Entwicklung eines Gestaltungs- und Nutzungskonzepts für den Lustgarten Hohenwettersbach und Ausweisung eines Nutzungsareals für einen Gemeinschafts- und Mitmach-Garten
| Vorlage: | 2024/1435 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.12.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.02.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1435 Eingang: 15.12.2024. B90/Die Grünen-Ortschaftsratsfraktion Entwicklung eines Gestaltungs- und Nutzungskonzepts für den Lustgarten Hohenwettersbach und Ausweisung eines Nutzungsareals für einen Gemeinschafts- und Mitmach-Garten Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Antrag: Der Lustgarten ist die grüne Mitte Hohenwettersbachs und umfasst die Grünfläche zwischen Seegasse, Alter Weinberg, Anrainer Neuer Weg 2 – 4A, Katholische Kirche, Am Lustgarten, Lustgartenhalle mit Restaurant, Evangelischer Kindergarten, Lustgartenschule und Anrainer Lindenstraße 1 - 9. Er ist in städtischem Eigentum. Die derzeitige Nutzung ergibt sich aus den diversen Anlagen im Lustgarten, ein gesamtheitliches Gestaltungs- und Nutzungskonzept für den Park fehlt bisher. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher die Aufstellung eines Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes für den Lustgarten, das • Arealen Nutzungsmöglichkeiten zuweist, • einen Gemeinschafts- und Mitmach-Garten nach Rüppurrer Vorbild ermöglicht, • zusätzliche (gestalterische) Möglichkeiten schafft, den Lustgarten als Ort der Begegnung zu stärken und • ökologische Aspekte wie Klimaschutz und Biodiversität fördert Hierfür sollte die Verwaltung ein kleines konkurrierendes Entwurfsverfahren durchführen. Da es sich um eine reine Ideenkonkurrenz handelt (kein Realisierungswettbewerb) wären die finanziellen Aufwendungen überschaubar. Im Vorfeld des Verfahrens sollte die Hohenwettersbacher Bürgerschaft in Form einer Bürgerbeteiligung miteinbezogen werden. Begründung Bisher ist der Lustgarten geprägt vom Rückhaltebecken am Neuen Weg mit Bolzplatz und Basketballkorb, 2 Spielplätzen, Bouleplatz, einem städtischen Kunstobjekt, ansonsten Wiese mit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 26.02.2025 03 Ö Entscheidung – 2 – altem Baumbestand. Es führen drei Wege (teilweise ohne Beleuchtung) durch den Lustgarten, er ist mit einzelnen Bänken sowie Liegen bestückt. Die Wiesen werden aktuell nach einem ökologischen Mahdkonzept zweimal jährlich in Streifen gemäht, was als optisch wenig ansprechend wahrgenommen wird. Die alten Obstbäume sterben nach und nach, Nachpflanzungen gibt es nicht konsequent. Der Lustgarten hat, abgesehen von den Spielplätzen, wenig Aufenthaltsqualität, während ein lebendiger Treffpunkt in unserer Ortsmitte fehlt. Bisher finden allenfalls Gottesdienste (an Himmelfahrt) und alle zwei Jahre das Lustgartenfest statt. Insbesondere der ehemals als Pferdekoppel verpachtete, in früheren Zeiten als Allmende genutzte Wiesenbereich entlang der Seegasse liegt brach. Ein Teil davon könnte als Mitmachgarten ausgewiesen werden. Ebenfalls könnten Flächen mit Blühwiesen und Bepflanzungen gestaltet werden, wie teilweise schon vom Gartenbauamt ab dem Frühjahr 2025 geplant. Der Bouleplatz wird aktuell von Schülern der Grundschule in den Pausen als Bolzplatz genutzt, was ihn fürs Boule-Spiel unbrauchbar macht. Hier sollte eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten gefunden werden. Ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept schafft die Möglichkeit, den Lustgarten als Ort der Begegnung zu stärken und das Gemeinwohl zu fördern – ebenso wie die Ökologie. In diesem Sinne kann ein Gemeinschaftsgarten als Teil des Lustgartens durch eine integrative Interessengemeinschaft (Bürgerinitiative oder Verein) ins Leben gerufen und betreut werden. Ursula Mayr und Detlef Kamlah Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1435 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Entwicklung eines Gestaltungs- und Nutzungskonzepts für den Lustgarten Hohenwettersbach und Ausweisung eines Nutzungsareals für einen Gemeinschafts- und Mitmach-Garten Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 26.02.2025 03 Ö Entscheidung Kurzfassung Im Gartenbauamt liegt bereits ein Nutzungskonzept für den Bereich des Lustgartens vor. Ein konkurrierendes Verfahren zur Ideenfindung für ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept ist sehr zeitaufwändig und kann vom Gartenbauamt derzeit nicht geleistet werden. Das derzeit bestehende Konzept kann jedoch weiter konkretisiert werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Für den Lustgarten existiert seitens des Gartenbauamtes bereits grobes ein Nutzungskonzept, das über die Jahre basierend auf den gesetzlichen Anforderungen und den finanziellen Rahmenbedingungen entwickelt wurde. Dieses Nutzungskonzept berücksichtigt bereits die von den Antragstellern benannten Anforderungen mit Ausnahme des Mitmachgartens. Das Nutzungskonzept lässt sich wie folgt beschreiben: Der heutige Lustgarten umfasst drei verschiedene Nutzungsbereiche. Vor dem Restaurant befinden sich mehrere Spielplätze und eine kurzgeschorene Grünfläche, die den Bürger*innen als Ort der Begegnung zur Verfügung stehen. Zusätzlich befinden sich im Rückhaltebecken mehrere sportliche Einrichtungen wie z.B. ein Basketballfeld und eine Spielwiese, auf der die Bürgerinnen und Bürger Fuß-, Feder- oder Volleyball spielen können. Somit steht zirka die Hälfte der Flächen des Lustgartens den Bürgerinnen und Bürgern als Erholungs- und Freizeitpark zur Verfügung. Nutzungskonzept Lustgarten Stand 2024 Im Bereich des Lustgartens wurde aufgrund der technischen Sachzwänge (Regenrückhaltebecken) und der besonderen Morphologie des Geländes auf einem Großteil der Fläche eine extensive Nutzung als Wiesenfläche vorgesehen. Dies beruht auf der gesetzlichen Notwendigkeit, die Biodiversität aufgrund des bekannten Artenrückgangs zu stärken und zu weiterzuentwickeln. Das Konzept der Naturnahen Mahd wurde bereits im Ortschaftsrat Hohenwettersbach vorgestellt. Die rechtliche Grundlage dafür stellt u.a. das Gesetz zur Stärkung der Biodiversität (Biodiversitätsstärkungsgesetz BW) dar. Dieses beinhaltet, dass 20% der kurzgeschorenen Rasenflächen im Stadtgebiet auf eine extensive Pflege umgestellt werden müssen. In Hohenwettersbach besteht im Bereich des Lustgartens ein großes Potential, so dass auf diese Flächen zurückgegriffen werden konnte. Seit dem Jahr 2019 werden die Grünflächen dort naturnah gemäht. Generell entwickeln sich Wiesen, die auf eine naturnahe Pflege – 3 – umgestellt werden, sehr unterschiedlich. Auf einige Wiesen entwickelt sich bereits im ersten Jahr eine blütenreiche Vegetation, die für die meisten als sehr schön und anmutend empfunden wird. Andere Wiesen weisen eher hochwachsende krautige Pflanzen auf. Sie werden von den Bürgern und Bürgerinnen als wenig ansprechend wahrgenommen. Ökologisch gesehen sind aber beide Wiesentypen sehr wertvoll und leisten einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität, weil sie unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten. Die bisher durchgeführten Monitorings an verschiedenen Stellen bestätigen den Erfolg dieser Bemühungen. So haben in den letzten drei Jahren auf allen Flächen die Heuschreckenarten erfreulicherweise zugenommen haben. Bei der Indikatorengruppe der Tagfalter konnte aufgrund der kurzen Zeitspanne des Monitorings noch keine eindeutige Aussage zur Entwicklung ermittelt werden. Grundsätzlich ist aber keine Abnahme feststellbar. Um die Bürgerakzeptanz für das Konzept der Naturnahen Mahd verbessern zu können, hat das Gartenbauamt bereits ab 2025 Änderungen bei der naturnahen Pflege des Lustgartens vorgesehen: • In der Nähe der Gebäude werden die Wiesen zweimal flächig gemäht. Das Grüngut soll zeitnah aufgenommen werden und nicht mehr als 5 Tage liegen bleiben. • Zusätzlich werden versuchsweise auf der Grünanlage entlang der Seegasse Streifen umgebrochen und mit verschiedenen Blühmischungen eingesät. Mit diesem Versuch wird erprobt, ob sich auf dieser Wiese die Blütenvielfalt auch längerfristig erhöhen lässt. Anstelle der Auslobung eines Gestaltungs- und Ideenwettbewerbs schlägt das Gartenbauamt einen pragmatischen Ansatz für die Nutzung des Lustgartens vor: Der Mitmachgarten wird vom Gartenbauamt begrüßt und kann auf der Wiese zwischen der Seegasse und dem Schulhaus (siehe im Plan unten) als Fläche ausgewiesen werden. Die Antragsstellenden können zusammen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern und mit Unterstützung von Mitarbeitenden des Sachgebietes „Bürgerliches Engagement“ des Gartenbauamtes auf dieser Fläche einen Mitmachgarten realisieren. Hierfür sind einige – 4 – Voraussetzungen (z.B. Vereinsbildung) erforderlich. Solange der Mitmachgarten noch nicht realisiert wird, wird die Fläche weiterhin naturnah gemäht. Auf den Spielplätzen und Wiesen werden zunächst keine Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Sofern diesbezüglich ein Bedürfnis besteht, können mit der zuständigen Planungsgruppe des Gartenbauamtes Maßnahmen geplant werden. Das Hochwasserrückhaltebecken im Lustgarten ist eine Stauanlage gemäß DIN 19700, dazu zählen die Ein- und Auslaufbauwerke und insbesondere auch Grünflächen und Böschungen im Staubereich. Funktion und Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens müssen jederzeit und dauerhaft sichergestellt werden, einschließlich Zugang und Zufahrt. Bereits heute werden Flächen im Rückhaltebecken temporär multifunktional für Freizeitaktivitäten genutzt. Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass bei entsprechenden Wettereignissen der Stauraum des Rückhaltebeckens aktiviert wird und sich Flächen im Becken einstauen. Daher sind Gestaltung und Nutzung der Flächen im Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens stark beschränkt und dominiert von der Funktion der Hochwasserschutzanlage. Beispielsweise ein Gemeinschaftsgarten könnte nur außerhalb des Hochwasserrückhaltebeckens angelegt werden. Alle Überlegungen im Bereich des Rückhaltebeckens sind frühzeitig mit dem Tiefbauamt abzustimmen. Aus Sicht des Gartenbauamtes ist es nachvollziehbar, dass der Bouleplatz in der Pause als Bolzplatz genutzt wird, da sich dieser nahe an der Schule befindet und schnell erreichbar ist. Denkbar wäre es, perspektivisch ein Boulefeld im Rückhaltebecken oder an der Seegasse neu zu installieren. Diese Lösung würde aber zu einer neuen Versiegelung von Flächen führen. Zudem ist die Finanzierung derzeit völlig offen. Fazit Das Gartenbauamt hält die Auslobung eines Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes für entbehrlich. Das derzeit bestehende Konzept kann jedoch weiter konkretisiert werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Kosten für die Realisierung des Mitmachgartens sind von Mitgliedern des zu gründenden Vereins zu tragen. Die Stadt Karlsruhe ist behilflich bei der Beratung und Bepflanzung. Die Kosten für ein evtl. neues Boulefeld müssten im Haushalt eingeplant werden.