Sach- statt Geldleistungen für Asylbewerber

Vorlage: 2024/1334
Art: Antrag
Datum: 19.11.2024
Letzte Änderung: 02.04.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 40

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.01.2025

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1334 Eingang: 19.11.2024 Sach- statt Geldleistungen für Asylbewerber Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 40 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2025 3 Ö Vorberatung Gemeinderat 18.02.2025 8 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Den Asylbewerbern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe werden sämtliche bislang in Geld gewährten Leistungen, die sich auf Sachleistungen umstellen lassen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zukünftig ausschließlich als Sachleistungen gewährt. 2. Die konkrete Umsetzung soll dabei in einer Art und Weise erfolgen, die es verhindert, dass damit Gutscheine erworben werden können, die durch Dritte in Bargeld umgetauscht werden können, wie dies laut einem Medienbericht etwa durch die Kreisgeschäftsstelle der Grünen in Regensburg praktiziert wird. Begründung: Die Kundenschlangen, die sich zu jedem Monatsbeginn vor verschiedenen Geschäftsstellen der Geldüberweisungsdiensten im Karlsruher Stadtgebiet bilden, sind ein untrügliches Zeichen dafür, dass diese Zuwendungen vielfach ins Ausland transferiert werden, anstatt dass sie ihrem vorgesehenen Zweck zukommen. Die Umstellung auf Sachleistungen senkt den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbindet gleichzeitig die Möglichkeit Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen und verhindert dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität. Die Stadt Karlsruhe kann mit dem Beschluss dieses Antrages dem Vorbild des Landkreises Eichsfeld (Thüringen) folgen, der die Umstellung der Zuwendungen an Asylbewerber auf Sachleistungen erfolgreich umgesetzt hat. Laut Medienangaben vom 7. Juni 2024 ist die Anfrage nach Asylbewerberleistungen dort um 36,25% zurückgegangen. Lediglich 255 Asylbewerber von 400 wollten die Leistungen in Anspruch nehmen. 75 der Leistungsberechtigten und somit 18,75% haben sich eine Arbeitsstelle gesucht und 70 von ihnen, 17,5%, haben den Landkreis gar verlassen. Angesichts dieses Erfolgs wurden bargeldlose Asylbewerberleistungen in Thüringen inzwischen in 17 Landkreisen eingeführt. Auch die CDU forderte bereits die Einführung von Sach- statt Geldleistungen. So sagte Hessens CDU- Ministerpräsident Boris Rhein dazu: „Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher – 2 – Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.“ Quellen: https://www.welt.de/politik/deutschland/article251888652/Thueringen- Landraete-berichten-von- Ausreise-von-Asylbewerbern-wegen-Bezahlkarte.html https://www.cdu.de/artikel/sachleistungen-statt-geldleistungen https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/bezahlkarten-mafia-wie-linke-netzwerke-die- asylpolitik-untergraben/ Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Dr. Gerhard Lenz Rouven Stolz Andreas Seidler

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 40
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 40 der Tagesordnung: Sach- statt Geldleistungen für Asylbewerber Antrag: AfD Vorlage: 2024/1334 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Januar 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 40 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Januar 2025

  • Protokoll_HA_14.01.2025_TOP_3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 14. Januar 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Sach- statt Geldleistungen für Asylbewerber Antrag: AfD Vorlage: 2024/1334 Beschluss: Verweisen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadtrat Schnell (AfD) fasst den Antrag zusammen und weist darauf hin, dass die Nutzung der Geldkarte umgangen werde. Er habe Zweifel daran, dass die angestrebte landesweite Regelung diese Umgehung der Bezahlkarte unterbinde. Der Antrag könne deshalb nicht als erledigt betrachtet werden. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) erläutert, dass der Antrag aus demokratischen und menschen- rechtlichen Gesichtspunkten abgelehnt werde. Auch enthalte der Antrag unbelegte Unter- stellungen. Sie verweist auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wo- nach lediglich 7% der Geflüchteten Geld ins Ausland überweisen würden. Ziel sei es, ein ge- sellschaftliches Miteinander zu schaffen und zu sichern, das von gegenseitiger Achtung ge- prägt sei. Sie führt aus, dass Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Queerfeind- lichkeit und Hetze gegen einzelne gesellschaftliche Gruppe abgelehnt werde. Stadtrat Dr. Huber (SPD) teilt mit, dass die SPD-Fraktion sich auf das Schärfste von dem in den Anträgen gezeichneten Menschenbild abgrenze. Er führt, auch vor dem Hintergrund des von der AfD verteilten Abschiebeticktes aus, dass die Herrschaft des Nationalsozialismus mit der Spaltung der Gesellschaft und Propagandaaktionen begonnen habe. Er erläutert, dass es die historische Verantwortung sei nun nicht zu schweigen und diesem Menschenbild entgegenzustehen. – 2 – Stadtrat Hofmann (CDU) schließt sich den inhaltlichen Ausführungen der Vorrednerinnen und der Vorredner an. Er teilt mit, dass er die Unterstellungen im Antrag, dass nicht nach Recht und Ordnung gehandelt werde, ungeheuerlich finde. Stadtrat Schnell (AfD) entgegnet, dass er nicht verstehe, weshalb die GRÜNEN die Bezahl- karte ablehnen, wenngleich sie von der grüngeführten Landesregierung eingeführt werde. Weiter teilt er mit, dass alle im Flyer aufgeführten Forderungen in Einklang mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen stehen würden und verfassungskonform seien. Abschließend weist er darauf hin, dass durch ein SPD-geführtes Ministerium NGOs unterstützt werden, die die bestehenden Gesetze missachten würden. Den Vorwurf, dass ungesetzliche Dinge gefordert werden, halte er für abstrus. Stadtrat Cramer (KAL) weist auf die Symbolik der Ziffern 1 und 8 im rechtradikalen Milieu hin. Stadtrat Schnell (AfD) entgegnet, dass die Zahlen die Öffnung der Wahllokale am Wahltag darstellen würden. Stadträtin Berghoff (Die Linke) ergänzt, dass es weniger um die Inhalte auf der Rückseite des Abschiebetickets gehe, als um die Äußerungen auf der Vorderseite. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) kritisiert vor allem die Art und Weise, wie mit diesem sensiblen Thema umgegangen werde, das Menschen in Not betreffe. Dies sei auch eine Frage des po- litischen Anstandes. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, dass der Antrag in den Gemeinderat verwiesen worden sei. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 24. Januar 2025

  • Stellungnahme Antrag HFA
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1334 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Sach- statt Geldleistungen für Asylbewerber Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2025 3 Ö Vorberatung Gemeinderat 18.02.2025 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten, da in Baden-Württemberg seit Dezember 2024 schrittweise eine Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz (AsylbLG) eingeführt wird. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Den Asylbewerbern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe werden sämtliche bislang in Geld gewährten Leistungen, die sich auf Sachleistungen umstellen lassen, nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz (AsylbLG) zukünftig ausschließlich als Sachleistungen gewährt. Das Land Baden-Württemberg führt seit Dezember 2024 die Bezahlkarte zunächst in den Landeserst- aufnahmeeinrichtungen ein. Ab Januar 2025 kann die Einführung stufenweise in den unteren Aufnah- mebehörden auf Ebene der Stadt- und Landkreise erfolgen. Die Stadt Karlsruhe kann sich vorstellen, sich der Umstellung auf eine Bezahlkarte anzuschließen, wenn damit eine Verwaltungsvereinfachung verbunden ist. In der jetzt anlaufenden Einführungsphase sind noch einige Fragen zu klären, damit eine rechtssichere Umsetzung gewährleistet ist. Da Karlsruhe aufgrund der Landeserstaufnahmeeinrichtung weitgehend von der Aufnahme geflüchteter Menschen ausgenommen ist, und derzeit nur 150 Asylbewerberinnen und Asylbewerber hier leben, die Leistun- gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Ergebnisse der Einführungsphase abzuwarten. Danach wird entschieden, ob sich der Umstellung auf eine Bezahlkarte angeschlossen wird. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es vor dem Hintergrund der möglichen Einführung der Bezahlkarte weder zielführend noch erforderlich, in der Stadt Karlsruhe eine Umstellung auf Sachleistungen zu prüfen, zumal die Organisation, Beschaffung und Verteilung von Sachleistungen erfahrungsgemäß mit erheblichem personellem, logistischem und finanziellem Aufwand verbunden ist. 2. Die konkrete Umsetzung soll dabei in einer Art und Weise erfolgen, die es verhindert, dass da- mit Gutscheine erworben werden können, die durch Dritte in Bargeld umgetauscht werden können, wie dies laut einem Medienbericht etwa durch die Kreisgeschäftsstelle der Grünen in Regensburg praktiziert wird. Siehe Stellungnahme zu 1.