Lehren ziehen: Abfallentsorgungssatzung zukunftssicher und bürgerfreundlich gestalten

Vorlage: 2024/1383
Art: Antrag
Datum: 03.12.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2025

    TOP: 12

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 14.02.2025

    TOP: 3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1383 Eingang: 03.12.2024 Lehren ziehen: Abfallentsorgungssatzung zukunftssicher und bürgerfreundlich gestalten Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 12 Ö Kenntnisnahme Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 14.02.2025 3 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Noch vor dem Beginn des neuen Vergabeverfahrens für die Wertstoffsammlung, aber spätestens bis März 2025 wird die Abfallentsorgungssatzung dahingehend überarbeitet, dass für alle künftigen Entsorgungsunternehmen gegenüber den Bürgerinnen und Bürger die gleichen Pflichten gelten wie für die Stadt Karlsruhe: a) Die Pflicht zum Klingeln an Türen und Toren (§ 12 Absatz 1), um an die Abfallbehälter zu gelangen, soll nicht nur für die Stadt Karlsruhe, sondern auch für alle künftigen Entsorgungsunternehmen der Wertstoffsammlung gelten. b) Zur Einhaltung der regelmäßigen Leerung (§ 15) soll nicht nur die Stadt Karlsruhe verpflichtet werden, sondern auch alle künftigen Entsorgungsunternehmen der Wertstoffsammlung. Der Verweis auf die unternehmerische Praxis des beauftragten Entsorgungsunternehmens (§ 15 Absatz 3) ist nicht ausreichend. 2. Um verlorengegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wertstoffsammlung zurückzugewinnen, werden die Abfallbehälter künftig – wie im Landkreis Karlsruhe – mit Registrierungschips ausgestattet. Damit soll der Nachweis über die erfolgte Leerung der Abfallbehälter automatisch erbracht werden. Über eine regelmäßige Datenauswertung der Registrierungschips erfasst die Stadtverwaltung, wann, wo und wie viele Abfallbehälter nicht geleert wurden. Darüber informiert die Stadtverwaltung das entsprechende Gremium und prüft im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, ob Schadenersatzforderungen gegen das beauftragte Entsorgungsunternehmen geltend gemacht werden können. Sachverhalt / Begründung Aufgrund der gesetzlich bedingten und bundeseinheitlich geregelten Vergabe der Wertstoffsammlung hat die Stadt Karlsruhe nahezu keine Eingriffsmöglichkeiten in den Ausschreibungsprozess oder die daraus folgende Vergabe an ein Entsorgungsunternehmen. Die einzige Ausnahme stellt die Ausgestaltung der Abfallentsorgungssatzung dar. Laut Beschlussvorlage bildet die nun vorgeschlagene Änderung der Abfallentsorgungssatzung die „Grundlage für künftige Verhandlungen“ mit demjenigen Unternehmen, das in den kommenden Jahren für die Wertstoffsammlung verantwortlich sein wird. Diesem vollmundigen Versprechen wird der bisherige Satzungsentwurf unseres Erachtens bisher jedoch nicht gerecht. Im Gegenteil: es werden „lediglich kleinere Änderungen in der Abfallentsorgungssatzung“ vorgeschlagen, die sich in der Hauptsache noch nicht einmal auf die – 2 – Wertstoffsammlung beziehen, sondern lediglich unser „Team Sauberes Karlsruhe“ zu mehr Sorgfalt verpflichten. Die Überarbeitung der Satzung trifft jedoch die Falschen. Das Unverständnis der Bürgerinnen und Bürger richtet sich nicht gegen unser „Team Sauberes Karlsruhe“, sondern gegen das aktuell noch für die Wertstoffsammlung zuständige Entsorgungsunternehmen Knettenbrech + Gurdulic. Hier hakt es. Daher sollte bei der Satzung dringend nachbessert werden. Schließlich hat die bisherige und viel zu unspezifische Abfallentsorgungssatzung das derzeitige Wertstoffchaos erst ermöglicht: Wertstofftonnen wurden und werden überhaupt nicht oder erst Tage später geleert, 40 Prozent aller Haushalte sind aus dem Vollservice herausgefallen, Müll türmte und türmt sich und in verschiedenen Klageverfahren ist die Stadt Karlsruhe unterlegen. Der entstandene Schaden am Image unserer Stadt und der Vertrauensverlust in das Funktionieren unserer Verwaltung sind nicht von der Hand zu weisen. Unser erklärtes Ziel muss daher sein, die Abfallentsorgungssatzung noch vor dem Beginn des nächsten Ausschreibungsprozesses zukunftssicher und bürgerfreundlich auszugestalten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wieder darauf vertrauen können, dass ihr Abfall verlässlich und regelmäßig abgeholt wird. Aus diesem Grund beantragen wir die Umsetzung der unter Ziffer 1 und 2 genannten Vorschläge. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Andreas Kehrle Stadtrat Tobias Bunk Stadtrat Dr. Thomas Müller Stadtrat Nicolas Schütz

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1383 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Lehren ziehen: Abfallentsorgungssatzung zukunftssicher und bürgerfreundlich gestalten Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 Ö Kenntnisnahme Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 14.02.2025 3 Ö Behandlung Kurzfassung Siehe unter Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Noch vor dem Beginn des neuen Vergabeverfahrens für die Wertstoffsammlung, aber spätestens bis März 2025 wird die Abfallentsorgungssatzung dahingehend überarbeitet, dass für alle künftigen Entsorgungsunternehmen gegenüber den Bürgerinnen und Bürger die gleichen Pflichten gelten wie für die Stadt Karlsruhe: Eine Anpassung der Regelungen in der Abfallentsorgungsatzung führt nicht zu einer zwingenden Festlegung derselben Pflichten für die dualen Systeme im Rahmen der Wertstofferfassung und damit nicht ohne Weiteres zu der im Antrag gewünschten Rechtsfolge. Die Verwaltung sagt dennoch eine diesbezügliche Satzungsänderung grundsätzlich zu und nimmt diese Aspekte auch in die Verhandlungen mit den Systemen auf. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Abfallentsorgungssatzung - wie fast alle kommunalen Satzungen - im Bereich der Selbstverwaltung das Rechts- und Leistungsverhältnis zwischen den Nutzenden (Haushalte, Gewerbe etc.) und der Stadt festschreibt. Leistungen, die nicht unter die kommunale Zuständigkeit fallen, sondern z.B. durch das Verpackungsgesetz in der Zuständigkeit der dualen Systeme liegen, können auch nicht ohne Weiteres durch eine städtische Satzung geregelt werden. Die Adressaten der Abfallentsorgungssatzung sind demnach primär nicht die dualen Systeme und deren Vertragspartner. Die Satzung könnte für die Wertstofferfassung nur dann bindend sein, wenn diese auch ausdrücklicher Bestandteil eines künftigen Vertrages (Abstimmungsvereinbarung) mit den dualen Systemen werden würde. Die Abstimmungsvereinbarung ist jedoch zwischen den Parteien einvernehmlich zu verhandeln und abzuschließen. Es ist davon auszugehen, dass die dualen Systeme einem hohen, durch die Satzung festgelegten Vollservicestandard nicht ohne Weiteres zustimmen werden. a) Die Pflicht zum Klingeln an Türen und Toren (§ 12 Absatz 1), um an die Abfallbehälter zu gelangen, soll nicht nur für die Stadt Karlsruhe, sondern auch für alle künftigen Entsorgungsunternehmen der Wertstoffsammlung gelten. Das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) möchte ohnehin die tatsächlichen Leistungen im Rahmen des Vollservice auch in der Satzung konkreter widerspiegeln, so dass hier eine höhere Rechtssicherheit gegeben ist und vor allem keine mutmaßlichen Widersprüche oder Unklarheiten mehr zwischen der Satzung und den tatsächlichen Leistungen des TSK vorhanden sind. Das Klingeln ist Bestandteil der gelebten Vollservicepraxis des TSK und soll daher künftig in die Abfallentsorgungssatzung aufgenommen und im Hinblick auf das oben Beschriebene in die Verhandlungen mit den Dualen Systeme eingebracht werden. Auch dies bedarf jedoch eines Einvernehmens mit dem Vertragspartner und kann nicht einseitig durch die Stadt festgelegt werden. b) Zur Einhaltung der regelmäßigen Leerung (§ 15) soll nicht nur die Stadt Karlsruhe verpflichtet werden, sondern auch alle künftigen Entsorgungsunternehmen der Wertstoffsammlung. Der Verweis auf die unternehmerische Praxis des beauftragten Entsorgungsunternehmens (§ 15 Absatz 3) ist nicht ausreichend. Wie unter Ziff. 1 und 1a) aufgeführt, ist die Einhaltung einer regelmäßigen Leerung der Wertstoffbehälter primär ein vertragliches Thema und kein Satzungsthema. Auch bei einer – 3 – ausreichenden vertraglichen Regelung ist ein möglicher Vollzug von Zwangsmaßnahmen in erster Linie eine Frage der Durchsetzung sowie der Sanktionsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen. 2. Um verlorengegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wertstoffsammlung zurückzugewinnen, werden die Abfallbehälter künftig – wie im Landkreis Karlsruhe – mit Registrierungschips ausgestattet. Damit soll der Nachweis über die erfolgte Leerung der Abfallbehälter automatisch erbracht werden. Über eine regelmäßige Datenauswertung der Registrierungschips erfasst die Stadtverwaltung, wann, wo und wie viele Abfallbehälter nicht geleert wurden. Darüber informiert die Stadtverwaltung das entsprechende Gremium und prüft im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, ob Schadenersatzforderungen gegen das beauftragte Entsorgungsunternehmen geltend gemacht werden können. Die Stadt kann im Rahmen der kommenden Abstimmungsvereinbarung für die erneute Ausschreibung der Wertstofferfassung durch die BDS die Bechippung der Behälter in die Verhandlungen einbringen, sie jedoch nicht einseitig vorgeben oder dies selbst vornehmen. Insofern wäre der Antrag als nicht umsetzbar abzulehnen. Die Wertstoffbehälter wurden mit dem Übergang der Zuständigkeit der Sammelleistung vom TSK an die Fa. Knettenbrech + Gurdulic verkauft. Die Fa. K+G verfolgt die Leerung der Behälter nicht über entsprechende Chips nach, sondern erfasst lediglich Geodaten der Abfallsammelfahrzeuge. Für das Auslesen der Leerungsinformationen müssen die Sammelfahrzeuge mit den entsprechend kompatiblen technischen Lesegeräten ausgestattet sein. Das TSK hat keinen Zugang zu möglichen Leerungsinformationen von K+G und kann damit auch keine Kontrolle ausüben. Gegebenenfalls kann in künftige Verhandlungen ein entsprechender Einblick in Leerungsinformationen ausverhandelt werden. Eine umfassende Kontrolle von möglichen Leerungsinformationen kann aus Kapazitätsgründen vom TSK allerdings nicht in Aussicht gestellt werden. Vielmehr ist es daher notwendig, im Dialog mit dem Entsorgungsunternehmen zu stehen und auf eine zuverlässige und bürgerfreundliche Abfallentsorgung hinzuarbeiten. Im Übrigen könnte eine nicht erfasste Leerung viele Gründe haben und wäre nicht unmittelbar eine berechtigte Beschwerde. Aus diesem Grund setzt sich das TSK weiterhin intensiv mit den eingehenden Beschwerden zur Wertstoffleerung auseinander und kann hierdurch sehr gut nachvollziehen, wie der aktuelle Leistungsstand der Fa. K+G zu beurteilen ist.

  • Protokoll GR 21.01.2025 TOP 12
    Extrahierter Text

    Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 12 der Tagesordnung: Lehren ziehen: Abfallentsorgungssatzung zukunftssicher und bürgerfreundlich gestalten Antrag: CDU Vorlage: 2024/1383 Beschluss: Beratung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 14. Februar 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ver- wiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2025