Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten in der Stadt Karlsruhe einsetzen

Vorlage: 2024/1338
Art: Antrag
Datum: 20.11.2024
Letzte Änderung: 11.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 41

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.01.2025

    TOP: 4

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2025

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1338 Eingang: 19.11.2024 Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten in der Stadt Karlsruhe einsetzen Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 41 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2025 4 Ö Vorberatung Gemeinderat 18.02.2025 9 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung damit zu beauftragen 1. Ein Konzept zur koordinierten Beschäftigung nach § 5 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für die Arbeitswilligen unter den Leistungsberechtigten zu erarbeiten, in das die Städte und Gemeinden des Landkreises Konstanz einbezogen werden, und Arbeitsgelegenheiten für den genannten Personenkreis zu schaffen. 2. Auf Grundlage des § 16d Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) ein Konzept für Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige, arbeitswillige ausländische Leistungsberechtigte von Bürgergeld, insbesondere anerkannte Asylbewerber, in Kooperation mit dem Jobcenter Karlsruhe, den städtischen Gesellschaften und sozialen Trägern zu erarbeiten. 3. Eine Ansammlung konkreter Arbeitsgelegenheiten zu eruieren, die für Asylbewerber infrage kommen können. Beispielhaft aber nicht ausschließlich etwa in den Bereichen: ▪ Landschaftspflege (z. B. Unterstützung bei Säuberungsarbeiten) ▪ Bauhof (z. B. Fuß-, Rad-, Wanderwegepflege) ▪ Umweltschutz (z. B. Randbereiche von Gewässern sauber halten) (Diese Liste ist durch die Stadt Karlsruhe um weitere, infrage kommende Aufgabenfelder zu ergänzen.) 4. Die Freisetzung etwaiger hierfür notwendiger Ressourcen im aktuellen Haushalt zu ermöglichen bzw. deren Ermöglichung durch den Gemeinderat vorzubereiten, z.B. durch Einsparungen bei den Mitteln für den sogenannten Klimaschutz. Refinanzierungs- und/oder Subventionsmöglichkeiten durch Bund und Land sind zu überprüfen. 5. Ein Konzept zu erstellen, um eine Arbeitspflicht für Asylsuchende in der Stadt Karlsruhe nach Vorbild des Saale-Orla-Kreises einzuführen, wo ein solcher Antrag mit großer Mehrheit verabschiedet wurde und erfolgreich umgesetzt wird. (Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit bestehen Möglichkeiten, gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 AsylbLG lediglich Leistungen entsprechend § 1a Absatz 1 AsylbLG zu gewähren. Das heißt konkret, dass dann nur noch Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt und diese als Sachleistungen erbracht werden müssen.) – 2 – Begründung/Rechtsgrundlage Asylbewerber erhalten vom Steuerzahler finanzierte Leistungen. Vielfach sind Asylbewerber wegen mangelnder Sprachkenntnisse noch nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar. Auch wird den Asylbewerbern der Weg zum ersten Arbeitsmarkt aus gesetzlichen nicht immer nachvollziehbaren Gründen verwehrt. Zudem führen die verfügbaren Leistungen bei einigen Asylbewerber - verbunden mit den Schwierigkeiten beim Finden einer Beschäftigung - zu sinkenden Arbeitsanreizen. Wie auch aus dem Bereich der Langzeitarbeitslosen bekannt, kann eine fehlende Tagesstruktur die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erschweren. Dies wird von Monat zu Monat ohne Arbeit herausfordernder. Teile der arbeitenden Bevölkerung empfinden zunehmend die untätigen Asylbewerber als eine große soziale Ungerechtigkeit. Die AfD Fraktion sieht im aktuell gesetzlich vorgegebenen Rahmen Möglichkeiten, den bisherigen negativen Entwicklungen erfolgreich entgegen zu wirken. Die Rechtsgrundlage bildet § 5 AsylbLG. (1) In Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylgesetzes und in vergleichbaren Einrichtungen sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden; von der Bereitstellung dieser Arbeitsgelegenheiten unberührt bleibt die Verpflichtung der Leistungsberechtigten, Tätigkeiten der Selbst-versorgung zu erledigen. Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeits-gelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. (2) Für die zu leistende Arbeit nach Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 1 Satz 2 wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde ausgezahlt, soweit der Leistungsberechtigte nicht im Einzelfall höhere notwendige Aufwendungen nachweist, die ihm durch die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit entstehen. (3) Die Arbeitsgelegenheit ist zeitlich und räumlich so auszugestalten, dass sie auf zumutbare Weise und zumindest stundenweise ausgeübt werden kann. § 11 Absatz 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne von § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des SGB XII kann insbesondere auch dann vorliegen, wenn die oder der Leistungsberechtigte eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder aufgenommen hat. (4) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht nur Anspruch auf Leistungen entsprechend § 1a Absatz 1. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren. (5) Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden nicht begründet. § 61 Abs. 1 des Asylgesetzes sowie asyl- und ausländerrechtliche Auflagen über das Verbot und die Beschränkung einer Erwerbstätigkeit stehen einer Tätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 nicht entgegen. Die Vorschriften über den Arbeitsschutz sowie die Grundsätze der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung finden entsprechende Anwendung. Der betreffende Personenkreis umfasst die Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 AsylbLG. Insbesondere sind dies Ausländer mit Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder einer Duldung, deren Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie auf Folgeantragsteller. Des Weiteren muss der betreffende Personenkreis nach § 5 Abs. 4 AsylbLG arbeitsfähig und nicht erwerbsfähig sowie im nicht im schulpflichtigen Alter sein. Integrationsleistungen z.B. Sprachkurse müssen bei der Einsatzplanung unbedingt berücksichtigt werden. Diese Arbeitspflicht wird z.B. auch von Arbeitsminister Heil, SPD, unterstützt. Zitat: „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht.“ https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-02/migration- hubertus-heil-arbeitspflicht-asylbewerber – 3 – Die CDU-Gemeinderatsfraktion in Stuttgart hat einen entsprechenden Antrag gestellt. https://cdu- fraktion-stuttgart.de/detail/arbeitspflicht-2 Der CDU-Politiker und Landrat des Saale-Orla-Kreises in Thüringen, Christian Herrgott, sieht in der Verpflichtung Geflüchteter zu gemeinnütziger Arbeit einen wichtigen Baustein zur Integration. Bei Phoenix sagte Herrgott: "Der übergroße Teil der Menschen reagiert sehr positiv darauf. Wir haben die Situation, dass die Geflüchteten in den ersten drei Monaten nicht arbeiten dürfen und nur gemeinnützige Tätigkeiten in Betracht kommen, von daher ist es ein wichtiger Integrationsbaustein und ein wichtiger Baustein dazu, die Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt ankommen zu lassen." Herrgott plant, Asylbewerber in seinem Landkreis künftig zu mehreren Stunden gemeinnütziger Arbeit pro Tag zu verpflichten. Ziel der Maßnahme sei es, so Herrgott weiter, den Menschen schon vor dem Absolvieren eines Sprachkurses die Möglichkeit zu geben, außerhalb der Unterkünfte tätig zu sein und die Sprache zu erlernen. "Viele der Geflüchteten sagen uns, dass sie ein großes Interesse daran haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Das ist natürlich unser Ziel, denn wir wollen nicht, dass die Menschen dauerhaft von Sozialleistungen abhängig sind", so Christian Herrgott. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Dr. Gerhard Lenz Rouven Stolz Andreas Seidler

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1338 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten in der Stadt Karlsruhe einsetzen Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2025 4 Ö Vorberatung Gemeinderat 18.02.2025 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Stadtverwaltung sieht derzeit keinen Bedarf für ein Konzept für Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein Konzept zur koordinierten Beschäftigung nach § 5 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für die Arbeitswilligen unter den Leistungsberechtigten zu erarbeiten, in das die Städte und Gemeinden des Landkreises Konstanz einbezogen werden, und Arbeitsgelegenheiten für den genannten Personenkreis zu schaffen. Die überwiegende Zahl der in Karlsruhe lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe untergebracht. Für diese ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Aufgrund des LEA-Standorts in Karlsruhe nimmt die Stadt Karlsruhe als untere Aufnahmebehörde nur in sehr geringem Umfang Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf. In den städtischen Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete beziehen derzeit nur 40 Personen Leistungen nach AsylbLG (ohne Geflüchtete aus der Ukraine). Der Bezug von Leistungen nach AsylbLG schließt jedoch nicht grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit aus, so dass ein Teil dieser Gruppe eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt aufnehmen kann. Insofern ist die Zielgruppe für mögliche Arbeitsgelegenheiten in den Karlsruher Gemeinschaftsunterkünften sehr gering, so dass die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Konzepts zur koordinierten Beschäftigung nach § 5 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vor dem Hintergrund der dafür notwendigen Ressourcen aus Sicht der Stadtverwaltung derzeit nicht angemessen ist. 2. Auf Grundlage des § 16d Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) ein Konzept für Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige, arbeitswillige ausländische Leistungsberechtigte von Bürgergeld, insbesondere anerkannte Asylbewerber, in Kooperation mit dem Jobcenter Karlsruhe, den städtischen Gesellschaften und sozialen Trägern zu erarbeiten. Die Stadtverwaltung sieht keinen Bedarf für ein spezielles Konzept für Arbeitsgelegenheiten für ausländische Leistungsberechtigte von Bürgergeld, insbesondere anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Leistungsberechtigte, die Bürgergeld beziehen, werden bereits durch das Jobcenter betreut. Dabei stehen alle Instrumente für eine Arbeitsmarktintegration zur Verfügung, darunter auch Arbeitsgelegenheiten neben anderen Fördermaßnahmen wie beispielsweise Sprachkurse und Qualifizierungen. In Karlsruhe gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsgelegenheiten. Wenn Arbeitsgelegenheiten für eine schrittweise Integration in den Arbeitsmarkt zielführend sind, können sie genutzt werden. § 16d SGB II sieht keine verpflichtenden Maßnahmen vor. Für die Gestaltung der Arbeitsgelegenheiten gelten die Anforderungen der Zusätzlichkeit, des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität. Dadurch sind der Gestaltung arbeitsmarktnaher Beschäftigungsangebote enge Grenzen gesetzt. Arbeitsmarktnähe ist allerdings ein wesentlicher Faktor dafür, um für Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten die Chancen auf eine Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt zu erhöhen. 3. Eine Ansammlung konkreter Arbeitsgelegenheiten zu eruieren, die für Asylbewerber infrage kommen können. Beispielhaft aber nicht ausschließlich etwa in den Bereichen: – 3 – ▪ Landschaftspflege (z. B. Unterstützung bei Säuberungsarbeiten) ▪ Bauhof (z. B. Fuß-, Rad-, Wanderwegepflege) ▪ Umweltschutz (z. B. Randbereiche von Gewässern sauber halten) (Diese Liste ist durch die Stadt Karlsruhe um weitere, infrage kommende Aufgabenfelder zu ergänzen.) Siehe Stellungnahme zu 1. und 2. 4. Die Freisetzung etwaiger hierfür notwendiger Ressourcen im aktuellen Haushalt zu ermöglichen bzw. deren Ermöglichung durch den Gemeinderat vorzubereiten, z.B. durch Einsparungen bei den Mitteln für den sogenannten Klimaschutz. Refinanzierungs- und/oder Subventionsmöglichkeiten durch Bund und Land sind zu überprüfen. Die Stadtverwaltung sieht keinen Bedarf für eine Umschichtung von Mitteln. Die vorgeschlagene Umschichtung von Haushaltsmitteln, insbesondere durch Kürzungen im Bereich Klimaschutz, wäre aus Sicht der Stadtverwaltung nicht vereinbar mit den strategischen Zielen der Stadt Karlsruhe und der hohen Priorität, die der Gemeinderat dem Klimaschutz einräumt. 5. Ein Konzept zu erstellen, um eine Arbeitspflicht für Asylsuchende in der Stadt Karlsruhe nach Vorbild des Saale-Orla-Kreises einzuführen, wo ein solcher Antrag mit großer Mehrheit verabschiedet wurde und erfolgreich umgesetzt wird. Siehe Stellungnahme zu 1.

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 41
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 41 der Tagesordnung: Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten in der Stadt Karlsruhe einsetzen Antrag: AfD Vorlage: 2024/1338 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Januar 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Januar 2025

  • Protokoll_HA_14.01.2025_TOP_4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 14. Januar 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten in der Stadt Karlsruhe einsetzen Antrag: AfD Vorlage: 2024/1338 Beschluss: Verweisen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. Stadtrat Schnell (AfD) hält fest, dass man nicht nur Asylbewerber, die außerhalb der LEA an- gesiedelt seien, sondern auch diejenigen, die in der LEA untergebracht seien zu gemeinnüt- ziger Tätigkeit heranziehen könne und verweist dazu auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Er sehe hierzu einen Widerspruch zu der Antwort der Stadtverwaltung. Stadträtin Geißinger (Volt) berichtet von einem Beispiel in den Niederlanden, wonach mittels einer Mitmachzentrale auch gezielt Geflüchtete zur freiwilligen Übernahme einer gemein- nützigen Tätigkeit angesprochen würden. Die dortige Erfahrung zeige, dass sich dies positiv auf das soziale Leben und die Sprachkenntnisse auswirke. Sie führt aus, dass dies auch den teilnehmenden Personen enorm viel zurückgebe, ohne dass dazu Zwang ausgeübt werden müsse. Stadtrat Schnell (AfD) verweist nochmals auf die derzeitigen gesetzlichen Regelungen und teilt mit, dass der Antrag im Gemeinderat behandelt werden solle. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, dass der Antrag in den Gemeinderat verwiesen worden sei. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2025

  • Abstimmungsergebnis TOP 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 18.02.2025 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten in der Stadt Karlsruhe einsetzen Antrag: AfD Vorlage: 2024/1338 Beschluss: Ablehnung des Antrags Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (5 JA-Stimmen, 41 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Januar 2025. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Der Vorschlag, Asylbewerber für gemeinnützige Tätigkeiten einzusetzen, ist nicht neu. Die Bundesregierung hat in den Jahren 84 und 85 zu dieser Frage Stellung genommen und damals gesagt, dass die Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeiten und einer damit eventuell sogar verbunde- nen Kürzung oder Versagung der Hilfe zum Lebensunterhalt keinen Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit darstellt und dass die angebotene Gelegenheit zu gemeinnützi- ger Arbeit dazu dient, die Arbeitsfähigkeit und Bereitschaft auch im Hinblick auf eine künf- tige Erwerbstätigkeit zu fördern. Das hat also die Bundesregierung Mitte der 80er Jahre be- tont. Wir haben einen ganz ähnlichen Antrag 2021 bereits gestellt als AfD-Fraktion, und dann war es so, dass letztes Jahr im Februar/März der Herr Heil, Arbeitsminister für die SPD, gesagt hat, dass Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Und er hat dazu ge- sagt, dass es sinnvoll ist, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelun- terkünften zu beschäftigen. Das passt also genau für Karlsruhe. Wie gesagt, es war der Herr Heil, Arbeitsminister von der SPD. Das war Ende Februar 2024. Am 31. März hat dann die CDU-Fraktion Stuttgart in Stuttgart einen ganz ähnlichen Antrag gestellt, nämlich Ar- beitspflicht für Asylsuchende zeitnah in Stuttgart umsetzen, also praktisch einen ganz ähn- lichen Vorschlag, wie wir ihn jetzt machen, hat damals die CDU im Stuttgarter Gemeinde- rat gestellt. – 2 – Es gibt klare rechtliche Grundlagen, die haben wir auch in unserer Begründung benannt, die dazu dienen, Asylbewerber einzusetzen für gemeinnützige Tätigkeiten. Wir sind der Meinung, dass es den Asylbewerbern auch hilft, wenn sie das in Anspruch nehmen, und wir sind der Meinung, dass man die Auswahl der Tätigkeiten sorgfältig durchführen muss. Deswegen beantragen wir jetzt nicht, dass das Ganze sofort eingeführt wird, sondern wir beantragen erst einmal, dass ein Konzept erstellt wird von der Stadt, das auch beinhaltet zu schauen, welche Tätigkeiten von den Asylbewerbern übernommen werden können. Wir glauben, dass wir damit auch den Asylbewerbern helfen können, weil sie nämlich dann besser in den Arbeitsmarkt reinkommen. Deswegen bitten wir um Zustimmung für unseren Antrag, vielen Dank. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Nach dem Motto, versuchen wir es doch vier Jahre nach dem letzten Scheitern noch einmal, stellt die AfD heute den gleichlautenden Antrag wie im Juni 2021. Und wieder muss die Verwaltung über die rechtliche Zuständigkeit beim Thema Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen aufklären und sie über den in Frage kommenden Personenkreis, von dem sie reden, informieren. Es sind aktuell gerade drei Personen, die infrage kämen. Ein differenzierter Blick auf die heterogene Gruppe der Asyl- bewerber*innen und ihre unterschiedlichen Zugänge zum Arbeitsmarkt hätte Ihnen und uns Ihren Antrag erspart. Im Vergleich zum Antrag von 2021 ist Ihre Tonalität jedoch schär- fer und abwertender. Es geht wiederholt um die Arbeitswilligen unter den Asylbewer- ber*innen und um die Untätigen. Für Sie soll die Stadt ein Konzept erstellen, mit dem letzt- lich auch die eine Arbeitspflicht mit harten Sanktionsmöglichkeiten eingeführt werden kann. So wird suggeriert, dass wir es mit Menschen zu tun haben, die eigentlich faul und arbeitsunwillig sind, die zum Arbeiten gezwungen werden müssen. Das ist zynisch und menschenverachtend, und es straft jeder Erfahrung und Fachexpertise Lügen. Inzwischen ist hinreichend bekannt, dass für Menschen im Asylverfahren der rechtliche Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt bzw. enorm erschwert ist. Sie argumentieren noch dazu scheinheilig, dass die Zwangsverpflichtung zu gemeinnützi- ger Arbeit für 0,80 Euro pro Stunde auch ein Schritt zu einer besseren Integration sei. Das ist lächerlich. Sie versuchen seit Jahren, mit jedem Ihrer Anträge Integration zu verhindern. Statt einer Arbeitspflicht brauchen wir ein Recht auf Arbeit, eine Beschäftigung, die ange- messen bezahlt wird und damit wirtschaftliche Selbstständigkeit und Integration fördert. Die Integration in den Arbeitsmarkt muss so früh und so gut wie möglich erfolgen. Wir danken der Stadt für ihre Stellungnahme. Sie zeigt deutlich auf, dass wir weder spezielle Konzepte noch stigmatisierende Sonderkategorien für Asylbewerber*innen brauchen. Stattdessen müssen wir mit den verantwortlichen Stellen alle Bürger*innen gleichermaßen bei einer gelingenden beruflichen Perspektive unterstützen, vielen Dank. Stadtrat Hofmann (CDU): Eigentlich ist es traurig, denn die AfD hat genau das erreicht, was sie wollte, gezielt noch mal kurz vor dem Bundestagswahlkampf drei Themen platziert, wo wir uns alle jetzt auch darüber echauffieren und ärgern. Also, Sie haben ihr Ziel er- reicht, wir wissen es, aber ich denke, es ist trotzdem extrem wichtig, dass wir uns dazu äu- ßern und Ihnen einfach auch die Maske vom Gesicht reißen, denn was sie hier probieren, das ist einfach zu billig. Die Kollegin Sardarabady hat es Ihnen eben gesagt. Sie kommen mit dem gleichen Antrag noch einmal. Die Totalität ist schärfer geworden. Warum? Weil Sie es auch noch mal direkt vor dem Wahlkampf brauchen. Aber wissen Sie, was Sie ganz besonders machen? Sie zeigen auch immer mehr Ihre Unwissenheit, weil es Ihnen gar nicht – 3 – um das Thema geht. Sie wissen überhaupt nicht, Sie werden rechtlich belehrt, dann reden Sie wieder dagegen. Sie zitieren Gesetze, aber Sie interpretieren sie auf Ihre Art und Weise. Sie zitieren Menschen wie Herrn Heil oder auch die CDU Stuttgart, aber Sie interpretieren sie auf Ihre Weise. Das ist nicht richtig. Sie können interpretieren, was Sie wollen, aber Sie machen es einfach nur, weil Sie weiter spalten wollen und weil Sie weiter Hetze betreiben wollen. Wenn es Ihnen darum gehen würde, und da sind wir gerne dabei, und das hat die Kollegin eben auch gesagt, ein Recht auf Arbeit, da sind wir alle sofort dabei und gerne auch frü- her, dann müssen wir aber auch die Voraussetzungen dazu schaffen. Aber Sie suggerieren Lösungen, die es gar nicht gibt, weil Sie einfach nur eins wollen, Sie wollen das Problem stigmatisieren, da sind die diese Asylbewerber. Dass wir aber, und das wissen Sie wahr- scheinlich nicht einmal, dass wir in Karlsruhe sogar schon hervorragende Projekte haben, wie wir versuchen, solche Leute in den Arbeitsmarkt zu bekommen, ich empfehle ihnen zum Beispiel das Tandemprojekt Perspektive Now! Das haben Sie wahrscheinlich noch nie gehört, weil es Sie auch gar nicht interessiert. Sie interessiert nur, das sind die Schlimmen, und das müssen wir jetzt hier auch noch einmal direkt sagen. Und dieses zieht nicht, des- wegen müssen wir jetzt Ihnen sogar jedes Mal hier ein bisschen etwas vorbeten. Aber ich glaube, Sie werden damit keinen Erfolg haben. Diese Art von Politik ist menschenverach- tend, und die teilen wir nicht, danke. Stadtrat Tröndle (SPD): Das war das wieder, das Stöckchen, das uns die AfD hinhält. Und wir, die Gutmenschen, wir springen auch drüber. Dabei hätten wir doch uns einfach an den Satz aus der Bergpredigt im Matthäusevangelium halten können. „Es sei aber eure Rede: Ja, ja; nein, nein; was aber mehr ist, ist von Übel.“ Wir hätten den Antrag eigentlich kommentarlos ablehnen können, meine Herren von der AfD. Natürlich lehnen wir ihn ab, Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten der Stadt Karlsruhe zu ver- pflichten und ein entsprechendes Konzept vorzulegen, mit einem wenig mehr als nur ei- nem Nein, aber wohlwissend, dass wir bei Ihnen damit auf taube Ohren stoßen und Sie sich insgeheim auf die Schenkel klopfen, weil wir Ihnen und Ihrer Taktik vermeintlich auf den Leim gehen und dem Spaltpilz der Gesellschaft weiter Raum geben. In der Tat beschäf- tigen Sie Verwaltung und Gemeinderat im Übermaße mit Anträgen, die Ihrem Menschen- und Weltbild entsprechen. Lösungsorientierte Substanz vermag ich allerdings keine zu er- kennen. Das ist aber auch gar nicht beabsichtigt. Einordnen will ich den Vorstoß aber dennoch kurz. Erstens, der Antrag ist nicht mehr und weniger als ein weiterer Schritt auf Ihrem Weg, die Stadtgesellschaft weiter auseinanderzu- bringen, Personengruppen gegeneinander auszuspielen, Verunsicherung zu schaffen. Den bisherigen Höhepunkt des infamen Spiels haben Sie ja mit Ihrer Aktion des Abschiebeti- ckets erreicht und damit massive Ängste bei vielen Menschen in unserer Stadtgesellschaft hervorgerufen, aber dazu in der kommenden Gemeinderatssitzung mehr. Zweitens, unab- hängig von Stoßrichtungen, der Inhalt Ihres Antrags, da hätte zumindest der erste Spiegel- strich gar nicht auf die Tagesordnung kommen dürfen. Und Sie können sich bei der Ver- waltung bedanken, dass diese dennoch darauf eingehen, auf Karlsruher Verhältnisse über- setzt. Also im Wortlaut beantragen Sie die Erarbeitung eines Konzepts zur koordinierten Beschäftigung von Asylbewerbern, in das die Städte und Gemeinden des Landkreises Kon- stanz einbezogen werden. Dass wir als Stadt Karlsruhe, Konstanz und andere Kommunen am Bodensee in unsere kommunalpolitischen Entscheidungen einbeziehen, ist mir neu, aber Schwamm drüber. Solche handwerklichen Fehler können passieren, wenn man die – 4 – Kommunalparlamente des Landes mit derartigen Anträgen flutet. Drittens, der Antrag ist auch vor dem Hintergrund ein blamabler Rohrkrepierer, da aufgrund des Karlsruher LEA- Privilegs für die von Ihnen geforderten Arbeitsgelegenheiten lediglich drei Personen infrage kämen. Da hätten Sie dann doch lieber die Teilnahme an einer Skatrunde beantragen sol- len. Auf weitere Inhalte kann und will ich jetzt nicht eingehen, dazu reicht die Zeit nicht, son- dern abschließend unterstreichen, wir bekennen uns wie die überwältigende Mehrheit des Hauses zu Karlsruhe als tolerante, weltoffene und vielfältige Stadt, und die wollen wir ge- meinsam in eine gedeihliche Zukunft weiterentwickeln. Wir wollen eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen und sehen dazu unsere Angebote der Integrationsarbeit als un- erlässlich an. Die sollten wir steigern und in den Fokus rücken, mit den dabei unerlässlichen Schlüsselbegriffen Bildung und Herzensbildung, ich danke Ihnen. Stadtrat Nguyen (Volt): Dieser Antrag schließt eigentlich an mit dieser rassistischen Unter- stellung, dass Ausländer im Grunde genommen faul sind. Aus unserer Sicht ist dieser An- trag auch nichts anderes als Zwangsarbeit, Verpflichtung zur Zwangsarbeit. Dass es dabei hohe Verwaltungskosten gibt, auch für die Stadt, das wird gar nicht berücksichtigt. Wir hatten ja auch in der Vergangenheit schon diese 1-Euro-Jobs, die haben ja nicht so gut ge- klappt. Warum sollten jetzt 80-Cent-Jobs auf einmal besser sein? Und wir sehen auch bei Menschen mit Behinderung mit schlechter Bezahlung, wie gut sie dann in den Arbeits- markt integriert werden. Also deswegen ist das alles strikt abzulehnen. Gemeinnützige Arbeit kann natürlich auch sehr sinnstiftend sein, aber in dieser Form ist dann der Switch in die reguläre Arbeit schwer, weil man dann daran gehindert wird, even- tuell nach Jobs zu suchen oder auch eine Sprache zu erlernen, aber eine ehrenamtliche Mitwirkung auf Freiwilligenbasis, das wiederum, das könnte man befürworten. Aber dafür gibt es ja in Karlsruhe auch schon die MitMachZentrale. Das könnte man auch ausweiten, wie in Oldenzaal in den Niederlanden, wo dann auch aktiv vermittelt wird. Das hier wäre ein konstruktiver Lösungsvorschlag und nicht dieser Antrag. Ehrenamtliche Arbeit, das heißt natürlich auch soziale Kontakte knüpfen und bessere Deutschkenntnisse und auch Wertschätzung, aber das langfristige Ziel, das habe ich vorhin auch schon gesagt, müsste eigentlich sein, dass wir die Menschen so schnell wie möglich in sozialversicherungspflich- tige Arbeit kriegen. Ich schließe mich jetzt den Ausführungen der Vorredner*innen an, dass das alles men- schenfeindlich ist, und und auch wenn es ein Stöckchen ist, das hier uns hingehalten wird, das müssen wir ernst nehmen, weil wohin das führt, das musste ich am eigenen Leibe vor zwei Wochen erfahren, am helllichten Tage auf dem Europaplatz, dass ich hier als Mitglied des Gemeinderates ein Abschiebeticket überreicht kriege mit der Aufforderung, Deutsch- land zu verlassen. Und das ist einfach eine Schande für Karlsruhe, und Sie sollten sich alle schämen, weil Sie zielen genau darauf ab, auch wenn Sie immer wieder sagen, hey, Men- schen wie mich, wir meinen Sie gar nicht, aber die Menschen auf der Straße, die wirklich Ihr Sprech übernehmen, die unterscheiden nicht. Keiner fragt vorher, ob ich einen deut- schen Pass habe oder nicht. Und man diskriminiert einfach, und deswegen gilt es einfach zu verurteilen. Wir müssen auch als Gemeinderat hier ein Signal setzen, und deswegen un- terstützen wir auch, dass diese Resolution im März dann auch hierüber abgestimmt wird, vielen Dank. – 5 – Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheit- liche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. März 2025