Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

Vorlage: 2024/1365
Art: Informationsvorlage
Datum: 28.11.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Hohenwettersbach
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2024

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Hohenwettersbach
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1365 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 11.12.2024 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Ortschaftsräte sind gemäß der Hauptsatzung der Stadt bei wichtigen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, anzuhören. Der Ortschaftsrat wird zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung angehört und nimmt diese zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2024 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich wie in den Vorjahren von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Grabnutzungsrechts- und Bestattungsgebühren bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahren, die Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien mit einem Kostendeckungsgrad von ca. 84% sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 3 bis 11) sind die nach den Vorschriften der §§ 11 und 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 -817.866,30 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch einen Kostendeckungsgrad von ca. 84% bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien sowie Rundungsdifferenzen und fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. In Bereichen mit angestrebter Kostendeckung von 100% sollen Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 80,31% und ist auch im Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg auf einem guten Niveau. Stadt Kostendeckungsgrad Esslingen 85% Hockenheim 84% Heilbronn 81% Reutlingen 80% Ludwigsburg 75% Heidelberg 71% Villingen-Schwenningen 70% Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1a bei. 1 Quelle: Stk „Ergebnisse der Umfrage zu Steuer-, Gebühren- und Beitragssätzen 2023“ (RE 2021) – 3 – Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 27. Februar 2024 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2024 auf 1,5 Prozent bis auf weiteres festgelegt. Dieser Zinssatz wird für die Kalkulation 2025 berücksichtigt. Die in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 enthaltenen kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen sind in der Anlage 3 ausgewiesen. 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 - Friedhof und Bestattung - weist aus Vorjahren noch Unterdeckungen auf, die mit der Gebührenkalkulation 2025 zum Teil ausgeglichen werden sollen (Anlage 13). Die Verwaltung schlägt vor, die noch offenen Kostenunter- und überdeckungen aus dem Jahr 2021 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von -160.403,40 Euro aus dem Jahr 2022 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von -18.892,20 Euro und aus dem Jahr 2023 mit einem saldierten Teilbetrag von -1.686,57 Euro in die Gebührenkalkulation 2025 einzubeziehen (Anlage 3). Über die Einbeziehung der danach noch offenen Ergebnisausgleiche 2021, saldiert -138.000,00 Euro, 2022 saldiert -121.062,13 Euro und 2023 saldiert -288.070,71 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. 2. Einzelfeststellungen 2.1. Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 beschlossen, bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahre auf die Grabnutzungsrechtsgebühren zu verzichten und den Kostendeckungsgrad bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien auf 80 Prozent festzusetzen. Mit den vom Friedhof- und Bestattungsamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltssicherung 1 und 2 wurde eine zusätzliche Gebührenerhöhung bei den Reihengräbern, Wahlgräbern und Kolumbarien ab dem 01.01.2024 notwendig. Für die Gebührenkalkulation 2024 und 2025 ergaben bzw. ergeben sich dadurch höhere Kostendeckungsgrade (vgl. Anlage 3). Die Verwaltung empfiehlt, die aus den Anlagen 4 bis 7 ersichtlichen Gebührensätze zu beschließen. Höhere Gebührensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlage 2) sollen den Gebührenschuldnern nicht zugemutet werden. 2.2 Bestattungsgebühren Die Einbeziehung der Unterdeckungen aus den Jahren 2021 bis 2022 und allgemein gestiegene Personal- und Sachaufwendungen erfordern bei den Bestattungsgebühren notwendige Gebührenerhöhungen. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon sind die Bestattungsgebühren für Kinder (vgl. Ziffer 1). – 4 – 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2025 auf 246.882,31 Euro. Aufgrund gestiegener Sachaufwendungen insbesondere auch für die Sanierung und Unterhaltung der teilweise denkmalgeschützten Leichen- und Trauerhallen sind Gebührenanpassungen erforderlich. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen erhöhen sich daher von 115 Euro auf 120 Euro und für die Nutzung der Trauerhallen von 330 Euro auf 338 Euro. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls entstünde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind wegen steigender Sachaufwendungen für die Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich daher von derzeit 390 Euro auf 400 Euro brutto. 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Die gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen, die Einbeziehung von Unterdeckungen aus Vorjahren und bessere Serviceleistungen, z. B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab, machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. 2.3 Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung berechnet sich unter Berücksichtigung des ermittelten Stundensatzes und der angepassten durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 23 Minuten unverändert auf 30 Euro (Anlage 11).

  • Anlage 1
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    Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 17. Dezember 2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2023 (Öffentliche Bekanntmachung unter www.karlsruhe.de am 21. Dezember 2023), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 19.12.2023, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

  • Anlage 1a
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    Anlage 1a Geb.Gebührenart/Geb.Gebührenart/ Nr.LeistungsbeschreibungbruttonettoNr.Leistungsbeschreibungbruttonetto 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre788,00in Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 985,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*911,00847,13 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wetters- 4.5.1.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr511,00 bach und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.1.2 davon Krematorium*400,00336,13 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld4.5.2Einstellen und Warten120,00 des Hauptfriedhofes 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 1.012,005Umbettungen / Ausgrabungen 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab713,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-**1.158,00973,115.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.929,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit3.056,00 2.1Erdbestattungswahlgrab5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1.1- an Wegen und in Feldern90,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung3.056,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte54,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen140,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte104,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.2Urnenwahlgrab84,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte48,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.619,00 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der 3Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesTieferlegung300,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.746,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften160,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung80,005.3Umbettung von Urnen 3.2- im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums273,005.3.1Umbettung einer Urne 3.3- im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums175,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe440,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4.1- 1. Größe (eintürig)236,00 Bestattung298,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)386,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)536,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4Bestattungsgebührenauswärts361,00 4.1Erdbestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts431,00 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.350,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren6.Baumpatenschaft (pro Jahr)** 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg6.1- an Wegen124,00104,20 6.2- in Feldern165,00138,66 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*1.190,001.126,137.Sonstige Gebühren 4.2.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr790,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht 4.2.1.2 davon Krematorium*400,00336,13erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrenentstehenden Aufwendungen gesondert berechnet 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle120,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre338,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,00 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte300,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße130,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau*64,0059,53 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau*28,0023,53 4.4.5.2 nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau* 36,00 gebührenfrei Hinweis zu § 1 der Gebührensatzung (Gebührenpflicht): Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der mit */** gekennzeichneten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025 In den Gebühren nach Geb.-Nrn mit * gekennzeichnet für Teilleistungen und nach Geb.-Nrn. mit ** gekennzeichnet für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. GebührensatzGebührensatz EuroEuro gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei

  • Anlage 2
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    Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euroin Euroin % 20242025 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre745788,0043,005,77 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)932985,0053,005,69 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld00,000,000,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes00,000,000,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym9601.012,0052,005,42 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab672713,0041,006,10 1.2.2Urnenreihengrab anonym1.0961.158,0062,005,66 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern8690,004,004,65 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte5254,002,003,85 2.1.2- an bevorzugten Plätzen134140,006,004,48 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte100104,004,004,00 2.2Urnenwahlgrab8084,004,005,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte4648,002,004,35 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften155160,005,003,23 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung7780,003,003,90 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 261273,0012,004,60 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 169175,006,003,55 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)226236,0010,004,42 3.4.22. Größe (zweitürig)367386,0019,005,18 3.4.33. Größe (Eckplatz)508536,0028,005,51 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.3201.350,0030,002,27 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren00,000,000,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg00,000,000,00 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.1501.190,0040,003,48 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren00,000,000,00 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle115120,005,004,35 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre330338,008,002,42 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 00,000,000,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg00,000,000,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre5353,000,000,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren00,000,000,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euroin Euroin % 20242025 Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte291300,009,003,09 4.4.2Grabaushub über Normalgröße125130,005,004,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr8484,000,000,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140140,000,000,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225225,000,000,00 4.4.5Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau6364,001,001,59 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau2728,001,003,70 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau3636,000,000,00 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre888911,0023,002,59 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren00,000,000,00 4.5.2Einstellen und Warten115120,005,004,35 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.8513.929,0078,002,03 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.9953.056,0061,002,04 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.9953.056,0060,982,04 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.5672.619,0052,002,03 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung291300,009,003,09 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.7111.746,0035,002,05 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 416440,0024,005,77 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung282298,0015,765,59 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 341361,0020,405,98 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts406431,0025,006,16 6.Baumpatenschaft (pro Jahr) 6.1- an Wegen120124,004,003,33 6.2- in Feldern161165,004,002,48 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 8.Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nrn. 1.2.2, 4.2., 4.4.5., 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1.2 , 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. 9.Verwaltungsgebühren 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,0030,000,000,00

  • Anlage 3
    Extrahierter Text

    Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2025 Anlage 3 BezeichnungReihengräberWahlgräber KolumbarienBaumpatenschaftenLeichenhallenTrauerhallenGrabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen237.015,92 €441.560,58 €354.507,10 €56.236,96 €0,00 €34.012,63 €189.820,78 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen1.071,00 €2.142,00 €5.890,50 €13.387,50 €11.245,50 €641.883,50 €16.065,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)585,00 €304,00 €66.953,00 €0,00 €14.931,50 €91.564,65 €1.011,00 € Umlagen + ILV + ZGK660.721,67 €2.618.121,17 €740.545,89 €54.230,43 €150.249,15 €493.522,33 €155.093,61 € Gesamtkosten899.393,59 €3.062.127,75 €1.167.896,49 €123.854,89 €176.426,15 €1.260.983,11 €361.990,39 € Verwaltungsgebühren Privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattungen405.900,07 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €405.900,07 €0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen30.587,81 €216.294,49 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2021 (restlich)-20.000,00 €-140.403,40 € Ergebnisausgleich 2022 (teilweise)-15.133,91 €-26.466,48 €-50.000,00 € Ergebnisausgleich 2023 (teilweise) nachrichtlich: hiervon verrechnet* Gebührenbedarf899.393,59 €3.062.127,75 €1.167.896,49 €138.988,80 €192.304,82 €779.191,95 €411.990,39 € Gebührenaufkommen 759.765,97 €2.579.200,00 €985.200,00 €138.739,50 €191.845,00 €777.400,00 €411.480,00 € Kostendeckungsgrad84,48%84,23%84,36%99,82%99,76%99,77%99,88% BezeichnungLeichenträger Krematorium/ Einäscherungen UrnenbeisetzungenAus-/Umbett. ErdAus-/Umbett. UrneGesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen240.805,00 €533.635,89 €480.458,77 €9.155,57 €14.810,77 €2.592.019,98 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen5.087,25 €666.088,49 €1.606,50 €1.071,00 €1.071,00 €1.366.609,24 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)0,00 €219.518,10 €0,00 €0,00 €394.867,25 € Umlagen + ILV + ZGK95.101,01 €480.367,25 €187.788,46 €2.434,60 €7.364,18 €5.645.539,75 € Gesamtkosten340.993,26 €1.899.609,73 €669.853,73 €12.661,17 €23.245,94 €9.999.036,21 € Verwaltungsgebühren0,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte0,00 € Erstattungen405.900,07 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €405.900,07 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen246.882,31 € Einbezogener Ergebnisausgleich:0,00 € Ergebnisausgleich 2021 (restlich)-160.403,40 € Ergebnisausgleich 2022 (teilweise)-5.235,16 €77.943,35 €-18.892,20 € Ergebnisausgleich 2023 (teilweise)-1.686,57 €-1.686,57 €-180.982,17 € nachrichtlich: hiervon verrechnet*0,00 € Gebührenbedarf346.228,42 €1.821.666,38 €669.853,73 €12.661,17 €24.932,51 €9.527.236,01 € Gebührenaufkommen 345.500,00 €1.813.109,24 €669.580,00 €12.660,00 €24.890,00 €8.709.369,71 € Kostendeckungsgrad99,79%99,53%99,96%99,99%99,83%91,42% - Kriegsgräber-72.161,81 - Jüdische Friedhöfe-67.179,10 -1.178.421,05 80,31% Nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig, vom Bund nicht erstattete Kosten für: und ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil "öffentliches Grün", Vorratsgelände und Ehrengräber i. H. v. *Die Verrechnung erfolgt bei mehreren Beträgen immer mit der am längsten bestehenden Über/- Unterdeckung Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Gebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. Einbeziehung gebührenrechtliches Ergebnis 2021-2023:

  • Anlage 4
    Extrahierter Text

    Anlage 4 899.393,59Euro 0,00Euro 0,00Euro 899.393,59Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-Haushalts-VorschlagVorschlagGebühr Anzahlaufkommen obergrenzedeckungsgradsicherungneu neup.a.Nutzungsrechteneu Geb.Nr.BezeichnungEuroEurobruttoEuroEuro 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1Erwachsene und Kinder 926,7880,00%47,00788,0039,4012598.500,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 1.158,4780,00%59,00985,0039,403029.550,00 über 10 Jahre (Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld639,310,0050,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahre im 212,460,0050,00 Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 1.1.5Erwachsene und Kinder 1.192,7380,00%58,001.012,0050,601010.120,00 über 10 Jahre -anonym- 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab837,5480,00%43,00713,0035,65360256.680,00 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-**1.368,0080,00%64,001.158,0057,90375364.915,97 Gebührenaufkommen gesamt759.765,97 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-139.627,63 Kostendeckungsgrad84,48% *Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahre **Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in der Gebührenobergrenze bereits enthalten. Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2025 Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Abzgl. sonstige Erträge Ergebnisausgleich 2021/2022 (Lastschrift) Gebührenbedarf 2025 Anlage 5 3.062.127,75Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 3.062.127,75Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-Haushalts-VorschlagGebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenzedeckungsgradsicherung neu Euro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 2.1 Erdbestattungswahlgrab 2.1.1an Wegen und in Feldern2.142,7380,00%102,271.816,4590,008501.530.000,00 2.1.1.1an Wegen und in Feldern;1.292,2280,00%62,051.095,8254,003032.400,00 jede weitere Grabstätte 2.1.2an bevorzugten Plätzen3.314,3580,00%158,452.809,94140,00822.400,00 2.1.2.1an bevorzugten Plätzen;2.463,8480,00%118,242.089,31104,00510.400,00 jede weitere Grabstätte 2.2Urnenwahlgrab1.985,9680,00%94,651.683,4184,00580974.400,00 2.2.1Urnenwahlgrab;1.135,4580,00%56,57964,9348,00109.600,00 jede weitere Grabstätte Gebührenaufkommen gesamt2.579.200,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-482.927,75 Kostendeckungsgrad 84,23% Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2025 Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Abzgl. sonstige Erträge Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift) Gebührenbedarf 2024 Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) Anlage 6 1.167.896,49Euro 0,00Euro 1.167.896,49Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-Haushalts-VorschlagGebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenzedeckungsgradsicherung neu Euro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 3.Nutzungsrecht Urnennischen/ Gruft pro Jahr 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften3.794,4080,00%182,913.218,43160,00250800.000,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung1.897,2080,00%91,461.609,2180,0070112.000,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums6.454,1780,00%307,505.470,84273,00316.380,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums4.149,0380,00%199,523.518,75175,00310.500,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)5.567,5880,00%265,974.720,04236,0029.440,00 3.4.22. Größe (zweitürig)9.113,9480,00%432,107.723,25386,00215.440,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)12.660,3080,00%598,2210.726,46536,00221.440,00 Gebührenaufkommen gesamt985.200,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-182.696,49 Kostendeckungsgrad84,36% Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2025 Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Abzgl. sonstige Erträge Gebührenbedarf 2025 Anlage 7 123.854,89Euro 0,00Euro 15.133,91Euro Euro 138.988,80Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren-Gebühren-VorschlagVorschlag Anzahl Gebühren- obergrenzeobergrenzeneu neu p.a.Nutzungsrechteaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungnettobrutto bruttobruttoneu netto EuroEuroEuroEuroEuro 6.Baumpatenschaften auf die Dauer von 50 Jahren 6.1an Wegen5.212,086.202,386.200,00124,00841.680,67 6.2in Feldern6.949,448.269,838.260,00165,001497.058,82 Gebührenaufkommen gesamt138.739,50 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-249,30 Kostendeckungsgrad 99,82% Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2025 Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Abzgl. sonstige Erträge Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) Gebührenbedarf 2025 Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift) Anlage 8 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle, Deko120,00120,000,000,000,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko338,00338,000,000,000,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges428,000,000,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium53,000,00 Öffnen und Schließen des Grabes464,000,000,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes279,000,00 Einäscherung des Verstorbenen*388,000,00 und Aufbewahrung der Urne*12,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR 20251.350,001.190,000,000,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR 20241.320,001.150,000,000,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR 20231.270,001.053,000,000,000,00 Erhöhung/Senkung (-) in Euro30,0040,000,000,000,00 * Bei diesen Leistungen ist die Umsatzsteuer i. H. v. 19% enthalten Berechnung der Bestattungsgebühren 2025 Anlage 8 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte300,00278,00 Grabaushub über Normalgröße130,00119,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20 Uhr84,0078,00 - nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00131,00 Benutzung des Sektionsraumes225,00210,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassung Gebührenart/nach BerechnungshinweisAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a191.845,00192.304,82 Trauerhallen8b777.400,00779.191,95 Grabaushub (Erd)8c411.480,00411.990,39 Leichenträger8d345.500,00346.228,42 Einäscherungen8e1.813.109,241.821.666,38 Urnenbeisetzungen8f669.580,00669.853,73 4.208.914,244.221.235,69 2025Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-12.321,45 Kostendeckungsgrad99,71% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 228.389,81 Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b). Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze. Anlage 8 a 176.426,15Euro -30.587,81Euro 0,00Euro 20.000,00Euro 26.466,48Euro 192.304,82Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1/Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung120,29120,001.580189.600,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,3884,005420,00 4.4.3.2nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,63140,005700,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00225,0051.125,00 Gebührenaufkommen gesamt191.845,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-459,82 Kostendeckungsgrad 99,76% 30.587,81 Gebührenbedarf 2025 Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume 2025 als Teil der Bestattungsgebühr Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben) Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Abzgl. sonstige Erträge Zuschuss zu den Fixkosten Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) Anlage 8 b 1.260.983,11Euro -216.294,49Euro -405.900,07Euro 140.403,40Euro 779.191,95Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1/Durchführung einer Trauerfeier.338,78338,002.300777.400,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung0,000,0020,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren 4.1.3Erdbestattung0,000,0010,00 Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt777.400,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.791,95 Kostendeckungsgrad 99,77% 216.294,49 Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle 2025 als Teil der Bestattungsgebühr Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift) Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Zuschuss zu den Fixkosten Abzgl. sonstige Erträge Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder) sowie Rundungsdifferenzen. ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro Gebührenbedarf 2025 Anlage 8 c 361.990,39Euro 0,00Euro 50.000,00Euro 0,00Euro 411.990,39Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre464,16464,00780361.920,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre180,510,0010,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu67,510,0010,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1/Tiefergraben einer Grabstätte/300,84300,0016048.000,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Grabaushub über Normalgröße130,48130,00121.560,00 Gebührenaufkommen gesamt411.480,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-510,39 Kostendeckungsgrad99,88% Berechnung der Gebühren für Grabaushub 2025 Gebührenbedarf 2025 Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Abzgl. sonstige Erträge Anlage 8 d 340.993,26Euro 0,00Euro 5.235,16Euro 0,00Euro 346.228,42Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.428,33428,00780333.840,00 4.1.2Kinder bis zu 10 Jahren214,170,0010,00 4.1.3Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg107,080,0010,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,5453,0022011.660,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren26,770,0010,00 Gebührenaufkommen gesamt345.500,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-728,42 Kostendeckungsgrad 99,79% Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen 2025 als Teil der Erdbestattungsgebühr Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Gebührenbedarf 2025 Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) Anlage 8 e 1.899.609,73Euro 0,00Euro -77.943,35Euro 1.821.666,38Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren-VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenzeobergrenzeneu voraussichtlichenaufkommen nettobruttobruttoGebührenfälleneu netto Geb.Nr.BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestatteter 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre326,55388,60388,005.1001.662.857,14 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren163,28194,300,0010,00 4.2.1/Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts10,8912,9512,005.10051.428,57 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau23,9528,5028,004.20098.823,53 4.4.5.2 36,0036,00 Gebührenaufkommen gesamt1.813.109,24 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-8.557,14 Kostendeckungsgrad 99,53% Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen 2025 als Teil der Feuerbestattungsgebühr nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Gebührenbedarf 2025 Ergebnisausgleich 2022 (Gutschrift) Anlage 8 f 669.853,73Euro 0,00Euro 0,00Euro 669.853,73Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1/Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-279,11279,002.230622.170,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts431,35431,0011047.410,00 Gebührenaufkommen gesamt669.580,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-273,73 Kostendeckungsgrad99,96% Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung 2025 Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Gebührenbedarf 2025 als Teil der Feuerbestattungsgebühr Ergebnisausgleich 2021/2022 (Lastschrift) Anlage 9 12.661,17Euro 0,00Euro 0,00Euro 12.661,17Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.929,333.929,0013.929,00 5.1.1.2Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit3.056,143.056,0013.056,00 5.1.1.3Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung3.056,143.056,0013.056,00 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbestattung im 2.619,552.619,0012.619,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.746,371.746,0000,00 Gebührenaufkommen gesamt12.660,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1,17 Kostendeckungsgrad99,99% Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Gebührenbedarf 2025 Ergebnisausgleich 2021/2022 (Lastschrift) Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten 2025 Anlage 10 23.245,94Euro 0,00Euro 1.686,57Euro 24.932,51Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne440,45440,003013.200,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.3.1.1im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung298,88298,00154.470,00 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts361,80361,00207.220,00 Gebührenaufkommen gesamt24.890,00 2025neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-42,51 Kostendeckungsgrad99,83% Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Gebührenbedarf 2025 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2025 Ergebnisausgleich 2023 (Lastschrift) Anlage 11 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der Dienststelle Kosten pro Minute Bearbeitungs- zeit Kosten/ Leistung separate Sachkosten Gebührensatz gerundet EuroEuroMinutenEuroEuroEuro 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung80,001,332330,6730,00 Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung 2025

  • Anlage 12
    Extrahierter Text

    Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze GebührenGebührenÄnderung alt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab3.331,003.450,003,57 mit Trauerfeier, inklusive Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab2.065,002.138,003,54 mit Trauerfeier, inklusive Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab mit Trauerfeier,2.813,002.934,004,30 Orgelspiel, inklusive Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische mit Trauerfeier,4.313,004.454,003,27 Orgelspiel, inklusive Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld mit Trauerfeiergebührenfreigebührenfrei0,00 Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich2.483,002.596,004,55 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.555,001.629,004,76 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,453,00464,002,43 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,390,00400,002,56 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (ohne Verwaltungsgebühr) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallenbenutzung2.252,002.519,0011,86 und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlich Urnenwahlgrab (ohne Verwaltungsgebühr) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.519,002.633,004,53 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (ohne Verwaltungsgebühr). Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestand

  • Anlage 13
    Extrahierter Text

    Anlage 13 20192020202120222023 Reihengräber0,000,000,000,000,00 Wahlgräber0,000,000,000,000,00 Kolumbarien0,000,000,000,000,00 Baumpatenschaften0,000,000,00-15.133,911.434,23 Leichenhallen0,000,00-20.000,00-46.466,48-55.726,55 Trauerhallen0,000,00-278.403,40-124.049,09-234.722,91 Grabaushub0,000,000,00-70.000,00-42.655,42 Leichenträger0,000,000,00-5.235,16-33.285,30 Einäscherungen0,000,000,00112.943,35155.929,58 Urnenbeisetzungen0,000,000,006.924,53-79.334,98 Aus-/Umbett.Erd0,000,000,000,00290,66 Aus-/Umbett. Urne0,000,000,001.062,43-1.686,57 Gesamt0,000,00-298.403,40-139.954,33-289.757,27 20192020202120222023 Reihengräber0,000,000,000,000,00 Wahlgräber0,000,000,000,000,00 Kolumbarien0,000,000,000,000,00 Baumpatenschaften0,000,000,000,001.434,23 Leichenhallen0,000,000,00-20.000,00-55.726,55 Trauerhallen0,000,00-138.000,00-124.049,09-234.722,91 Grabaushub0,000,000,00-20.000,00-42.655,42 Leichenträger0,000,000,000,00-33.285,30 Einäscherungen0,000,000,0035.000,00155.929,58 Urnenbeisetzungen0,000,000,006.924,53-79.334,98 Aus-/Umbett.Erd0,000,000,000,00290,66 Aus-/Umbett. Urne0,000,000,001.062,430,00 Gesamt0,000,00-138.000,00-121.062,13-288.070,70 Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich iRd. Gebührenkalkulation 2025 Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich iRd. Gebührenkalkulation 2025 Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich

  • Anlage 14
    Extrahierter Text

    Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre745,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 932,004.5.1.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre888,00 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach hiervon Krematorium390,00 und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei4.5.2Einstellen und Warten115,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 960,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab672,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-1.096,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1 - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.851,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2 - Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.995,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3 - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.995,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern86,00 2.1.1.1 - an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte52,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen134,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1 - an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte100,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab80,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.567,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte46,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung291,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.711,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften155,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung77,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums261,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe416,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums169,005.3.1.1 - im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung282,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)226,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)367,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)508,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts341,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts406,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.320,006.Baumpatenschaft (pro Jahr) 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen120,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern161,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.150,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste hiervon Krematorium390,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfreientstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle115,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre330,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,00 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte291,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße125,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1 - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,00 4.4.3.2 - nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau63,00 hiervon: 4.4.5.1 Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau27,00 4.4.5.2 nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau36,00 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 19. Dezember 2023, gültig ab 01. Januar 2024 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 1.2.2 und 6. als Gesamtleistung sowie den Geb.-Nrn. 4.2.1, 4.4.5, 4.4.5.1 und 4.5.1.1 für Teilleistungen sind Umsatzsteuern (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten Gebührenverzeichnis

  • Anlage 15
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 19. Dezember 2023 (Online Bekanntmachung vom 21. Dezember 2023) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Ba- den-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen und der damit verbun- denen Amtshandlungen erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuer- pflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Bezahlung der Benutzungsgebühr ist beziehungsweise sind verpflichtet 2 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2024 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt, 2. wer die Bestattungseinrichtungen benutzt, 3. die nach §§ 21 Absatz 1, Nr. 1, 31 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes bestat- tungspflichtigen Angehörigen. (3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht wer- den, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht ver- brauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. 3 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2024 § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen ent- halten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedhofes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Umbettun- gen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes 4 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2024 b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre745,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre932,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre888,00 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbachhiervon Krematorium390,00 und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei4.5.2Einstellen und Warten115,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 960,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab672,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-1.096,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.851,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.995,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1ErdbestattungswahlgrabZusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.995,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern86,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte52,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen134,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte100,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab80,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.567,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte46,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung291,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.711,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften155,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung77,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums261,00innerhalb Karlsruher Friedhöfe416,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums169,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)Bestattung282,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)226,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)367,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)508,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts341,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts406,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.320,006.Baumpatenschaft (pro Jahr) 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen120,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern161,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.150,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste hiervon Krematorium390,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfreientstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle115,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre330,00 4.3.2.2- Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,00 4.3.3.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,00 4.3.3.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte291,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße125,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau63,00 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau27,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau36,00 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 19. Dezember 2023, gültig ab 01. Januar 2024 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 1.2.2 und 6. als Gesamtleistung sowie den Geb.-Nrn. 4.2.1, 4.4.5, 4.4.5.1 und 4.5.1.1 für Teilleistungen sind Umsatzsteuern (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten Gebührenverzeichnis

  • Anlagenübersicht
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2025 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2025 Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2025 Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2025 Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2025 Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 2025 mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten 2025 Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2025 Anlage 11 Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 13 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 14 Seit 01.01.2024 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 15 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Hinweis: Die Anlagen 4 bis 11 sind in dem Dokument „Kalk2025 Anlage 4_11“ zusammengefasst.