Prüfung eines Silvester-Feuerwerks in Durlach
| Vorlage: | 2025/0005 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 02.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 15.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0005 Eingang: 02.01.2025 Prüfung eines Silvester-Feuerwerks in Durlach Prüfantrag der SPD-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 23.04.2025 9 Ö Kenntnisnahme Antrag Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in Durlach ein geeigneter Platz für ein Silvesterfeuerwerk der Stadtverwaltung gefunden werden kann, um eine möglichst große Reduktion privaten Feuerwerks zu erreichen. Gleichzeitig kann ein geeigneter Veranstaltungsort, ggf. auch mit Unterhaltungs- programm, alleinstehenden Menschen eine Anlaufstelle bieten, um Silvester nicht alleine verbringen zu müssen. Begründung Jedes Jahr an Silvester werden durch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verschiedene Probleme verursacht: 1. Es kommt zu einer neben der Versorgung von Unfällen aufgrund von Alkoholeinfluss weiter vermehrten Belastung der Krankenhausnotaufnahmen durch Brand- und andere Verletzungen durch Feuerwerkskörper 2. Haus- und ggf. Wildtiere werden gestört 3. Es kommt zu einer hohen Feinstaubbelastung 4. Brände durch Feuerwerkskörper Ein vollständiges Verbot von privatem Feuerwerk ist wahrscheinlich nicht durchsetzbar, aber ein Aufruf zu einem freiwilligen Verzicht, verbunden mit dem Angebot einer zentralen Festveranstaltung, bspw. unter dem Motto „für Frieden, Freude und Demokratie“, könnte ein Weg zu einem gesünderen und gemeinschaftlichen Silvester aufzeigen. Das Feuerwerk selbst kann durch Planung mithilfe der Feuerwehr sicher gestaltet werden. gez. Marianne Difflipp-Eppele und die SPD-Fraktion Dr. Jan-Dirk Rausch Mathias Tröndle
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0005 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Prüfung eines Silvester-Feuerwerks in Durlach Prüfantrag der SPD-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 23.04.2025 9 Ö Kenntnisnahme Das Stadtamt Durlach nahm zur Klärung einzuhaltender Vorgaben sowie der Einholung von Erfahrungswerten und Eckdaten einer solchen Veranstaltung Kontakt zur Karlsruher Marketing- und Event GmbH (KME) sowie dem Ordnungs- und Bürgeramt auf. Die Erkenntnisse des Arbeitsgesprächs sind im Folgenden dargelegt. Erläuterungen Für die Identifizierung einer geeigneten Veranstaltungsfläche sollten mehrere Faktoren Beachtung finden. Neben Faktoren wie der Veranstaltungssicherheit durch kontrollierten Besucherzustrom, Schutz vor verkehrsbedingten Gefahren, Brand- und Umweltschutz der Umgebung und dem Schutz vor Feuerwerkskörpern auf dem Veranstaltungsgelände um Verletzungen zu vermeiden, sollten insbesondere auch Aspekte des Jugendschutzes, der anzusprechenden Zielgruppe aber auch der Örtlichkeit selbst beachtet werden. Sicherheitsaspekte Für eine möglichst sichere Durchführung der Veranstaltung ist das Veranstaltungsgelände dem Veranstalter im Rahmen einer Rechtsvereinbarung vorübergehend zu überlassen, damit der Veranstalter den Bereich zur böllerfreien Zone erklären kann; die Verbotszone wäre dann konsequent umzusetzen. Zur Umsetzung dessen werde ein Schleusen-System als Zugang zur Veranstaltungsfläche sowie hinreichend Personal zur Ansprache der Besucherinnen und Besucher benötigt. Bei der Silvesterveranstaltung in Karlsruhe werden lediglich für die Besucheransprache derzeit bereits rund 20 Personen eingesetzt. Weiterhin funktioniere dieses Konzept in Karlsruhe gut, da die Veranstaltungsfläche gut eingefriedet und gut zu steuern sei. Je nach Lage des Veranstaltungsgeländes sind verkehrsbedingte Gefahren zu berücksichtigen und durch geeignete Maßnahmen (beispielsweise Durchfahrtssperren) vorzubeugen. Ein weiterer Aspekt für die Veranstaltungssicherheit ist, dass die Fläche bestmöglich nicht von außen durch Feuerwerkskörper beschossen werden kann. Je nach Veranstaltungsart und Größe sind zusätzliche Sicherheitsauflagen, wie beispielsweise ein Sanitätsdienst mit bestimmten Qualifikationen, eine Brandsicherheitswache durch Kräfte der Feuerwehr oder die Sicherung durch einen Sicherheitsdienst zu erfüllen. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung sollten auch Aspekte des Jugendschutzes beachtet werden, was die Anwesenheit von Präventionsteams (ähnlich der Faschingsumzüge) erfordert, welche gefährdete Jugendliche aktiv ansprechen. Bezüglich des Feuerwerks selbst gelte, wer ein Feuerwerk abbrennen möchte, muss im Besitz eines Erlaubnis- und Befähigungsscheins sein sowie das Feuerwerk beim Ordnungs- und Bürgeramt anzeigen. Am 31. Dezember und 1. Januar ist das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie F2 auch durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zulässig. Feuerwerke der anderen Kategorien (F3, F4, P1, P2, T1 und T2) sind ganzjährig anzuzeigen. Flächenbedarf und Abstandsflächen Zur groben Einschätzung einer Personenzahl für eine Veranstaltungsfläche kann mit maximal 2 Personen pro Quadratmeter der Netto-Veranstaltungsfläche gerechnet werden. – 2 – Hierbei sind die Nutzflächen (beispielsweise für Toilettenanlagen, Bühnen, Sicherheitszäune und sonstige Flächen) nicht mit einzurechnen. Sollte ein Feuerwerk veranstaltet werden sind weiterhin Abstandsflächen zu Gebäuden und bestimmten Bereichen einzuhalten. Hier kann als Faustregel dienen, dass bei einem Feuerwerk in 60 – 100 Metern Höhe ein Schutzradius von mindestens 200 Metern zu veranschlagen ist. Weiterhin muss die Fläche, in welchem das Feuerwerk aufgebaut wird, vollständig umzäunt und durch Sicherheitspersonal bewacht werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (beispielsweise Gebäude mit Reetdach oder denkmalgeschützten Fachwerkhäusern) dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Zielgruppe und Lage des Veranstaltungsorts Damit eine Veranstaltung in dieser Größenordnung erfolgreich verlaufen kann, ist es bereits bei der Vorbereitung von Bedeutung, eine oder mehrere Zielgruppen der Veranstaltung zu definieren. Resultierend aus den gesetzten Zielgruppen kann ein entsprechendes Angebot oder Rahmenprogramm entworfen werden. Erfahrungswerte der KME zeigten im Bezug zu Silvesterveranstaltungen, dass mit einem starken Besucherzustrom von etwa 22 Uhr bis 1 Uhr zu rechnen ist. Im vergangenen Jahr seien bei der Silvesterveranstaltung in Karlsruhe in diesem Zeitraum rund 2.000 Gäste anwesend gewesen. Im Fall einer besseren Wetterlage sei mit einem größeren Besucherzustrom zu rechnen. Die Angebote sind darauf, sowohl inhaltlich als auch personell, anzupassen. Weiter sollte die Lage des Veranstaltungsorts anhand verschiedener Faktoren gewählt werden. Insbesondere in der Silvesternacht ist es von Bedeutung, die Örtlichkeit so zu wählen, dass diese möglichst einfach, mittels ÖPNV oder bestenfalls auch Fußläufig, erreicht werden kann. Rahmenprogramm Damit eine Silvesterveranstaltung entsprechende Akzeptanz und Interesse in der Bevölkerung weckt, ist ein Rahmenprogramm und Angebot der Veranstaltung erforderlich. Dieses Angebot muss sich an der zuvor identifizierten Zielgruppe und definierten Zielen der Veranstaltung orientieren. Beispielsweise sei hier eine Musikveranstaltung mit Bewirtung und Bühnenfeuerwerk oder Feuershow zu Mitternacht denkbar, um entsprechende Unterhaltung vor- und nach dem Jahreswechsel zu bieten. Kosten und Personalbedarf Zur genauen Ermittlung der Kosten einer solchen Veranstaltung ist ein vorheriges Konzept erforderlich. Für die Durchführung eines professionellen Feuerwerks im Rahmen einer Silvesterveranstaltung sollte von einem hohen vierstelligen bis mittleren fünfstelligen Betrag ausgegangen werden. Dies ist abhängig der Größe, Dauer und gewünschten Optik des Feuerwerks. Hinzu kommen Kosten für etwaiges Zusatzprogramm (Bühne, Musik, Künstler, ...), die Verpflegung (Essen, Getränke, Stände oder vergleichbares), Kosten der Sicherheitsvorkehrungen (Zäune, Verkehrssicherung, Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache, Sicherheitsdienste), Kosten für Sanitäreinrichtungen (beispielsweise Toiletten- Container, ...) sowie weitere, anfallende Personalkosten des stadteigenen Personals in der Vorbereitung und Durchführung. Wie bereits ausgeführt, ist neben dem Programm und des kulinarischen Angebots auch Personal für die Veranstaltungssicherung, die Ansprache im Schleusenbereich, der Präventionsteams und als Veranstaltungsleitung erforderlich. Die genaue Anzahl des benötigten Personals variiert dabei je nach Veranstaltungsgröße und Ziel. Hierbei ist zu beachten, dass selbst bei einem verhältnismäßig niedrigem Personalansatz die Besonderheit des Silvesterabends und Neujahrs gegeben ist. Bereits die Veranstaltung in Karlsruhe sei personell am Limit des Möglichen. Auch stellen die Silvesternächste im Bereich des Turmbergs bereits heute eine personelle Herausforderung dar, da nicht nur die Zufahrtswege durch Personal des Stadtamts gesichert werden müssen, sondern auch die Sicherheitsdienste personell an den Grenzen ihrer Kapazitäten arbeiten. Aus selbigem Grund ist die Sicherung des kulinarischen und Unterhaltungsangebots fraglich, wobei hier erschwerend die Kürze der Veranstaltungsdauer zu Tragen kommt. Als Alternative zu einem Silvesterfeuerwerk wurde bezüglich einer Drohnen-Show nachgefragt. Hierbei sei mit noch erheblicheren Kosten zu rechnen (fünf- bis sechsstelliger Betrag), da für ein entsprechendes Unterhaltungsangebot mit einer voraussichtlich dreistelligen Anzahl an Drohnen gerechnet werden müsste. Dies diene auch dazu, eine dynamische Drohnen-Show anzubieten und nicht lediglich einzelne, kleinere Bilder anfliegen zu lassen. – 3 – Schlechte Witterungsbedingungen wirken sich insbesondere auf eine Drohnen-Show nachteilig aus (zu schlechte Flugbedingungen, Show kann aufgrund Wetterlage nicht beobachtet werden, ...). Zur Veranschaulichung des Schutzradius von rund 200 Metern wurde ein solcher Bereich (ungeachtet der Vorgaben der besonders geschützten Gebäude) ausgehend des Karlsburg-Vorplatzes eingezeichnet: Vonseiten der Verwaltung wie auch der Karlsruher Marketing- und Event GmbH konnte keine geeignete Fläche, welche eine erfolgreiche Durchführung einer solchen Veranstaltung annehmen lässt, identifiziert werden. Die Verwaltung empfiehlt aus den angeführten Gründen daher, auf eine zweite Silvesterveranstaltung der Stadtverwaltung oder Tochtergesellschaften innerhalb der Stadt Karlsruhe zu verzichten.