Bauantrag Niddaplatz 3
| Vorlage: | 2025/0057 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.01.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0057 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Niddaplatz 3 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 22.01.2025 7.4 Ö Anhörung Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnnutzung im EG; Errichtung Balkon; Abbruch des Anbaus Flurstück-Nr. 91 Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Da das Schaufenster, welches von der Büchelbergstraße aus sichtbar ist, schon seit längerer Zeit nicht mehr genutzt wird und das darin befindliche Gewerbe eingestellt ist, wird vonseiten der Ortsverwaltung die Umnutzung und der Umbau der Immobilie befürwortet. Bei der Maßnahme werden das Schaufenster und der Eingang vollständig zurückgebaut, die Öffnungen zugemauert und es wird stattdessen ein Wohnraumfenster eingebaut (siehe Ansichten). Im Übrigen stehen der Balkonerrichtung keine bauordnungsrechtlichen Vorschriften entgegen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauvorhaben zu.