Rückzahlung der durch die Stadt Karlsruhe verhängten Bußgelder

Vorlage: 2024/1421
Art: Antrag
Datum: 18.12.2024
Letzte Änderung: 11.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2025

    TOP: 18

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 04.02.2025

    TOP: 3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2025

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1421 Eingang: 18.12.2024 Rückzahlung der durch die Stadt Karlsruhe verhängten Bußgelder Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 18 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 04.02.2025 3 Ö Behandlung Gemeinderat 18.02.2025 10 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Stadt Karlsruhe zahlt die im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung verhängten und tatsächlich eingetriebenen Bußgelder an die Betroffenen zurück. 2. Dazu fordert die Stadt per amtlicher Mitteilung in der Stadtzeitung die durch diese städtischen Bußgelder betroffenen Bürger auf, einen Erstattungsanspruch des bezahlten Bußgeldes gegenüber der Stadt geltend zu machen. Sachverhalt/Begründung Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die Bayerische Infektionsschutzverordnung geurteilt. Bürger können demnach Bußgelder, die sie zu zahlen hatten, zurückfordern, denn die Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 war unverhältnismäßig. Auch das spanische Verfassungsgericht hat die dortigen Ausgangssperren oder auch Kontaktbeschränkungen teilweise für verfassungswidrig erklärt, woraufhin der spanische Staat seinen Bürgern versprach, alle Corona-Bußgelder zurückzuerstatten. Wir sehen daher die Stadt in der moralischen Pflicht, die durch sie erhobenen Bußgelder den betroffenen Bürgern zurückzuerstatten. Zwar war die Stadt Karlsruhe in ihrer seinerzeitigen Antwort auf unsere Anfrage vom Juni 2022 der Ansicht, dass diese Gerichtsentscheidungen keinen Einfluss auf die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg gehabt hätten und sie somit keine Notwendigkeit sähe, Bußgelder zurückzuzahlen. Jedoch ist den veröffentlichten, ungeschwärzten RKI-Files klar zu entnehmen, wie die Politik die Öffentlichkeit getäuscht hat – und wie das RKI unter dem Deckmantel der Wissenschaft diese Fehlinformationen gestützt hat. Man war weisungsgebunden und wollte den vorgesetzten Ministern nicht auf die Füße treten. Quelle: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rki-files-entschwaerzt-pandemie- nebenwirkungen/ – 2 – Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Dr. Gerhard Lenz, Rouven Stolz, Andreas Seidler

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1421 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Rückzahlung der durch die Stadt Karlsruhe verhängten Bußgelder Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 18 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 04.02.2025 3 Ö Behandlung Gemeinderat 18.02.2025 10 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Stadtverwaltung empfiehlt, den von der AfD gestellten Antrag auf Rückerstattung von verhängten Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Eine Rückerstattung der von der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Corona-Verordnungen verhängten und vereinnahmten Bußgelder ist nach derzeitigem Sach- und Rechtsstand nicht möglich. Für die Rückerstattung von verhängten Bußgeldern fehlt es an einer notwendigen rechtlichen Grundlage. Die erlassenen Bescheide wurden zwischenzeitlich bestandskräftig, soweit sie gerichtlich überprüft wurden, wurden die entsprechenden Entscheidungen rechtskräftig. Anders als in Bayern wurden die entsprechenden Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die Grundlage für das geahndete bußgeldbewährte Verhalten sind und waren, von angerufenen Gerichten weder inzident noch in einem Normenkontrollverfahren für unvereinbar mit höherrangigem Recht beziehungsweise für ungültig erklärt. Wie bereits in der Vergangenheit dargelegt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Corona- Verordnung des Landes Bayern mit Gültigkeit vom 31. März 2020 für rechtswidrig. Die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts wirkt sich nicht generell auf die erlassenen Corona-Verordnungen, auch nicht in Bayern aus. Vielmehr ist sie auf die zur Entscheidung vorgelegte Verordnung beschränkt. Folglich greift die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch nur für das Land Bayern, nicht darüber hinaus. Mögliche Erkenntnisse aus nun freigegebenen Unterlagen des Robert-Koch-Instituts genügen ebenfalls nicht, eine Rückerstattung von Bußgeldern auf Grundlage der Corona-Verordnungen herbeizuführen. Böten die in Bezug genommenen Daten Anlass für eine tatsächliche und rechtliche Neubewertung der Situation, könnte diese nur der Gesetzgeber beziehungsweise der Verordnungsgeber durch erneute, abändernde und gegebenenfalls rückwirkende Normierung vornehmen. Die Verwaltung beziehungsweise Exekutive als vollziehende Gewalt kann dies nicht tun und bleibt an die getroffenen bestandskräftigen und rechtskräftigen Entscheidungen gebunden. Ziel von Bestands- und Rechtskraft ist es, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen beziehungsweise nach Ende des Instanzenzuges richterliche und behördliche Entscheidungen bestehen zu lassen, um den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit zu gewährleiten. Aus diesen rechtlichen Gründen ist der Antrag abzulehnen.

  • Protokoll GR 21.01.2025 TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 18 der Tagesordnung: Rückzahlung der durch die Stadt Karlsruhe verhängten Buß- gelder Antrag: Afd Vorlage: 2024/1421 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Februar 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2025

  • Protokoll_HA_04.02.2025_TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 6. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 4. Februar 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Rückzahlung der durch die Stadt Karlsruhe verhängten Bußgel- der Antrag: AfD Vorlage: 2024/1421 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Der Antrag sei aus der Ge- meinderatssitzung vom 21. Januar 2025 vorwiesen. Stadtrat Schnell (AfD) merkt an, die Antwort der Verwaltung sei konkludent. Dennoch wolle eine Mehrheit seiner Fraktion den Antrag im Gemeinderat behandeln. Der Vorsitzende sagt zu, den Antrag auf die nächste Sitzung des Gemeinderats zu nehmen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 11. Februar 2025

  • Protokoll GR 18.02.2025 TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Rückzahlung der durch die Stadt Karlsruhe verhängten Bußgelder Antrag: AfD Vorlage: 2024/1421 Beschluss: Antrag ist zurückgezogen Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Februar 2025: Stadtrat Stolz (AfD): Wie in der Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen, fehlt es im Moment an einer rechtlichen Grundlage, aber was nicht ist, kann ja noch werden. Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl und dem anschließenden Corona- Untersuchungsausschuss erachten wir den Antrag zunächst als erledigt und reichen diesen zu gegebener Zeit erneut ein, danke. Der Vorsitzende: Sollen wir noch weiter diskutieren? Frau Stadträtin Wolf, wollen Sie noch? Also er ist für erledigt erklärt. Im Grunde können wir ihn einfach vom Tisch ziehen, okay, gut, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. März 2025