Fortschreibung Lärmaktionsplan 2025 der Stadt Karlsruhe- Klärung weiterer Maßnahmen in Wolfartsweier

Vorlage: 2025/0016
Art: Anfrage
Datum: 09.01.2025
Letzte Änderung: 13.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.03.2025

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0016 Eingang: 07.01.2025 Fortschreibung Lärmaktionsplan 2025 der Stadt Karlsruhe- Klärung weiterer Maßnahmen in Wolfartsweier Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 26.03.2025 3 Ö Kenntnisnahme Der Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe wird fortgeschrieben, momentan läuft im Rahmen des Vorentwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplan (4. Stufe) die Bürgerbeteiligung. Aufgrund einer Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 24.07.2020 wurde mitgeteilt, dass mit Datum 01.08.2020 die Auslösewerte für die Lärmsanierungen an bestehenden Bundesfernstraßen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um 3 dB(A) abgesenkt wurden. Durch diese Absenkung der Auslösewerte hat sich, wie mitgeteilt, eine neue Lärmbelastungssituation ergeben, durch welche eine Aktualisierung der schalltechnischen Berechnung veranlasst wurde. Die Berechnung ergab, dass mittlerweile erheblich mehr Immobilien von Lärm betroffen sind. Auch wenn zwischenzeitlich Untersuchungen zu passiven Maßnahmen durchgeführt wurden und die Immobilienbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gefördert bekommen können, bezieht sich dies nur auf Schallschutz im geschlossenen Raum. Bei geöffnetem Fenster oder Aufenthalt im Freien greifen diese Maßnahmen nicht. In der Rückantwort der Autobahn GmbH vom August 2023 an Ortsverwaltung und Ortschaftsrat Wolfartsweier war folgende Aussage zu entnehmen „...Darüber hinaus werden wir die Lärmsituation in Wolfartsweier im Rahmen des künftigen Lärmsanierungsprogramms der Autobahn GmbH berücksichtigen. In diesem Programm werden zunächst alle Lärmschwerpunkte entlang der Autobahn erfasst und nach Anzahl der betroffenen sowie Höhe der Überschreitungen priorisiert. ...“ Daher ergeben sich für uns folgende Fragen: 1. Ist dem Umweltamt dieses Schreiben der Autobahn GmbH bekannt? 2. Sollen in Absprache mit der Autobahn GmbH Maßnahmen in der Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe aufgenommen werden. 3. Ist dem Umweltamt das Lärmsanierungsprogramm der Autobahn GmbH bekannt. 4. Inwieweit macht sich das Umweltamt der Stadt für Lärmsanierungsmaßnahmen in Karlsruhe durch die Autobahn GmbH stark. 5. Inwieweit erscheinen die in 2014 vom Bauausschuss des Ortschaftsrat Wolfartsweier in Absprache mit dem Umweltamt erstellten Maßnahmen, nach wie vor sinnvoll und Umsetzungswürdig? – 2 – Für die SPD-Fraktion im Ortschaftsrat Tino Huber, Julia Küffner

  • Stellungnahme Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0016 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Fortschreibung Lärmaktionsplan 2025 der Stadt Karlsruhe- Klärung weiterer Maßnahmen in Wolfartsweier Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 26.03.2025 3 Ö Kenntnisnahme Der Umwelt- und Arbeitsschutz nimmt zu der Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion wie folgt Stellung: 1. Ist dem Umweltamt dieses Schreiben der Autobahn GmbH bekannt? Das Schreiben der Autobahn GmbH von August 2023 liegt dem Umwelt- und Arbeitsschutz vor. 2. Sollen in Absprache mit der Autobahn GmbH Maßnahmen in der Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe aufgenommen werden. Im Zuge der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung für Wolfartsweier wurden bereits verschiedene Varianten zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes geprüft. Deren Umsetzung wäre nur im Zuge einer Instandsetzung oder Modernisierung des für die Lärmsituation maßgeblichen Brückenbauwerks im Bereich der Steinkreuzstraße und der Schlossbergstraße möglich, verbunden mit baulichen Verstärkungsmaßnahmen für eine Verlängerung / Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände. Entsprechende Maßnahmen sind auf absehbare Zeit nicht vorgesehen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der geschilderten bautechnischen Restriktionen kann auf absehbare Zeit nur die Bezuschussung von passiven Schallschutzmaßnahmen durch die Autobahn GmbH für die Betroffenen in Aussicht gestellt werden. Daher sind derzeit keine weiteren Maßnahmen für den Lärmaktionsplan der 4. Stufe entlang der Autobahnen vorgesehen. 3. Ist dem Umweltamt das Lärmsanierungsprogramm der Autobahn GmbH bekannt. Die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes erarbeitet derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. In diesem Programm werden zunächst alle Lärmschwerpunkte entlang der Autobahnen erfasst und nach Anzahl der Betroffenen sowie Höhe der Überschreitungen priorisiert. Anschließend werden konkrete Umsetzungsszenarien für eine Verbesserung der Lärmsituation erstellt, die im wesentlichen kurzfristige Maßnahmen, wie die Bezuschussung von passiven Schallschutzmaßnahmen beinhalten. Für sehr hoch belastete Lärmschwerpunkte, insbesondere bei großflächiger Überschreitung der gesundheitsgefährdenden Pegel, sollen langfristig jedoch auch aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder (Ersatz-)neubauten von Lärmschutzwänden vorgesehen werden. Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeitenden / zu erhebenden Daten aus unterschiedlichen Quellen wird die Fertigstellung des Programms noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit ersten Ergebnissen kann in der 2. Jahreshälfte 2026 gerechnet werden. – 2 – 4. Inwieweit macht sich das Umweltamt der Stadt für Lärmsanierungsmaßnahmen in Karlsruhe durch die Autobahn GmbH stark. Die Autobahn GmbH ist für Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahnen zuständig. Die Stadtverwaltung ist auch zu Lärmschutzfragen im regelmäßigen Austausch mit der Autobahn GmbH. So wird diese auch im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe miteinbezogen. 5. Inwieweit erscheinen die in 2014 vom Bauausschuss des Ortschaftsrat Wolfartsweier in Absprache mit dem Umweltamt erstellten Maßnahmen, nach wie vor sinnvoll und umsetzungswürdig? Zur damaligen Zeit wurden mit dem damals noch zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe die Möglichkeiten zu einem verbesserten Lärmschutz in Wolfartsweier eruiert. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass eine Fahrbahndeckenerneuerung die effektive Schallschutzmaßnahme ist. Dadurch käme es zu einer deutlich wahrnehmbaren Lärmminderung. Die weiteren damals geprüften baulichen Maßnahmen, wie die Erhöhung bestehender Wände oder auch der Austausch durch hochabsorbierende Elemente, führen zu keiner besseren Wirksamkeit, da die Anzahl der Betroffenen weiterhin hoch bleiben würde.