Umsetzungsstand: First-Responder-App der Region der Lebensretter
| Vorlage: | 2025/0030 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 14.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0030 Eingang: 14.01.2025 Umsetzungsstand: First-Responder-App der Region der Lebensretter Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 20 Ö Kenntnisnahme 1. Aus welchen Gründen wurde die First-Responder-App der Region der Lebensretter noch nicht implementiert? 2. Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand? Wann wird die App in Karlsruhe verfügbar sein? 3. Welche Ergebnisse hinsichtlich einer gemeinsamen Finanzierung haben die Gespräche mit dem Landkreis Karlsruhe gebracht? 4. Welche Auswirkungen hat das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz auf die Finanzierung der App in Karlsruhe? Sachverhalt / Begründung Am 14. Mai 2024 hat sich der Gemeinderat – bei einer einzigen Gegenstimme – für die Implementierung der First-Responder-App der „Region der Lebensretter“ ausgesprochen (siehe Vorlage-Nr. 2024/0031). Die guten Argumente zur Einführung der Lebensretter-App für medizinisches Fachpersonal sind unbestritten und sowohl im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 16. April 2024 als auch im Gemeinderat hinlänglich diskutiert worden. Der Gemeinderatsbeschluss umfasste unter anderem auch die Bereitstellung von einmalig 60.000 Euro sowie von jährlich 28.000 Euro für die Folgefinanzierung der App-Implementierung. Außerdem wurde die Verwaltung dazu aufgefordert, beim Landkreis Karlsruhe in Erfahrung zu bringen, ob sich der Landkreis an der Implementierung und Finanzierung beteiligen würde. Trotz des Beschlusses hat sich nach unseren Kenntnissen nichts getan. Dabei besteht weiterhin eine große Notwendigkeit zur zusätzlichen Verbesserung des Karlsruher Rettungswesens: Laut SWR-Recherchen aus dem Jahr 2024 treffen Rettungsdienste im Schnitt nur in 49 Prozent aller Fälle in unter acht Minuten vor Ort ein (Zielvorgabe: 80 Prozent aller Fälle). In der Konsequenz werden deutlich weniger reanimierte Patientinnen und Patienten lebend ins Krankenhaus eingeliefert, als statistisch zu erwarten wäre (https://www.swr.de/swraktuell/baden- wuerttemberg/karlsruhe/notfall-rettung-karlsruhe-100.html#Karlsruhe). Insofern fordern wir Aufklärung und bitten um Beantwortung obiger Fragen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tobias Bunk Stadtrat Dr. Thomas Müller
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0030 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Branddirektion Umsetzungsstand: First-Responder-App der Region der Lebensretter Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 20 Ö Kenntnisnahme 1. Aus welchen Gründen wurde die First-Responder-App der Region der Lebensretter noch nicht implementiert? Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 beschlossen, die Ersthelfer-App der Region der Lebensretter e.V. in Karlsruhe einzuführen. Aus Sicht der Beteiligten ist es sinnvoll, die App nicht nur in Karlsruhe, sondern im gesamten Rettungsdienstbereich Karlsruhe und damit dem Einzugsgebiet der Integrierten Leitstelle Karlsruhe einzuführen, also in Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe sinnvoll und wichtig. So fanden im letzten Jahr bereits mehrere Abstimmungsgespräche zwischen diesen beiden Gebietskörperschaften und dem DRK Kreisverband Karlsruhe e.V. statt. Die Abstimmung konnte jedoch noch nicht abgeschlossen werden (siehe dazu auch Antwort auf Frage 3). 2. Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand? Wann wird die App in Karlsruhe verfügbar sein? Im Landkreis Karlsruhe steht eine Befassung des Kreistags zu diesem Thema noch aus. Diese ist erstmalig für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 20. März 2025 vorgesehen. Der Landkreis Karlsruhe teilt hierzu mit: „Angesichts der schwierigen Haushaltslage und der Entscheidung des Bereichsausschusses vom Dezember 2024, sich nicht an den Kosten zu beteiligen, ist aber nicht zu erwarten, dass es zu einer alleinigen Kostenübernahme des Landkreisanteils kommen wird. Im Landkreis Karlsruhe müssen derzeit viele eigentlich sinnvolle Vorhaben zurückgestellt werden, weil es schlichtweg an den finanziellen Ressourcen fehlt. Es wäre daher sicherlich hilfreich, wenn der Bereichsausschuss seine ablehnende Haltung noch einmal überdenken würde, oder anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden.“ (siehe auch Antwort auf Frage 3) 3. Welche Ergebnisse hinsichtlich einer gemeinsamen Finanzierung haben die Gespräche mit dem Landkreis Karlsruhe gebracht? Seit Juli 2024 gibt es eine neue Rechtslage, da das neue Rettungsdienstgesetz die Übernahme der Kosten für Ersthelfer-Apps durch die Kostenträger des Rettungsdienstes ermöglicht („Kann“-Bestimmung). Stadt und Landkreis haben sich abgestimmt und das Thema im Dezember 2024 in den Bereichsausschuss für den Rettungsdienst als zuständiges Gremium eingebracht. Der Bereichsausschuss hat die Kostenübernahme jedoch abgelehnt. Auf Basis dieser Entscheidung müssen daher die gemeinsamen Gespräche zur Finanzierung der App und des mit ihrer Einführung anfallenden Verwaltungs-, Koordinierungs- und Sachaufwands weitergeführt werden. Hinsichtlich der Einführung und Finanzierung der Ersthelfer-App der Region der Lebensretter e.V. durch die Stadt Karlsruhe weist die Verwaltung darauf hin, dass auf Grund der sich abzeichnenden finanziellen Entwicklung für das Haushaltsjahr 2025 und der erwarteten schwierigen Haushaltslage in den Folgejahren durch die Stadt Karlsruhe keine zusätzlichen – 2 – finanziellen und personellen Ressourcen für die Implementation und den Betrieb der First- Responder-App bereit stehen. Eine Mitfinanzierung ist insoweit nur innerhalb vorhandener Budgetmittel möglich. 4. Welche Auswirkungen hat das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz auf die Finanzierung der App in Karlsruhe? Das neue Rettungsdienstgesetz enthält eine Regelung, nach der die Kostenträger des Rettungsdienstes (Krankenkassen) Teile der Kosten für Ersthelfer-Apps übernehmen können. Wie zu Frage 3 erläutert, wurde dies jedoch für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe abgelehnt. Damit konnte der Wunsch der Stadt- und Landkreise an das Land, mit dem neuen Rettungsdienstgesetz eine klare Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme zu schaffen, nicht erfüllt werden. Es wird daher versucht, über die kommunalen Landesverbände Klarheit zur Kostenregelung vom Land zu erhalten.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 20 der Tagesordnung: Umsetzungsstand: First-Responder-App der Lebensretter Anfrage: CDU Vorlage: 2025/0030 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2025