Einrichtung einer Hundefreilauffläche
| Vorlage: | 2025/0031 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 12.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.03.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0031 Eingang: 13.01.2025 Einrichtung einer Hundefreilauffläche FW-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 19.03.2025 7 Ö Behandlung In Durlach existieren keine Hundefreilaufflächen. In den letzten Jahren hat die Zahl der Hundebesitzer in Durlach zugenommen, und viele der Hundebesitzer wünschen sich einen sicheren und geeigneten Platz, an dem sie ihre Hunde frei und ohne Leine spielen lassen können. Begründung: 1. Zunahme der Hundehaltung: Immer mehr Menschen entscheiden sich, einen Hund zu adoptieren. Eine Hundefreilauffläche würde den Besitzern ermöglicht, ihren Tieren ausreichend Auslauf zu geben. 2. Förderung der Sozialisation: Hunde können sozialisiert werden, was zu einem besseren Verhalten im Alltag führt. Ein sicherer Ort, um andere Hunde zu treffen, ist dabei von großer Bedeutung. Antrag: Wir schlage vor, einige geeignete Flächen in unserer Gemeinde zu prüfen, wo eine Hundefreilauffläche eingerichtet werden könnte. Als Vorschlag von uns wäre folgende Fläche als geeignet anzusehen, da bis auf Anbringung von Hinweisschildern keine weiteren Kosten entstehen: - Weg zwischen Wachenhausstrasse und Skater Platz Auf der einen Seite Zaunanlage des Kleingärtnervereins auf der anderen Seite Grünstreifen und Einzäunung zu den Firmen Wertheimer und Bobcat In diesem Bereich bestehen bereits Sitzgelegenheiten und ausreichende Mülleimern sind auch aufgestellt, um die Sauberkeit sicherzustellen. Unterzeichnet von Gerd Clemens FW Fraktion Anlage Lagebild mögliche Hundfreilauffläche – 2 –
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0031 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Einrichtung einer Hundefreilauffläche FW-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 19.03.2025 7 Ö Behandlung Kurzfassung Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe hat die vorgeschlagene Fläche zwischen Wachhausstraße und Skateplatz geprüft. Unter Berücksichtigung zahlreicher Belange (Baumbestand, Heldbockeiche bzw. potentielle Brutbäume, geringe Tiefe der Fläche, Konflikte mit Radfahrenden, Sicherstellung von Brutmöglichkeiten, erhöhte Aufwendungen) ist die Fläche nur mit großen Einschränkungen als Hundeauslauffläche geeignet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die angedachte Hundeauslauffläche in Karlsruhe-Durlach zwischen Wachhausstraße und Skateplatz wurde vom Gartenbauamt geprüft mit folgendem Ergebnis: Die Fläche ist von Südosten kommend bis zur Kleingartenanlage Teil des Landschaftsschutzgebiets „Oberwald-Rißnert“. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes geht aus der beigefügten Anlage hervor. Nach Flächennutzungsplan handelt es sich um die Flächenkategorie ‚Wald‘. Die Unterhaltungspflege des Kleinwaldes wird vom Sonderbezirk Baumpflege/-kontrolle des Gartenbauamtes betreut. Auf dem vorgesehenen Grundstück gibt es neben als unbedenklich einzustufendem Baumbestand auch ein geschütztes Eichenhabitat, sodass die vorgeschlagene Nutzung als ‚nicht gänzlich unbedenklich‘ einzustufen ist. Derzeit positiv zu bewerten ist, dass diese Eichen nicht im Rahmen einer Eichenprozessionsspinner-Bekämpfung behandelt werden müssen. Der dichte Baumbestand hat für den Hundefreilauf allerdings Vor- und Nachtteile. Bei Nutzung der Fläche als Hundefreilauf darf es nicht zum Buddeln von Löchern im Wurzelbereich der Bäume kommen, um diese nicht zu gefährden. Hierauf haben die Hundehaltenden zu achten. Schilder mit entsprechenden Verhaltensregelungen müssten mit Ausweisung der Fläche noch aufgestellt werden. Hinsichtlich der zu erwartenden Lärmimmission ist zur Beantwortung der Eignungsfrage die Umgebung der gewünschten Fläche entscheidend. Östlich der Fläche befindet sich ein Gewerbegebiet, was als unproblematisch angesehen werden kann. Westlich der Kleingärten sind Wohngebiete (Am Kieselweg nach BPlan 614, sowie Wachhausstraße nach BPlan 395) verortet. Der Abstand zu den beiden Wohngebieten beträgt circa 70 Meter. Da der potentielle Hundeauslaufbereich sehr lang und groß ist, dürfte keine Nutzungsballung zu erwarten sein, so dass das Gartenbauamt die Nachbarschaft zu diesen Wohnbereichen als ebenfalls unproblematisch einstuft. Unmittelbar vor der beabsichtigten Grünfläche verläuft ein beliebter, recht gut frequentierter Fuß- und Radweg, sodass allgemeine Vorsicht geboten ist. Hier wird seitens des Gartenbauamtes und des Forstamtes auf zu erwartende Konflikte hingewiesen. Aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht kann der vorgeschlagenen Hundefreilauffläche unter den nachfolgenden Auflagen zugestimmt werden: 1. Die Hundeauslauffläche sollte nur auf der Fläche außerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Oberwald-Rißnert“ eingerichtet werden. 2. Die Fläche soll nur bis zu einer Tiefe von ca. 12m als Hundeauslauf genutzt werden, da sich auf der weiter östlich gelegenen Fläche auch mehrere Alteichen befinden. Hier gibt es auch Eichen mit Heldbockbesatz. Die bislang nicht betroffenen Eichen können als potentielle Brutbäume angesehen werden, so dass zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Bäume durch Einzäunung von der Nutzung ausgenommen werden müssen. 3. Das Umweltamt weist zudem darauf hin, dass sich auf der potentiellen Hundeauslauffläche ca. mittig ein als Naturdenkmal geschützter alter Eiche-Torso befindet, der vom Heldbock besiedelt ist und durch ein Stahlgerüst gestützt wird (siehe Abbildung 1). Der Bereich um diese Eiche muss daher großflächig abgezäunt werden, damit hier keine Beeinträchtigung erfolgt. 4. Die Hundeauslauffläche darf nicht eingefriedet werden. Die Verwaltung lehnt eine weitere eingezäunte Hundeauslauffläche im Stadtgebiet ab. 5. Hundekot ist von den Hundehaltenden aus der Auslauffläche zu entfernen. Die Verhaltensregelungen müssen entsprechend ausgeschildert und von den Hundehalter*innen auch eingehalten werden. – 3 – Abb.1: Lage des Naturdenkmals auf der potentiellen Hundeauslauffläche (Quelle: LUBW, UDO Aus forstfachlicher Sicht ist Folgendes zu beachten: Der Waldcharakter der Fläche sowie die ökologischen Funktionen müssen langfristig erhalten bleiben. Dies schließt insbesondere einen ausreichenden Strauchunterstand sowie in den lichteren Bestandsbereichen die Möglichkeit einer natürlichen Verjüngung der Baumarten, vor allem der Eichen, ein. Eine Entwicklung der Fläche in Richtung einer offenen Parklandschaft, wie sie bereits im nördlichen Bereich in Ansätzen zu beobachten ist, stellt aus Sicht des Forstamtes keine tragfähige Option dar. Weiterhin ist sicherzustellen, dass ausreichend Mülleimer zur Verfügung stehen und eine regelmäßige Reinigung der Fläche erfolgt. Aus der Einrichtung als Hundeauslauffläche ergibt sich außerdem eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Aus Sicht des Forstamtes erscheint es für eine positive Resonanz wichtig, dass die oben genannten Punkte in einem noch zu erstellenden Konzept berücksichtigt werden, das allen Nutzungsinteressen gerecht wird und die Sicherstellung der Brutmöglichkeiten im Waldstreifen umfasst. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Unterhaltung der Freilauffläche erfolgt durch das Stadtamt Durlach. Die Flächen müssen häufiger gemäht und der Müll beseitigt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel müssten zusätzlich aus dem Ergebnishaushalt zu Lasten anderer Maßnahmen aufgebracht werden. Fazit: Unter Berücksichtigung der o.g. Belange (Baumbestand, Heldbockeiche bzw. potentielle Brutbäume, geringe Tiefe der Fläche, Konflikte mit Radfahrenden, Sicherstellung von Brutmöglichkeiten, erhöhte Aufwendungen), ist die Fläche nur mit großen Einschränkungen als Hundeauslauffläche geeignet.
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