Aktueller Planungsstand Glasfaseranschluss der Wohn- und Geschäftsgebäude in den Karlsruher Stadtteilen

Vorlage: 2024/1400
Art: Anfrage
Datum: 10.12.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Wirtschaftsförderung
Erwähnte Stadtteile: Oberreut, Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2025

    TOP: 21

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1400 Eingang: 10.12.2024 Aktueller Planungsstand Glasfaseranschluss der Wohn- und Geschäftsgebäude in den Karlsruher Stadtteilen Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 21 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Firmen boten oder bieten (heute und in absehbarer Zukunft) nach Kenntnis der Verwaltung und der Karlsruher Stadtwerke in den Karlsruher Stadtteilen den Glasfaseranschluss der dortigen Wohn- und Geschäftsgebäude an und wie heißen diese? Antwort bitte in Form einer Tabelle mit Bezug zu den verschiedenen Stadtteilen und/oder Stadtvierteln. Falls es in einzelnen Stadtteilen mehrere Anbieter gibt bitte möglichst in diese Tabelle eintragen. 2. Welcher Anbieter wird sich im jeweiligen Gebiet voraussichtlich durchsetzen? 3. Was passiert mit den dortigen Auftraggebern anderer, unterlegener Anbieter im jeweiligen Gebiet? Werden diese zu „ihren“ Vertragskonditionen angebunden, erhalten sie neue Angebote oder welche anderen Lösungen zeichnen sich ab? 4. In welchem zeitlichen Rahmen ist im jeweiligen Gebiet mit der Verlegung der Glasfaserkabel und dem Anschluss der Gebäude zu rechnen? 5. Können im jeweiligen Gebiet bereits zuvor verlegte Leerrohre im größeren Umfang zur Verlegung der Glasfaserkabel verwendet werden? Führt dies zu Einsparungen für die betroffenen Gebäudebesitzer? Sachverhalt/Begründung Von Seiten verschiedener Bürger wurde an uns als Fraktion die Frage nach den zu erwartenden Aktivitäten und den zugehörigen Akteuren beim Anschluss ihrer Wohn- und Geschäftsgebäude in den verschiedenen Karlsruher Stadtteilen herangetragen. Auch beim gemeinsamen Termin der Vertreter der Karlsruher Bürgervereine mit Vertretern der verschiedenen Gemeinderatsfraktionen wurde diese Frage vorgebracht. Die Bürger möchten sich gerne für einen Anbieter entscheiden, der ihnen das Glasfaserkabel ins Haus legt, aber sie wissen nicht, ob es in ihrem Stadtteil nicht noch weitere Anbieter gibt, die sich anschicken, Kunden für den Glasfaseranschluss zu gewinnen und ihnen möglicherweise bessere Konditionen bieten als der Anbieter, der sie gerade kontaktiert hat. Diese Verunsicherung führt oft dazu, dass am Ende gar kein Vertrag für den Anschluss an die Glasfaser geschlossen wird. Werden aber in einem Stadtteil oder Stadtviertel zu wenige Aufträge zum Anschluss an die Glasfaser erteilt, so ist die Verlegung der Glasfaserkabel für das jeweilige Unternehmen nicht mehr lukrativ. Dies kann – 2 – dazu führen, dass im betroffenen Gebiet keine Glasfaserkabel verlegt werden, obwohl sich vielleicht bei einer besseren Information der Bevölkerung genügend Kunden bereiterklärt hätten, den Vertrag zum Anschluss an die Glasfaser zu unterschreiben. Am Ende haben alle im betroffenen Gebiet das Nachsehen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Dr. Gerhard Lenz Rouven Stolz Andreas Seidler

  • Stellungnahme Anfrage
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    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1400 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wirtschaftsförderung Aktueller Planungsstand Glasfaseranschluss der Wohn- und Geschäftsgebäude in den Karlsruher Stadtteilen Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 21 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Einen umfangreichen Überblick liefert der Breitbandatlas des Bundes. Dieser wird von der zentralen Informationsstelle des Bundes – der Bundesnetzagentur - betrieben und ist das zentrale Informationsmedium der aktuellen Breitbandversorgung in Deutschland. Dieses Angebot wird ergänzt durch das der einzelnen Telekommunikationsunternehmen, welches Auskunft zur Verfügbarkeit an den einzelnen Adressen im Stadtgebiet und die dort möglichen Angebote gibt. Das Telekommunikationsgesetz räumt dem privatwirtschaftlichen Ausbau sehr hohe Freiheitsgrade ein. Die Stadt Karlsruhe und ferner das Tiefbauamt haben daher keinen steuernden Einfluss auf den tatsächlichen Umfang des Breitbandausbaus. – 2 – Erläuterungen Nachfolgend werden die aufgeworfenen Fragen der AfD-Gemeinderatsfraktion soweit möglich mit den wesentlichen Hintergrundinformationen zum Breitbandausbau beantwortet. Zuvor ist festzuhalten, dass das Telekommunikationsgesetz dem privatwirtschaftlichen Ausbau sehr hohe Freiheitsgrade einräumt. Die Stadt Karlsruhe hat daher keinen steuernden Einfluss auf den tatsächlichen Umfang des Breitbandausbaus. 1. Wie viele Firmen boten oder bieten (heute und in absehbarer Zukunft) nach Kenntnis der Verwaltung und der Karlsruher Stadtwerke in den Karlsruher Stadtteilen den Glasfaseranschluss der dortigen Wohn- und Geschäftsgebäude an und wie heißen diese? Im breiten Spektrum des Lichtwellenleiterausbaus (LWL-Ausbau) stehen auf unterschiedlichen Ebenen (Bund, Land, Kreis etc.) bereits eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. Dies wurde bereits in der Stellungnahme zum Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion „Glasfaserausbau in Karlsruhe visualisieren“ (Vorlage Nr. 2024/0646) insbesondere hinsichtlich des Breitbandatlas des Bundes thematisiert. Der Breitbandatlas ist ein kostenloses Informationsmedium für die Bürger*innen, welches unter anderem den Istzustand bezüglich des Angebotes, die aktuelle Breitbandverfügbarkeit als auch die öffentlich geförderten Ausbaugebiete abbildet. Eine vollständige und abschließende Darstellung aller Ausbauvorhaben ist den Stadtwerken und der Stadtverwaltung nicht möglich. Der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau im Stadtgebiet findet aktuell gleichzeitig in verschiedenen Stadtteilen durch mehrere Telekommunikationsunternehmen und die Stadtwerke statt. Konkret angekündigt hat die Telekom Deutschland GmbH den Ausbau in Teilen der Innenstadt und Oberreut. Außerdem hat die 1&1 Versatel in Kirchfeld Nord, Am Sandfeld und Am Heegwald ausgebaut, um die dort ansässigen Firmen noch in diesem Jahr mit Glasfaser zu versorgen. Die Stadtwerke versorgen neben Gebäuden in der Oststadt die Immobilien der Volkswohnung sowie der GWK (Genossenschaft für Wohnungsbau Karlsruhe 1921 eG) und der GWG (Grundbesitz- und Wohnungsverwaltungs GmbH). In den Karlsruher Höhenstadtteilen ist in Kooperation mit der Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Deutsche Glasfaser für dieses Jahr angekündigt. Das Glasfasernetz des geförderten Ausbaus im Rheinhafengebiet mit der Breitband Karlsruhe befindet sich im Bau und wird im Laufe dieses Jahres an die Stadt übergeben. 2. Welcher Anbieter wird sich im jeweiligen Gebiet voraussichtlich durchsetzen? Welches Telekommunikationsunternehmen sich am Markt positioniert und zum Zug kommt, ist für die Verwaltung nicht prognostizierbar. Oft setzt sich dasjenige Unternehmen mit der besten Kombination aus wirtschaftlicher Tragfähigkeit, technologischem Vorsprung, regulatorischen Rahmenbedingungen und kundenorientiertem Handeln durch. Es kann auch vorkommen, dass in Gebieten mehrere Anbieter gleichzeitig aktiv sind, sodass es zu einem Parallelbetrieb kommt. Allerdings konzentrieren sich Investitionen meist auf diejenigen Unternehmen, welche größere Marktanteile sichern konnten. – 3 – 3. Was passiert mit den dortigen Auftraggebern anderer, unterlegener Anbieter im jeweiligen Gebiet? Werden diese zu „ihren“ Vertragskonditionen angebunden, erhalten sie neue Angebote oder welche anderen Lösungen zeichnen sich ab? Grundsätzlich hängt die Situation davon ab, welche Vereinbarungen zwischen den Netzbetreibern und den betroffenen Anbietern getroffen werden. Es ist nicht mit Sicherheit absehbar, was bei Rückzug eines Marktteilnehmers aus einer Region letztlich geschieht. Es können Partnerschaften oder sogenannte Open-Access-Vereinbarungen, bei denen das neue Netz anderen Anbietern gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, entstehen. Vermutlich wird auch den Kund*innen dann ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich sein. Unabhängig davon gibt es im Telekommunikationsgesetz einige Regelungen, die es Kund*innen ermöglicht, ihr Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, sollte die zur Verfügung gestellte Leistung nicht mit den Vertragsinhalten übereinstimmen. 4. In welchem zeitlichen Rahmen ist im jeweiligen Gebiet mit der Verlegung der Glasfaserkabel und dem Anschluss der Gebäude zu rechnen? Der Verlegung und dem Anschluss gehen Planungs- und Genehmigungsprozesse voraus. Deren Dauer ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und damit situativ auch variabel. Ereignisse wie beispielsweise steigende Ausbaukosten können dazu führen, dass sich der tatsächliche Ausbau verzögert. Eine Ableitung der Verfügbarkeit eines Glasfaseranschlusses für die Kund*innen ist aus dem Genehmigungsprozess nicht möglich. Zum Teil bestehen große Zeiträume zwischen der Genehmigung und der baulichen Umsetzung. Teilweise realisieren Anbieter den Ausbau trotz erteilter Genehmigung nicht umgehend. Erfahrungsgemäß nimmt der Ausbau in der Regel ein bis drei Jahre in Anspruch. 5. Können im jeweiligen Gebiet bereits zuvor verlegte Leerrohre im größeren Umfang zur Verlegung der Glasfaserkabel verwendet werden? Führt dies zu Einsparungen für die betroffenen Gebäudebesitzer? Im Telekommunikationsgesetz werden die Rechte und Pflichten zwischen allen Netzbetreibern hinsichtlich einer Mitnutzung bereits vorhandener Netzinfrastruktur geregelt. Demnach können zuvor verlegte Leerrohre auch genutzt werden, vorausgesetzt es findet eine Einigung zwischen dem Eigentümer der Leerrohre und dem verlegenden Unternehmen statt. In wieweit sich daraus Synergien und damit Einsparungen für die Endkund*innen ergeben, ist privatwirtschaftlich vom jeweiligen Anbieter zu bewerten und entzieht sich der kommunalen Kenntnis.

  • Protokoll GR 21.01.2025 TOP 21
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    Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: Aktueller Planungsstand Glasfaseranschluss der Wohn- und Geschäftsgebäude in den Karlsruher Stadtteilen Anfrage: AfD Vorlage: 2024/1400 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2025