Zugang von Kindern mit Sprachförderbedarf zu Kindertageseinrichtungen

Vorlage: 2025/0063
Art: Anfrage
Datum: 20.01.2025
Letzte Änderung: 11.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2025

    TOP: 21

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0063 Eingang: 20.01.2025 Zugang von Kindern mit Sprachförderbedarf zu Kindertageseinrichtungen Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 21 Ö Kenntnisnahme 1. Wie hoch ist der Fehlbedarf an Kitaplätzen in Karlsruhe für a. (neu) zugewanderte Kinder mit Sprachförderbedarf bzw. aus Haushalten mit nicht-deutscher Familiensprache, b. für Kinder mit besonderen Bedarfen, c. bei Kindern unter drei Jahren und d. bei Kindern über drei Jahren? 2. Welche Hindernisse für den Zugang zur frühkindlichen Bildung sieht die Stadtverwaltung bei den genannten Gruppen? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu beseitigen? 3. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung transparenter, einheitlicher und sachgerechter Kriterien für Vergabe von Kitaplätzen durch den Arbeitsausschuss Karlsruher Kita-Träger (Vorlagen- Nr.: 2022/2475)? 4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ausreichend Plätze für Kinder mit besonderen Bedarfen vorgehalten werden? Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, die Träger zu verpflichten, dieses Platzangebot vorzuhalten? 5. Was ist der Sachstand des Pilotprojekts Kita-Lots*innen? Ist eine Ausweitung des Angebots aus Sicht der Verwaltung sinnvoll oder bereits in Planung? 6. Wie können Bedingungen geschaffen werden, damit die bewährte alltagsintegrierte Sprachförderung vor allem in den Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden kann, in denen die Mehrzahl der Kinder als Familiensprache nicht Deutsch spricht? 7. Wie werden die bestehenden Weiterbildungsangebote zur Fachkraft für Sprachförderung in Karlsruhe (z.B. an der Pädagogischen Hochschule) von Erzieher*innen angenommen? Ist die Kapazität des Kursangebots ausreichend? 8. Wie werden Erzieher*innen von Seiten der Stadtverwaltung bei ihrer Zusatzausbildung unterstützt bzw. welche Unterstützungsangebote könnte die Zahl der Weiterbildungen erhöhen? 9. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Kita-Gruppen, in denen mehrheitlich Kinder mit Sprachförderbedarf vertreten sind, zu verkleinern bzw. mit mehr Personal auszustatten (sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung analog zum Startchancenprogramm bei der Grundschule), um die Interaktion zwischen den Fachkräften und den Kindern deutlich zu verdichten? 10. Welche Möglichkeiten haben Kita-Träger, die Zusammensetzung ihrer Gruppen so zu gestalten, dass die Verkehrssprache Deutsch bestärkt und die Verteilung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache ausgewogener wird? – 2 – Einschulungsuntersuchungen des Gesundheitsamtes Karlsruhe 2021 - 2022 zeigen, dass 31 Prozent der Karlsruher Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren Sprachförderbedarf haben. 91 Prozent dieser Kinder haben Migrationshintergrund bzw. als Familiensprache nicht (nur) Deutsch. In der frühkindlichen Bildung wird das Fundament für eine erfolgreiche Bildungskarriere gelegt: Entscheidend für die Bildungsgerechtigkeit sind die ersten sechs Lebensjahre. In diesem Alter entstehen die größten Bildungsunterschiede. Für den Bildungserfolg sind gute Sprachkompetenzen unerlässlich. Unzureichende Deutschkenntnisse wirken sich langfristig negativ auf Bildungs- und Teilhabechancen aus. Deshalb muss die Vermittlung sicherer deutscher Sprachkenntnisse schon sehr früh begonnen und abgesichert werden. Regelmäßig belegen Studien, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien und mit einem erhöhten Sprachförderbedarf am meisten von einem frühen Besuch von Kindertageseinrichtungen profitieren und sich dadurch herkunftsbezogene Unterschiede verringern können. Kinder mit einer anderen Familiensprache erhalten in der Kita häufig erstmals Gelegenheit, die deutsche Sprache von Grund auf zu lernen. Bis zur Einschulung sollte diese wertvolle Zeit umfassend genutzt werden, auch um eine spätere spezialisierte und exklusive Förderung überflüssig zu machen. Gerade diese Kinder sind aber wesentlich stärker von fehlenden Betreuungsplätzen betroffen. Kinder aus armutsgefährdeten Familien und Kinder, bei denen zu Hause überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, besuchen demnach seltener bzw. zu einem späteren Zeitpunkt eine Kindertagesstätte als andere Kinder. Insbesondere der Anteil von Kindern mit Migrationsgeschichte in U3-Gruppen ist deutlich schwächer als der von Kindern ohne Migrationshintergrund. In der Familienumfrage der Verwaltung von 2017 zeigte sich auch bei Ü3-Kindern aus ausländischen Familien eine schlechtere Versorgungslage: 65,7 Prozent gegenüber 80,9 Prozent bei Befragten ohne Migrationshintergrund. Mögliche Gründe könnten Informationsdefizite bzw. familiäre Einstellungen der Eltern sein. Ein wesentliches Unterstützungsangebot ist hier das Projekt Muttersprachliche Kitalots*innen. Eine entscheidende Rolle spielen aber auch die Kriterien der Platzvergabe bei den Trägern. Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Benjamin Bauer Verena Anlauf Jorinda Fahringer Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme Anfrage
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    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0063 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Zugang von Kindern mit Sprachförderbedarf zu Kindertageseinrichtungen Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 21 Ö Kenntnisnahme 1. Wie hoch ist der Fehlbedarf an Kitaplätzen in Karlsruhe für a. (neu) zugewanderte Kinder mit Sprachförderbedarf bzw. aus Haushalten mit nicht-deutscher Familiensprache, b. für Kinder mit besonderen Bedarfen, c. bei Kindern unter drei Jahren und d. bei Kindern über drei Jahren? a) Die Herkunft oder der Sprachförderbedarf werden im Zuge der Anmeldung im Kita-Portal nicht er- fasst. Daher kann die Stadtverwaltung zu diesem Punkt keine valide Aussage treffen. b) Die Erfassung von besonderen Bedarfen im Zuge der Erstellung von Vormerkungen im Kita-Portal ist freiwillig. Erfahrungsgemäß werden diese Angaben aus vielfältigen Gründen (Angst vor Stigmatisie- rung, fehlende Diagnose etc.) nicht gemacht. Daher kann die Stadtverwaltung zu diesem Punkt keine valide Aussage treffen. c) Die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe erfolgt für den frühkindlichen Bildungsbereich immer mit Stand 1. März und 1. September eines Jahres. Mit Stand 1. September 2024 ergibt sich für das Stadtgebiet Karlsruhe ein rechnerischer Überhang für Kinder unter drei Jahren von plus 21 Plätzen. d) Die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe erfolgt für den frühkindlichen Bildungsbereich immer mit Stand 1. März und 1. September eines Jahres. Mit Stand 1. September 2024 ergibt sich für das Stadtgebiet Karlsruhe ein rechnerischer Fehlbedarf für Kinder über drei Jahren von minus 894 Plätzen. 2. Welche Hindernisse für den Zugang zur frühkindlichen Bildung sieht die Stadtverwaltung bei den genannten Gruppen? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu beseitigen? Bei den genannten Gruppen sieht die Stadtverwaltung keine anderen Hindernisse für den Zugang zur frühkindlichen Bildung als für jedes andere Kind auch, mit Ausnahme derjenigen Kinder, welche einen besonderen Förderbedarf haben. Die allgemeinen Hindernisse ergeben sich mit Blick auf die Fehlplätze und damit dem Erhalt eines Betreuungsplatzes. Kindern mit besonderem Förderbedarf fällt es schwe- rer, einen Platz in einer Regeleinrichtung aufgrund nicht passender Rahmenbedingungen zu erhalten. Der Stadt Karlsruhe ist es ein wichtiges Anliegen, ungeachtet der Herkunft oder einem besonderen Förderbedarf, bedarfsgerechte Angebote in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Die (heil-) päda- gogische Förderung der Kinder, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Herstellung von Chancengerechtigkeit für benachteiligte Kinder sind dabei zentrale Anliegen. Im Rahmen der Optimierung des Kita-Portals wird geprüft, inwieweit die Herkunft und ein Sprachför- derbedarf bei der Anmeldung zukünftig abgefragt werden kann bei gleichzeitiger Gewährleistung des Schutzes der Kinder vor Stigmatisierung oder Ausschluss. – 2 – 3. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung transparenter, einheitlicher und sachgerechter Kriterien für Vergabe von Kitaplätzen durch den Arbeitsausschuss Karlsruher Kita-Träger (Vorlagen- Nr.: 2022/2475)? Ausgehend von der Annahme, dass die Frage auf die Vorlage 2022/0377 Bezug nimmt, trifft die Ver- waltung die nachfolgende Aussage. Die Stadt Karlsruhe erarbeitet aktuell einheitliche und sachgerechte Vergabekriterien, durch welche eine ermessensfehlerfreie Kitaplatzvergabe sichergestellt werden soll und wird die im Arbeitsausschuss der Trägerkonferenz vertretenen Trägern hierbei einbeziehen. 4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ausreichend Plätze für Kinder mit besonderen Bedarfen vor- gehalten werden? Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, die Träger zu verpflichten, dieses Platzangebot vorzuhalten? Um den verschiedenen Betreuungsbedarfen der unterschiedlichen familiären Situationen gerecht zu werden, achtet die Stadt Karlsruhe neben der Diversität der pädagogischen Angebote der Träger auf eine Bandbreite von Angebotsformen. Grundsätzlich arbeiten mit Blick auf das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) alle Einrichtungen ihren räumlichen und personellen Möglichkei- ten entsprechend inklusiv. Im Jahr 2024 hat die Stadtverwaltung mit ausgewählten Trägern ein Pilotprojekt gestartet. Die Pi- lotphase zu den bekannten konzeptionellen Ideen des Modellprojektes „Vielfalt nutzen, Bildung stär- ken - Qualität in Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlsruhe (ViBi-Q)“ beinhaltet die Erprobung ei- ner strukturellen Anpassung zur Gewährleistung der Teilhabe von Betreuungsbeginn an. 5. Was ist der Sachstand des Pilotprojekts Kita-Lots*innen? Ist eine Ausweitung des Angebots aus Sicht der Verwaltung sinnvoll oder bereits in Planung? Aktuell arbeiten fünf muttersprachliche Kitalotsinnen und Kitalotsen im Stadtgebiet Karlsruhe. Diese verstehen sich als vermittelndes Element zwischen Familien und Bildungs- und Betreuungseinrichtun- gen wie Krippen, Kitas und Kindertagespflegepersonen und können für die Familien kostenfrei in An- spruch genommen werden. Die Kitalotsinnen und Kitalotsen werden von der Stadt Karlsruhe gefördert und durch den privaten Träger AWO Karlsruhe gGmbH gesteuert. 6. Wie können Bedingungen geschaffen werden, damit die bewährte alltagsintegrierte Sprachförde- rung vor allem in den Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden kann, in denen die Mehrzahl der Kinder als Familiensprache nicht Deutsch spricht? Auf kommunaler Ebene ist das oben genannte Pilotprojekt ViBi-Q zu nennen, in welchem vorrangig die Verbesserung der Inklusion und Teilhabe vorangetrieben wird. Die zu erwartende Verbesserung der pädagogischen Qualität wird einen positiven Einfluss auf die alltagsintegrierte Sprachförderung nach sich ziehen. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport setzt das Programm Sprach-Kitas in bekannter Struktur, Schwerpunktsetzung und Höhe der Förderung bis zum 31. Dezember 2025 fort. Daran anknüpfend wird auf Landesebene das Sprachförderkonzept „Sprach-Fit“ vorbereitet. Ziel des Sprachförderkon- zeptes ist es, dass nur noch „schulbereite Kinder“ eingeschult werden. 7. Wie werden die bestehenden Weiterbildungsangebote zur Fachkraft für Sprachförderung in Karls- ruhe (z.B. an der Pädagogischen Hochschule) von Erzieher*innen angenommen? Ist die Kapazität des Kursangebots ausreichend? Die Beantwortung dieser Frage obliegt der Pädagogischen Hochschule. Über die Auslastung der Kapa- zitäten des Kursangebots der Pädagogischen Hochschule liegen der Stadtverwaltung keine Kennziffern vor. – 3 – 8. Wie werden Erzieher*innen von Seiten der Stadtverwaltung bei ihrer Zusatzausbildung unterstützt bzw. welche Unterstützungsangebote könnte die Zahl der Weiterbildungen erhöhen? Im Rahmen der förderfähigen Fortbildungen haben alle Träger die Möglichkeit, ihr pädagogisches Per- sonal im Bereich der alltagsintegrierten sprachlichen Förderung zu qualifizieren. 9. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Kita-Gruppen, in denen mehrheitlich Kinder mit Sprach- förderbedarf vertreten sind, zu verkleinern bzw. mit mehr Personal auszustatten (sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung analog zum Startchancenprogramm bei der Grundschule), um die Interaktion zwischen den Fachkräften und den Kindern deutlich zu verdichten? Der Personalbedarf ist je nach Einrichtung und Angebotsform der jeweiligen Kindertageseinrichtung unterschiedlich. Der Mindestpersonalschlüssel wird durch den Kommunalverband für Jugend und So- ziales (KVJS) im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens festgesetzt. Eine sozialindexbasierte Ressour- cenzuweisung wäre geeignet, um die Anzahl guter Fachkraft-Kind-Interaktionen im Alltag zu erhöhen. So könnte die Bildungschancengerechtigkeit erhöht werden. Leider gehen Überlegungen und Bestre- bungen des Landes gerade nicht in diese Richtung. 10. Welche Möglichkeiten haben Kita-Träger, die Zusammensetzung ihrer Gruppen so zu gestalten, dass die Verkehrssprache Deutsch bestärkt und die Verteilung von Kindern mit Deutsch als Zweitspra- che ausgewogener wird? Das Kita-Portal ist ein zentrales träger- und einrichtungsübergreifendes Informations- und Vormerksys- tem für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen. Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrich- tungsleitungen in Abstimmung mit dem jeweiligen Träger. Betreuungsplätze werden durch Träger in der Regel nach Dringlichkeit vergeben. Die Trägerhoheit gilt auch für die Zusammensetzung der ein- zelnen Gruppen im Kontext der Kindertagesbetreuung.

  • Protokoll GR 18.02.2025 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: Zugang von Kindern mit Sprachförderbedarf zu Kindertages- einrichtungen Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2025/0063 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Wir haben zu TOP 21 eine Anfrage gestellt zu dem Zugang von Kindern mit Sprachförderungsbedarf zu Kindertageseinrichtungen. Wir hätten dazu noch zwei Nachfragen beziehungsweise den Wunsch nach einer Präzisierung. Bei der Frage 1 würden wir noch gerne nachfragen, ob auch die Kindertageseltern mit eingerechnet sind und bitten, das nochmal getrennt auszuweisen, wenn es geht. Bei Frage 5, die besteht aus zwei Frageteilen, und der zweite Teil wurde nicht beantwortet, da würden wir uns wün- schen, dass noch eine Antwort erfolgt. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Das nehmen wir auf und liefern es nach. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2025