Satzung für Radunterstände für nur besonders relevante Gebiete

Vorlage: 2024/1385
Art: Antrag
Datum: 04.12.2024
Letzte Änderung: 17.06.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Knielingen, Neureut, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2025

    TOP: 13

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.03.2025

    TOP: 1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.05.2025

    TOP: 23

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1385 Eingang: 04.12.2024 Satzung für Radunterstände für nur besonders relevante Gebiete Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 13 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 20.03.2025 1 Ö Behandlung Gemeinderat 27.05.2025 23 Ö Entscheidung Die Stadtverwaltung beginnt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans "Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen in priorisierten Gebieten” ausschließlich für die hierfür besonders relevanten Gebiete. Diese Gebiete definiert die Verwaltung im Rahmen einer internen Abstimmung der relevanten Ämter wie dem Stadtplanungsamt und dem Bauordnungsamt. Das bereits begonnene stadtweite Bebauungsplanverfahren “Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen” wird dementsprechend geändert oder pausiert. Am 17.09.2020 beschloss der Planungsausschuss bereits schon einmal die Aufstellung eines Bebauungsplans "Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen“. Dieser Beschluss wurde bisher nicht umgesetzt. Die damalige Begründung ist jedoch heute noch genauso zutreffend: “In Karlsruher Bebauungsplänen sind Nebenanlagen oft entweder ganz ausgeschlossen oder nur in einem Umfang zugelassen, die dem heutigen Bedarf an ebenerdigen, überdachten Fahrradstellplätzen nicht gerecht wird. Die früheren, sehr restriktiven Vorschriften entstammten dem Wunsch der damaligen Stadtpolitik. Die Erfordernisse des Klimaschutzes und die ihm dienenden Mobilitätskonzepte setzen auf immer stärkere Fahrradnutzung. Ebenerdige, möglichst überdachte Fahrradabstellanlagen sind erwünscht und sollen ermöglicht werden.” Im Jahr 2020 argumentierte die Verwaltung, dass für eine solche stadtweite Satzung über 800 gültige Bebauungspläne einzeln geprüft werden müssten und diese Vorgehensweise unter Rücksicht auf die personellen Kapazitäten stattfindet. Es ist deshalb davon auszugehen, dass mit der Umsetzung des damals beschlossenen Bebauungsplans in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Um eine kurzfristige Verbesserung für die Bevölkerung zu erreichen, wollen wir deshalb eine vergleichbare Satzung, für deren Planungsgebiet der Umfang einzelner besonders relevanter Bebauungspläne zugrunde liegt. Beispiele für die besonders betroffenen Gebiete sind vom durch das Bauordnungsamt in den letzten Jahren auf die Einhaltung von Regelungen überprüfte oder in den kommenden Jahren zu überprüfende Bebauungsplangebiete wie die B-Pläne 838, 788 (Knielingen), 797 (Durlach), 819, 764 (Neureut), 547, 824 (Stupferich). Begründung/Sachverhalt – 2 – Unterzeichnet von: Christian Klinkhardt Dr. Sonja Klingert Dr. Susanne Heynen Aljoscha Löffler Dr. Clemens Cremer

  • Protokoll GR 21.01.2025 TOP 13
    Extrahierter Text

    Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: Satzung für Radunterstände für nur besonders relevante Ge- biete Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/1385 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 20. März 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2025

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1385 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtplanungsamt Satzung für Radunterstände für nur besonders relevante Gebiete Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 13 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 20.03.2025 1 Ö Beratung Gemeinderat 27.05.2025 23 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Stadtverwaltung empfiehlt von der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans „Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen in priorisierten Gebieten” abzusehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Im Jahr 2020 wurde die Erarbeitung einer gesamtstädtischen "Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen“ mit Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2020 beschlossen. Ziel dieser Satzung ist es, überdachte Fahrradabstellanlagen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen, insbesondere auch in den Vorgartenzonen zuzulassen. Im Großteil der Karlsruher Bebauungspläne sind derartige Nebenanlagen entweder ganz ausgeschlossen oder nur in einem geringfügigen Umfang baurechtskonform. Da zur Erstellung einer solchen stadtweiten Satzung fast 900 Bebauungspläne einzeln geprüft werden müssen und in den vergangenen Jahren andere Bebauungspläne höher priorisiert wurden, ruht die Erstellung der Satzung seit einiger Zeit. Dieser Umstand ist dem Planungsausschuss aus den Vorlagen zum Sachstand Bebauungsplanverfahren aus den Jahren 2022 (2022/2323) und 2023 (2023/1261) bekannt. Im Hinblick auf die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung ist mit einer zeitnahen Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu rechnen. Sollte der Planungsausschuss eine Wiederaufnahme der aktiven Bearbeitung des gesamtstädtischen Bebauungsplans „Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen“ festhalten wollen, müsste dieser Bebauungsplan zulasten anderer Projekte wieder höher priorisiert werden. Obwohl aufgrund der bestehenden Prioritätensetzung mit dem Abschluss einer gesamtstädtischen Satzung in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist, hält die Verwaltung die Erstellung einer „Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen in priorisierten Gebieten” für nicht zielführend. Zunächst wäre anhand objektiver Kriterien zu erörtern, welche Gebiete als prioritär einzustufen wären. Allein diese Prüfung erfordert eine umfassende Ist-Analyse. Im Hinblick auf die personellen Kapazitäten der Stadtverwaltung führt eine Aufstellung von mehreren kleinen Bebauungsplänen zudem zu einer Erhöhung der Zahl der laufenden Bebauungsplanverfahren und somit zu einer steigenden Arbeitsbelastung der Verwaltung. Gewünscht ist jedoch derzeit eine Verringerung der Bebauungsplananzahl, um ein effizienteres Arbeiten an einigen wenigen Verfahren zu ermöglichen. Darüber hinaus ist fraglich, ob der Wunsch nach überdachten Fahrradabstellanlagen in den Vorgartenzonen im Besonderen und der nicht überbaubaren Grundstücksfläche allgemein nach wie vor in dem Umfang besteht, wie dies im Jahr 2020 der Fall war. In laufenden Bebauungsplanverfahren wird die Verwendung und Gestaltung dieser Bereiche stets rege diskutiert. Hier geht es dabei um die Frage, ob diese grundsätzlich von Bebauung freizuhaltenden Bereiche als Grünfläche ausgebildet werden oder für Nebenanlagen wie überdachte Fahrradabstellanlagen zur Verfügung stehen sollen. In der jüngeren Vergangenheit hat dabei der Wunsch nach mehr Vegetationsflächen mit einer entsprechenden Bepflanzung dazu geführt, die eher restriktiven Regelungen zu Nebenanlagen insbesondere in Vorgartenzonen beizubehalten. In diesem Kontext ist auch die vor einigen Jahren neu geschaffene Stelle beim Bauordnungsamt zu nennen, die sich mit der Beseitigung von baurechtswidrigen Anlagen unter anderem auch in Vorgartenzonen befasst. CO2-Relevanz: Auswirkungen auf den Klimaschutz Durch die Möglichkeit überdachte Fahrradabstellanlagen in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (z. B. Vorgartenzonen) errichten zu können, könnte der Radverkehr attraktiver werden. Dies hätte positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Andererseits führt die weitere Versiegelung von bisher nicht bebaubaren Grundstückflächen auch zu negativen Auswirkungen auf das Klima.

  • Protokoll GR 27.05.2025 TOP 23
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 23 der Tagesordnung: Satzung für Radunterstände für nur besonders relevante Ge- biete Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/1385 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 20. März 2025. Stadtrat Klinkhardt (GRÜNE): Worum geht es in unserem Antrag? Es geht dabei darum, dass sich mit E-Bikes, Lastenrädern oder Rädern mit Kinderanhänger die Anforderungen an Fahrradunterbringung im Sinne von Wetterschutz, Diebstahlschutz und ebenerdigem Zu- gang in den letzten Jahren geändert haben. Ältere Bebauungspläne in Kombination mit vor vielen Jahren errichteten Gebäuden lassen jedoch oftmals keine geeigneten Abstellmög- lichkeiten zu. Der Bedarf aus der Bevölkerung besteht weiterhin. Nur weil sich aktuell nie- mand neu beschwert, heißt es nicht, dass der Bedarf nicht mehr da ist. Das Thema beschäftigt uns bereits seit 2020. Damals hatte der Gemeinderat beschlossen, dass eine stadtweite Lösung über eine Satzung erarbeitet werden soll, damit trotz der alten Bebauungspläne Fahrradunterstände beispielsweise in Gärten in Unterständen ermöglicht werden. Im Vorgriff auf diese Satzung sollten auch Ausnahmen möglich werden. Inzwi- schen wissen wir jedoch, dass diese Satzung in absehbarer Zeit so nicht verabschiedet wer- den wird, da sie zu aufwendig gedacht ist. Und aufgrund der fehlenden Fortschritte im Verfahren sind auch keine auf ihr basierenden Ausnahmen möglich. Deshalb unser Vor- schlag mit dem vorliegenden Antrag, eine gezielte Lösung für ausgewählte Gebiete, die besonders betroffen sind. Unser Anliegen war es dabei stets, und ist es auch hier, unnöti- gen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und pragmatische Lösungen zu ermöglichen. Bei uns entsteht der Eindruck, dass sowohl der Ansatz von 2020 als auch jetzt in der Stel- lungnahme auf den aktuellen Antrag zu kompliziert gedacht wird, um das eigentliche Ziel zu erreichen. Wir wollen auf keinen Fall, dass jeder einzelne B-Plan mit einzelnen Zusätzen – 2 – ergänzt wird, da dieser Aufwand tatsächlich nicht zielführend ist. Stattdessen sollten prag- matische Ausnahmen möglich werden, an Stellen, wo sie es heute nicht sind. Auch hierfür kommen wir mit der aktuellen Rechtslage aber wohl nicht ohne eine Satzung aus, aber vielleicht eine deutlich einfachere als die, die bis jetzt diskutiert wird. Nach der Vorberatung des aktuellen Antrags im Planungsausschuss wurde im Rahmen der Stellungnahme zur ebenfalls beantragten Grünsatzung von der Verwaltung festgestellt, dass das Ziel bleiben soll, dass entsprechend Fahrradunterstände möglich werden und dass das Thema weiter geprüft wird. Auch fanden in den letzten Wochen noch weitere Gespräche statt. Das se- hen wir jetzt zunächst positiv und bleiben gespannt auf die weiteren Schritte. Den beste- henden Austausch wollen wir fortsetzen und hoffen noch auf eine leichtere Lösung als die, die bisher in den Stellungnahmen vorgeschlagen wurden. Unser Ziel bleibt eine zeitnahe, praktikable Lösung mit möglichst geringem Aufwand. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Herr Kollege Klinkhardt, so ganz habe ich nicht nachvollzogen, was Sie nun mit Ihrem Antrag wirklich im Moment noch bezwecken. Sie haben die Hoff- nung, dass die Verwaltung weiter mit Ihnen im Gespräch weitere Entwicklungen ermög- licht. Das ist ja gut, dass Sie da einen besonderen Draht haben und die Hoffnung nicht auf- geben, aber wir müssen doch heute mit dem Antrag in irgendeiner Weise umgehen. Und wenn Sie mir sagen, dass Sie ihn im Moment als erledigt ansehen, dann werde ich meine Rede ein paar Minuten kürzer durchführen, aber das haben Sie ja nicht geäußert. Also im Großen und Ganzen will ich einmal so sagen, ohne aus Nichtöffentlichkeit zu plau- dern, ist es wohl hier eine Bekanntheit, eine allseits vorliegende Bekanntheit, dass wir über Priorisierung von Bebauungsplanabarbeitung diskutieren. Und wir haben ein Riesenprob- lem, weil wir alle sehr, sehr ungeduldig sind und viele Projekte nicht nachvollzogen werden können, weil sie nicht durch den Flaschenhals passen. Und von daher ist es wirklich weit ab, wenn Sie jetzt heute eine Sache in einen Fokus stellen, der sehr, sehr viel Arbeit benö- tigt. Und da will ich auch gar nicht jetzt die Vorlage der Verwaltung, die wir als CDU unein- geschränkt nachvollziehen, wiederholen. Man muss alle Bebauungspläne in die Hand neh- men, und man muss sich mit dem, den man dann als angeblich priorisiert herausgefiltert hat, nach welchen Kriterien auch immer, mit dem muss man sich befassen. Und da sage ich Ihnen, liebe GRÜNE, da sehen wir als CDU erheblich vorrangigere Tätigkeiten bei der Verwaltung als dieses Thema. Jedenfalls müssen wir auch ein bisschen Acht geben, dass wir die Verwaltung entschlacken. Wir sehen doch, dass es nicht weniger wird. Wir müssen doch Dinge rausnehmen und diese Regelungswut, dass Sie in jeder, auch in priorisierten Gebieten, jetzt noch alles detailliert parzellenscharf abregeln wollen, das halten wir nicht für richtig. Die CDU ist immer noch für Freiheit und Verantwortung. Wir brauchen diese Idee nicht. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Entgegen meines Vorredners von der CDU können wir als SPD die Idee, die Intention hinter dem Antrag sehr gut nachvollziehen und begrüßen grundsätz- lich eine Diskussion über die Thematik. Was die Umsetzbarkeit angeht, da bin ich jetzt wie- derum beim Kollegen von der CDU. Wir haben ein Problem, was kapazitativ ist, und wir müssen am Ende des Tages priorisieren, egal in welcher Richtung. Und aus der Perspektive der SPD-Fraktion hat trotz der guten Idee diese Thematik nicht die entsprechende Priorität. Und selbst wenn wir in besonders betroffenen – betroffen ist ja auch immer ein subjektives Erleben – Gebieten, die Bebauungspläne anfassen, ist es trotz allem mit einem gewissen Aufwand verbunden. Und solange der Rechtsrahmen so ist, wie er ist, wir haben es kontro- vers im Planungsausschuss auch diskutiert, ist es eben so, wie es ist, und die schnelle – 3 – Lösung ist nicht möglich. Wir sind sozusagen zu allen Schandtaten bereit, wenn es den Rechtsrahmen gibt, in dem wir entsprechend agieren und handeln können. Aber momen- tan ist es so, wie es ist. Wir sehen die Prioritäten an anderer Stelle und vertrauen da auch ein bisschen auf die Eigenverantwortung der Betroffenen. Natürlich ist es so, dass ich mein Fahrrad entsprechend sicher unterstellen will. Aber da kommen wir auch in eine Diskussion mit Autos. Also letztendlich gibt es eine Eigenverantwortlichkeit, und jeder muss, wenn er sich ein entsprechendes Gefährt anschafft, auch letztendlich dafür sorgen, dass er es auch unterstellen kann oder eben auch nicht. In diesem Sinne sehen wir aus unserer Perspektive den Antrag erst einmal als erledigt an und warten die weitere Diskussion ab. Stadtrat Dr. Lenz (AfD): Die Bebauungspläne der Stadt Karlsruhe lassen eine Überdachung der Vorgärten in der Regel nicht zu. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung kann man na- türlich diskutieren. Wir von der Fraktion der AfD sehen die Nichtüberdachung als sinnvoll an, dadurch grüne Inseln in der Stadt möglich sind, Regenwasser versickern kann und das Mikroklima günstiger gestaltet wird. Jeder Pflanzenwuchs in der Stadt, insbesondere in den bekannten Karlsruher Sommern, ist willkommen Der Antrag gibt die Reduktion von CO 2 vor, dient aber im Wesentlichen nur der Bequemlichkeit der Fahrradbenutzer. Jetzt lassen Sie mich einen kurzen Ausflug zum CO 2 machen. CO 2 ist die einzige Kohlenstoffquelle, die die Pflanzen für die Photosynthese zur Verfügung haben. Der Kohlenstoff, der zur Synthese von Zuckerstärke Zellulose als Gerüst erforderlich ist, wird durch die Aufnahme von CO 2 er- halten. Das war ja die CO 2 -Reduzierung, die da mitschwang. Laut der einschlägigen Litera- tur liegt der Partialdruck von CO 2 auf der Erde bei ca. 400 bis 500 ppm, je nach Informati- onsquelle, die sind da nicht ganz eindeutig. Bei der Reduktion von ca. 200 ppm stellen die Pflanzen nachweislich diese Photosynthese ein. Der Beitrag der Bundesrepublik zur CO 2 - Erzeugung in der Welt liegt gerundet bei 2 Prozent. Der von Karlsruhe liegt mit Sicherheit, auch dank der ubiquitären grünen Anstrengungen, weit darunter. Für diese geringe Redu- zierung die Bebauungspläne zu ändern mit entsprechender Belastung der Verwaltungen, erschließt sich unserer Fraktion nicht. Für uns legt im Gegenteil die Verwaltung schlüssig dar, warum eine Änderung, zumal für einen solch geringen Effekt, nicht zielführend ist. Ich darf zitieren, in der jüngeren Vergangenheit hat dabei der Wunsch nach mehr Vegetations- flächen mit einer entsprechenden Bepflanzung dazu geführt, die eher restriktiven Regelun- gen zu Nebenanlagen, insbesondere in der Vorgartenzone, beizubehalten. Schönes Amts- deutsch, aber im Ergebnis sehen wir das auch so. Stadträtin Lorenz (FW): Auch wir können die Intention der GRÜNEN-Fraktion nachvollzie- hen. Viele Leute kaufen sich heute teurere Fahrräder, hochwertige, und man möchte die natürlich gesichert wissen. Aber auf der anderen Seite konterkarieren Sie damit, mit diesem Antrag, ja auch zwei Ihrer sonstigen Ziele, sage ich jetzt mal. Das können wir nicht ganz nachvollziehen. Es wurde schon öfters genannt, also rund 900 Bebauungspläne müssen in die Hand genommen und geändert werden. Das führt zu einer großen Verzögerung und Personalressourcenbindung. Letztlich haben wir uns gerade erst wieder in einer Sitzung be- kannt, was wir doch eigentlich wollen, ist doch Bauen, und zwar Wohnraum. Um das geht es uns doch vordergründig. Es fehlen uns Wohnungen. Da wollen wir doch unsere ganze Kraft und unsere Aufmerksamkeit und die Zeit und die Personalressourcen hineinsetzen. Und zum anderen, liebe Kollegen von den GRÜNEN, ist es doch so, dass wir alle diese grü- nen Oasen im Vorgarten wollen, und den Bürgern vor kurzem, ist noch gar nicht so lange her, lieber Kollege von Volt, bevor Sie jetzt gleich wieder auf meinen Redebeitrag einge- hen, da waren Sie auch noch nicht im Rat, das können Sie dann sagen, haben wir zum Bürger gesagt: „Lieber Bürger, du darfst in Zukunft keinen Schotter mehr in deinem – 4 – Vorgarten haben. Mach den bitte weg und pflanze was Grünes hin, weil wir wollen was für das Klima tun.“ Und diesem Bürger, wir haben sogar jemanden eingestellt, der das kontrolliert und Sie können es sich vorstellen, wenn man da einen Brief kriegt oder einer vorbeikommt und schaut, dass die Bürger da nicht sehr erfreut sind, weil die haben ja ei- nen Grund, warum sie den Schotter in ihren Vorgarten gemacht haben, Zähne knirschend haben sie es akzeptiert und haben gesagt, okay, mein Beitrag zum Klima. Und jetzt kom- men wir und sagen, so, aber mittlerweile sind sie ja zurückgerudert, nur noch das eine o- der andere Gebiet oder sogar nur noch das eine oder andere Grundstück, darf da jetzt eine Fahrradgarage in den Vorgarten stellen. Das muss man sich mal auch mal überlegen, wie das draußen an der Bürgerschaft ankommt. Also rein in den Klimaschutz, raus aus dem Kli- maschutz, versiegeln, nicht versiegeln, Wohnungen bauen oder doch lieber Bebauungs- pläne für Fahrradunterstände prüfen. Man müsste mal bei einer Zielrichtung vielleicht blei- ben. Wir werden den Antrag leider ablehnen. Stadtrat Gaukel (Volt): Vielen Dank, Frau Lorenz. Es ist ja schön, dass wir uns so gegen- übersitzen. Auch erstmal, ich bin sehr froh, jetzt zum zweiten Mal schon, dass Sie noch mal vor mir reden, weil der Redebeitrag davor wäre schwierig gewesen. Da hätte ich mich erst mal sammeln müssen. Ja, Schottergärten, da waren wir nicht in diesem Rat, Sie aber auch nicht im relevanten Rat. Das war tatsächlich eine Entscheidung auf Baden-Württemberg- Ebene. Vielleicht das noch einmal hier reingeworfen. Dass Sie das Thema aufgebracht ha- ben, würde ich da trotzdem sagen, ich glaube, es ist schon ein massiver Unterschied, ob man verbietet, dass der gesamte Garten oder Vorgarten nur noch aus Steinen besteht, und zu sagen, in diese grüne Oase, die vor dem Haus ist, da wollen wir auch eine Möglichkeit schaffen, dass dort ein Fahrrad stehen darf auf einer kleinen Fläche. Vor allem das, und das wäre ja auch der Vorschlag für diese relevanten Gebiete, wo zum Beispiel Stellplätze für Autos erlaubt sind. Also da geht es ja auch zum Beispiel, hey, da darf ein Auto stehen, lass doch eine kleinere Fläche für ein Fahrrad da hinstellen. Also von daher das vielleicht zum Allgemeinen. Ich finde den Aufschlag sehr gut. Ich würde mir auch wünschen, dass wir da hinkommen können, kann aber leider dann doch auch die Einwände der Verwaltung... oder ja, bei der Darlegung der Verwaltung habe ich dann selber doch auch die Einwände, was diese Priori- täten unserer Planungsressourcen angeht. Da haben wir viele größere Themen. Wir müssen Radwege bauen, wir müssen auch in der Stadt mehr Grün machen, Parkplätze in Baum- plätze verwandeln. Also da sind wir uns ja alle einig. Da gehe ich mit Ihnen mit, dass wir das priorisieren sollten, um zu entsiegeln, in der Innenstadt vor allem. Wobei man da ja auch sagen muss, an den Randgebieten, da haben wir in der Regel dann doch ganz gute grüne Sachen. Womit ich aber tatsächlich ein bisschen weniger mitgehe oder das eher mal hinterfragen würde, ob dieses händische, dieses in die Hand nehmen dieser ganzen einzel- nen Bebauungspläne denn sein muss, dass man es mit Hand macht. Also da wäre gerade das Thema Digitalisierung, IT, da ist so viel möglich, gerade auch in der Vorqualifizierung, dass wir da Wege finden, das effizienter zu machen. Das wäre auch was, was wir da gerne noch einmal auch aufbereiten würden und dann nochmal nachverfolgen würden, wie kön- nen wir es denn schaffen, dass auch der Umgang mit diesen Bebauungsplänen einfacher ist. Da gibt es schon Lösungen, Möglichkeiten, und da schauen wir auch gerne, da sind die GRÜNEN sicher auch dabei, vielleicht können wir da Ihnen dann auch in der Zukunft noch ein bisschen helfen, um Sie zu entlasten, damit wir dann am Ende unsere Stadt der Zukunft auch planen können. Aber von daher würden wir auch den Antrag erst einmal als erledigt betrachten. – 5 – Stadtrat Haug (KAL): Die Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen ist ein wichtiger Punkt zur Förderung des Radverkehrs. Aufgrund der sich ständig vergrößerten Fahrradnutzung be- steht ein Bedarf an ebenerdig überdachten Fahrradabstellanlagen. Das ist vor dem Hinter- grund der Wertigkeit der heutigen Räder nachvollziehbar und berechtigt. Deshalb hat der Planungsausschuss auch im September 2020 einen entsprechenden Beschluss zu einem entsprechenden Bebauungsplan gefasst. Wir können aber vor den Argumenten der Stadt- verwaltung nicht die Augen verschließen. Die personellen Ressourcen sind begrenzt. Die Bearbeitung der Bebauungspläne nimmt ohnehin schon viel Zeit in Anspruch. Eine priori- täre Bearbeitung dieses Bebauungsplanes wäre nur auf Kosten eines anderen Bebauungs- planes möglich. Wir folgen deshalb der Empfehlung der Stadtverwaltung. Da wir aber grundsätzlich den Erhalt der bestehenden Fahrradabstellanlagen unterstützen und auch neuen Anlagen positiv gegenüberstehen, regen wir an, in diesen Fällen entsprechend der geübten Praxis der Verwaltung, zum Beispiel bei der Gehwegreinigung zu verfahren. Sie haben im März 2025 zu dem Thema geantwortet, Zitat, in der gelebten Praxis fordert die Verwaltung, insbesondere im Bereich von Wohngebieten, die Anleger*innen erst nach sorgfältiger Abwägung auf, Grünbewuchs zu entfernen, Zitat Ende. Wenn Sie diesen von Ihrem praktizierten pragmatischen Ansatz mit Augenmaß auf die Fahrradabstellanlagen übertragen, wären allen Seiten gedient. Der Bedarf an Abstellanlagen könnte gedeckt wer- den, und wir können so die Zeit überbrücken, bis die Umsetzung des Beschlusses zur Er- stellung der Satzung möglich wäre. Darüber hinaus wäre die Person, die sich derzeit mit dem Rückbau der Anlagen beschäftigt, entlastet. Der Vorsitzende: Vielen Dank, das waren alle Wortmeldungen. Herr Stadtrat Klinkhardt, ich hatte Sie so verstanden, dass Sie weiter von einer wohlwollenden gemeinsamen Diskussion über gute Lösungen ausgehen, und dass wir deswegen den Antrag jetzt nicht hier zur Ab- stimmung stellen. Okay, alle nicken. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025