Konzessionsvergabe für die Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2024/1362
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.12.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2025

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Zuschlagskriterien
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe | Konzessionsvergabeunterlagen Hauptamt - Zentrale Vergabestelle Stand: Juli 2024 Konzessionsvergabenummer: UA24002 ELViS-ID: E73127556 Zuschlagskriterien und Bewertung (gelten für alle Lose) Hinweis: Wir gehen davon aus, wenn ein Zuschlagskriterium nicht im Bieterkonzept dargestellt wird, dass dieser Punkt im Angebot nicht enthalten ist. Diese Nichtdarstellung führt in den Zuschlagskriterien Nr. 1,2,11,12 zum Ausschluss. Zuschlagskriterien Gewichtung- faktor Wertungsmaßstab erreichbare Punktzahl Gesamtwertung100 Bestehend aus Bieterkonzept und Zeitplan1200,00 Bieterkonzept - Projektablauf, Planung und Steuerung, Betrieb 80960,00 Bieter-Konzept - Kriterien12,00 1 *- Es wird die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vorausgesetzt: Dies sind unter Anderem -Masterplan Ladeinfrastruktur I und II der Bundesregierung -Ladesäulenverordnung (z. B. Diskriminierungsfreiheit) Ausschlusskriterium: Wenn Aussagen fehlen oder die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden, ist kein Zuschlag möglich. Darstellung und deren Bewertung: ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,50 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = Ausschluss 1 2 *-Barrierefreiheit des Ladeplatzes und der Ladesäulenbedienung Ausschlusskriterium: Eine Zustimmung zum Parkierungskonzept der Stadt Karlsruhe und eine barrierefreie Ladesäulenbedienbarkeit sind notwendig. Darstellung und deren Bewertung: ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,50 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = Ausschluss 1 3 *-Kundenfreundlichkeit/ Kundenservice o Prognostizierte störungsfreie Betriebszeiten in % pro Jahr o Störungshotline Reaktionszeit (Kontaktaufnahme mit Kunden) o Störungen Vor-Ort Reaktionszeit (Beseitigung von Software- und Hardwarestörung) Darstellung der prognostizierten Betriebszeiten Darstellung der maximalen Zeit bis zur Verbindung mit einem/r qualifizierten Mitarbeiter/in Angaben zur Reaktionszeit vom Zeitpunkt der Störmeldung bis zur Behebung der Störungen Darstellung und deren Bewertung: ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,50 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = 0 1 4 *-Flächenverbrauch für Ladeinfrastruktur am ausgeschriebenen Standort Je weniger Flächenverbrauch desto besser (angenommener Flächenverbrauch 18-20 m² für 2 Ladesäulen und 1 Trafo = 0,5 Punkte) Darstellung und deren Bewertung: ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,50 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = 0 1 5 *-Prognostizierte Ladevorgänge pro Tag Mindestens 4 Ladezyklen = 0,50 Punkte Darstellung und deren Bewertung: ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,50 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = 0 1 6 *-Ladezeitkonzept -Blockiergebühren ab welcher Ladedauer? Wie hoch sind sie? -Auch nächtliche Blockiergebühren geplant? Keine Blockiergebühren = 0 Pkt. Darstellung der Blockiergebühren = 0,5 Punkte Auch nachts Blockiergebühren = 1 Punkt Darstellung und deren Bewertung... ...sehr gut = 1 ...ausreichend = 0,50 ...Darstellung fehlt = 0 1 7 *-Entwurf der technischen Umsetzung der Gesamtinfrastruktur auf Grundlage der vorliegenden Mehrspartenpläne und nach Möglichkeit Bestätigung des Netzbetreibers, dass Anschluss herstellbar ist. oKabelverlegung/ -anschluss oTrafostandorte/ Zählerschrankstandort Detailgenauigkeit und Umsetzbarkeit = 0 bis 1 Punkt Detaillierte und nachvollziehbare Dartstellung der LIS und ihrer Nebenanlagen. Bestätigung des Netzbetreibers, dass Anschluss möglich ist. = zusätzlich 0,25 Punkte (sehr gut) Darstellung und deren Bewertung... ...gut = 0,75 ...befriedigend = 0,5 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = 0 + 0,25 Punkte möglich (sehr gut) 1 8 *-Technische und gestalterische Informationen zur Ladesäule und Design (Technische Info: Ladesäulenverordnung, Barrierefreiheit, Leistung, Design: Beschriftung und Eigenwerbung, allerdings keine Fremdwerbung) Darstellung und deren Bewertung... ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,5 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = 0 1 9 *-Schutz der Infrastruktur vor Anfahrten und Vandalismus (Ladesäule/ Trafo/ Schaltschrank) Darstellung und deren Bewertung... ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,5 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = 0 1 10 *-Sonstige Ausstattung und Dienstleistungen an der Ladesäule (freies WLAN, Lademöglichkeit für Handy/ Fahrradakku, 220 V-Steckdose...) Bewertung je nach Anzahl und Qualität zusätzlicher kostenloser Leistungen Darstellung und deren Bewertung... ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,5 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = 0 1 11 *-Beleuchtungskonzept der Ladesäule ohne Beleuchtung der Ladeplätze unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange Darstellung und deren Bewertung... ...sehr gut = 1 ...befriedigend = 0,75 ...ausreichend = 0,5 ...mangelhaft = 0,25 ...Darstellung fehlt = 0 Sollte ein Beleuchtungskonzept der Ladesäule vorhanden sein und die naturschutzrechtlichen Belange werden NICHT berücksichtigt = Ausschluss 1 12 *-Datenbereitstellung: oDer Betreiber verpflichtet sich, gemäß den Vorgaben des Artikel 20 Absatz 2 der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) der Stadt Karlsruhe, zuständigen Landes- (MobiData BW) sowie Bundeseinrichtung über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) kostenlosen, freien und uneingeschränkten Zugang zu nicht personenbezogenen statischen sowie dynamischen Daten bereitzustellen. oDie Bereitstellung erfolgt im OPCI-Standard. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt möglichst in offener Lizenz Deutschland 2.0 mit Namensnennung (DL-DE-BY 2.0). o Der Betreiber ist weiterhin verpflichtet, der Stadt Karlsruhe über Art und Umfang der Nutzung der Ladestandorte in digital verarbeiteter Form zu berichten. Der Stadt Karlsruhe ist bis zum Ende des ersten Quartals eines Kalenderjahres ein Bericht über die Gesamtmenge an Ladestrom (in kWh), die Anzahl der Ladevorgänge sowie die Strommenge im jeweiligen Vorjahr, aufgeschlüsselt nach Ladestandorten, Ladestationen und Ladepunkten, vorzulegen. Weitergehende statistische Auswertungen sind erwünscht, aber nicht verpflichtend. oDie Stadt Karlsruhe verpflichtet sich, diese summarischen Ladedaten weder unternehmens- noch standortspezifisch, sondern nur in aggregierter Form an Dritte weiterzugeben. Darstellung und deren Bewertung... ...sehr gut = 1 ...ausreichend = 0,5 ...Darstellung fehlt = 0 1 Zeitplan20240 Es ist ein grober Zeitplan einschließlich Fertigstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung von Lieferzeiten und Vorlaufszeiten, für die Umsetzung an allen Standorten zu erarbeiten und transparent dazulegen, wie die Einhaltung der beabsichtigen Termine sichergestellt wird. Eine Inbetriebnahme von 12 - 15 Monate nach Konzessionsvergabe ist vertraglich notwendig und gibt einen Zuschlagspunkt. Jeder Monat, den die Inbetriebnahme früher umgesetzt wird, gibt einen zusätzlichen Punkt: Inbetriebnahme nach 10 Monaten nach Konzessionsvergabe = 12 Punkte Inbetriebnahme nach 11 Monaten nach Konzessionsvergabe = 10 Punkte Inbetriebnahme nach 12 Monaten nach Konzessionsvergabe = 8 Punkte Inbetriebnahme nach 13 Monaten nach Konzessionsvergabe = 6 Punkte Inbetriebnahme nach 14 Monaten nach Konzessionsvergabe = 4 Punkte Inbetriebnahme nach 15 Monaten nach Konzessionsvergabe = 2 Punkt Bitte beachten Sie bei Ihrer Einschätzung des Zeitplans, dass Sie bei der Bewerbung auf fünf Lose in der Lage sein müssen, potenziell alle fünf Standorte in der angegebenen Zeit zu realisieren und in Betrieb zu nehmen. Der Zeitpunkt der SONU-Erteilung ist verbindlich für die Gebührenberechnung der Entgelte, es sei denn es treten Umstände ein, die der Betreiber nicht zu verschulden hat. Bei einer unterjährigen Inbetriebnahme werden bei der Sondernutzungsgebühr für den Ladepunkt 0,50 Euro/Tag (anteilig auf Monate gerechnet) festgesetzt. Jährlich anfallende Entgelte werden voll erhoben. 12

  • Beschlussvorlage_Vergabe für die Errichtung Installation und Betrieb von E-LIS
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1362 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Konzessionsvergabeverfahren UA24002 – Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2025 14 N Vorberatung Gemeinderat 21.01.2025 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis und stimmt der Konzessionsvergabe zur Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsuhe entsprechend der Lose 1, 2, 3, 4 und 5 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, enercity AG für die Lose 1, 2, 3, 4 und 5 den Zuschlag zu erteilen und mit der enercity AG entsprechende Konzessionsverträge abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 0 Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 0 Gesamteinzahlung: 0 Jährlicher Ertrag: ca. 4450 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt, Dachmarke Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ – 2 – Erläuterungen I. Gegenstand der Ausschreibung Die Stadt Karlsruhe stellt im Rahmen dieser Vergabe einer Dienstleistungskonzession privaten Investoren bzw. Ladesäulenbetreibern öffentliche Stellplatzflächen für die Errichtung, die Installation und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung. Es wird ein Konzessionsvertrag über die Berechtigung der Nutzung von städtischen Flächen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur und dem Betrieb von Schnellladesäulen zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Inverstor/dem Betreiber für jeden einzelnen Standort beschlossen und die Stadt Karlsruhe erteilt ergänzend eine Sondernutzungserlaubnis für jeden einzelnen Standort. Die Dienstleistungskonzession gilt für fünfzehn Jahre, alle Kosten sind vom Investor oder Betreiber zu tragen. Es werden insgesamt fünf Standorte im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadt Karlsruhe für die Errichtung, die Installation und den Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur im Rahmen dieses Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die Standorte werden in Form von Einzellosen vergeben. Für jedes Los, d.h. für jeden Einzelstandort wird ein Betreiber gesucht. Die Vergabe der Standorte erfolgt für jedes Los einzeln. Insgesamt sind pro Standort zwei Schnellladestationen mit je zwei Ladepunkten im Rahmen der Konzession zu errichten, zu installieren und über fünfzehn Jahre zu betreiben. Folgende Standorte wurden pro Los vergeben • Los 1: P&R Kühler Krug, Kriegsstraße, 76185 Karlsruhe • Los 2: Parkplatz Rembrandtstraße, gegenüber des Parkplatzes 2 der Badnerlandhalle, 76149 Karlsruhe • Los 3: Parkplatz Wilhelm-Leuschner-Straße, 76189 Karlsruhe • Los 4: P&R Parkplatz Bahnhof Grötzingen, Eisenbahnstraße, 76229 Karlsruhe • Los 5: Parkplatz Südliche Hildapromenade, 76133 Karlsruhe II. Verfahren und Vergabezuständigkeit Die Durchführung des Verfahrens erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 15. Juli 2024. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform Subreport/ ELViS, der Homepage der Stadt Karlsruhe und bund.de erfolgte ebenfalls am 15. Juli 2024. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. III. Geschätzter Konzessionswert Die Stadt Karlsruhe stellt im Rahmen dieser Vergabe einer Dienstleistungskonzession privaten Investoren bzw. Ladesäulenbetreibern öffentliche Stellplatzflächen für den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung. Für die Beanspruchung der erforderlichen Flächen für den Betrieb der Ladesäulen, Leitungen und Trafos ist vom Betreiber keine Konzessionsabgabe an die Stadt Karlsruhe zu entrichten. Anfallende Gebühren sowie Leitungsentgelte werden in der Sondernutzungserlaubnis festgesetzt und sind vom Konzessionsnehmer zu entrichten. Als Gebühr werden für jede Ladesäule 80 Euro jährlich und pro Ladepunkt weitere 0,50 Euro pro Tag erhoben; da an einer Ladesäule in der Regel zwei Ladepunkte vorhanden sind, entspricht dies 365 Euro jährlich. In – 3 – Summe gehen damit 445 Euro pro Jahr pro Ladesäule als Sondernutzungsgebühren an die Stadt Karlsruhe. Für die vergebenen 20 Ladepunkte an 10 Ladesäulen beträgt der Gesamtertrag für die Sondernutzung für die Stadt Karlsruhe 4.450 Euro jährlich, entsprechend über 15 Jahre 66.750 Euro. Zusätzlich anfallende Leitungsentgelte können erst mit Einreichung genehmigungsfähiger Leitungspläne berechnet werden. Im Folgenden wird die Schätzung des Konzessionswertes der fünf Standorte dargestellt, diese wurde mit Hilfe des Tools „Localiser“ erarbeitet. Die darüber ermittelte Ladeenergie wurde dann auf die Laufzeit dieser Konzession (15 Jahre) hochgerechnet. Hieraus ergibt sich für die Laufzeit eine Gesamtladeenergie in kWh von ca. 40.000.000 für die fünf Standorte. Standort 1: P&R Kühler Krug: ca. 10.000.000 kWh Standort 2: Parkplatz Badnerlandhalle. ca. 10.000.000 kWh Standort 3: Parkplatz Wilhelm-Leuschner-Straße: ca. 4.000.000 kWh Standort 4: P&R Parkplatz Bahnhof Grötzingen: ca. 6.000.000 kWh Standort 5: Parkplatz Südliche Hildapromenade: ca. 10.000.000 kWh Unter der Annahme, dass eine Kilowattstunde Strom 0,70 Euro an Schnellladestationen kostet und über die THG-Quote (im Mittel 0,15 Euro/kWh) weitere Einnahmen generiert werden, ergibt sich ein geschätzter Konzessionswert pro Standort mit jeweils zwei Ladesäulen und vier Ladepunkten: Standort 1: P&R Kühler Krug: ca. 8.200.000 Euro Standort 2: Parkplatz Badnerlandhalle. ca. 8.200.000 Euro Standort 3: Parkplatz Wilhelm-Leuschner-Straße: ca. 3.200.000 Euro Standort 4: P&R Parkplatz Bahnhof Grötzingen: ca. 5.000.000 Euro Standort 5: Parkplatz Südliche Hildapromenade: ca. 8.200.000 Euro IV. Angebote und Prüfung Bis zum Ende der Angebotsfrist am 26. September 2024 gingen von sieben Bietern insgesamt 21 Angebote für die fünf Lose ein: Sieben Angebote für Los 1, fünf Angebote für Los 5, vier Angebote für die Lose 2 und 3 sowie ein Angebot für Los 4. Die Prüfung der Angebote erfolgte in mehreren Stufen: Formale Prüfung: Die Angebote von allen Bietern enthielten die mit Angebotsabgabe geforderten Unterlagen und Erklärungen und waren somit vollständig. Eignungsprüfung: Alle Bieter erfüllen die zwei festgelegten Eignungskriterien und verfügen folglich über die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags erforderliche Eignung. Fachliche Prüfung: Anhand der veröffentlichten zwölf Zuschlagskriterien (siehe Anlage 1) wurden alle Angebote der Bieter ausgewertet und entsprechende Punktzahlen vergeben. Mit Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter, die im Verfahren beschriebene Leistungsbeschreibung über die Errichtung, Installation und den Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe einzuhalten. Alle Angebote konnten bei der fachlichen Prüfung berücksichtigt werden. – 4 – V. Zuschlagswertung Gemäß § 152GWB soll der Zuschlag pro LOS auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt werden. Hieraus ergibt sich die folgende Wertungsreihenfolge entsprechend der jeweiligen Angebotssumme: • Los 1: Bieterrangfolge Wertungspunkte enercity AG, 30169 Hannover 560 Zweitplatzierter Bieter 550 2 Anbieter Drittplatzierter Bieter 530 Viertplatzierter Bieter 490 2 Anbieter Fünftplatzierter Bieter 430 • Los 2: Bieterrangfolge Wertungspunkte enercity AG, 30169 Hannover 560 Zweitplatzierter Bieter 550 2 Anbieter Drittplatzierter Bieter 490 • Los 3: Bieterrangfolge Wertungspunkte enercity AG, 30169 Hannover 550 Zweitplatzierter Bieter 540 Drittplatzierter Bieter 520 Viertplatzierter Bieter 490 • Los 4: Bieterrangfolge Wertungspunkte enercity AG, 30169 Hannover 550 • Los 5: Bieterrangfolge Wertungspunkte enercity AG, 30169 Hannover 560 Zweitplatzierter Bieter 550 2 Anbieter Drittplatzierter Bieter 530 Viertplatzierter Bieter 490 – 5 – VI. Vergabevorschlag Nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht nach § 134 Absatz 2 GWB sollen die Konzessionen an den jeweiligen Bieter wie folgt vergeben werden: Los Bieter 1 enercity AG, 30169 Hannover 2 enercity AG, 30169 Hannover 3 enercity AG, 30169 Hannover 4 enercity AG, 30169 Hannover 5 enercity AG, 30169 Hannover VII. Einschätzung der CO2-Relevanz CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Die Vergabe zur Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsuhe leistet einen großen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität, da der Aufbau einer öffentlichen E-Lade-infrastruktur beschleunigt werden kann. Daher ist die Umsetzung mit erheblichen Einsparungen von CO 2 -Emissionen verbunden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis und stimmt der Konzessionsvergabe zur Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe entsprechend der Lose 1, 2, 3, 4 und 5 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Lose 1, 2, 3, 4 und 5 jeweils den Zuschlag zu erteilen und mit der enercity AG entsprechende Konzessionsverträge abzuschließen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 8
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 21.01.2025 TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 8 der Tagesordnung: Konzessionsvergabe für die Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2024/1362 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen nach Vorberatung im Haupt- und Finanzaus- schuss zur Kenntnis und stimmt der Konzessionsvergabe zur Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe entsprechend der Lose 1, 2, 3, 4 und 5 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Lose 1, 2, 3, 4 und 5 jeweils den Zuschlag zu ertei- len und mit der enercity AG entsprechende Konzessionsverträge abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (36 Ja, 5 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Januar 2025. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass es hier vorangeht, dass jetzt die ersten wenigen Standorte gefunden worden sind, die betrieben werden sollen. Ich habe es im Hauptausschuss schon bemängelt, ich möchte es hier in öffentlicher Sitzung noch einmal machen. Es sind drei Standorte dabei, die Park+Ride-Parkplätze sind. Die sind natürlich eigentlich denkbar ungeeignet für Schnellladesäulen, sondern da bräuchte man eine Ladeinfrastruktur, eine normale Langsam-Ladeinfrastruktur, wo morgens die Pendler anfahren, dann laden und abends das volle Auto wieder mit nach Hause nehmen. Ich weiß, es gibt ein neues Konzept, was auf dem Weg ist, eine weitere Ausschreibung, und freue mich, dass es in dieser Richtung vorangeht. Der Vorsitzende: Vielen Dank, dann können wir zur Abstimmung kommen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Februar 2025