Einführung von Scan-Cars
| Vorlage: | 2025/0070/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 02.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 15.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.04.2025
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0070/1 Eingang: 01.04.2025 Einführung von Scan-Cars Ergänzungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 03.04.2025 1 Ö Beratung In Ergänzung zum „Handyparken“ werden als weitere Maßnahmen zur Digitalisierung und effizienteren Parkraumbewirtschaftung sogenannte Scan-Cars eingeführt. Dafür werden die notwendigen Schritte eingeleitet: Digitale Ausgabe der Bewohner-/Besucherparkausweise und anderer Ausnahmegenehmigungen, Digitalisierung des öffentlichen Raums(3D-Stadtmodell) Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des IQ-Leitprojekts „Nachhaltiges Parkraumkonzept und - management“. Der digitale und damit niedrigschwellige Zugang zu Parktickets, Bewohnerparkausweisen und Besucherparkausweisen erhöht die Akzeptanz von Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung. Zudem ermöglicht eine kennzeichenbasierte, digitale Verwaltung dieser Ausweise und Tickets die Einführung von Scan-Cars. Das sind Fahrzeuge zur automatisierten Verkehrsüberwachung. Damit können attraktivere Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig wird die Kontrolle ausgeweiteter bewirtschafteter Parkflächen bei konstantem Personaleinsatz ermöglicht. Für die Umsetzung soll die Stadt die Möglichkeiten des neuen Landesmobilitätsgesetzes und des ministerialen Erlasses zu digitalen Bewohnerparkausweisen nutzen. Die Einführung der Scan-Cars erfordert die vollständige digitale Erfassung der Kennzeichen der Fahrzeuge auf den zu überwachenden Flächen. Trotzdem soll ein niederschwelliger Zugang zu Parktickets und Bewohnerparkausweisen erhalten bleiben. Daher muss die Möglichkeit bestehen, ein Kennzeichen für das Bewohnerparken auch ohne den Besitz eines Smartphones zu hinterlegen (z. B. per Formular im Bürgerbüro oder über die Servicenummer 115). Auch die Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum müssen schrittweise auf eine Kennzeichenerfassung umgestellt werden, um den Einsatz der Scan-Cars in diesen Bereichen zu ermöglichen. Unterzeichnet von: Ivo Dujmović Christian Klinkhardt Aljoscha Löffler Benjamin Bauer Verena Anlauf Leonie Wolf Dr. Sonja Klingert Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0070 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Handyparken im öffentlich zugänglichen Raum Ergänzungsantrag: Grüne Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 03.04.2025 Ö Beratung Kurzfassung Die Entwicklung einer digitalen Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis auszustellen, ist bereits vorgesehen. Der Einsatz von Scan-Cars zur Verkehrsüberwachung ist bislang noch nicht beschlossen. Ergänzende Erläuterungen Für die digitale Ausstellung von Bewohnerparkausweisen steht das Ordnungs- und Bürgeramt bereits im Austausch mit dem Softwarehersteller Komm.One. Die Einführung eines Fachprogramms und die Umsetzung der Möglichkeit der digitalen Ausstellung von Bewohnerparkausweisen sind für 2026 geplant. Die Beantragung soll dann online erfolgen und am Ende als print@home-Lösung vorliegen. Die erfassten Daten stehen anschließend auch der Verkehrsüberwachung zur Verfügung, sodass zukünftig sowohl ein Scan-Car als auch die konventionelle Verkehrsüberwachung durch Sichtkontrolle mit QR-Code die Richtigkeit des Ausweises überprüfen kann. Scan-Cars können geeignet sein, an Streckenzügen eine effiziente Verkehrsüberwachung zu leisten, für die ansonsten ein im Vergleich höherer Personalaufwand erforderlich wäre. Für die Einführung von Scan-Cars zur automatisierten Verkehrsüberwachung gibt es erst seit dem 12. März 2025 - durch das neue Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz) - die entsprechende rechtliche Grundlage. Eine prinzipielle Entscheidung zur Einführung von Scan-Cars gibt es bislang noch nicht. Die nun vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten sowie die zu beachtenden technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Beschaffung eines oder mehrerer Scan-Cars sind zunächst durch die Stadtverwaltung zu prüfen.