Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Schulausschuss
| Vorlage: | 2024/1380 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.12.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1380 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Schulausschuss Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.01.2025 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (ordentli- che und stellvertretende Vertreter der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen) für die Wahlperiode 2024 bis 2029 als Mitglieder in den Schulausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 49 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist der Schulträger verpflichtet, in allen wichti- gen Schulangelegenheiten Vertretungen der Schulleitungen, der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Religionsgemeinschaften, die an einer seiner Schulen Religionsunterricht ertei- len, bei beruflichen Schulen auch Vertretungen der für die Berufserziehung der Schülerinnen und Schüler Mitverantwortlichen, zu hören. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 26. Februar 1985 die Bildung eines Schulbeirats als beratenden Ausschuss im Sinne von § 41 Gemeindeordnung Baden-Württemberg beschlossen. Mit Beginn der Wahlperiode 2024 bis 2029 führt der Schulbeirat die Bezeichnung „Schulausschuss“. In diesen Ausschuss können auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner berufen werden. Ihre Zahl darf die der Gemeinderäte im Ausschuss nicht erreichen. Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wurde die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder auf 14 festgelegt. Darüber hinaus sollen 11 sachkun- dige Einwohnerinnen und Einwohner in den Schulausschuss berufen werden. Folgende Institutionen schlagen sachkundige Einwohner*innen für die Mitgliedschaft im Schulaus- schuss vor: • Staatliches Schulamt Karlsruhe (für die Vertretung der Schulleitungen und der Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen sowie deren Stellvertretungen) • geschäftsführende Schulleitung der beruflichen Schulen (für die Lehrkräfte der beruflichen Schulen sowie deren Stellvertretung) • Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertreter (AKS) (für die Vertretung der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und der beruflichen Schulen sowie deren Stellvertretungen) • Gesamtelternbeirat der Schulen in Karlsruhe (für die Vertretung der Eltern sowie deren Stell- vertretung) • Handwerkskammer Karlsruhe und Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (für einen abge- stimmten Vorschlag einer Vertretung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der für die Berufs- erziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortlichen sowie deren Stellvertretung) • Deutscher Gewerkschaftsbund Region Mittelbaden (für die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortli- chen sowie deren Stellvertretung) • Evangelisches Dekanatszentrum (für die Vertretung der Religionsgemeinschaften, die an Schu- len in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Religionsunterricht erteilen sowie deren Stellvertretung) • Katholisches Dekanat Karlsruhe (für die Vertretung der Religionsgemeinschaften, die an Schu- len in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Religionsunterricht erteilen sowie deren Stellvertretung) • Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe (für die Vertretung der Jüdischen Kultusgemeinde Karls- ruhe sowie deren Stellvertretung) In den Sitzungen des Gemeinderats am 24. September 2024 (Vorlage 2024/0904) und am 22. Okto- ber 2024 (Vorlage 2024/1137) berufen wurden bereits folgende Vertretungen berufen: • Schulleitungen • Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen • Lehrkräfte der beruflichen Schulen • Eltern • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schü- lern Mitverantwortlichen • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortlichen • Evangelische Kirche • Katholische Kirche • Jüdische Kultusgemeinde. – 3 – Zwischenzeitlich liegen die noch ausstehenden Vorschläge für folgende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zur Berufung in den Schulbeirat vor: Vertretung der Schülerinnen und Schüler Stellvertretung: der allgemeinbildenden Schulen: Jakob Wengeler Adrian Stapf Die Vorgeschlagenen wohnen in Karlsruhe und sind mit der Berufung in den Schulausschuss einver- standen. Vorschläge für die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen stehen aktuell noch aus. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (ordentli- che und stellvertretende Vertreter der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen) für die Wahlperiode 2024 bis 2029 als Mitglieder in den Schulausschuss der Stadt Karlsruhe.
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Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Schulausschuss Vorlage: 2024/1380 Beschluss: Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (ordentliche und stellvertretende Vertreter der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen) für die Wahlperiode 2024 bis 2029 als Mitglieder in den Schulausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Hier geht es um den Schulausschuss, und ich darf hier gleich um Ihr Votum bitten ab jetzt – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Februar 2025