Friedrichstr. 62 - Nutzungsänderung von Scheune mit Werkstatt in Wohnhaus - 1. Nachtrag
| Vorlage: | 2024/1359 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.12.2024
Rolle: Anhörung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1359 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Friedrichstr. 62 - Nutzungsänderung von Scheune mit Werkstatt in Wohnhaus – 1. Nachtrag Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 12.2 Ö Anhörung Vorhaben: Nutzungsänderung von Scheune mit Werkstatt in Wohnhaus Hier: 1. Nachtrag zur vereinfachten Baugenehmigung vom 2. September 2024 Bauort: Karlsruhe, Grötzingen, Friedrichstraße 62 Flurstück: 449 Dem Bauantrag Friedrichstraße 62 Nutzungsänderung von Scheune mit Werkstatt in Wohnhaus ist vom Ortschaftsrat bereits in der Sitzung am 17. Juli 2024 zugestimmt worden (vgl. Vorlage Nr. 2024/0782). Das Bauordnungsamt hat infolge bemängelt, dass die Terrasse auf dem Verbindungsgebäude zwischen bestehendem Wohnhaus und umzubauender Scheune in den Planungen nicht mit einem Brüstungsgeländer bedacht wurde. Demnach soll laut Nebenbestimmung Nr. 7 zur Baugenehmigung vom 2. September 2024 die Grenzwand der Terrasse im 1. Obergeschoss (zum Flurstück 444) mit einer Mindesthöhe von 2 Metern (ab Oberkante Terrassenbelag) aus Sicht- und Schallschutzgründen errichtet werden. So beantragt die Bauherrenschaft nun die Errichtung eines Brüstungsgeländers auf der Dachterrasse im 1. Obergeschoss parallel zur Grundstücksgrenze, um der Nebenbestimmung der Baugenehmigung Rechnung zu tragen. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 2,50 Meter. Da das Brüstungsgeländer vonseiten des Bauordnungsamtes gefordert wird, empfiehlt die Verwaltung dem Ortschaftsrat, dem Nachtrag zur Baugenehmigung zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Durch den zu errichtenden Sicht- und Schallschutz ergeben sich für die Öffentlichkeit und die städtebauliche Situation keine Nachteile. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und dem 1. Nachtrag zur vereinfachten Baugenehmigung vom 2. September 2024 für die Errichtung eines Brüstungsgeländers auf der Dachterrasse im 1. OG zu.