Am Knittelberg 107 - Neubau einer Einfamilien-Doppelhaushälfte, Antrag auf Befreiung
| Vorlage: | 2024/1360 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.12.2024
Rolle: Anhörung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1360 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Am Knittelberg 107 - Neubau einer Einfamilien-Doppelhaushälfte, Antrag auf Befreiung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 12.3 Ö Anhörung Vorhaben: Neubau einer Einfamilien-Doppelhaushälfte Hier: Antrag auf Befreiung: Mindestabstand der Dachöffnung zur Brandwand Bauort: Karlsruhe, Grötzingen, Am Knittelberg 107 Flurstück: 9307 Bebauungsplan: 646 Hälden II Dem Bauantrag für den Neubau einer Einfamilien-Doppelhaushälfte Am Knittelberg 107 war bereits am 24. April 2024 im Ortschaftsrat mehrheitlich zugestimmt worden (vgl. Vorlage 2024/0366). Die Bauherrenschaft beantragt nun nachträglich eine Befreiung von den Vorgaben gemäß § 9 Absatz 4 LBOAVO (Ausführungsvorschrift der Landesbauordnung für Baden-Württemberg) zum Mindestabstand der Dachöffnung zur Brandwand. Hintergrund ist, dass der Abstand des Dachflächenfensters zur Brandwand an der Grundstücksgrenze nur 64 Zentimeter anstatt der in der Vorschrift geforderten 1,25 Meter betragen soll. Bei dem Dachflächenfester im südlichen Dach (siehe Grundriss-Plan des Obergeschosses) wird der Mindestabstand zur Brandwand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten, um wohl eine gute Belichtung des Raumes zu ermöglichen. Dabei beträgt der Abstand zur Innenkante der Brandwand zirka 64 Zentimeter und der Abstand zur Außenkante einen Meter. Das Nachbargebäude grenzt zudem mit einem Versatz nach hinten von knapp 3 Metern an die Brandwand. Dadurch ist von einer Gefahr eines Brandüberschlages nicht auszugehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Bei Einhaltung des Mindestabstandes wird die Belichtung und damit auch die Nutzung des Raumes deutlich eingeschränkt, weshalb die Verwaltung dem Ortschaftsrat empfiehlt, der Befreiung von § 9 Absatz 4 LBOAVO zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und der Befreiung von den Vorgaben gemäß § 9 Absatz 4 LBOAVO zu.