Handyparken im öffentlich zugänglichen Raum
| Vorlage: | 2025/0070 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 21.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0070 Eingang: 21.01.2025 Handyparken im öffentlich zugänglichen Raum Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 15 Ö Kenntnisnahme Bauausschuss 03.04.2025 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • Die Stadt Karlsruhe schließt sich der deutschlandweit tätigen Initiative zur digitalen Parkraumbewirtschaftung „smartparking“ an und ermöglicht überall dort, wo öffentlich zugänglicher Parkraum gebührenpflichtig ist, das Bezahlen per App, Anruf oder SMS. Sachverhalt / Begründung Bargeldloses Parken in Karlsruhe ist möglich: So ist es beispielsweise in den Parkgaragen der Karlsruher Fächer oder der Parkraumgesellschaft Baden Württemberg mbH seit einiger Zeit gang und gäbe, dass der Parkplatz-Aufenthalt nicht nur mit Bargeld, sondern auch mit der jeweiligen App (z. B. Autopay oder vParken) bezahlt werden kann. Außerhalb von Parkgaragen, d. h. auf öffentlich zugänglichen Stellplätzen, gibt es die Bezahlfunktion per App unseres Wissens bisher nicht, auch wenn das Thema „Handyparken“ in der Vergangenheit schon Gegenstand im Gemeinderat war (siehe etwa Vorlage-Nr. 2015/0588). Im Jahr 2015 ist der letzte uns bekannte Vorstoß in dieser Sache daran gescheitert, dass weitere technische Entwicklungen zunächst abgewartet werden sollten. Zudem habe sich bei einer Markterkundung kein geeigneter, zentraler Anbieter für das Handyparken identifizieren lassen. Mittlerweile sind fast zehn Jahre vergangen, in denen das Bezahlen öffentlich zugänglicher Stellplätze per App, Anruf oder SMS in vielen baden-württembergischen Kommunen längst zum Alltag gehört (z.B. in Stuttgart, Freiburg, Ulm, Pforzheim, Rastatt, Bruchsal oder Ettlingen). Deutschlandweit ist das Bezahlen per App bereits in mehr als 340 Kommunen verfügbar. Statt sich auf die Suche nach einem zentralen Anbieter zu begeben, haben sich die Bezahlmöglichkeiten diversifiziert, da die Nutzerinnen und Nutzer von Parkplätzen in der Regel selbst entscheiden können, über welchen App-Betreiber sie den Parkplatz bezahlen möchten. Auf diese Weise können die Nutzerinnen und Nutzer nicht nur bezahlen, sondern ihre Parkzeit auch verlängern oder unterbrechen. Die deutschlandweit tätige Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung „smartparking“ aus Hamburg koordiniert die Verfügbarkeit der verschiedenen App-Anbieter am jeweiligen Kassenautomat und gibt die Parkgebühren ohne Abzug und vollständig an die Kommune weiter, wodurch sich der jeweiligen Gemeinde keine Einnahmenverluste bieten. Eine Umrüstung der Kassenautomaten ist ebenfalls nicht notwendig. Ergänzend zum bargeldlosen Bezahlen in Parkgaragen, wollen wir den Karlsruherinnen und Karlsruhern sowie den Besucherinnen und Besuchern unserer Stadt nun auch die Möglichkeit bieten, ihren Parkplatz auch im öffentlich zugänglichen Raum per App, Anruf oder SMS bezahlen zu können. Zu diesem Zweck beantragen wir, dass sich die Stadt Karlsruhe der – 2 – deutschlandweit tätigen Initiative zur digitalen Parkraumbewirtschaftung „smartparking“ anschließt und das Bezahlen per App, Anruf oder SMS überall dort ermöglicht, wo öffentlich zugänglicher Parkraum schon heute gebührenpflichtig ist. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Andreas Kehrle Stadtrat Nicolas Schütz
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Extrahierter Text
Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 15 der Tagesordnung: Handyparken im öffentlich zugänglichen Raum Antrag: CDU Vorlage: 2025/0070 Beschluss: Beratung im Bauausschuss am 3. April 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Bauausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2025