000 Euro (Familiengebühr). Wie bereits oben dargestellt, sollen 361 Plätze/Betten in zehn Unterkünften belegt werden. Die Höhe der Erträge aus den erhobenen Nutzungsgebühren ist maßgeblich von den Belegungs- und Familienkonstellationen abhängig. Beispielhaft kann mit einem (fiktiven) Durchschnittssatz von 350 Euro pro Bewohner*in gerechnet werden. Bei einer angenommenen Vollbelegung mit 361 Personen beträgt das monatliche Gebührenaufkommen 126.350 Euro. – 4 – Der Ertrag aus den Wohnheimgebühren wird bei der Abrechnung der Flüchtlingsaufwendungen im Rahmen der Vorläufigen Unterbringung mit dem Land Baden-Württemberg vorab abgezogen. Bei der Aufwandserstattung der Unterbringungskosten in der Vorläufigen Unterbringung ist von einem Vollersatz der kommunalen Kosten der Unterkunft auszugehen. Für die kommunalen Aufwendungen zur Versorgung mit Wohnraum während der Anschlussunterbringung (ab dem 7. Monat der Unterbringung) gewährt der Bund den Stadt- und Landkreisen außerordentliche Ausgleichszahlungen. Im November 2024 erhielt die Stadt vom Bund aus dem „Sofortprogramm 2024 für Kommunen“ eine Erstattung in Höhe von 4.792.000 Euro zum Ausgleich von Aufwendungen für Geflüchtete. Die konkrete Finanzbelastung für die einzelnen Jahre ist aufgrund verschiedener Variablen wie z. B. Belegungsquote und Nutzung durch Einzelpersonen oder Familien sowie zeitversetze Erstattungen durch das Land Baden-Württemberg, nicht abschließend darstellbar. Weitere, zusätzliche Ausgleichszahlungen des Bundes zur Deckung der Flüchtlingsaufwendungen bleiben in ihrer Höhe abzuwarten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den Verlängerungen der Belegungsvereinbarungen über insgesamt 361 Betten in zehn Unterkünften (siehe Anlagen 1 bis 10) in Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2027 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 5.797.440 Euro abzuschließen.

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 41 Betten weitere Dienstleistungen wie Erstausstattung Bettwäsche, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Stockwerke/Zimmer mit Küchen, Aufenthaltsräumen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Gottesauerstraße, Karlsruhe 41 22 27.060 324.720 649.440 172.200 Anlage 1 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0092

  • Anlage 2
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    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 39 Betten weitere Dienstleistungen wie Abwicklung der Ein- und Auszüge, Hausmeisterservice, Erstausstattung Bettwäsche, sowie die Ausstattung der einzelnen Wohnungen mit Mobiliar, Küchen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Karlstraße, Karlsruhe 39 22 25.740 308.880 617.760 163.800 Anlage 2 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0092

  • Anlage 3
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    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 44 Betten weitere Dienstleistungen wie Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Zimmer/Stockwerke mit Mobiliar und Kühlschränken. Ebenso werden eine große Gemeinschaftsküche zur alleinigen Nutzung durch Geflüchtete und Waschmaschinen gestellt. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Neufeldstraße, Karlsruhe 44 22 29.040 348.480 696.960 184.800 Anlage 3 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0092

  • Anlage 4
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 32 Betten weitere Dienstleistungen wie Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Zimmer/Stockwerke mit Mobiliar und Küchen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Seiterichstraße, Karlsruhe 32 22 21.120 253.440 506.880 134.400 Anlage 4 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0092

  • Anlage 5
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 31 Betten weitere Dienstleistungen wie Abwicklung der Ein- und Auszüge sowie die Ausstattung der einzelnen Zimmer mit Mobiliar. Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen zwei Küchen, Waschmaschinen und ein Trockenraum zur Verfügung. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Unterfeldstraße, Karlsruhe 31 22 20.460 245.520 491.040 130.200 Anlage 5 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0092

  • Anlage 6
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 42 Betten weitere Dienstleistungen wie Abwicklung der Ein- und Auszüge, Hausmeisterservice, Erstausstattung Bettwäsche sowie die Ausstattung der einzelnen Wohnungen mit Mobiliar, Küchen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Vorholzstraße, Karlsruhe 42 22 27.720 332.640 665.280 176.400 Anlage 6 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0092

  • Anlage 7
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 26 Betten weitere Dienstleistungen wie Abwicklung der Ein- und Auszüge, Hausmeisterservice, Erstausstattung Bettwäsche sowie die Ausstattung der einzelnen Wohnungen mit Mobiliar, Küchen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Werderstraße, Karlsruhe 26 22 17.160 205.920 411.840 109.200 Anlage 7 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0092

  • Anlage 8
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 20 Betten weitere Dienstleistungen wie Abwicklung der Ein- und Auszüge, Hausmeisterservice, Erstausstattung Bettwäsche sowie die Ausstattung der einzelnen Wohnungen mit Mobiliar, Küchen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Hardtstraße, Karlsruhe 20 22 13.200 158.400 316.800 84.000 Anlage 8 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0092

  • Anlage 9
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 31 Betten weitere Dienstleistungen wie Abwicklung der Ein- und Auszüge, Hausmeisterservice, Erstausstattung Bettwäsche sowie die Ausstattung der einzelnen Wohnungen mit Mobiliar, Küchen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Raiherwiesenstraße, Karlsruhe 31 22 20.460 245.520 491.040 130.200 Anlage 9 HFA | GR Vorlagen-Nr. 2025/0092

  • Anlage 10
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2027 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 24 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 55 Betten weitere Dienstleistungen wie Erstausstattung Bettwäsche, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Zimmer/Stockwerke mit Mobiliar und die alleinige Nutzung einer Gastroküche mit einem großen Esszimmer. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Kosten Gesamtlaufzeit in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Haid und Neu Straße, Karlsruhe 55 24 39.600 475.200 950.400 231.000 Anlage 10 HFA | GR Vorlagen-Nr. 2025/0092

  • Abstimmungsergebnis TOP 10
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  • Protokoll GR 25.03.2025 TOP 10
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    Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Verlängerungen von Belegungsvereinbarungen zur Unterbrin- gung von Geflüchteten Menschen Vorlage: 2025/0092 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den Verlänge- rungen der Belegungsvereinbarungen über insgesamt 361 Betten in zehn Unterkünften (siehe Anlagen 1 bis 10) in Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2027 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbele- gungskosten in Höhe von 5.797.440 Euro abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (44 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2025: Sie stimmen bitte ab, ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. April 2025