Umsetzung Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 auf kommunaler Ebene - Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Karlsruhe vermeiden
| Vorlage: | 2025/0032 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 02.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0032 Eingang: 14.01.2025 Umsetzung Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 auf kommunaler Ebene - Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Karlsuhe vereinden Interfraktioneller Antrag: SPD, GRÜNE, KAL, Die Linke, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 13 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 09.07.2025 Ö Entscheidung 1. Die Stadtverwaltung erstellt in Anknüpfung an das bestehende städtische Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ein inhaltliches und zeitliches Ergänzungskonzept, in dem dargestellt wird, welche Schritte erfüllt werden sollen, um dem Nationalen Aktionsplan (NAP) bis zum vorgegebenen Ziel 2030 zu entsprechen. 2. Die Verwaltung entwickelt Vorschläge, wie mit den Bedarfen des steigenden Anteils Pflegebedürftiger unter den Wohnungslosen umgegangen werden kann. 3. Die Stadtverwaltung veröffentlicht den Stand der Umsetzung im städtischen Open Data Dashboard für die Bürger*innen dauerhaft transparent und verständlich. Jährliche Zwischenstände werden unter Einbezug der in diesem Bereich aktiven Träger im Sozialausschuss diskutiert. Begründung/Sachverhalt: Die Bundesregierung hat das Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. 2023 waren in Europa mindestens 895.000 Menschen ohne festen Wohnsitz. In Deutschland lebten laut dem Wohnungslosenbericht 2022 rund 262.000 Menschen ohne eigene Wohnung, darunter etwa 37.400 auf der Straße. In Karlsruhe sind laut aktueller Angabe der Stadtverwaltung seit mehreren Jahren konstant zwischen 550 und 600 Personen obdachlosenrechtlich untergebracht. Diese Zahlen verdeutlichen, wie dringend umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erforderlich sind. Ein zentrales Instrument dafür ist der Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit (NAP), der die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen fördert. Ziel ist es, jedem von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot zu machen. Um sicherzustellen, dass Karlsruhe die Ziele des NAP bis 2030 erfüllt, möchten wir, dass die Stadtverwaltung konkrete Schritte unternimmt. Erstens soll sie aufzeigen, wie es gelingen kann, dass jede wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Person in Karlsruhe bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält. Dies erfordert ein Konzept, das die erforderlichen Anstrengungen der Stadtverwaltung in verschiedenen Bereichen beschreibt und Lösungen entwickelt, um bestehende Unterstützungsangebote auszubauen oder neue zu schaffen. Insbesondere ist es wichtig, ist eine Lösung für die wachsende Zahl pflegebedürftiger Wohnungsloser zu finden. Im ehemaligen Hotel Anker z.B. ist die Pflegemöglichkeit nicht sichergestellt. Weder ist es barrierefrei noch sind die baulichen Voraussetzungen gegeben. Drittens soll die Stadtverwaltung ein – 2 – jährliches Monitoring zum Grad der Umsetzung der Ziele durchführen. Dies wird es ermöglichen, den Fortschritt zu verfolgen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen rechtzeitig angepasst werden, falls Hindernisse auftreten. Um die städtischen Maßnahmen auch den Bürger*innen gegenüber möglichst transparent zu kommunizieren, sollen die Fortschritte zudem regelmäßig im städtischen Open Data Dashboard veröffentlicht werden. Die Ergebnisse dieses Monitorings werden im Sozialausschuss diskutiert, wobei die in diesem Bereich aktiven Träger*innen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft einbezogen werden. Durch diesen partizipativen Ansatz wird die effektive Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen gefördert und die Handlungsfähigkeit vor Ort gestärkt. Eine zentrale Herausforderung bleibt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bund bis 2026 rund 14,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Doch allein finanzielle Mittel reichen nicht aus – die Umsetzung auf kommunaler Ebene ist entscheidend. Die Kommunen spielen eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Sie sind die direkten Ansprechpartner*innen für Betroffene und verfügen über die notwendigen Strukturen, um vor Ort Maßnahmen umzusetzen. Ihre Aufgaben umfassen die Koordinierung von Hilfsangeboten und die Integration wohnungsloser Menschen in langfristige Wohnlösungen. Zudem müssen sie den Bau von bezahlbarem Wohnraum fördern, ebenso die Nutzung von Leerstand und flexibel auf spezielle Bedürfnisse – wie die von pflegebedürftigen Wohnungslosen – reagieren. Durch regelmäßiges Monitoring und die enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen können Kommunen sicherstellen, dass die Ziele des Nationalen Aktionsplans erreicht werden. Damit tragen sie maßgeblich zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bei. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Mathias Tröndle Aljoscha Löffler Verena Anlauf Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug Anne Berghoff Franziska Buresch Kien Nguyen
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Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: Umsetzung Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 auf kommunaler Ebene – Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Karlsruhe vermeiden Interfraktioneller Antrag: SPD, GRÜNE, KAL, Die Linke, Volt Vorlage: 2025/0032 Beschluss: Beratung im Sozialausschuss am 9. Juli 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2025
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0032 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Umsetzung Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 auf kommunaler Ebene - Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Karlsruhe vermeiden Interfraktioneller Antrag: SPD, GRÜNE, KAL, Die Linke, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 13 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 09.07.2025 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Sozialausschuss nimmt Kenntnis von der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans auf lokaler Ebene (LAP). Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung erstellt in Anknüpfung an das bestehende städtische Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ein inhaltliches und zeitliches Ergänzungskonzept, in dem dargestellt wird, welche Schritte erfüllt werden sollen, um dem Nationalen Aktionsplan (NAP) bis zum vorgegebenen Ziel 2030 zu entsprechen. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) „Gemeinsam für ein Zuhause“, den die Bundesregierung der 20. Wahlperiode im April 2024 aufgelegt hat, beinhaltet sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und fokussiert dabei auf Prävention von Wohnungslosigkeit sowie auf die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Ziel ist es, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Das Karlsruher Wohnungslosensystem ist stark differenziert und enthält sowohl zielgruppenspezifische als auch zielgruppenübergreifende Angebote. Dank der guten und intensiven Kooperation mit den freien Trägerinnen und Trägern, privat Vermietenden, der Wohnungswirtschaft sowie der Volkswohnung GmbH (VoWo) gelingt es trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt, wohnungslose Menschen bedarfsgerecht zu versorgen. Die Stadt Karlsruhe hat im Bereich der Wohnungslosenhilfe bundesweit eine Vorbildfunktion, und andere Städte und Gemeinden orientieren sich am Karlsruher System (unter anderem an dem Fachstellenmodell, der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft, der Wohnraumakquise, dem Lotsenprogramm). Trotz des großen Engagements der Beteiligten und der breiten Angebotspalette ist die Zahl wohnungsloser Menschen, wie auch bundesweit, in Karlsruhe nach dem Corona-Tief wieder gestiegen. Es bedarf daher zusätzlicher Anstrengungen, um die Zahl wohnungsloser Menschen zukünftig zu senken. Folgende Schritte zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans auf lokaler Ebene (LAP) sind geplant: Zunächst ist es wichtig, fachstellenintern noch genauer zu evaluieren, wer aus welchen Gründen in das System der Wohnungslosenhilfe kommt. Hier bedarf es einer aussagekräftigen Statistik, die als Basis weiterer Analysen dient und eine Voraussetzung dafür ist, dass sich das System noch besser auf die Bedarfe einstellen kann. Auch bei der Wohnraumakquise wird es zukünftig eine noch differenziertere Statistik geben, um abzubilden, ob die Belegungssteuerung passgenau weiterhin gezielt wohnungslose Menschen adressiert. Die Lebenslagen wohnungsloser Menschen sind vielfältig und heterogen. Sie haben unterschiedliche Ressourcen und somit auch einen differenzierten Hilfebedarf. Um die weiteren (Wohn-)Bedarfe festzustellen, ist eine Einschätzung über den Grad, den die Personen an Selbsthilfe beziehungsweise an Unterstützung benötigen, hilfreich. Laut Einschätzung der Fachstelle Wohnungssicherung gibt es unter den monatlich ordnungsrechtlich untergebrachten Personen einen Anteil an circa 5 Prozent, der relativ selbständig auf dem freien Wohnungsmarkt Fuß fassen kann und daher kaum Unterstützung braucht. Weiter gibt es einen Personenkreis mit geringem Unterstützungsbedarf, der zum Beispiel über die Wohnraumakquise oder über das Programm „Lotsen aus der Wohnungslosigkeit“ oder über die VoWo mit Wohnraum versorgt werden kann. Dies trifft auf einen Anteil von circa 15 Prozent der untergebrachten Personen zu. Wohnungslosigkeit geht oft mit multiplen Problemlagen einher. Hier bietet das differenzierte und auf spezifische Bedarfslagen ausgerichtete Wohnungslosenhilfesystem Unterstützung. Für wohnungslose Menschen, die längerfristig keinen eigenen Wohnraum finden und daher einen erhöhten Unter- stützungsbedarf haben, greifen die Angebote wie zum Beispiel das Betreute Wohnen bei Trägern. Dies trifft auf circa 50 Prozent der untergebrachten Personen zu. Hier wäre in Zukunft die Möglichkeit zu – 3 – prüfen, ob ein Teil der ordnungsrechtlichen Unterbringungen in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag umgewandelt werden kann. Hat sich die Wohnungslosigkeit verfestigt und beträgt bereits über ein Jahr und liegen langfristig keine Perspektiven auf dem Wohnungsmarkt vor, so ist ein langfristiger Unterstützungsbedarf gegeben, zum Beispiel über die Langzeithilfen der Heimstiftung Karlsruhe oder über den Anker der AWO; diese Angebote dienen zur Stabilisierung der Lebenslagen. Insbesondere im Anker sind die Menschen chronisch mehrfach belastet. Dies betrifft in etwa 15 Prozent der Untergebrachten. Die Zahl der wohnungslosen Menschen, die psychisch auffällig, gesundheitlich eingeschränkt sind und oftmals durch das Raster der Hilfesysteme fallen, da diese oft zu hochschwellig sind oder es an Krankheitseinsicht fehlt, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen (siehe Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 – Vierzehnter Sachstandsbericht 2025, Kapitel 10). Dieser Personenkreis benötigt aufgrund der multiplen, oftmals gesundheitlichen Einschränkungen zum Beispiel ein Pflegeheim. Diese Regelangebote sind für wohnungslose Menschen jedoch oft verschlossen. Daher muss die Wohnungslosenhilfe auch zukünftig diese Lücke schließen und niedrigschwellige Angebote an den Schnittstellen der Hilfesysteme auflegen. Laut Einschätzung der Fachstelle Wohnungssicherung betrifft dies einen Anteil von etwa 15 Prozent der ordnungsrechtlich untergebrachten Personen mit dauerhaft intensivem Unterstützungsbedarf. 2. Die Verwaltung entwickelt Vorschläge, wie mit den Bedarfen des steigenden Anteils Pflegebedürftiger unter den Wohnungslosen umgegangen werden kann. Der Anteil an wohnungslosen Menschen mit medizinischen, pflegerischen und psychiatrischen Bedarfen ist in den letzten Jahren gestiegen. Um diesen Personenkreis zu versorgen, gibt es bereits einen Arbeitskreis, bestehend aus freien Trägerinnen und Trägern, Sozialplanung und Fachstelle. In der gemeinsamen Expertise sind innovative Konzepte entstanden, die zum Teil bereits umgesetzt werden (siehe Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 – Vierzehnter Sachstandsbericht 2025, Kapitel 10). Aktuelle Beispiele sind die Angebote Gesundheitslotsen, das aus einem Tandem Sozialer Arbeit und Pflegefachkraft besteht, das Chancenhaus mit Sozialarbeit vor Ort oder die mobile Pflege, die in unterschiedlichen Einrichtungen aufsuchend tätig wird. Ab Mai 2025 wird es zudem eine mit Fahrstuhl zugängliche, barrierearme Vier-Zimmer-Wohngemeinschaft für pflegebedürftige wohnungslose Menschen geben, in der ein mobiler Pflegedienst eingesetzt wird. Im Männerwohnheim Rüppurrer Straße 23 (Rü 23) gibt es zum bestehenden Team eine zusätzliche Sozialarbeiterstelle, um aufsuchende Hilfe anzubieten und bei besonderen Bedarfen wie zum Beispiel Pflege, intensivere Unterstützung zu leisten. Zukünftig wird bei der Neuerfassung wohnungsloser Menschen auch, falls vorhanden, der Pflegegrad oder der geschätzte Pflegebedarf erfasst. Somit kann die Zahl der Pflegebedürftigen erhoben werden und besser auf die vorhandenen Bedarfe reagiert werden. 3. Die Stadtverwaltung veröffentlicht den Stand der Umsetzung im städtischen Open Data Dashboard für die Bürger*innen dauerhaft transparent und verständlich. Jährliche Zwischenstände werden unter Einbezug der in diesem Bereich aktiven Träger im Sozialausschuss diskutiert. Das Karlsruher Wohnungslosenhilfesysteme ist sehr transparent. Die Entwicklung der Daten und des Hilfesystems wird alle zwei Jahre im Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 fortgeschrieben und den politischen Gremien berichtet. Das Gesamtkonzept ist einer breiten Öffentlichkeit über Internet und als Broschüre zugänglich. Die Wohnungslosenhilfe der Stadt Karlsruhe ist partizipativ ausgerichtet. Bei der Umsetzung des Lokalen Aktionsplans auf lokaler Ebene (LAP) sind der Einbezug der Mitarbeitenden und ihre – 4 – Erfahrungen aus der täglichen Praxis unabdingbar. Ebenso ist die Partizipation der freien Träger wichtig. Sie sind vertrauensvolle und enge Kooperationspartner und kennen die Bedarfe wohnungsloser Menschen aus nächster Nähe. Die Expertise und Einschätzungen aus der Praxis sind wertvoll, um qualitative Hinweise bei der Umsetzung des LAP zu erhalten, die bei der quantitativen statistischen Erfassung nicht sichtbar werden. Daher wird in den nächsten Schritten der Umsetzung des LAP zunächst fachstellenintern ein mitarbeitendenbezogener Prozess gestartet und anschließend ein Prozess zusammen mit den Trägerinnen und Trägern und dem Netzwerk der Wohnungslosenhilfe. Ziel ist es, in gemeinsamen Überlegungen, analog des Strategietages 2017, nach Lösungen zu suchen. Nur gemeinsam kann es gelingen, das Hilfesystems unter den Rahmenbedingungen des engen Wohnungsmarktes und der wirtschaftlich herausfordernden Lage weiterzuentwickeln und Wohnungslosigkeit zu verringern.