Inklusive Spielplätze

Vorlage: 2025/0021
Art: Anfrage
Datum: 09.01.2025
Letzte Änderung: 11.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2025

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0021 Eingang: 09.01.2025 Inklusive Spielplätze Anfrage: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 19 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Spielplätze in Karlsruhe sind aus Sicht des Gartenbauamtes als barrierefrei und inklusiv zu betrachten? 2. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen sein, damit das Gartenbauamt einen Spielplatz als barrierefrei und inklusiv bewertet? 3. Auf wie vielen Spielplätzen sind alle Bereiche ohne Barrieren wie Sand, Kies oder Stufen erreichbar? 4. Plant das Gartenbauamt einen großen Spielplatz komplett barrierefrei und inklusiv zu errichten? 5. Auf wie vielen Spielplätzen in Karlsruhe wurden zwischenzeitlich Kommunikationstafeln aufgestellt? Im Juni 2021 hat die Karlsruher Liste in der damaligen Karlsruher Liste / Die PARTEI Fraktion einen Antrag gestellt, inklusive Spielplätze in Karlsruhe zu schaffen und Kommunikationstafeln aufzustellen. Das Gartenbauamt hat den Antrag grundsätzlich positiv beantwortet. Bei künftigen Sanierungen und Neuplanungen solle das Augenmerk noch mehr auf Inklusion gelegt werden. Der Einsatz von Kommunikationstafeln solle geprüft werden. Mit der vorliegenden Anfrage möchte die Fraktion den Stand der Entwicklungen erfragen und mögliche Handlungspotentiale aufgezeigt bekommen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0021 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Gartenbauamt Inklusive Spielplätze Anfrage: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 18.02.2025 19 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Spielplätze in Karlsruhe sind aus Sicht des Gartenbauamtes als barrierefrei und inklusiv zu betrachten? Von den derzeit 325 öffentlichen Kinderspielplätzen kann ein großer Teil als barrierearm eingestuft werden. Der Begriff Barrierefreiheit bezieht sich in der Anfrage eher auf Kinder, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Eine umfassende Barrierefreiheit müsste aber auch Aspekte wie z.B. Sprachbarrieren oder Sehbehinderungen berücksichtigen. 2. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen sein, damit das Gartenbauamt einen Spielplatz als barrierefrei und inklusiv bewertet? Barrierefreiheit und Inklusion bedeuten nicht, dass jedes Kind oder jeder/jede Jugendliche jedes Spielangebot nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Spielplätze und das Fördern von motorischen Fähigkeiten sowie der eigenen Einschätzung von Risiken und Können. Der Leitsatz des Gartenbauamtes ist: „Nicht jedes Kind muss alle Spielgeräte nutzen können, aber für jedes Kind gibt es ein Spielangebot“. Dies trifft auf den überwiegenden Teil der öffentlichen Spielplätze zu. Barrierefreiheit in Gänze lässt sich aufgrund der Komplexität und sehr verschiedenen individuellen Ansprüchen und Fähigkeiten nicht erreichen. In vielen Teilbereichen der öffentlichen Spielflächen sieht das Gartenbauamt jedoch die Zugänglichkeit, die Teilhabe und das Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten gewahrt. Grundsätzliche Planungsprinzipien, die für eine inklusive Nutzung hilfreich sind, werden bereits seit langem bei der Planung und Sanierung von Spielplätzen nach Möglichkeit umgesetzt. Das sind unter anderem: • die barrierefreie Zugänglichkeit des Spielplatzes im engeren Sinne (also die Zuwegung zum Spielplatz) • ausreichend große Belagsflächen, damit dort auch beispielsweise ein Rollstuhl stehen kann oder neben die Sitzbank gestellt werden kann • Verwendung von Vogelnestschaukeln als universell nutzbares Gerät und Schaffung von Angeboten, die auch von unterschiedlich agilen Menschen benutzt werden können Seit dem Jahr 2021 wurde bei Sanierungen von öffentlichen Kinderspielplätzen gezielter auf das Thema Inklusion bzw. inklusive Elemente eingegangen. Unter anderem entstanden an folgenden Spielplätzen inklusive Bereiche, die ein vielfältiges Miteinander ermöglichen: • Virchowstraße (Weststadt): Spielturm mit Rampe, Bodentrampolin in EPDM-Fläche, Vogelnestschaukel • Alter Friedhof, Gärtnerstraße (Durlach): Generationenschwinger, zahlreiche Sitzgelegenheiten, Spielbereiche mit Holzhackschnitzel, die als befahrbar eingestuft – 2 – werden • Beiertheimer Allee (Südweststadt): u.a. Holzpodest, Sandbereich mit umlaufenden Sitzmöglichkeiten 3. Auf wie vielen Spielplätzen sind alle Bereiche ohne Barrieren wie Sand, Kies oder Stufen erreichbar? Sand- und Kiesflächen sowie Stufen bzw. unterschiedliche Höhen stellen zunächst nicht zwangsläufig eine Barriere dar und sind darüber hinaus unverzichtbare Erfahrungsbereiche auch für Kinder mit unterschiedlichsten Behinderungen. Selten befinden sich alle Spielbereiche ausschließlich auf festem Untergrund. Eine Ausnahme stellen die befestigten Ballspielflächen sowie Calisthenics- und Fitnessanlagen dar. Auf Kinderspielplätzen überwiegen in den Spielbereichen natürliche Materialien wie z.B. Kies, Sand und Holzhackschnitzel. Diese unterschiedlichen Materialien müssen als Fallschutzmaterialien eingebaut werden, um den rechtlichen Vorgaben zu genügen, sie sind aber auch wichtig für die Sinneswahrnehmung. In bestimmten Bereichen ist der Einsatz von synthetischem Fallschutz erforderlich und sinnvoll, jedoch wird auf einen vermehrt großflächigen Einsatz nicht zuletzt aufgrund der hohen Herstellungskosten und der Umweltbelastung bei der Entsorgung verzichtet. 4. Plant das Gartenbauamt, einen großen Spielplatz komplett barrierefrei und inklusiv zu errichten? Das Gartenbauamt saniert überwiegend im Bestand. Es ist angedacht, bei einer nächsten umfangreichen Sanierung eines Spielplatzes, der über ausreichend große Flächen verfügt, das Thema Inklusion mit vielfältigen Aspekten und unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Spielräume verstärkt zu berücksichtigen. Eine komplette Barrierefreiheit ist dabei nicht die Zielsetzung. Ziel ist und bleibt, viele Spielangebote für Kinder mit unterschiedlichen Kompetenzen und Fertigkeiten zu bauen. Projekte mit umfänglich inklusivem Charakter erfordern die Verfügbarkeit von investiven Haushaltsmitteln, wobei die Mehrkosten zunächst festgestellt werden müssen. Die Verwaltung folgt dahingegen dem pragmatischen Ansatz, inklusive Elemente im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sukzessive umzusetzen. 5. Auf wie vielen Spielplätzen in Karlsruhe wurden zwischenzeitlich Kommunikationstafeln aufgestellt? Kommunikationstafeln sollen als Unterstützungsangebot für Menschen, die aufgrund von angeborenen oder erworbenen Erkrankungen und/oder Behinderungen kaum oder gar nicht sprechen können, dienen. Darauf abgebildet ist eine Vielzahl an Symbolen, die jeweils in deutscher Sprache erklärt werden. Die Symbole bilden unterschiedliche Bereiche ab und werden nur teilweise auf Anhieb verständlich eingeschätzt. Die Tafel wirkt unübersichtlich. Zum besseren Verständnis und aufgrund des Copyrights wird auf die Abbildungen auf der Internetseite des Autismusverlags verwiesen: https://eu.autismusverlag.ch/unterstuetzte-kommunikation/spielplatztafel/spielplatztafel.html Die Verwaltung hatte sich im Jahr 2021 mit unterschiedlichen Akteuren zum Thema Kommunikationstafeln kritisch ausgetauscht: Die Tafeln bzw. Symbole selbst berücksichtigen weder Fremdsprachen noch Sehbehinderungen, sind nur bedingt selbsterklärend und erfordern Anleitung. Die intuitive Kommunikation der Kinder erfolgt im Spielgeschehen auch in der Interaktion mit anderen Kindern. Ob die abseits der Sicherheitsbereiche stehenden Tafeln die Kommunikation fördern, ist kritisch zu hinterfragen. Zudem ist mit Beeinträchtigungen durch Vandalismus und die Nutzung der Pfosten als Abstellplatz von Rollern oder Fahrrädern auszugehen, was das Raumerlebnis auf dem Spielplatz erheblich einschränken würde. – 3 – Auch wenn die Tafeln in gewissen Situationen nützlich sein können, sind sie in dieser Form auf öffentlichen Spielplätzen in Karlsruhe nicht zu empfehlen. Aus Sicht der Verwaltung wäre ein vorgeschalteter Prozess erforderlich, um sinnige, allgemein verständliche und gut abgestimmte Symbole zu entwickeln. Dies stellt keine Standardaufgabe des Gartenbauamts dar und müsste über andere Fachdienststellen erfolgen. Neben den Entwicklungs- und Herstellungskosten wären aufgrund von Vandalismus erhöhte Unterhaltungskosten zu erwarten. Deshalb stuft das Gartenbauamt den Nutzen in Anbetracht der nachteiligen Aspekte eher gering ein und verzichtet daher auf die Aufstellung solcher Tafeln.

  • Protokoll GR 18.02.2025 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19 der Tagesordnung: Inklusive Spielplätze Anfrage: KAL Vorlage: 2025/0021 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2025