Finanzielle Förderung von Projekten/Verlängerung von Projekten (PIAzA)

Vorlage: 2024/1431
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.01.2025
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Büro für Integration
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.02.2025

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage_Verlängerung_PIAzA
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1431 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Finanzielle Förderung von Projekten/Verlängerung von Projekten (PIAzA) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 26.02.2025 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Integrationsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und befürwortet für 2025 sowie 2026 die finanzielle Förderung des Projekts PIAzA – Perspektiven durch Integration in Ausbildung für zugewanderte AusländerInnen. Die Finanzierung 2025 erfolgt über Mittel für Veranstaltungen und Projekte (MVP). Die Finanzierung in 2026 erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln für den Integrations- und Flüchtlingsfonds im Doppelhaushalt 2026/2027 (freiwillige Aufgabe) durch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 44.460 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2025: 16.680 € 2026: 27.780 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Projekt PIAzA der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) startete am 1. Januar 2020. Das Projekt wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (WM) mit circa 55 Prozent der Projektkosten gefördert. Die Kofinanzierung hat die Stadt übernommen. Ein Teil der Projektkosten wird vom Projektträger als Eigenmittel eingebracht. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat den Förderzeitraum bis Ende 2026 verlängert und die Förderung genehmigt. PIAzA richtet sich an junge Geflüchtete sowie Zugewanderte aus EU- und Drittstaaten, die gute Chancen auf Vermittlung in Ausbildung haben. Es werden 24 Teilnehmende begleitet und unterstützt. Ziel ist die Integration geeigneter junger Menschen in Ausbildung durch die Betreuung eines „Kümmerers“, als eine Art Case-Manger, in drei Schritten: 1. Vorauswahl geeigneter Jugendlicher 2. Kompetenzanalyse 3. Vermittlung in Ausbildung und Praktika mit anschließender Betreuung von Azubi und Arbeitgeber Neben der erfolgreichen Vermittlung in Ausbildung liegt der Fokus auch auf der Klärung der individuellen (ausländer-)rechtlichen Situation der Teilnehmenden. PIAzA unterstützt sowohl die Jugendlichen als auch potentielle Ausbildungsbetriebe bei diesem schwierigen Verfahren, damit Ausbildungsverhältnisse nicht schon im Vorfeld scheitern. Erfahrungsbericht Im Jahr 2024 wurden 39 Teilnehmende aus 22 Ländern begleitet. Davon konnten 12 Jugendliche in Ausbildung vermittelt werden, 7 Teilnehmende in einen Sprachkurs. 4 Teilnehmende wurden bei ihrem Weg in eine weiterführende Schule bzw. Berufsschule unterstützt, 7 Teilnehmende bei einer Vorbereitungsmaßnahme auf eine Ausbildung. Kosten- und Finanzierungsplan PIAzA 2025/2026: Kosten Personalkosten 127.900 Euro Sachkosten 10.000 Euro Summe 137.900 Euro Finanzierung Zuschuss WM 75.440 Euro (55% der Projektkosten) Eigenmittel Träger 18.000 Euro (13% der Projektkosten) Zuschuss Stadt Karlsruhe 44.460 Euro (32% der Projektkosten) Der städtische Anteil erhöht sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren, da das Ministerium förderfähige Personalkosten ab 2025 nur noch mit 70 Prozent statt wie bisher mit 80 Prozent bezuschusst. Stellungnahme des Büros für Integration Das Büro für Integration empfiehlt, die Förderung um zwei weitere Jahre fortzusetzen. Die Integration junger Zugewanderter in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige gesellschaftliche Integration. Um junge Zugewanderte erfolgreich in Ausbildung zu vermitteln, bedarf es gezielter Unterstützung – sowohl für die Zugewanderten selbst als auch für Arbeitgeber. Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede, unzureichende Informationen über Anforderungen an Azubis oder fehlende Vorerfahrungen machen ein behutsames und individuelles Vorgehen auf beiden Seiten erforderlich. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Begleitung von Arbeitgebern bei der Einstellung von Zugewanderten, um zu verhindern, dass Ausbildungsverhältnisse schon vor Beginn an den zahlreichen Herausforderungen scheitern. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels bieten die Ausbildung – 3 – und die Beschäftigung Zugewanderter insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wertvolle Chancen zur langfristigen Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Verlängerung des Projektes erfolgt in 2025 über Mittel für Veranstaltungen und Projekte (MVP). Die Mittel sind eingeplant und vorhanden. Die Mittel für das folgende Haushaltsjahr sind eingeplant vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln für den Integrations- und Flüchtlingsfonds im Doppelhaushalt 2026/2027 (freiwillige Aufgabe) durch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen. Beschluss: Antrag an den Integrationsausschuss Der Integrationsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und befürwortet für 2025 sowie 2026 die finanzielle Förderung des Projekts PIAzA – Perspektiven durch Integration in Ausbildung für zugewanderte AusländerInnen. Die Finanzierung 2025 erfolgt über Mittel für Veranstaltungen und Projekte (MVP). Die Finanzierung in 2026 erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln für den Integrations- und Flüchtlingsfonds im Doppelhaushalt 2026/2027 (freiwillige Aufgabe) durch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen.