Zustand der Durlacher Brücken

Vorlage: 2025/0004
Art: Anfrage
Datum: 02.01.2025
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.02.2025

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Zustand der Durlacher Brücken
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0004 Eingang: 02.01.2025 Zustand der Durlacher Brücken SPD-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 12.02.2025 7 Ö Kenntnisnahme Antrag Die Verwaltung berichtet in der Ortschaftsratssitzung über den Zustand der Durlacher Brücken und beantwortet dabei die in der Antragsbegründung gestellten Fragen. Begründung Am 11. September 2024 sind Teile der Dresdner Carolabrücke eingestürzt, obwohl sie noch ein Jahr zuvor auf ihre Sicherheit geprüft worden waren. Die SPD-Fraktion hofft nicht, dass es mit dem Zustand der Durlacher Brücken ähnlich bestellt ist. Gleichwohl ist es von großer Bedeutung, dass die Verwaltung transparent darstellt, in welchem Zustand sich die Brücken befinden, und mitteilt, welche Maßnahmen gegebenenfalls zur Erhöhung der Sicherheit und Standsicherheit der Bauwerke erforderlich sind. Die Verwaltung möge deshalb in der Ortschaftsratssitzung über den Zustand der Durlacher Brücken Bericht erstatten. Hierbei geht es in erster Linie um folgende Brücken, die sich auf Durlacher Gemarkung befinden: - Wolfartsweierer Brücke - Brücke der Durlacher Allee über die A 5 - Brücke der Durlacher Allee über die Bahnlinie, unweit des Durlacher Bahnhofs - Brückenbauwerk am Stadtausgang Grötzinger Straße Richtung Weingarten und Pfinztal In der Sitzung sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 1. In welchem Zustand befinden sich die genannten Brücken? 2. Wann wurden die Brücken zuletzt auf ihre Sicherheit überprüft und was wurde dabei festgestellt? 3. Das Land Baden-Württemberg hat (Tagesschau/SWR aktuell vom 19.12.2024) angekündigt, bis 2030 73 Brücken zu ersetzen, die aus „rostanfälligem Spannstahl“ bestehen. Bestehen auch die genannten Brücken aus einem solchen Material? 3. Wie lange kann die Stadtverwaltung die Standsicherheit der Bauwerke garantieren? 4. Welche Sanierungsmaßnahmen sind ggf. erforderlich? Wie dringend sind diese Sanierungsmaßnahmen und welchen finanziellen Umfang nehmen sie ein? 5. Aus einer Gemeinderatsanfrage wurde bekannt, dass bei Brücken alle drei Jahre eine einfache Bauwerksprüfung vorgenommen wird. Hält die Verwaltung Art und Zeitraum noch für hinreichend vor dem Hintergrund, dass Spannbetonbrücken einstürzen können, ohne dass es vorher sichtbare Schäden gibt (Tagesschau/SWR aktuell vom 19.12.2024)? – 2 – 6. In diesem Zusammenhang: Im Fall der Coronabrücke hatte eine Brückenprüfung nach DIN 1076 stattgefunden. Trotz der erfolgten Prüfung, die offensichtlich keinen Anlass für eine Sperrung geboten hatte, ist das Bauwerk eingestürzt. Welche Kriterien legt die Stadtverwaltung in Zukunft an, um über die DIN-Prüfung hinaus die Sicherheit der Brücken zu beurteilen? gez. Dr. Jan-Dirk Rausch und die SPD-Fraktion Mathias Tröndle Marianne Difflipp-Eppele

  • Stellungnahme Zustand der Durlacher Brücken
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0004 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Zustand der Durlacher Brücken SPD-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 12.02.2025 7 Ö Kenntnisnahme Als Hauptursache des Einsturzes der Carolabrücke in Dresden wurde inzwischen Spannungsrisskorrosion festgestellt. Folglich sind nur Spannbetonbrücken von diesem Phänomen betroffen. Die Gefährdung bestimmter Spannstähle aus bestimmten Herstellwerken in bestimmten Produktionsjahren ist seit längerer Zeit bekannt. In den ehemals westdeutschen Werken betrifft dies Stähle bis Ende der 60er Jahre in den ehemals ostdeutschen Werken bis in die 80er Jahre. Das Tiefbauamt hat die Bestandsunterlagen der städtischen Spannbetonbrücken daraufhin untersucht und keine Bauwerke mit diesen hochgefährdeten Stählen festgestellt. Im Stadtgebiet befinden sich 146 Straßenbrücken in städtischer Unterhaltungslast, davon sind 76 Stück Spannbetonbrücken. Das Land Baden-Württemberg hat im Bestand von 7300 Brücken an Bundes- und Landesstraßen 73 Bauwerke (1% des Bestandes) mit diesen Problemen erkannt. Die Anzahl (73 Stück) wird in dem zitierten Bericht genannt. Zu den 4 angefragten Bauwerken auf Gemarkung Durlach ist folgendes anzumerken: Die Wolfartsweierer Brücke und die Brücke über die Bahnlinie im Zuge der Durlacher Allee sind zwei der 146 Straßenbrücken der Stadt. Die Brücke über die Autobahn wird von der Autobahn GmbH unterhalten. Die Brücke am Kreuz B3/B10 unterhält das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Wolfartsweierer Brücke ist eine Spannbetonbrücke aus dem Jahr 1987. Die Brücke über die DB-Strecke im Zuge der Durlacher Allee ist eine Stahl-/Beton-Verbundkonstruktion und enthält keine Spannglieder. 1.) Die Wolfartsweierer Brücke und die Brücke über die DB-Strecke im Zuge der Durlacher befinden sich in einem dem Brückenalter entsprechenden Zustand. Die Wolfartweierer Brücke hat eine befriedigende Bausubstanz. Die Brücke über die DB-Strecke im Zuge der Durlacher Allee besteht aus 5 Teilbauwerken. Diese sind aufgrund unterschiedlichen Alters auch in unterschiedlichem Zustand. Die ältesten Teile der Brücke sind aus 1907. Die Straßenbahnbrücken dagegen sind z.B. aus 1983. Die Brücke über die DB-Gleise im Zuge der Durlacher Allee hat 2 Teilbauwerke in nicht ausreichendem Zustand, ein Teilbauwerk in ausreichendem Zustand und 2 Teilbauwerke in befriedigendem Zustand. 2.) Bei der Wolfarstweierer Brücke sind die Geländer zu niedrig, der Belag ist stark wellig und die Beläge im Geh-/Radwegbereich sind verschlissen. An der Brückenkonstruktion selbst gibt es keine nennenswerten Schäden. Die Brücke über die DB-Gleise im Zuge der Durlacher Allee hat Undichtigkeiten zwischen den Teilbauwerken, so dass dies zu Korrosionsschäden an den Stahlträgern führt. Einige – 2 – Brückenlager weisen wesentliche Schäden auf und die Beläge im Geh-/Radwegbereich sind verschlissen. 3.) Die Konstruktion der beiden Bauwerke schließt ein plötzliches Versagen aus. 4.) Das Tiefbauamt bereitet einen Bericht zum Erhaltungsmanagement der städtischen Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel, Lärmschutzwände, Stützwände) vor. Dieser soll dem Bauausschuss vorgestellt werden. Daraus ergeben sich Priorisierungen und die Finanzplanungen der kommenden Jahre. Für den kommenden DHH sind keine Mittel für die beiden genannten Bauwerke vorgesehen. 5.) Für alle Ingenieurbauwerke sind die regelmäßigen Prüfungen nach DN 1076 vorgeschrieben. Aus o.g. Gründen halten wir diese Zeiträume für angemessen. 6.) Bisher sind keine „Monitoring-Maßnahmen“ oder ähnliches an städtischen Brücken vorgesehen.