Neugestaltung des Vollservice bei der Abfallsammlung des Teams Sauberes Karlsruhe
| Vorlage: | 2024/1403/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.05.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
- Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.05.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.05.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.05.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.05.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.05.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.05.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1403/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Neugestaltung des Vollservice bei der Abfallsammlung des Teams Sauberes Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 06.05.2025 3 Ö Anhörung Ortschaftsrat Wolfartsweier 06.05.2025 2 Ö Anhörung Ortschaftsrat Grötzingen 07.05.2025 3 Ö Anhörung Ortschaftsrat Stupferich 07.05.2025 2 Ö Anhörung Ortschaftsrat Neureut 13.05.2025 1 Ö Anhörung Ortschaftsrat Durlach 14.05.2025 4 Ö Anhörung Ortschaftsrat Hohenwettersbach 21.05.2025 1 Ö Anhörung Gemeinderat 27.05.2025 13 Ö Entscheidung Kurzfassung Das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) plant, folgende Eckpunkte und die hierfür notwendigen Änderungen der Abfallgebührensatzung sowie der Abfallentsorgungssatzung umzusetzen. Das Konzept wurde im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung vorberaten: A) Das Holen und Zurückstellen von 2-rädrigen Abfallbehältern vom Standplatz (Vollservice) wird auf maximal 35 Meter Entfernung zwischen Fahrbahnrand und Standplatz, bis zu 10 Stufen und 5% Steigung festgelegt. Die Umstellung der Abfallsammlung für Restmüll, Biomüll und Altpapier soll ab dem 1. Juni 2025 in einem schrittweisen, stadtteilbezogenen Prozess erfolgen. Hiervon begrenzt betroffen sind die Kernstadtgebiete von Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach. B) Die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen Teilservice und Vollservice für das gesamte Karlsruher Stadtgebiet für 2- rädrige Behälter, sofern diese den unter A) beschriebenen Parametern entsprechen, ausgenommen der Kernstadtgebiete Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach, ab dem 1. Januar 2027. C) Für das betriebliche Gesundheitsmanagement wird bis Ende des Jahres ein Konzept ausgearbeitet und in den Gremien vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Team Sauberes Karlsruhe legt im Selbstverständnis eines serviceorientierten Dienstleisters den Vollservice für Restmüll, Bioabfall und Altpapier sowie bis Ende 2023 auch für Wertstoffe sehr kundenfreundlich und bürgernah - auch über die in der Abfallentsorgungssatzung festgelegten Parameter hinaus - aus. In der Abfallentsorgungssatzung sind die Anforderungen an den Standplatz in § 11 Abs. 2 bisher wie folgt geregelt: „Der befestigte Standplatz ist in möglichst kurzer Entfernung zum nächstmöglichen auf öffentlicher Fläche liegenden Halteplatz des Sammelfahrzeuges einzurichten. Die Entfernung darf 15 Meter nicht überschreiten. Die befestigten Transportwege müssen ebenerdig angelegt werden, sie dürfen keine Stufen und keine Steigungen über fünf Prozent haben“. Unabhängig von diesen Begrenzungen erbringt die Abfallsammlung durch TSK derzeit den Vollservice, also das Holen und Zurückstellen der Abfallbehälter vom Standplatz, für nahezu alle Standplätze ungeachtet der örtlichen Gegebenheiten. Die strengen Regelungen der Abfallentsorgungssatzung wurden ursprünglich mit dem Fokus auf Neubauten und deren moderne bauliche Gegebenheiten entwickelt. Karlsruhe hat aber einen hohen Bestand an Altbauten, insbesondere in Stadtteilen mit historischer Bausubstanz. Diese Altbauten weisen oftmals bauliche Besonderheiten auf, die eine Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgaben erschweren oder unmöglich machen. Beispielsweise gibt es hier häufig enge Höfe, schmale Zugangswege, steile Treppen oder keine ausreichenden Freiflächen, um Abfallbehälter gemäß den Vorgaben aufzustellen. Die serviceorientierte Auslegung der Abfallentsorgungssatzung durch TSK wurde insbesondere beim Übergang der Wertstoffleerung auf die Betreiber Dualer Systeme (BDS) ab 1. Januar 2024 deutlich. Im Zuge der sich anschließenden Diskussion um die Auslegung des Vollservice bei der Wertstofftonne wurde auch die durch TSK erbrachte Vollserviceleistung intensiv betrachtet. Dabei wurde seitens TSK, des örtlichen Personalrats und des städtischen Arbeitssicherheitsdienstes (ASID) festgestellt, dass eine Veränderung des bisher durch TSK geleisteten Leerungsservice notwendig ist, da der umfängliche Vollservice nicht mehr den Anforderungen an einen sicheren und modernen Arbeitsplatz genügt. Insbesondere rückten dabei lange Transportwege sowie eine hohe Anzahl an Treppenstufen in den Fokus. Dies macht eine Neugestaltung und präzise Definition des zukünftig im Stadtgebiet Karlsruhe zu leistenden Vollservice notwendig. Die Neugestaltung soll sowohl einen guten Bürgerservice gewährleisten als auch den Anforderungen an einen zeitgemäßen Arbeitsplatz gerecht werden. Die neue Abfallentsorgungssatzung muss hierfür klare und auch für den Altbaubestand realistische Parameter setzen. Im Rahmen der Überarbeitung des Vollservice sollen folgende Änderungen umgesetzt werden: A. Eine satzungsrechtliche Erweiterung der Vollserviceleistung auf 35 Meter Entfernung,10 Stufen und 5% Steigung, einschließlich der Vorgabe, im Rahmen des Vollservice an den Haustüren zu klingeln. Darüberhinausgehende Standorte werden zur Standplatzanpassung beziehungsweise Bereitstellung verpflichtet. Begrenzt betroffen sind die Kernstadtgebiete in Karlsruhe- Innenstadt, Mühlburg und Durlach. B. Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice im gesamten Stadtgebiet, sofern diese den unter A) beschriebenen Parametern entsprechen, ausgenommen der Kernstadtgebiete in Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach. C. Ausarbeitung eines Konzeptes für das betriebliche Gesundheitsmanagement bis Ende des Jahres 2025. – 3 – Von den geplanten Änderungen ausgenommen sind die Wertstoffbehälter, da deren Sammlung laut Verpackungsgesetz in der Zuständigkeit der Betreiber Dualer Systeme liegt. Leistungen, die nicht unter die kommunale Zuständigkeit fallen, können auch nicht ohne Weiteres durch eine städtische Satzung geregelt werden. Die neue Satzung könnte für die Wertstofferfassung nur dann bindend sein, wenn diese auch ausdrücklicher Bestandteil eines künftigen Vertrages (Abstimmungsvereinbarung) mit den dualen Systemen werden würde. Die Abstimmungsvereinbarung ist jedoch zwischen den Parteien BDS und Stadt einvernehmlich zu verhandeln und abzuschließen. Das TSK will die Gespräche zur ab 2027 gültigen neuen Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen aufnehmen, sobald feststeht, welches duale System für das Stadtgebiet der zuständige Verhandlungsführer sein wird. A. Festlegung der Vollserviceleistung durch eine Kappung der Spitzen 1. Festlegung der Vollserviceleistung auf Standplätze mit maximal • 35 Metern • 10 Stufen • einer Steigung von 5% Die Umsetzung erfolgt ab Gemeinderatsbeschluss in einem fortlaufenden Prozess, der Ende 2026 abgeschlossen sein soll. Eine Satzung, die die neuen Parameter festlegt, soll Ende 2025 erlassen werden und 2026 in Kraft treten. 2. Diese Regelung betrifft ausschließlich 2-rädrige Abfallbehälter. Sie wird im gesamten Karlsruher Stadtgebiet gelten mit Ausnahme der Kernstadtgebiete (siehe Abbildung 2, 3 und 4) Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach. A.1 Es wurde eine umfassende Analyse der bestehenden Standplätze im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Die Kombination aus 35 Metern und 10 Stufen bietet dabei weiterhin einen umfangreichen Service für die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger und entlastet die Mitarbeitenden zielgerichtet an den Standplätzen mit den höchsten Erschwernissen. Nach einer internen Umfrage im Dezember 2024 erklärt sich der örtliche Personalrat mit diesen Parametern einverstanden. Insgesamt würde durch diese Lösung weiterhin ein Vollservice in bekanntem Umfang für 93,5% der Standplätze ermöglicht. Dies entspricht insgesamt etwa 34.600 Standplätzen. Für etwa 2.400 Standplätze (6,5%) können zukünftig keine Vollserviceleistungen im bisher praktizierten Umfang durch das TSK mehr angeboten werden. Bei einer strikten Auslegung der aktuellen Satzung (15 Meter, keine Stufen, 5% Steigung) wären dagegen insgesamt 23,8% der Standplätze nicht im Vollservice inkludiert (Abbildung 1). Die Anzahl der Meter und Stufen bezieht sich jeweils auf die einfache Wegstrecke. Dabei ist unerheblich, ob die Stufen zusammenhängend oder unterbrochen gebaut wurden, etwa in Form einzelner Absätze. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Stufen in Kellerräume oder über mehrere Ebenen innerhalb eines Gebäudes führen. Entscheidend ist allein, dass die festgelegte Grenze von 10 Stufen nicht überschritten wird. – 4 – Abbildung 1: Verteilung satzungskonforme Standplätze Um den Eigentümerinnen und Eigentümern und Hausverwaltungen, deren Objekte von der Kappung betroffen sind, die Umstellung zu erleichtern, wird ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und Beratung erstellt. Dieses sieht vor, dass die Kappung der Spitzen sukzessive und stadtteilweise in einem Prozess von voraussichtlich Juni 2025 bis September 2026 durchgeführt wird. Hierdurch können die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen individuell durch das TSK informiert und beraten werden. Zunächst erfolgt ein persönliches Anschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer und Hausverwaltungen der betreffenden Objekte sukzessive und nach Ortsteilen, in welchem über die bevorstehenden Änderungen informiert wird. Auch die Haushalte werden sukzessive und nach Ortsteilen angeschrieben. Im Anschluss folgt eine dreimonatige Übergangszeit, in der das TSK eine individuelle Vorortberatung anbietet. Die Eigentümerinnen und Eigentümer und Hausverwaltungen haben in dieser Zeit die Möglichkeit, entweder einen neuen satzungskonformen Standplatz einzurichten, eine Bereitstellung der Abfallbehälter innerhalb der Hausgemeinschaft zu organisieren oder ein Unternehmen, z.B. einen Hausmeisterdienst, mit der Bereitstellung zu beauftragen sowie die Anwohnerinnen und Anwohner ihres Anwesens zu informieren. Nach Abschluss der Übergangszeit werden die Abfallbehälter nur noch durch die Mitarbeitenden des TSK abgeholt, wenn diese auf einem den Vorgaben entsprechenden Standplatz stehen oder am Abholtag am Fahrbahnrand bereitgestellt sind. Standardmäßig basiert die Entsorgungsgebühr auf dem Vollservice, bei dem die Abfallsammelbehälter direkt von den Mitarbeitenden des TSK vom Standplatz abgeholt und wieder zurückgestellt werden. In den Teilservicegebieten (s. S.7) hingegen sind die Bewohnerinnen und Bewohner dafür verantwortlich, die Abfallbehälter am Abholtag am Straßenrand bereitzustellen und nach der Leerung zurückzustellen. Hierfür wird bisher ein Abschlag auf die reguläre Vollservice-Gebühr gewährt. Es wurde geprüft, den von der Kappung betroffenen Standplätzen ab Bereitstellungszeitpunkt einen Abschlag zu gewähren. Dies ist allerdings aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nur dann möglich, wenn allen Haushalten, welche aktuell auch auf freiwilliger Basis die Abfallbehälter bereitstellen, ein Teilserviceabschlag gewährt würde. Aufgrund der hierfür notwendigen erheblichen betrieblichen Umstellungen ist dies somit auch erst ab 2027 in der zweiten Projektphase (Wahlmöglichkeit Voll- oder Teilservice) möglich. Das TSK plant daher, ab dem Jahr 2027 differenzierte Gebührensätze für Teilservicestandorte (einschließlich der gekappten Spitzen) und Vollservicestandorte zu erheben. Zwar gibt es bereits jetzt schon durch den Teilserviceabschlag eine Differenzierung zwischen den zwei verschiedenen Leistungsgraden, die notwendige Abfrage bezüglich des Wahlrechtes sowie die darauf – 5 – ausgerichtete Tourenplanung ab 2027 machen allerdings eine Neukalkulation der Gebührensätze erforderlich. Nur diese Vorgehensweise gewährleistet eine rechtssichere und planbare Umsetzung. A.2 4-rädrige Behälter stellen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeitenden der Abfallsammlung vor besondere Herausforderungen. Die Behälter sind durch abschließbare Feststellbremsen durch die Bürgerinnen und Bürger nur schwer zu bewegen. Darüber hinaus zeichnen sich diese Behälter durch ein deutlich höheres Gewicht aus. Aus diesem Grund werden bereits heute alle 4-rädrigen Behälter von allen Standplätzen, auch in jetzigen Teilservicegebieten, geholt und zurückgestellt. Daher ist auch weiterhin die vollumfängliche Erbringung des Vollservice unabhängig von der bestehenden Wegstrecke, auch über 35 Meter hinaus, für 4-rädrige Behälter auf bestehenden Standplätzen notwendig. Es handelt sich hierbei um etwa 480 Standplätze. Die Zugangswege zu 4-rädrigen Behältern führen generell nicht über Treppenstufen. Für 4-rädrige Behälter, die über 35 Meter vom Ladeort entfernt stehen, ist keine weitere Differenzierung in den Gebühren vorgesehen. Des Weiteren ist eine stadteilbezogene Differenzierung der Vollserviceleistung notwendig, weshalb die Kernstadtgebiete Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach begrenzt von den beschriebenen Änderungen berührt sein sollen (Abbildungen 2, 3 und 4). Abbildung 2: Kernstadtgebiet Karlsruhe-Innenstadt Abbildung 3: Kernstadtgebiet Mühlburg – 6 – Abbildung 4: Kernstadtgebiet Durlach Aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens, der Vielzahl an Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben sowie zur Wahrung eines repräsentativen Stadtbildes soll die Vollserviceleistung in den Kernstadtgebieten weiterhin in vollem Umfang erbracht werden, auch über die festgelegten Begrenzungen hinaus. Die Abgrenzung dieser Gebiete basiert zum einen auf der bereits etablierten Praxis der Stadtreinigung, die in diesen Bereichen die Anliegerpflichten, d.h. Gehwegreinigung und Winterdienst, übernimmt. Zum anderen wurden die Sonderrichtlinien für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum für die Abgrenzung der Bereiche Mühlburg (2014) und der Innenstadt (2024) sowie die Satzung zum Schutz der Gesamtanlage „Altstadt Durlach“ (1998) als Grundlage herangezogen. Das Kernstadtgebiet der Karlsruher Innenstadt verläuft zwischen Kriegsstraße und Zirkel sowie rund um die Kaiserstraße; als Kernstadtgebiet Mühlburg wurde der Bereich der Rheinstraße zwischen Entenfang und Philippstraße definiert; das entsprechende Gebiet in Durlach beläuft sich auf die Pfinztalstraße, sowie den Altstadtring. Insgesamt gibt es in diesen Gebieten etwa 1.100 Abfallsammelstandorte. Davon überschreiten ca. 150 Standorte die neu festgelegten Grenzen des Vollservice. Diese werden ebenfalls um eine satzungsgerechte Standplatzänderung angehalten, jedoch wird aus oben genannten Gründen auf die Kappung verzichtet. Die konkrete Ausgestaltung sowie das exakte Gebiet werden noch im Rahmen der Satzungserstellung zu erarbeiten sein; insofern können noch gewisse Abweichungen erfolgen. Darüber hinaus wird mit der geplanten Neuregelung des Vollservice das Klingeln an den Haustüren ab 2026 als fester Bestandteil der Abfallsammlung in die Abfallentsorgungssatzung aufgenommen. Dies betrifft alle Standplätze im Vollservice und gilt für sämtliche Behältergrößen. In vielen Fällen wurde bereits in der Vergangenheit geklingelt, um Zugang zu bestimmten Standplätzen zu erhalten. Die Aufnahme in die Satzung schafft hier eine klare und verbindliche Regelung. – 7 – B. Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen Teilservice und Vollservice zum 1. Januar 2027 1. Einführung der Wahlmöglichkeit eines a. Teilservice in den Stadtteilen Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, und Weststadt unter Entrichtung einer Gebühr für Teilservice. b. Vollservice in den Stadtteilen Hohenwettersbach, Neureut, Grünwettersbach, Palmbach und Wolfartsweier (bisherige Teilservicegebiete) unter Entrichtung einer Gebühr für Vollservice und unter der Errichtung eines satzungkonformen Standplatzes nach der neuen Abfallentsorgungssatzung 2026. 2. Diese Regelung betrifft ausschließlich 2-rädrige Abfallbehälter, wird im gesamten Karlsruher Stadtgebiet gelten und findet keine Anwendung in den Kernstadtgebieten von Karlsruhe- Innenstadt, Mühlburg und Durlach. B.1 Aktuell ist die Stadt Karlsruhe in zwei Entsorgungszonen aufgeteilt. In den Stadtteilen Hohenwettersbach, Neureut, Grünwettersbach, Palmbach und Wolfartsweier haben die Bürgerinnen und Bürger die Pflicht, ihre 2-rädrigen Abfallsammelbehälter am Entleerungstag bereit- und unverzüglich wieder zurückzustellen. In den übrigen Stadtteilen Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock und Weststadt erfolgt die Abfallsammlung im Vollservice wie in den Erläuterungen beschrieben. Die Aufteilung ist historisch mit der Eingliederung der Stadtteile bedingt und hat keine betrieblich notwendigen Gründe. Die betriebliche Praxis zeigt auf, dass auch im Vollservicegebiet viele Bürgerinnen und Bürger ihre Abfallbehälter am Entleerungstag bereitstellen, ohne dass sich dies bisher gebührentechnisch auswirkt. Um eine möglichst weitgehende Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird eine Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice für nahezu alle Karlsruher Stadtteile mit entsprechender Gebührenanpassung eingeführt. Die Einführung der Wahlmöglichkeit bringt mehrere Vorteile mit sich. Einerseits werden durch die neue Regelung die Flexibilität und Gebührengerechtigkeit erhöht, da Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen den Service wählen können, der am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Mehrfamilienhäuser in den bisherigen Teilservicegebieten profitieren von der Möglichkeit, den Vollservice zu wählen, und erhalten dadurch eine bessere Dienstleistung. Gleichzeitig werden Haushalte bzw. Hausgemeinschaften, die ihre Tonnen selbst bereitstellen, finanziell entlastet. Zum anderen erleichtert die genaue Erfassung, wie viele Anwesen welchen Service nutzen, die Planung der Abfallentsorgung. Eine präzisere Tourenplanung verbessert die Wirtschaftlichkeit und reduziert Emissionen durch effizientere Routen. Dabei trägt die neue Ausgestaltung der Regelung weiterhin zum Schutz des Stadtbildes in den Kernstadtgebieten Karlsruhe, Mühlburg und Durlach bei. Mit Einführung und Umsetzung der Wahlmöglichkeit wird dies auch in der Gebührenkalkulation 2027 angepasst. Im Gegensatz zur schrittweisen Kappung der Spitzen soll die Wahl der Serviceleistung einheitlich und gleichzeitig für alle Gebiete umgesetzt werden. Diese einheitliche Vorgehensweise vereinfacht nicht nur die logistische, sondern auch die organisatorische Planung erheblich. So wird es möglich, die Abholtouren für die gesamte Stadt gleichzeitig zu überarbeiten und optimal anzupassen. – 8 – Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Umstellung zu unterstützen und frühzeitig zu informieren, ist eine umfassende und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Hierfür startet das TSK ab Juni 2025 mit einer allgemeinen, an die Öffentlichkeit gerichteten Information. Im Anschluss werden ab 2026 alle betroffenen Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwaltenden individuell über ihren derzeitigen Serviceumfang und die Wahlmöglichkeit angeschrieben. Diese haben dann bis spätestens Mai 2026 Zeit, zwischen Voll- und Teilservice zu wählen. Eine Rückmeldung ist nur notwendig, wenn Änderungen gewünscht sind. Die Änderungen in der Abfallsammlung und bei den Gebühren greifen ab Januar 2027. Die Zeit zwischen Mai und Dezember 2026 wird zum einen für eine ausreichende betriebliche Vorbereitung und zum anderen für eine weitergehende Beratung genutzt. B.2 Die Wahlmöglichkeit gilt entsprechend der Ausführung zu A.2 ausschließlich für 2-rädrige Abfallbehälter und umfasst das gesamte Stadtgebiet Karlsruhe mit Ausnahme der zuvor definierten Kernstadtgebiete Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach. In diesen bleibt der Vollservice, unabhängig von der Anzahl der Stufen oder der Entfernung der Standplätze, erhalten. C. Ausarbeitung eines Konzeptes für das betriebliche Gesundheitsmanagement Um die körperliche Belastung der Mitarbeitenden zu reduzieren und ihre Gesundheit langfristig zu schützen, sind gezielte arbeitsorganisatorische Maßnahmen in Abstimmung mit dem städtischen Arbeitssicherheitsdienst geplant. Dazu zählen insbesondere die verpflichtende Schulung und Unterweisung im ergonomischen Ziehen und Schieben von Abfallsammelbehältern, um Fehlhaltungen und Überlastungen zu vermeiden. Ergänzend sollten Angebote wie Rückenschulungen oder medizinische Kräftigungstherapien bereitgestellt werden, um die Rückengesundheit nachhaltig zu fördern und präventiv zu unterstützen. Darüber hinaus soll jährlich ein Gesundheitszirkel in Kooperation mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Stadt Karlsruhe sowie der Krankenkasse Vivida durchgeführt werden. Ziel dieses Zirkels ist es, gezielt auf die spezifischen gesundheitlichen Herausforderungen der Mitarbeitenden einzugehen, Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und nachhaltige Verbesserungen im Arbeitsalltag zu fördern. Schon jetzt haben die Mitarbeitenden des TSK die Möglichkeit, sich im Fortbildungsprogramm der Stadt Karlsruhe für Veranstaltungen zur Sicherung der Gesundheit, wie beispielsweise Rückenschule oder ähnliche Präventionsmaßnahmen, anzumelden. Das Konzept wird bis Ende des Jahres ausgearbeitet und in den Gremien vorgestellt. Weiteres Vorgehen Der Gemeinderat wird zu geeigneten Zeitpunkten über die Umsetzung informiert. Die entsprechenden Satzungen werden dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) zu beauftragen, folgende Eckpunkte und die hierfür notwendigen Änderungen der Abfallgebührensatzung sowie der Abfallentsorgungssatzung umzusetzen: A) Das Holen und Zurückstellen von 2-rädrigen Abfallbehältern vom Standplatz (Vollservice) wird auf maximal 35 Meter Entfernung zwischen Fahrbahnrand und Standplatz, bis zu 10 Stufen und 5% Steigung festgelegt. Die Umstellung der Abfallsammlung für Restmüll, Biomüll und Altpapier soll ab dem 1. Juli 2025 in einem schrittweisen, stadtteilbezogenen Prozess erfolgen. Hiervon begrenzt betroffen sind die Kernstadtgebiete von Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach. – 9 – B) Die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen Teilservice und Vollservice für das gesamte Karlsruher Stadtgebiet für 2-rädrige Behälter, sofern diese den unter A) beschriebenen Parametern entsprechen, ausgenommen der Kernstadtgebiete Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach, ab dem 1. Januar 2027. C) Für das betriebliche Gesundheitsmanagement wird bis Ende des Jahres ein Konzept ausgearbeitet und in den Gremien vorgestellt. Anlage Abbildung 5: Vorläufiger Entwurf Öffentlichkeitsarbeit – 10 – Abbildung 6: Zeitplan
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Extrahierter Text
27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 2| nur für den internen Gebrauch Neugestaltung Vollservice Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 14. Februar 2025 und 4. April 2025 Gemeinderat 27. Mai 2025 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 3| nur für den internen Gebrauch Abfallentsorgung Karlsruhe – Stand heute Teilservice Gebiete Hohenwettersbach, Neureut, Grünwettersbach, Palmbachund Wolfartsweier Vollservice Gebiete Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Innenstadt- West, Knielingen, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerst., und Weststadt 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 4| nur für den internen Gebrauch Gründe für die Änderung Bisherige Praxis Satzung bisher: Maximal 15 Meter keine Stufen, 5 % Steigung Sehr bürgerfreundlicher Vollservice, weit über bestehende Satzung hinaus Holen & Zurückstellen nahezu überall Herausforderung „Historisch“ gewachsene Te i l- und Vollservicegebiete Klare Definition des Vollservice notwendig Arbeitssicherheit:TSK, Personalrat, ASID sehen dringenden Handlungsbedarf Ziel: Balance zwischen zeitgemäßem Bürgerservice & Arbeits- bedingungen 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 5| nur für den internen Gebrauch Neugestaltung Vollservice Teilprojekt 1: Kappung der Spitzen Teilprojekt 2: Einführung Wahlmöglichkeit Teil- oder Vollservice 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 6| nur für den internen Gebrauch Teilprojekt 1: Kappung der Spitzen Abholung im Vollservice bis 35 Meter / 10 Stufen / 5% Steigung Gilt nur für 2-rädrige Behälter Gesamtes Karlsruher Stadtgebiet Ab Juni 2025 Insgesamt etwa 2.500 Standplätze Stadtteilweise: alle 2 Monate etwa 400 Standplätze + Klingeln 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 7| nur für den internen Gebrauch Beispiel Maximum: 10 Stufen, 35 Meter 35 Meter 1 2 5 3 4 6 7 8 9 10 Gilt für den einfachen Weg 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 8| nur für den internen Gebrauch Zeitachse 1. Teilprojekt Kappung der Spitzen Versand Anschreiben Gebiet 1 Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit- einmalig Kappung Spitzen Gebiet 1 Versand Anschreiben Gebiet 2 Kappung Spitzen Gebiet 2 Versand Anschreiben Gebiet 3 Kappung Spitzen Letztes Gebiet Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit- wiederholt Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit– wiederholt Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit– wiederholt Beschluss Gemeinde- rat Vor- stellung Ortschafts- räte Vor- beratung EBAW 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 9| nur für den internen Gebrauch Gebiete der Entsorgung Karlsruhe – Kernstadtgebiete Ca. 1.100 Adressen Adressen, die über den neuen Vollservice- Beschränkungen liegen würden: ca. 150 Basierend auf Fußgängerfrequenz und Stadtbild Vollservice ohne Begrenzung 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 10| nur für den internen Gebrauch Kernstadtgebiet – Karlsruhe Innenstadt 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 11| nur für den internen Gebrauch Kernstadtgebiet – Mühlburg 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 12| nur für den internen Gebrauch Kernstadtgebiet – Durlach 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 13| nur für den internen Gebrauch Neugestaltung Vollservice Teilprojekt 1: Kappung der Spitzen Teilprojekt 2: Einführung Wahlmöglichkeit Teil- oder Vollservice 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 14| nur für den internen Gebrauch Teilprojekt 2: Einführung Wahlmöglichkeit Teil-oder Vollservice im Gilt nur für 2-rädrige Behälter Gilt im gesamten Karlsruher Stadtgebiet Information an Bürger*innen ab 2026 Umsetzung ab 2027 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 15| nur für den internen Gebrauch Zeitachse Teilprojekt 2: Wahl Teil-oder Vollservice Versand An- schreiben Wahl- gebiet Eingangs- frist Rück- meldung Wahl Veröffent- lichung neuer Touren- plan Gebühren nach Wahl Teil-oder Voll- service Abholung nach Wahl Teil-oder Voll- service Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit Weitere Informations- und Erinnerungs- kampagne 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 16| nur für den internen Gebrauch 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 17| nur für den internen Gebrauch Abfallentsorgung Karlsruhe – ab 2027 Zeitgemäßer, frei wählbarer Bürgerservice Effiziente Tourenplanung und Wirtschaftlichkeit Nachhaltige und moderne Arbeitsbedingungen 27. Mai 2025| Neugestaltung Vollservice| Seite 18| nur für den internen Gebrauch Ottostraße 21 76227 Karlsruhe Team Sauberes Karlsruhe Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: Neugestaltung des Vollservice bei der Abfallsammlung des Teams Sauberes Karlsruhe Vorlage: 2024/1403/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfall- wirtschaft und Stadtreinigung, das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) zu beauftragen, fol- gende Eckpunkte und die hierfür notwendigen Änderungen der Abfallgebührensatzung sowie der Abfallentsorgungssatzung umzusetzen: A) Das Holen und Zurückstellen von 2-rädrigen Abfallbehältern vom Standplatz (Vollservice) wird auf maximal 35 Meter Entfernung zwischen Fahrbahnrand und Standplatz, bis zu 10 Stufen und 5% Steigung festgelegt. Die Umstellung der Ab- fallsammlung für Restmüll, Biomüll und Altpapier soll ab dem 1. Juli 2025 in einem schrittweisen, stadtteilbezogenen Prozess erfolgen. Hiervon begrenzt betroffen sind die Kernstadtgebiete von Karlsruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach. B) Die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen Teilservice und Vollservice für das gesamte Karlsruher Stadtgebiet für 2-rädrige Behälter, sofern diese den unter A) be- schriebenen Parametern entsprechen, ausgenommen der Kernstadtgebiete Karls- ruhe-Innenstadt, Mühlburg und Durlach, ab dem 1. Januar 2027. C) Für das betriebliche Gesundheitsmanagement wird bis Ende des Jahres ein Konzept ausgearbeitet und in den Gremien vorgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 14. Februar 2025 und am 4. April 2025. Frau Bürgermeisterin wird kurz einführen. – 2 – Bürgermeisterin Lisbach: Ja, Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, wir legen Ihnen heute ein Konzept zur Neuordnung des Vollservice für die vom Team Sauberes Karls- ruhe bedienten Müllfraktionen vor, also für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe /Kartona- gen. Sie wissen es alle, das TSK hatte in den letzten Jahrzehnten, auch bis heute, den Vollservice sehr bürgerfreundlich praktiziert und auch weit über das hinaus, was zurzeit in unserer Abfallentsorgungssatzung festgelegt ist. Die Tonnen werden teilweise über meh- rere Stockwerke, über steile Treppen transportiert, über weite Entfernungen. Und da stel- len sich natürlich auch Fragen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Unfallprävention. Wir hat- ten das ja hier auch schon mehrfach besprochen. Letztes Jahr kam dann im Zuge der Umstellung der Wertstofftonne eine intensive Diskus- sion auch über den Umfang des in Karlsruhe zu leistenden Vollservice auf. Wir haben uns deswegen auch im Laufe der vergangenen zwölf Monate ganz intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben Selbsttouren begleitet, die städtische Arbeitssicherheit war hier eng mit im Boot. Wir haben mit dem Personalrat von TSK über gangbare Wege diskutiert, und wir haben uns ja auch mit denen, mit der Politik beraten. Ziel bei all dem war, eine mög- lichst gute Balance hinzubekommen zwischen dem Arbeitsschutz auf der einen Seite, aber eben trotzdem noch weiter einen möglichst bürgerorientierten Service auf der anderen Seite. Aus all den Anforderungen wurde dann ein Konzept erarbeitet. Das ist das, was Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt. Die Rahmenparameter sind die, dass TSK weiter den Vollservice über 35 Meter Entfernung und bis zu zehn Treppenstufen gewährleisten wird und dass natürlich auch dort, wo es notwendig ist, weiter an Haus- und Hoftüren geklin- gelt wird. Ausgenommen von den Änderungen sind die Kernstadtgebiete, das sind Teile der Innenstadt. Das ist der Kernstadtbereich von Durlach und von Mühlburg. Und zwar ist da die Begründung, dass das ausgenommen ist wegen einmal der hohen Frequenz auch an Fußgängerinnen und Fußgängern, auch wegen der dortigen Gastronomie, wegen Einzel- handel und weil einfach auch die Anforderungen an das Stadtbild hier besonders hoch sind. Ebenfalls ausgenommen sind vierrädrige Behälter. Da erfolgt der Service weiterhin wie bisher und im bisherigen Umfang. Mit dieser Neuordnung, die wir Ihnen heute vorschlagen, können wir 93,5 Prozent der Haushalte so bedienen, wie Sie das bisher gewohnt sind. Gleichzeitig wird auch das Perso- nal natürlich von TSK stark entlastet und auch so stark entlastet, dass auch der Personalrat von TSK sich hier mit diesen Änderungen einverstanden gezeigt hat. Und gleichzeitig kön- nen wir eben auch die Anforderungen, die unsere städtische Arbeitssicherheit gestellt hat, jetzt umfassend gewährleisten. Für die Haushalte oder Objekte auch, die nicht mehr wie bisher eben im Vollservice bedient werden, wird TSK dann auch Einzelberatung anbieten. Deswegen wird die Umsetzung, Sie haben es in der Vorlage gelesen, auch einiges an Zeit benötigen. Also wir werden das stadtteilweise machen, jeweils auch mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet und eben auch mit Beratungsterminen, die wir dann anbie- ten, sodass gegebenenfalls auch, wo das irgendwie möglich ist, alternative Standplätze ge- funden werden können. Dann gibt es noch ein zweites Teilprojekt, und zwar ist das eine Wahlmöglichkeit von Voll- und Teilservice. Die wird ab 2027 für das gesamte Stadtgebiet eingeführt. Das heißt, alle Objekte/Haushalte können dann auch entscheiden, welche Art von Service sie auch wollen. Das ist für die Höhenstadtteile natürlich auch interessant. Die haben ja zum Teil eben gar – 3 – keinen Vollservice und können jetzt zukünftig entscheiden, ob sie weiter den Teilservice be- anspruchen oder Vollservice in Anspruch nehmen. Das Konzept, das Ihnen jetzt heute vorliegt, haben wir zweimal im Betriebsausschuss be- handelt und vorberaten. Wir haben es in den Ortschaftsräten vorgestellt, vorberaten. Wir haben es auch dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Karlsruher Bürgervereine im Vorfeld vorgestellt. Ich kann sagen, dass insgesamt die Reaktionen bisher sehr positiv wa- ren, natürlich, ja, auch immer mit Einschränkungen, weil wir wissen, das ist uns ja klar, dass es für bestimmte Haushalte oder eben auch Objekte dann eben Mehrbelastungen be- deutet, dass hier Bürger und Bürgerinnen sich dann auch eine alternative Lösung suchen müssen. Aber insgesamt sind wir sehr zuversichtlich, hier doch einen insgesamt akzeptab- len Weg gefunden zu haben, der so allen Anforderungen und Seiten einigermaßen gerecht wird. Was die Wertstofftonne angeht, also das, was wir heute beschließen, habe ich ja eingangs erwähnt, ist dann eben jetzt für Rest-, Biomüll und PPK. Die Wertstofftonne wird ja von den Betreibern der dualen Systeme verantwortet. Was wir hier beschließen, ist damit nicht rechtsverbindlich für die Betreiber der Dualen Systeme. Die Verhandlungen mit den BDS für die Zeit ab 2027 beginnen jetzt in den kommenden Wochen oder Monaten. Unser Ziel wird sein, diese Regelungen BDS und Stadt natürlich möglichst zu harmonisieren, aber ob uns das gelingt, inwieweit uns das gelingt, das bleibt eben abzuwarten. Da müssen wir jetzt einfach in die Verhandlungen entsprechend gehen. Ich möchte noch einmal ganz herzlich allen Beteiligten danken, die hier sehr viel Mühe in dieses Konzept gesteckt haben, natürlich allen voran den Beteiligten bei TSK, der Betriebs- leitung, aber auch allen anderen, die hier mitgearbeitet haben, dem städtischen Arbeitssi- cherheitsdienst, auch dem ZJD, der uns hier immer beraten hat, vielen anderen, auch wirk- lich dem Personalrat von TSK, der hier sehr konstruktiv auch mitgewirkt hat. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass wir hier eine gute und wirklich auch akzeptable Lösung gefunden haben, und bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Stadtrat Klinkhardt (GRÜNE): Der Vollservice beschäftigt uns nun schon eine Weile intensiv. Und auch mit der heute zu beschließenden Anpassung sind wieder Änderungen für die Be- völkerung verbunden, die verständlicherweise nicht nur Freude hervorrufen werden. Wir haben über lange Zeit einen Vollservice durchgeführt, der weit über unsere eigene Sat- zung hinausging. Und dieser Vollservice ging mit Arbeitsplätzen einher, die gerade, wie ge- rade dargelegt wurde, aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen heute so nicht mehr vertret- bar sind. Wir sind aber in der Pflicht, Arbeitsplätze zu bieten, die den Arbeitsschutz berück- sichtigen. Und wir sind auch in der Pflicht, mit unserer Satzung klare Verhältnisse zu schaf- fen, anstatt sie bei Bestandsgebäuden dauerhaft zu missachten. Deshalb ist ein neues Kon- zept ein notwendiger und richtiger Schritt, und deshalb werden wir diesem zustimmen. Ebenso ist es aber auch folgerichtig, dass das neue Konzept die erlaubten Stellplätze wei- terfasst als das bisherige, sodass arbeitsschutztechnisch noch vertretbare Stellplätze im Sinne eines bürgerfreundlichen Service weiter im Vollservice bedient werden können. Für dieses Konzept in dieser Form spricht auch besonders, dass es einen Rückhalt in der Beleg- schaft genießt. Leider wird es aber auch Objekte geben, die nicht mehr so bedient werden können wie bisher. Es gibt dann immer Menschen, die sagen, wir würden in diesen Fällen – 4 – die körperliche Belastung auf die Bevölkerung oder auf einen Hausmeisterservice abwälzen. Dazu muss aber gesagt werden, der entscheidende Unterschied ist, ob eine komplette Schicht lang Tonnen über Treppen gezogen werden müssen oder ob es sich lediglich um ein einzelnes Haus oder eine Handvoll Häuser handelt. Vielmehr liegt der Fokus aber da- rauf, dass wir gemeinsam mit der Bevölkerung einfache Lösungen finden müssen, sei es durch neue Stellplätze, sei es durch Behältergemeinschaften oder im Ausnahmefall auch einmal durch die Nutzung des öffentlichen Raums. Hier muss TSK, wie angekündigt, aktiv auf die Menschen zugehen. Auch muss das geplante Pilotprojekt zur Nutzung des öffentli- chen Raums in Sonderfällen zeitnah starten, damit wir hiermit Erfahrung sammeln können. Ganz entscheidend ist zudem die Kommunikation, denn das lief leider bei der letzten Än- derung im Vollservice nicht ganz glatt. Bei dieser Änderung haben wir jetzt aber mehr Zeit und können entsprechend eines ge- planten Konzeptes vorgehen und dann diese Zeit auch nutzen. Der zweite wichtige Schritt des Konzepts ist dann die Umsetzung der Möglichkeit zur Gebührenreduktion für alle, bei denen der Vollservice nicht möglich ist oder die ihn aus eigener Entscheidung heraus nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. Hiermit sorgen wir für Fairness und Akzeptanz. In den nächsten Monaten werden wir die Umsetzung der Schritte des Konzepts weiter eng beglei- ten. Dabei sind wir als Nächstes auf das ebenfalls im Beschluss enthaltene Konzept zum be- trieblichen Gesundheitsmanagement gespannt. Und dann schauen wir weiter auf die kom- menden Verhandlungen mit dem dualen System, die uns dann wieder beschäftigen wer- den. Vielen Dank. Stadtrat Bunk (CDU): Wir begrüßen die in der Vorlage beschriebene Neuregelungen des Vollservice, und wir begrüßen auch die Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice. Mit dem heutigen Beschluss gehen wir nach anderthalb chaotischen Jahren endlich einen wich- tigen Schritt, zurück zu geordneten Verhältnissen bei der Müllentsorgung in Karlsruhe. Da- mit gibt es für über 90 Prozent der Karlsruher Haushalte eine gute und klare Lösung, und deshalb stimmen wir gerne zu. Vielen Dank an das TSK für die ordentliche Vorberatung und die Vorbereitung dieses ganzen Prozesses. Diese Vorberatung im Ausschuss und in den Ortschaftsräten war jetzt gerade, glaube ich, nach den kommunikativen Schwierigkeiten in den letzten anderthalb Jahren besonders wichtig. Aber bei aller Freude über die guten neuen Vollservice-Regelungen darf auch nicht verges- sen werden, dass erstens diese Neuregelung nur die Müllfraktion Bio-, Rest- und Papiermüll betrifft und vor allem eben, dass auch weiterhin 2.000 Haushalte noch ohne Lösungsange- bot sind. Diese 2.000 Haushalte dürfen aus unserer Sicht mit dem Thema Müllentsorgung nicht im Regen stehen gelassen werden, und die Beratung alleine oder der Verweis auf die Beauftragung eines Hausmeisterservice ist für uns auch noch keine Lösung. Wir erwarten, nachdem wir jetzt dann den Vollservice neu geregelt haben, da auch ein Angebot für diese 2.000 Haushalte, beispielsweise in Form von zentralen Abfallsammelstellen. Das wird ja dann sicherlich die Einzelberatung zeigen, inwiefern eben in einzelnen Haushalten etwas zu machen ist oder ob man halt größer, für viele Haushalte gesammelt ein Konzept braucht. Für heute können wir sagen, wir stimmen wie gesagt gerne zu und sind froh, dass für 90 Prozent der Haushalte damit für die Fraktionen Bio-, Rest- und Papiermüll auf jeden Fall eine gute Lösung gefunden ist. Vielen Dank. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Wo Licht ist, ist auch Schatten. Bei der jetzigen Novellierung der Abfallsatzung ist viel Licht dabei. Sie sorgt für mehr Klarheit für einen Großteil der – 5 – Haushalte. Also ich nenne jetzt mal explizit Neureut und die Höhenstadtteile. Es sorgt aber auch insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim TSK für ein Mehr an Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, und das ist uns als Sozialdemokratie ein wichtiges An- liegen. Wir kommen zu einer Vereinheitlichung, zumindest was einen Großteil der Haus- halte in Karlsruhe angeht. Meine beiden Vorredner haben die 10 Prozent der Haushalte be- nannt, bei denen es noch individuelle Lösungen braucht, sei es Beratungsangebote – das ist sicherlich gut und richtig – , aber auch zentrale Sammelplätze, wie wir sie ja auch schon andiskutiert haben im öffentlichen Raum, können hier eine Alternative darstellen. Was wir leider nicht gelöst kriegen, ist eine Vereinheitlichung im Hinblick auf das TSK. Da müssen wir uns, denke ich, ein Stück weit so ehrlich machen, dass wir da in der Verhandlung eher eine passive Rolle haben. Wir können zwar aktiv mitverhandeln, aber am Ende des Tages wird das duale System die Spielregeln bestimmen. Uns wäre es auch wichtig, dass in der Öffentlichkeit auch noch einmal verdeutlicht wird, dass das Angebot des Vollservice fast bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal ist. Es gibt wenige Kommunen bundesweit, die so einen Service anbieten. Wir begrüßen auch die Möglichkeit der Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice. Vielleicht wäre es für die Zukunft hilfreich oder günstig, wenn wir gegenüber der Bevölkerung eine einheitliche Re- gelung finden. Diese Diskrepanz zwischen dualem System und den hochwertigen Leistun- gen des Teams Sauberes Karlsruhe ist nur schwer vermittelbar und schwer zu kommunizie- ren. Und in der Vergangenheit gab es ja aus den genannten Gründen die entsprechenden Irritationen oder Verwerfungen. Zusammenfassend wollen wir uns beim TSK bedanken für die Vorlage, auch für die ausgiebige Diskussion, auch dass Punkte, Anregungen aus den Gremien aufgenommen wurden, und in diesem Sinne stimmen wir gerne zu. Vielen Dank. Stadtrat Seidler (AfD): Die Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Abfallsammlung ist zweifelsohne ein Schritt nach vorne, möglichst vielen Bürgern den bisherigen Vollservice zu erhalten. Positiv ist auch, dass der Vorschlag für die Begrenzung des Vollservice, maximal 35 Meter Entfernung, 5 Prozent Steigung, 10 Stufen für zweirädrige Abfallbehälter, mit denen besprochen und abgestimmt wurde, die diese Arbeit verrichten, den städtischen Müllwerkern. Die vorgelegte Regelung weist jedoch Widersprüche auf, die insbesondere den Bürgern, die keinen Vollservice mehr erhalten werden, unverständlich bleiben. Wenn die Begrenzung des Vollservice dem Arbeitsschutz der TSK-Mitarbeiter dient, warum gibt es Ausnahmen in der Innenstadt, in der Durlacher Altstadt und in Teilen Mühlburgs? Wir können gespannt sein, wie die Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeitstätigkeit aussehen wird, zu der das TSK, wie jeder Arbeitgeber, verpflichtet ist, und wie das angekündigte Konzept für das betriebliche Gesundheitsmanagement damit umgehen wird. Sollen etwa für die besagten Ausnahmen in der Innenstadt in Durlach und Mühlburg spezielle Techni- ken zum Schieben und Ziehen der Behälter entwickelt und mit den TSK-Mitarbeitern einge- übt werden? Weiterhin gibt es zweirädrige Abfallbehälter in drei verschiedenen Größen, 80 Liter, 160 Liter und 240 Liter. Warum gelten für den dreimal so großen und dreimal so schweren 240-Liter-Behälter die gleichen Regeln wie für den 80-Liter-Behälter? Auch hier können wir gespannt sein, ob es für die vom Vollservice künftig ausgeschlossenen Stand- plätze nicht in Zukunft noch eine Ausnahme zum Beispiel für 80-Liter-Behälter geben kann. Trotz der genannten Vorbehalte wird die AfD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen. Wir werden die weiteren Schritte kritisch begleiten. Sicherlich lassen sich noch vorhandene Optimierungsmöglichkeiten finden. – 6 – Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Wohl kaum ein Thema bewegte zu Beginn dieser Legislaturperi- ode die Bürgerinnen und Bürger draußen mehr als das Thema Müll. Wenn Sie in eine gän- gige Suchmaschine die Stichworte Müll und Karlsruhe eingeben, dann finden Sie heute noch ganz oben Zitate wie Karlsruher Mülldesaster, Wertstoffchaos, Mauer des Schwei- gens, all diese Sachen. Was jetzt gut ist, ist, dass die Verwaltung daraus gelernt hat. Man könnte fast sagen, neue Besen kehren gut. Der Herr Harz hat die neue Rolle angetreten und ist auch gleich in den Dialog eingestiegen. Ich glaube, das ist auch die richtige Rich- tung, aktiv zu kommunizieren. Er hat die Ochsentour gemacht durch die Ortschaftsräte. Das ist nicht vergnügungssteuerpflichtig, weil überall gibt es natürlich Wünsche. Also, was uns Liberalen und Freiheitlichen natürlich sehr gut gefällt, ist das Thema Wahl- freiheit, auf die wir zusteuern, die Wahl zwischen Vollservice und Teilservice, dass die Bür- gerinnen und Bürger selbst entscheiden wollen, können, in den meisten Fällen zahle ich ein bisschen mehr, kriege ich ein bisschen besseren Service oder kann ich auch etwas sparen. Ein Wermutstropfen auf der anderen Seite ist natürlich, dass einige von der Möglichkeit des Sparens ausgenommen sind, weil ihnen gesagt wird, ihr müsst den Vollservice neh- men, aber ich glaube, das ist ein Schmerz, den die Bürgerinnen und Bürger in der Durla- cher Altstadt gut verschmerzen können. Was wichtig ist in der Feinausgestaltung, wir ha- ben das im Ortschaftsrat auch schon angesprochen, ist, dass die Gebiete genau definiert werden, weil jetzt stehen so Sachen drin, angelehnt an die Altstadtsatzung, also das müsste man genau definieren, und die Kommunikation soll ja auch in dieser Richtung wei- ter detailliert werden. Ja, für einige Haushalte, es sind sogar 2.000, haben wir noch nicht endgültige Lösungen, aber auch da setzen wir auf die Dialogbereitschaft und auf die Mög- lichkeit, da individuelle Lösungen zu finden. Ja, wenn eine positive Richtung festzustellen ist, dann muss man das auch einmal ansprechen, und das soll heute auch hier von unserer Fraktion so geschehen. Sie kriegen eine Zustimmung zu dieser Vorlage. Die soll auch dann Rückenwind sein in die Verhandlungen mit dem dualen System. Vielen Dank. Stadträtin Berghoff (DIE LINKE): Mit Blick auf die Entlastung und Arbeitssicherheit der Mit- arbeitenden begrüßen wir die Neugestaltung ausdrücklich. Auch, dass die Möglichkeit, die Tonnen, so man dazu in der Lage ist, weiterhin selbst rauszustellen, künftig eine entspre- chende Gebührenanpassung wegen Gleichbehandlung mit sich bringen soll, begrüßen wir. Trotzdem sehen wir in dem Konzept auch jede Menge Chaospotenzial und letztendlich ein Zweiklassenmüllsystem. Die Einrichtung neuer Stellplätze oder das Beauftragen eines Un- ternehmens oder Hausmeisterdienstes mit der Bereitstellung ist mit erheblichen Mehrkos- ten verbunden, die am Ende auf die Mieter*innen umgelegt werden. Und hier geht es nicht darum, ob man es sich vielleicht leisten kann oder will. Nein, die Mieter*innen haben rein standortbedingt ja an manchen Stellen gar keine Wahl. Auch die Sonderregelung für die Kernstadtgebiete sehen wir kritisch. Wir möchten die Neugestaltung wegen der Pläne zur nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsalltags für die Mitarbeitenden des TSK in dieser Form nicht per se ablehnen und freuen uns über die Ausarbeitung und auf die Ausarbei- tung eines Konzepts für Gesundheitsmanagement. Ob wir uns über die Ausgestaltung der künftigen Gebühren freuen können, ist aber fraglich. Und wegen einer hier fehlenden Hausnummer möchten wir uns heute enthalten. Stadtrat Haug (KAL): Die Neugestaltung des Vollservice bei der Abfallsammlung ist überfäl- lig. Der ganze Ärger um die Sammlung der Wertstoffe hat aufgezeigt, dass die – 7 – Abfallsatzung nicht der gelebten Praxis der Sammlung des Abfalls entspricht. Dieser weit über die Satzung hinausgehende Service ist zwar kundenfreundlich und bürgernah, die Praxis belastet aber die Mitarbeitenden in einigen Bereichen über Gebühr. Die Neufassung, insbesondere die Erhöhung des Abstandes der Standplätze auf maximal 35 Meter, trägt der baulichen Situation in den Stadtteilen mit historischer Bausubstanz Rechnung. Außer- dem wird der Anteil der Betroffenen, die auch künftig nicht vom Vollservice profitieren, von 17 auf 6,8 Prozent gesenkt. Aber der zweite und sehr wichtige Schritt, die Einführung der Wahlmöglichkeit zwischen Teilservice und Vollservice zum Januar 27, finden wir sehr gut. Dadurch wird eine Gleichbehandlung der Bürger*innen möglich, da die Wahlmöglich- keit für den gesamten Geltungsbereich dieser Neugestaltung gilt. Da zudem ein Konzept für das betriebliche Gesundheitsmanagement erstellt wird, gewährleisten die vorliegenden Maßnahmen für den Vollservice die Anforderungen an einen sicheren und modernen Ar- beitsplatz und bieten einen kundenfreundlichen Service. Die Regelung schafft Klarheit. Wir stimmen der Vorlage zu. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Herr Noé hat schon recht, das war wirklich ein Top-Thema in Karlsruhe. Es war zwar nicht über Müll, sondern über die Abfallwirtschaft, das ist ein klei- ner Unterschied doch. Genau, aber die Frage ist: Wird es geheilt mit dieser Vorlage? Es sind für mich einige positive, aber doch auch ein bisschen ein paar Wermutstropfen drin. Das Positive bei 35 Meter, 10 Stufen, 5 Grad Neigung, das Positive ist, dass die Mitarbeiter total zufrieden sind und sagen, da machen wir mit, da sind wir dabei. Wir haben die an Bord, und das war vorher wirklich nicht verantwortbar, wie das lief. Negativ finde ich, dass wir zwei Systeme haben werden, wenn wir das wieder ausschreiben über das duale System, dass wir ein neues System haben, was nicht aus einem Guss ist. Wir haben dann praktisch die städtische Abfallwirtschaft, und wir haben die dualen Systeme, die Wertstofftonne. Das sind zwei verschiedene Dinge, und das ist einfach schlecht. Das finde ich keine gute Lö- sung. Deswegen wäre mir es eigentlich recht gewesen, wir hätten es harmonisieren kön- nen. Aber positiv ist eigentlich die Wahlmöglichkeit von Voll- und Teilservice, vor allem, dass es sich kostenmäßig auswirkt. Wer es nicht haben kann, kann auch weniger bezahlen, das ist völlig fair. Und positiv ist auch die transparente Darstellung und die Öffentlichkeits- arbeit, das ist deutlich besser geworden. Also ob jetzt das Ganze geheilt wird, das wird die Zukunft zeigen, aber ich würde sagen, vieles ist klarer, vieles ist besser. Und es gibt die Hoffnung, dass es wirklich zur Heilung kommt, danke schön. Der Vorsitzende: Vielen Dank, das waren jetzt alle Wortmeldungen. Damit können wir zur Abstimmung kommen, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmigkeit. Wer hätte das bei so einem Thema mal gedacht, das ist ja schon bemerkenswert. Wir wer- den Sie gelegentlich daran erinnern und können uns, glaube ich, noch einmal bei allen be- danken, die auch im Vorfeld da eifrig mitgeschafft haben und es auch durch die Gremien getragen haben, vor allem auch der Abstimmung zwischen den verschiedenen Dienststel- len. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025