Einvernehmen des Ortschaftsrates mit der Wahl des Ortsvorstehers der Ortschaft Grötzingen
| Vorlage: | 2025/0022 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.01.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: gewählt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0022 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Zentraler Juristischer Dienst Einvernehmen des Ortschaftsrates mit der Wahl des Ortsvorstehers der Ortschaft Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 22.01.2025 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Nach der Neuwahl des Ortschaftsrates ist auch die Position der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Ortsvorstehers neu zu wählen. Nach § 21 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird in Grötzingen eine Gemeindebedienstete beziehungsweise ein Gemeindebediensteter zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin beziehungsweise zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bestellt. Diese Bestellung erfolgt nach § 71 Abs. 2 GemO durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Allgemeines Nach § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann die Hauptsatzung für Ortschaften mit einer örtlichen Verwaltung bestimmen, dass eine Gemeindebeamtin beziehungsweise ein Gemeindebeamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zur Ortsvorsteherin beziehungsweise zum Ortsvorsteher bestellt wird. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht dies für den Ortsteil Grötzingen in § 21 Abs. 1 vor. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrates geknüpft. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrates (§ 71 Abs. 1 S. 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neu gewählten Ortsvorsteherin beziehungsweise des neu gewählten Ortsvorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin Frau Karen Eßrich die Geschäfte in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 GemO weiter. Die hauptamtliche Ortsvorsteherin beziehungsweise der hauptamtliche Ortsvorsteher wird vom Gemeinderat gemäß § 71 Abs. 2 GemO im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat bestellt. Bei der Bestellung der hauptamtlichen Ortsvorsteherin beziehungsweise des hauptamtlichen Ortsvorstehers wirken Gemeinderat und Ortschaftsrat demnach gleichgewichtig zusammen. Gemeinderat und Ortschaftsrat haben jeweils ihre Entscheidung zur Bestellung der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Ortsvorstehers durch Wahl auszuüben (§ 37 Abs. 7 GemO). Wahlen sind grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen. Es kann auch offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums widerspricht. 2. Situation in Grötzingen Auf Wunsch des Ortschaftsrates Grötzingen wurde die Funktion der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Ortsvorstehers öffentlich ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen fünf Bewerbungen ein. Drei Bewerbende konnten für das Auswahlverfahren zugelassen werden, da diese die notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Funktion erfüllen. In der Ortschaftsratssitzung am 16. Oktober 2024 hatten die zugelassenen Bewerbenden die Gelegenheit, sich dem Ortschaftsrat Grötzingen vorzustellen und Fragen zu beantworten. Der Ortschaftsrat hat sich in der öffentlichen Sitzung mehrheitlich dafür entschieden, dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Frau Karen Eßrich als Ortsvorsteherin vorzuschlagen und gleichzeitig sein Einvernehmen mit dieser Wahl erklärt. Sofern das Votum des Ortschaftsrates nicht mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgt, ist aufgrund einer stadtinternen Regelung im Weiteren zunächst eine Vorstellung aller zugelassenen Bewerbenden im Personalausschuss vorgesehen. Im Personalausschuss am 11. Dezember 2024 stellten sich deshalb Frau Karen Eßrich und Herr Jens Jägle persönlich vor. Der dritte Bewerber machte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Der Personalausschuss empfahl dem Gemeinderat daraufhin, Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin zu wählen. In seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 wählte der Gemeinderat mehrheitlich Herrn Jägle zum Ortsvorsteher von Grötzingen. Die Wahl von Herrn Jägle bedarf noch des Einvernehmens des Ortschaftsrates, der sein Einvernehmen am 16. Oktober 2024 (nur) mit der Wahl von Frau Eßrich erklärt hatte. – 3 – Bei der Wahl im Ortschaftsrat Grötzingen muss Herr Jägle mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten, damit das Einvernehmen als erteilt gilt und Herr Jägle als Ortsvorsteher bestellt wird. Erreicht er diese Mehrheit nicht, findet nach § 37 Abs. 5 GemO ein zweiter Wahlgang statt. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. Auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Sollte der Ortschaftsrat Grötzingen sein Einvernehmen mit der Wahl von Herrn Jägle zum Ortsvorsteher auch im zweiten Wahlgang nicht erklären, wäre er nicht zum Ortsvorsteher bestellt. In diesem Fall wäre wiederum der Gemeinderat am Zug und könnte gegebenenfalls eine neue Entscheidung treffen. Während dieses Tagesordnungspunktes übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Ortschaftsrats entsprechend § 71 Abs. 1 Satz 6 GemO die Sitzungsleitung, das ist Herr Ortschaftsrat Kurt Fischer. Er lässt sich bei der Sitzungsleitung von Frau Ortschaftsrätin Veronika Pepper unterstützen. Beschlussantrag „Der Ortschaftsrat Grötzingen erklärt sein Einvernehmen zur Wahl von Herrn Jens Jägle durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe als Ortsvorsteher der Ortschaft Grötzingen.“