Errichtung von Feinstaub-Messstationen zur Stärkung der Gesundheit in Durlach
| Vorlage: | 2024/1409 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 13.12.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.02.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1409 Eingang: 11.12.2024 Errichtung von Feinstaub-Messstationen zur Stärkung der Gesundheit in Durlach B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 12.02.2025 5 Ö Behandlung Einleitung und Zielsetzung: Dieser Antrag verfolgt das Ziel, die gesundheitliche Belastung durch Feinstaub in unserer Gemeinde besser zu erfassen. Die Schadstoffmessung soll eine Datengrundlage für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Förderung des Klimaschutzes schaffen. Hintergrund zu Feinstaub und gesundheitlichen Risiken: Feinstaub, ein Gemisch aus festen und flüssigen Schwebstoffen, besteht aus Nanopartikeln mit Durchmessern unter 10 Mikrometern (PM10) und 2,5 Mikrometern (PM2,5) sowie ultrafeinen Partikeln unter 100 Nanometern (UFP). Diese Partikel können tief in die Lungen und in den Blutkreislauf eindringen und schädliche gesundheitliche Auswirkungen verursachen. Auch weitere Luftschadstoffe wie NO, NO₂, O₃, SO₂, CO, Benzol und Toluol sind gesundheitsschädlich. Neue Forschungserkenntnisse zeigen, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Feinstaub ohne gesundheitliche Auswirkungen bleibt. Daher ist es wichtig, die Schadstoff-Belastung kontinuierlich zu vermindern, um die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu schützen. Kinder und Schwangere als besonders gefährdete Gruppen: Kinder, Schwangere und ihre ungeborenen Kinder sind durch Feinstaub besonders stark gefährdet. Bei Kindern können sich Atemwegserkrankungen und Entwicklungsstörungen verstärken, während ungeborene Kinder durch die Belastung über die Mutter betroffen sein können, was langfristige gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Europäische Richtlinien und neue Feinstaub-Grenzwerte: In Reaktion auf die gesundheitlichen Risiken hat die Europäische Union im September 2024 eine deutliche Senkung der zulässigen Schwellenwerte für Feinstaub beschlossen. Diese Entscheidung verdeutlicht die Dringlichkeit, die Luftqualität zu verbessern. – 2 – Gründe für eine umfassende Luftschadstoffmessung: Eine präzise und umfassende Erfassung der Feinstaub-Konzentrationen sowie die mögliche Messung weiterer Luftschadstoffe kann dazu beitragen: 1. Belastungsschwerpunkte zu identifizieren und Maßnahmen gezielt zu steuern. 2. Die Gesundheit der Bevölkerung und speziell gefährdeter Gruppen zu schützen. 3. Daten für die Unterstützung der Verkehrswende bereitzustellen. 4. Langfristig zum Klimaschutz beizutragen, indem die Luftqualität verbessert und Emissionen gezielt vermindert werden. Standortwahl und Platzierung der Messstationen: Es wird vorgeschlagen, die Feinstaub-Messstationen an repräsentativen Standorten innerhalb der Gemeinde aufzustellen, wie zum Beispiel: • Badnerstraße / Rittnerstraße: Hauptverkehrsstraße mit hoher Belastung in der Nähe des Markgrafen-Gymnasiums und der Schloss-Schule. • Killisfeldstraße / Auerstraße: Gebiet mit starkem Pendler- und Wirtschaftsverkehr. Zusammenfassung und Beschlussvorschlag: Die Einrichtung von einer Feinstaub-Messstation und die mögliche Erhebung zusätzlicher Schadstoff- messungen stellt eine präventive Maßnahme zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes dar. Die Verwaltung wird gebeten, einen geeigneten Standort festzulegen und den Betrieb der Messstationen bereitzustellen. Unterzeichnet von Dr. med. Karin Mezger und das B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1409 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA i. B. m. ZJD Errichtung von Feinstaub-Messstationen zur Stärkung der Gesundheit in Durlach B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 12.02.2025 5 Ö Behandlung Kurzfassung Die wissenschaftlich fundierte Messung der Luftqualität in Karlsruhe ist notwendig, um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Die Messung der Luftqualität liegt in der Zuständigkeit der Landesanstalt für Baden- Württemberg, für die Festlegung von verbindlichen Maßnahmen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Die Stadtverwaltung hat keine Zuständigkeit, Luftmessstationen zu betreiben. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Wie im Antrag dargelegt, kann die Luftqualität (unter anderem die Feinstaubkonzentration) einen wichtigen Einfluss auf die menschliche Gesundheit und Wohlbefinden haben. Der Gesetzgeber hat daher Rechtsgrundlagen geschaffen, nach denen die Luftreinhaltung verbindlich gemessen und Maßnahmen festgelegt werden. Die Grundlagen für das Recht über die Luftreinhaltung sind durch internationale Abkommen, Richtlinien auf Europäischer Ebene und durch Umsetzung dieser in deutsches Recht geschaffen worden. Die derzeit wichtigste Norm ist die 39. Bundes- Immissionsschutzverordnung. Hier sind unter anderem Messverfahren, Grenzwerte, Informationspflichten, Luftreinhaltepläne etc. umfassend und verbindlich geregelt. Auch der im Antrag angesprochene Luftschadstoff Feinstaub fällt unter diese gesetzliche Regelung. Zuständig für die Umsetzung der Bundes-Immissionsschutzverordnung sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat daher einen verbindlichen Luftreinhalteplan aufgestellt, der auch einen Teilplan für die Stadt Karlsruhe enthält. Dieser Plan wird umgesetzt. Die dafür notwendige Messung der Luftqualität erfolgt durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Die LUBW betreibt in Karlsruhe derzeit zwei Messstationen, Karlsruhe Nordwest und Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße. Die Entscheidung, ob zusätzliche Stationen notwendig sind, ist von der LUBW zu treffen. Die Stadtverwaltung ist für die gesetzlich geregelte Messung der Luftqualität in Karlsruhe nicht zuständig. Städtische Stationen hätten damit keine rechtliche Verbindlichkeit, um Luftreinhaltemaßnahmen zu treffen. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Sollte die Stadtverwaltung eigene Messtationen aufstellen und betreiben, hätte dies erhebliche finanzielle Auswirkungen.