Konzept "Bielefelder Modell" zum selbstbestimmten Wohnen für weitere Quartiere
| Vorlage: | 2024/1382 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 03.12.2024 |
| Letzte Änderung: | 22.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg, Oberreut, Rintheim |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1382 Eingang: 03.12.2024 Konzept "Bielefelder Modell" zum selbstbestimmten Wohnen für weitere Quartiere Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 11 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 09.07.2025 Ö Beratung 1. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept, das Bielefelder Modell auf weitere Quartiere zu übertragen. 2. Dazu klärt sie mit der Volkswohnung, den Wohnungsbaugenossenschaften oder anderen Wohnungsbaugesellschaften, a) in welchem Quartier barrierefreie Wohnungen (oder Wohnungen, in denen der Zugang einfach möglich ist) vorhanden sind oder Wohnungen, die mit geringem Aufwand barrierefrei (oder mit einfachem Zugang) umgebaut werden können. b) wo eine ausreichende Dichte vorhanden ist, damit möglichst viele Personen von den Angeboten des Bielefelder Modells profitieren können. c) ob in einer Wohnanlage Anlaufstellen wie ein Wohncafé oder ein Pflegebüro vorhanden sind oder leicht geschaffen werden können. 3. Mit sozialen Trägern bzw. Anbietern der ambulanten Pflege wird geklärt, wer bereit wäre, das Bielefelder Modell in Zusammenarbeit mit einem Wohnunternehmen zu betreiben. 4. Überprüft wird, welche Zuschussmöglichkeiten es durch das Land oder den Bund für die Umbauten und die Errichtung/den Betrieb z.B. eines Wohncafés gibt. 5. Die personellen Ressourcen der Verwaltung für die Koordination der beteiligten Akteur*innen werden angegeben. 6. Die Verwaltung stellt in ihrem Konzept außerdem dar, wie erreicht wird, dass die Wahlmöglichkeiten der Mieter*innen in Bezug auf ambulante Dienste erhalten bleiben. Die Situation in der Pflege - und hier insbesondere in der stationären Pflege von Senior*innen - gestaltet sich immer drängender. Ein aktuelles Beispiel ist die Schließung des Pflegeheims Schmitz mit 120 Betten wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit. Daher muss u.E. jeder Weg in der Unterstützung der ambulanten Pflege gegangen werden, der sinnvoll erscheint. In der Antwort auf unsere Anfrage „Übertragung des Bielefelder Modells zum selbstbestimmten Wohnen vom Rintheimer Feld auf andere Karlsruher Stadtteile“ (am 19.11. 24 im Gemeinderat – Begründung/Sachverhalt – 2 – Vorlage 2024/1145) zu diesem Thema, machte die Verwaltung deutlich, dass das Bielefelder Modell in Rintheim schon seit Jahren sehr gut funktioniert. Eine Ausweitung auf weitere Quartiere sei eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Wohn- und Pflegeangeboten. Das Bielefelder Modell verbindet aus Sicht der Stadtverwaltung auf integrative Weise Wohnen, Versorgung und soziales Miteinander. Vorteile sind das Verbleiben im vertrauten Wohnumfeld, die Kompatibilität mit dem Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung in Karlsruhe durch die Verbindung von ambulanten Pflegeangeboten, Wohnraum und das ehrenamtliche Engagement. Der Antrag soll auch klären, welche Ressourcen von der Verwaltung benötigt werden, um ein weiteres Projekt nach dem Bielefelder Modell anzustoßen. Auch ist die Beantwortung der Frage wichtig, ob und wie sichergestellt werden kann, dass die Mieter*innen in einem Quartier nicht auf einen alleinigen Anbieter angewiesen sind. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Ivo Dujmović Benjamin Bauer Dr. Susanne Heynen Jorinda Fahringer
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Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 11 der Tagesordnung: Konzept „Bielefelder Modell“ zum selbstbestimmen Wohnen für weitere Quartiere Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/1382 Beschluss: Beratung im Sozialausschuss am 9. Juli 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2025
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1382 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Konzept "Bielefelder Modell" zum selbstbestimmten Wohnen für weitere Quartiere Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 11 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 09.07.2025 7 Ö Beratung Kurzfassung Eine Ausweitung des Bielefelder Modells auf weitere Quartiere in Karlsruhe ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung möglich, wenn Wohnungsbaugesellschaften und ein oder mehrere ambulante Dienste Lösungen und Ressourcen für die Entstehung eines neuen Standorts finden. Die bereits vorlie- genden Empfehlungen für den Aufbau quartiersorientierter Hilfe- und Versorgungsstrukturen unter- stützen die Akteurinnen und Akteure dabei. Auch die Verwaltung kann eine Ausweitung im Rahmen der vorhandenen Ressourcen der Sozialen Quartiersentwicklung unterstützen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag als erledigt zu betrachten und das vorgeschlagene Vorgehen zu unterstützen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Volkswohnung – 2 – Erläuterungen 1. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept, das Bielefelder Modell auf weitere Quartiere zu übertragen. Für eine Übertragung des Bielefelder Modells ist aus Sicht der Stadtverwaltung kein speziell für Karls- ruhe entwickeltes Konzept erforderlich. Entscheidend für eine Ausweitung ist, dass Wohnungsbauge- sellschaften und ambulante Dienste eine entsprechende Zusammenarbeit vereinbaren. Sie müssen da- bei praxis- und situationsbezogen vor Ort Lösungen und Ressourcen finden, um einen neuen Standort zu entwickeln. Mit den „Empfehlungen zum Aufbau quartiersorientierter Hilfe- und Versorgungsstruk- turen nach dem Bielefelder Modell“ 1 liegt eine praxisbezogene Handreichung vor, die nicht durch ein von der Verwaltung erstelltes Karlsruher Konzept übertroffen werden kann. Auch in Bielefeld weisen die Projektstandorte spezifische Profile auf, die sich im Laufe der Jahre durchaus unterschiedlich entwi- ckelt haben und das Ergebnis entsprechender Entwicklungsprozesse sind. In Karlsruhe haben die Volkswohnung und die AWO mit „Gut versorgt daheim“ im Rintheimer Feld eine spezifische Umsetzung entwickelt. Die Volkswohnung möchte eine solche Form der quartiersori- entierten Pflege in weiteren Wohngebieten ermöglichen. Dabei haben aus Sicht der Volkswohnung insbesondere das Mühlburger Feld und Oberreut Priorität. In Mühlburg gibt es dazu bereits Gespräche mit der AWO, allerdings fehlt es hier bislang noch an Räumlichkeiten für ein dem Rintheimer Wohn- café vergleichbares Angebot. Grundsätzlich obliegt es den Wohnungsbaugesellschaften zu prüfen, ob und an welchen Standorten ein Wohncafé und Pflegewohnungen eingerichtet werden können. Die quartiersbezogene Pflege nach dem Bielefelder Modell wie beim Projekt „Gut versorgt daheim - Selbstbestimmt Wohnen ohne Betreuungspauschale im Rintheimer Feld“ ist ein Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung und damit in das Rahmenkonzept eingebunden. Grundsätzlich ist es ein Ziel der Sozialen Quartiersentwicklung, sozialräumliche Versorgungsketten im Zusammenspiel unterschiedli- cher Akteurinnen und Akteure zu stärken. Das Bielefelder Modell ist dabei ein möglicher Baustein, der dazu beiträgt, dass Menschen mit (zunehmendem) Unterstützungsbedarf möglichst lange in der eige- nen Häuslichkeit bleiben können beziehungsweise in der Pflegewohnung ambulant versorgt werden. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wie auch der Trägerinnen und Träger der Sozialen Quartiers- arbeit wird allerdings eine ausschließliche Orientierung am Bielefelder Modell den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Quartieren nicht gerecht. Vielmehr sollten spezifische Lösungen und Modelle entwickelt werden, um sozialräumliche Versorgungsketten im Zusammenspiel unterschiedlicher Akteu- rinnen und Akteure zu stärken. Um die Entstehung weiterer Standorte nach dem Vorbild des Bielefelder Modells in Karlsruhe zu beför- dern, sieht die Verwaltung folgende Möglichkeiten: ▪ Vertiefung des Themas im Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung. Die Durchführung eines Fachtags zum Thema kann hier erörtert und dann gegebenenfalls umgesetzt werden. ▪ Gespräche mit der Volkswohnung und weiteren Wohnungsbaugesellschaften, um das Inte- resse an Versorgungsangeboten nach dem Bielefelder Modell und konkrete Wohngebiete ab- zufragen. Die unter Punkt 2 des Antrags aufgeworfenen Aspekte können dabei Berücksichti- gung finden. Sobald Wohnungsunternehmen Interesse an diesem Modell signalisieren, kann die Stadtverwaltung im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Suche nach Kooperations- partnerinnen und -partnern unterstützen. 1 Universität Bielefeld 2020: Empfehlungen zum Aufbau quartiersorientierter Hilfe und Versorgungsstrukturen nach dem Bielefelder Modell, S. 3 – 3 – 2. Dazu klärt sie mit der Volkswohnung, den Wohnungsbaugenossenschaften oder anderen Woh- nungsbaugesellschaften, a) in welchem Quartier barrierefreie Wohnungen (oder Wohnungen, in denen der Zugang ein- fach möglich ist) vorhanden sind oder Wohnungen, die mit geringem Aufwand barrierefrei (o- der mit einfachem Zugang) umgebaut werden können. b) wo eine ausreichende Dichte vorhanden ist, damit möglichst viele Personen von den Angebo- ten des Bielefelder Modells profitieren können. c) ob in einer Wohnanlage Anlaufstellen wie ein Wohncafé oder ein Pflegebüro vorhanden sind oder leicht geschaffen werden können. siehe Stellungnahme zu 1. 3. Mit sozialen Trägern bzw. Anbietern der ambulanten Pflege wird geklärt, wer bereit wäre, das Bielefelder Modell in Zusammenarbeit mit einem Wohnunternehmen zu betreiben. siehe Stellungnahme zu 1. 4. Überprüft wird, welche Zuschussmöglichkeiten es durch das Land oder den Bund für die Umbauten und die Errichtung/den Betrieb z.B. eines Wohncafés gibt. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Suche nach Zuschussmöglichkeiten erst im Falle konkreter Um- setzungsinteressen und baulicher Optionen sinnvoll. In städtebaulichen Sanierungsgebieten ist grund- sätzlich eine Förderung im Rahmen des Investitionspakts BW Soziale Integration im Quartier denkbar. 5. Die personellen Ressourcen der Verwaltung für die Koordination der beteiligten Akteur*innen wer- den angegeben. Die Stadtverwaltung sieht sich vorrangig in der Rolle als Impulsgeberin und Moderatorin. Die Koordi- nation der beteiligten Akteurinnen und Akteure kann in gewissem Rahmen die Sozialplanung im Be- gleitgremium Soziale Quartiersentwicklung übernehmen. Entwicklungsprozesse auf Quartiersebene kann die Stadtteilkoordination in begrenztem Umfang im Rahmen der personellen Möglichkeiten un- terstützen. 6. Die Verwaltung stellt in ihrem Konzept außerdem dar, wie erreicht wird, dass die Wahlmöglichkei- ten der Mieter*innen in Bezug auf ambulante Dienste erhalten bleiben. Die Wahlmöglichkeit der Mieter*innen bleibt im Bielefelder Modell erhalten, da es keine vertragliche Bindung gibt, die mit dem Mietverhältnis gekoppelt ist. Mieterinnen und Mietern, die andere Pflege- und Unterstützungsmöglichkeiten nutzen, entsteht kein Nachteil. Auch sind Nutzer*innen des Wohn- cafés nicht verpflichtet, andere Angebote der Trägerin oder des Trägers in Anspruch zu nehmen. Die- ses ist auch beim Angebot der AWO im Rintheim gegeben. Andererseits bieten räumliche Schwer- punkte von ambulanten Diensten, wie sie durch das Bielefelder Modell entstehen, Vorteile im Hinblick auf niederschwellige und wohnortnahe Zugänge für die Menschen, kurze Wege bei der Pflege und die gewünschte Kooperation ambulanter Dienste mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Quartier.