Auf dem Katzenberg - Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Vorlage: 2024/1358
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.11.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.12.2024

    TOP: 12.1

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1358 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Auf dem Katzenberg - Neubau eines Einfamilienwohnhauses Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 12.1 Ö Anhörung Erläuterung Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses Bauort: Grötzingen, Auf dem Katzenberg Flurstück: 7604/1 Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 Baugesetzbuch richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Aus Sicht der Ortsverwaltung handelt es sich um einen Eingriff in den Hang, der erhebliche Absturzsicherungs- und Befestigungsarbeiten erforderlich macht. Besonders sind hier der Bodenschutz und die natürliche Eigenart der Landschaft zu nennen, die durch zum Teil massive Eingriffe in die natürliche Geländeoberfläche beeinträchtigt werden. Bereits vor Jahren hat es in der Nachbarschaft auf dem Flurstück 7615/2 Am Grollenberg 4 nach einem Hangrutsch, der maßgeblich durch Bautätigkeit am Grundstück entstand, eine durch das Liegenschaftsamt veranlasste statische Prüfung der Bauwerke gegeben. Dem Verfahren folgte seinerzeit eine Baueinstellungsverfügung. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist materielles Baurecht bereits durch die Veränderung der natürlichen Geländeoberfläche verletzt und die Ortsverwaltung möchte nach Anhörung im Ortschaftsrat dem Bauordnungsamt empfehlen, die Genehmigung schon aus diesem Grund zu versagen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Unabhängig davon sind aus Sicht der Ortsverwaltung keine negativen Auswirkungen auf die städtebauliche Situation erkennbar. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung ein.