Abschluss von drei Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von obdachlosen Menschen – Vertragsverlängerungen
| Vorlage: | 2025/0091 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.03.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0091 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Abschluss von drei Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von obdachlosen Menschen – Vertragsverlängerungen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 11.03.2025 8 N Vorberatung Gemeinderat 25.03.2025 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss der in den Anlagen 1-3 genannten Belegungsvereinbarungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 3.636.000 Euro für fünf Jahre abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 3.636.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 727.200 € Gesamteinzahlung: 2.010.000 € Jährlicher Ertrag: 402.000 € Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Menschen in Karlsruhe befindet sich seit drei Jahren auf einem konstanten Niveau zwischen 550 und 600 Personen. Die Unterbringung er- folgt in zwei städtischen Häusern, drei von der Stadt angemieteten Gebäuden und in 18 Unterkünf- ten, für die von Privateigentümern Belegrechte erworben wurden. Für drei Unterkünfte (siehe Anlagen 1-3) laufen die Belegungsvereinbarungen aus. Der Bedarf besteht unverändert fort. Da die Belegungskosten aufgrund erhöhter Aufwendungen der Eigentümer angeho- ben werden mussten, ergibt sich für die gesamte Vertragslaufzeit von fünf Jahren ein um 396.000 Euro erhöhter Gesamtaufwand von 3.636.000 Euro (bisher 3.240.000 Euro). Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern Be- nutzungsgebühren erhoben. Die Benutzungsgebühren betragen seit 1. Juli 2024 je Unterbringungsplatz und Kalendermonat: ▪ für ein Einzelzimmer 500 Euro ▪ für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person. Für Bedarfsgemeinschaften beträgt die Gebühr ab der zweiten Person für jede weitere Person 250 Euro pro Monat. Für Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII und nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) mit mindestens einem minderjährigen Kind beträgt die Summe der Gebüh- ren insgesamt maximal 1.000 Euro pro Monat („Familiengebühr“). Die Einnahmen der maximalen Benutzungsgebühren sind in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Die Aufwendungen und Erträge sind bereits vollständig im Doppelhaushalt 2026/2027 budgetiert. Es entstehen keine ungeplanten Mehrbelastungen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss der in den Anlagen 1-3 genannten Belegungsvereinbarungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 3.636.000 Euro für fünf Jahre abzuschließen.
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Ort Helmholtzstraße, Stutensee Neue Laufzeit 01.04.2025 bis 31.03.2030 Anzahl der Betten 20 Doppelzimmer/ Einzelzimmer 9 Doppelzimmer (DZ) 2 Einzelzimmer (EZ) Jahreskosten 172.800 Euro Einnahmen durch Gebühren bei Vollbelegung DZ: 18 x 400 Euro = 7.200 Euro EZ: 2 x 500 Euro = 1.000 Euro Summe 8.200 Euro Im Jahr 98.400 Euro Als Teil der Sozialregion Karlsruhe betreibt die Stadt Karlsruhe auch in Stutensee eine Unterkunft. Dort werden erwachsene Obdachlose aus Karlsruhe und auch aus Stutensee (durch die Stadtverwaltung Stutensee und auf deren Kosten in weiteren Zimmern, für die wir kein Belegrecht haben) untergebracht. Anlage 1 HFA | GR Vorlage – Nr. 2025/0091
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Ort Sophienstraße, Karlsruhe Neue Laufzeit 01.04.2025 bis 31.03.2030 Anzahl der Betten 30 Doppelzimmer/ Einzelzimmer 11 Doppelzimmer DZ) 8 Einzelzimmer (EZ) Jahreskosten 237.600 Euro Einnahmen durch Gebühren bei Vollbelegung DZ: 22 x 400 Euro = 8.800 Euro EZ: 8 x 500 Euro = 4.000 Euro Summe: 12.800 Euro im Jahr 153.600 Euro Im ehemaligen Hotel Alte Münze in der Sophienstraße 24 werden seit vielen Jahren Obdachlose untergebracht. Für die Bewohner*innen stehen Stockwerksküchen zur Verfügung. Anlage 2 HFA | GR Vorlage – Nr. 2025/0091
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Ort Eggensteiner Straße, Karlsruhe Neue Laufzeit 01.05.2025 bis 30.04.2030 Anzahl der Betten 40 Doppelzimmer/ Einzelzimmer 5 Doppelzimmer (DZ) 5 Einzelzimmer (EZ) 6 Familienzimmer (FZ) Jahreskosten 316.800 Euro Einnahmen durch Gebühren bei Vollbelegung DZ: 10 x 400 Euro = 4.000 Euro EZ: 5 x 500 Euro = 2.500 Euro FZ: 6 x 1.000 Euro = 6.000 Euro Summe: = 12.500 Euro im Jahr: 150.000 Euro In der Eggensteiner Straße 9 werden seit vielen Jahren Obdachlose untergebracht. Das Haus verfügt über verschiedene Eingänge, was dazu beiträgt, dass es zu weniger Konflikten vor Ort kommt. Auch hat jedes Zimmer eine eigene Küchenzeile. Anlage 3 HFA | GR Vorlage – Nr. 2025/0091
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Abschluss von drei Belegungsvereinbarungen zur Unterbrin- gung von obdachlosen Menschen – Vertragsverlängerungen Vorlage: 2025/0091 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss der in den Anlagen 1-3 genannten Belegungsvereinbarungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbele- gungskosten in Höhe von 3.636.000 Euro für fünf Jahre abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. (44 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2025: Ich gucke in die Runde. Wir können gleich abstimmen, und zwar ab jetzt. – Das ist einstim- mige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. April 2025